Über erstere schrieb 1543 Martin Luther. Der Begründer des systematischen Antisemitismus ist unangefochten das Vorbild für die Hälfte der deutschen Christen.
Über die Lügen von Ursula Haverbeck plausibeln deutsche Richter allerhand Dinge zusammen. Natürlich lügen Juden auch nur gelegentlich wie andere Menschen. Sie lassen sich dank ihres ausufernden Schrifttums nur leichter beim Lügen erwischen. Außerdem wurde 1543 das Wort „Lüge“ anders verstanden als es in unseren Tagen verstanden wird. Damals galt als Lüge, was mit der Dogmatik des christlichen Zwangsglaubens im Widerspruch stand. Heute würde man „leugnen“ sagen. Aber mittelalterlich bleibt es dennoch. Wer behauptet, die Amerikaner seien nie auf dem Mond gewesen, sondern hätten alles in Hollywood gefaked, gilt schon als Verschwörungstheoretiker. Ähnliche Geschichten gibt es zum World Trade Center. Auch wenn heute der christliche Glaube nicht glaubwürdig ist, so gilt er dennoch als systemrelevant. Luthers 1543 gedruckten Schriften sind trotz seiner Systemrelevanz nur mehr als peinliche Bücher in zweite Reihe ins Bücherregal zu stellen. Aber es können auch aktuellere peinliche Bücher neben Luthers Elaboraten stehen: Etwa das von Gilead Atzmon („Der wandernde Wer“), das von Jakob Brafmann (Das Buch vom Kahal), H. G. Adlers Theresienstadt, Shlomo Sand (z. B. Warum ich aufhörte, Jude zu sein) und zur Abrundung sogar die Bände von Arthur Ruppins Soziologie der Juden. Vielleicht hat man noch ein Abonnement von Haaretz, wo ein israelischer General die Besatzungspolitik in Judäa mit der NS-Politik parallel setzt. Das wäre z. B in Deutschland schon eine Freiheitsstrafe wert (Verfahren gegen Klaus Eikmeier in Hannover). Ein türkisch-stämmiger Immobilienmakler in Franken wurde wegen solcher Vergleiche verurteilt. Die Jüdische Allgemeine veröffentlichte Mitte August 2023 einen Briefwechsel jüdischer Persönlichkeiten mit Ronalds Lauder, wo es heißt:
„Man dürfe nicht vergessen, dass Netanjahu wegen Bestechung, Betrug und Untreue vor Gericht stehe, dass er Israel in eine Autokratie verwandeln wolle und dass er einer Regierung von »verurteilten Terroristen und Kriminellen« vorstehe. … Seine extremistische Koalition versucht ihre maximalistischen Pläne zu verwirklichen, indem sie Israels Regime einseitig nach ihren intoleranten, spalterischen Vorstellungen verändert, die in Hunderten von Gesetzesvorlagen sowie in Koalitionsvereinbarungen niedergelegt sind.«
Diese Veröffentlichung wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben? Warum also wird ein Nicht-Jude bestraft, wenn er die Dinge ähnlich vorträgt? Der Nicht-Jude hetzt gegen die jüdische Regierung, während der Jude sich nur über sie aufregt. Zwischen einem Slawo- oder Germano-Deutschem besteht rechtlich eben doch ein Unterschied zu einem Semito-Deutschen.
Hier liegt ein unlösbares Problem; „die Deutschen“ haben in den Jahren ihres Krieges 6 Millionen Juden ermordet, dazu mindestens 3 Millionen russische Gefangene verhungern lassen und ebenso viele Polen zu Tode geschunden, Kriegs- und Kampfhandlungen unberücksichtigt. Spricht man von „den Deutschen“ oder der deutschen Führung in diesem Zusammenhang, kann man durchaus das Wort „morden“ verwenden. Sagt man aber, Herr N. sei im KZ „ermordet“ worden, so kann dies auch so verstanden werden, als sei er von einem Mithäftling oder von einem SS-Mann irregulär getötet worden. Der durchschnittliche Deutsche erkennt diese Feinheiten nicht und verarbeitet sie gedanklich unrichtig. Die Vermengung der Denkebenen (Paul Watzlawick) in der „Aufarbeitung“ der Ereignisse produziert logische Widersprüche und schafft eine Skepsis, wo sie unangebracht ist.
Die auf solche Weise erzeugte geistige Klumpenbildung zu Auschwitz führt auch dazu, dass Staaten von Nebenkriegsschauplätzen, die genauso unter der deutschen Leitkultur des Krieges litten, kaum Beachtung finden. Hinter Büschen und Bäumen im Berliner Tiergarten wird der ermordeten Roma und Sinti gedacht, die Rudolf Höß genauso umbringen ließ „wie die Juden“ (vgl. dessen Memoiren). Das scheint gewollt zu sein. Deswegen legen die deutschen Gerichte und Behörden ein Auge darauf, dass über das Thema nicht groß diskutiert wird. Man bedauert so lautstark die Grausamkeiten gegen Juden, so dass etwa die Griechen nicht mehr gehört werden können.
Die einzig richtige Konsequenz des Krieges wäre nämlich gewesen, Deutschland als Staat aufzulösen. Ein um Altbayern vergrößertes Österreich könnte wirklich neutral sein. Acht weitere souveräne deutsche Staaten hätten schon 1919 den Frieden in Europa sichern können. Genau diese Überlegungen wollen deutsche Stellen verhindern. Sie mythisieren die Geschichte in dem Sinn, als sei der Vorsatz zu all den Verbrechen allein auf dem Mist einer Clique von „Nazis“ und von Adolf Hitlers gewachsen. Dass noch 1944 92% der Deutschen loyal zum Nazi-Regime standen (Hildegard Hamm- Brücher) und die „Nazi“-Partei 1945 das 10 Millionste Mitglied einschrieb (12% der Bevölkerung), fällt unter den Tisch. Die Verfassung von Baden-Württemberg von 1953 lässt keinen Satz aus, den sie nicht „christlich“ garnieren konnte; soe heißt es:
Artikel 12
(1) Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.
(2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Bereichen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend.
Fast klingt es, als müssten auch „die Juden“ christliche Nächstenliebe üben, dabei hat schon Hillel diese vorformuliert, welche nach Auffassung von William Hirsch (in: Religion und Civilisation) durch Jesus ins Lächerliche gezogen wurde (Hinhalten der anderen Wange—). Ungeachtet dessen eigneten sich „die Juden“ im Ländle zur Demonstration des Willens zur Wiedergutmachung, die man anderen Opfern leicht verweigern kann, weil kein Amerikaner hinguckt.
„Unsere“ jüdische Diaspora kommt mit diesen Widersprüchen nicht zurecht. Es lebt sich bequem in Deutschland. Dieses wirtschaftlich entwickelte Land ist stets zahlungsfähig und kreditwürdig, selbst zur Nazi-Zeit. Noch 1938 lebten 50.000 Juden mit polnischen Pässen im nationalsozialistischen Staat, aus dem staatsangehörige Juden mühsam ihre Auswanderung organisierten. Die polnischen Juden hätten einfach abreisen können.
Aus der ganzen Welt treffen heute Asylanten ein. Aber keine dieser Ethnien hat eine Bedeutung für Deutschland wie die Juden, klein und fein. Die jüdische Ethnie, die sich durch Abwanderung der Überlebenden nach Israel und in die USA sehr ausdünnte, ist aus politischen Gründen mit Ersatzjuden frisch inszeniert worden (Barbara Steiner). Christliche Alttestamentler konvertieren zum Judentum und werden gleich zu Rabbinern befördert (Walter Homolka). Auch Frau Steiner schimpft über Proselyten, die aus parapolitischen Gründen zum Judentum übertreten. Natürlich sind diese konservativ-halachisch programmiert. Das inszenierte Judentum kann nur echt wirken, wenn es orthodox unangreifbar und halachisch rüttelfest ist. Während die amerikanische Diaspora versucht, das sich auflösende Judentum nach frischen Kriterien zu organisieren (Carlo Strenger), begrenzte die Bundesregierung die jüdische Zuwanderung aus der Sowjetunion auf Personen, die halachisch als Juden gelten. Sie klammerte sich an historische Regeln, die nicht einmal zuverlässig mit den israelischen Vorschriften kongruent sind. Obwohl das israelische Gesetz (z. B.) zur „Rückkehr“ nach Israel auch jüdische Mischlinge willkommen heißt, sieht man die Dinge in der deutschen Szene anders. Wer in der Sowjetunion als Jude galt, konnte von der inszenierten Judenheit der Bundesrepublik als „Vaterjude“, „Segler unter falscher Flagge“ (Dr. Josef Schuster über Max Czollek) oder gar als „Kostümjude“ (jüngste Wortschöpfung) niedergemacht werden. In Israel wäre er willkommen. Es ist schon sehr eigenartig, dass im Land von 7 Millionen Juden und auch in den „Staaten“, wo weitere 5 Millionen Juden zuhause sind, ein freies jüdisches Leben möglich ist, aber ausgerechnet in Deutschland eine Show unter der Regie deutscher Gründlichkeit veranstaltet wird. In Deutschland werden Probleme ausdiskutiert, die in Frankreich gar nicht keimen könnten. Was stimmt da nicht?
Noch einiges: In Deutschland wimmelt es auf den politischen Ebenen von „Antisemitismusbeauftragten“, aber es fehlen die Antisemiten. Zu „Antisemiten“ werden einfach die Gegner Israels erklärt und deren Inszenierungen als antisemitische Veranstaltungen verboten. Die meisten „Antisemiten“ sind pöbelnde Kawallmacher. Deswegen befassen sich die „Beauftragten“ lieber mit geschichtlichen Gestalten „mit antisemitischem Bezug“, die noch auf Straßenschildern namentlich erscheinen. Sie lassen etwa Straßennamen ändern, die an längst vergessene Leute erinnern, bzw. nicht mehr erinnern können. Welcher Bürger weiß noch, wer Tauentzien war? Aber die Straße seines Namens soll die umsatzstärkste Einkaufsmeile Europas sein. Ist das eine große Ehre für den friderizianische General? Besonders lächerlich ist es mit deutschen Allerweltsnamen wie Wagner oder Maier, die zahllose Zeitgenossen tragen. Müllerstraße in Berlin? Ist nicht etwa Gestapo-Müller von der Wannseekonferenz der Namenspatron? Auf diese Weise wird der Zombie der Judenfrage aus vergangener Zeit erhalten.
Alex Bein lehnt daher den Begriff „Antisemitismus“ für die Judenfeindlichkeit für Zeiten vor 1879 und nach 1945 generell ab; insoweit wären die heutigen Antisemitismusbeauftragten schon dem Namen nach depassé(s). Andere behaupten, es gäbe immer schon Antisemitismus, seitdem es Juden gäbe. Aber die alten Römer (z.B.) waren nie „antisemitisch“; zwar schlugen sie die jüdischen Aufstände in Palästina nieder und ergriffen strikte Maßnahmen zur Befriedung der Provinz, aber die Juden als solche galten ihnen als eine wertvolle Klammer für den Zusammenhalt des weitgestreckten Imperiums (ebenso Aron Israel Brimann). Es gibt also schon in der Antike westeuropäische Juden, die zur römischen Zivilisation gehörten und orientalische jüdische Rebellen, denen das System der persischen Despotie näher am Herzen lag als der Hellenismus. Das war vor 2000 Jahren. Heute rechnet man Israel zum Westen. Man hat nur wenige Tora-Gläubige (Neturei Karta), die anti-israelisch sind. Israel erzeugte in der westlichen Welt eine Bewunderung durch den 6-Tagekrieg. „Der Jude“ siegte nicht nur über einen halbbarbarischen russophilen Gegner, sondern er gab dem Westen das Selbstvertrauen wieder, mit dem dieser seine zivilisatorischen Werte neu verteidigen wollte.
Als „Westler“ vertraut man auf Amerika und konnte kein Antisemit sein. „Die Juden“ sind als autonome Gemeinschaft für den Westen konstitutiv (Samuel Huntington). Deutschland musste sich unter seinen neuen Verhältnissen besonders judenfreundlich produzieren, um der Sympathie der Amerikaner sicher zu werden. Das ist „deutsche Staatsraison“, was eine Angelika Merkel dümmlich offenbarte. Aber auch abseits der deutschen Staatshierarchie würde man sich lächerlich vorkommen, sich als Antisemit zu bekennen und gleichzeitig die Bücher von Albert Einstein, Sigmund Freud, Bruno Bettelheim, Edmund Husserl, Georg Jellinek oder Otto Kernberg zu kennen. Es ist fast wie im Römischen Reich: die Juden sind eine Klammer für die westlichen Welt. Theoretisch müsste es genügen, die Schriften dieser jüdischen Größen weiten Kreisen bekannt zu machen, um den Rest-Antisemitismus zum Verschwinden zu bringen. Aber das ist praktisch in einer Bevölkerung, die wieder mythisch denkt (Ernst Cassirer) und nur E-Mails zu lesen versteht, kaum möglich. Hier liegt das Problem in Deutschland.
Die ersten Haarrisse im positiven Verhältnis der materialistischen Gesellschaft Deutschlands zum Judentum – und inzident zum Westen – sind aufgetreten. Viele verursachten die so genannten Antisemitismusbeauftragten selbst, die durch ein autoritäres Austarieren der Meinungen das Judentum in Schieflage brachten. Die Justiz in Deutschland gab ihren ekeligen Senf dazu. Eine 1928 geborene Ursula Haverbeck wurde als alte Frau gnadenlos ins Gefängnis geworfen, weil sie u. a. Auschwitz als Arbeitslager statt als Vernichtungslager beschrieben hatte. Die Menschlichkeit blieb traditionsgemäß zurück. Auch wenn eine alte Frau Unsinn redet, statuiert man an ihr ein Exempel. Sie ist auch ein Beiospiel für die so genannte „Rechtspflege“ in Deutschland. Die Verfolgung dieser alten Dame ist so typisch deutsch, dass es sich lohnt, das deutsche Wesen durch WIKIPEDIA über Frau Haverbeck kennen zu lernen:
Strafverfahren gegen Ursula Haverbeck (geboren 1928)
Im Juni 2004 wurde Haverbeck (damals 76 Jahre alt) vom Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt. Sie hatte in der Hauszeitschrift (N.B.!) des Collegium Humanum den Holocaust geleugnet: der Holocaust sei ein Mythos! Verpackt in ein Zitat der russischen Zeitung Russki Westnik wurde behauptet, die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus habe nicht sechs Millionen, sondern nur ca. 500.000 betragen.
Das ist deswegen interessant, weil Frau Haverbeck ursprünglich den Holocaust als solchen nicht in Abrede gestellt hatte. Auch ein Holocaust mit nur 500.000 Opfern wäre ein Holocaust.
Ähnlich wie ein Gefängniskoller muss Frau Haverbeck durch das Verfahren einen Verfolgungskoller erlitten haben, denn die staatliche Holocaust-Inquisition ließ nicht locker:
2007
Ein weiterer Artikel Haverbecks in der „Stimme des Gewissens“ (Hauszeitung des Vereins, N.B.!) stellte sie die These auf, Adolf Hitler sei „eben nicht vom geglaubten Holocaust oder seiner angeblichen Kriegsbesessenheit zu verstehen, sondern nur von einem göttlichen Auftrag im weltgeschichtlichen Rahmen“. Dies zog ein erneutes Verfahren wegen Volksverhetzung und im Juni 2007 eine weitere Geldstrafe von 40 Tagessätzen des Landgerichts Dortmund nach sich. Daraus wurde eine Gesamtstrafe gebildet.
2009
Im Juni 2009 wurde Haverbeck vom Amtsgericht Bad Oeynhausen für schuldig befunden, Charlotte Knobloch, damals Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, beleidigt zu haben. Haverbeck hatte geschrieben, Knobloch solle sich nicht in „innerdeutsche Angelegenheiten einmischen“, sondern „in ihr Ursprungsland nach Innerasien zurückkehren“. Ihr Brief enthielt zudem Drohungen wie „Machen Sie so weiter wie bisher, dann könnte sich ein neues Pogrom ereignen, das entsetzlich würde.“ Haverbeck wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt.
2010
Im Oktober 2010 wurde Haverbeck vom Landgericht München I wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Warum, wird nicht mitgeteilt.]
2014
Im November 2014 reichte Haverbeck eine Anzeige gegen den Zentralrat der Juden ein. Sie warf dem Verband „Verfolgung Unschuldiger“ vor. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld prüfte trotzdem ein Verfahren gegen sie wegen falscher Verdächtigung.[4]
2015 leugnete sie in der NDR-Sendung Panorama den Holocaust und bezeichnete ihn als die „nachhaltigste Lüge der Geschichte“.[2][3] Aufgrund dieser Aussagen wurde sie vom Amtsgericht Hamburg verurteilt. Vor dem Amtsgericht wiederholte Haverbeck ihre Aussagen und wollte „beweisen“ (sic!), dass in Auschwitz kein Mensch vergast worden sei. Das Gericht lehnte den Antrag ab und setzte die Gefängnisstrafe von zehn Monaten nicht zur Bewährung aus, weil frühere Verurteilungen Haverbeck nicht davon abgehalten hätten, die Judenvernichtung erneut zu leugnen.[12]
2016
Im Februar 2016 behauptete sie in einem Schreiben an den Detmolder Bürgermeister, das Vernichtungslager Auschwitz sei „eindeutig erkennbar“ ein Arbeitslager gewesen. Hintergrund war der in Detmold geführte Prozess gegen den früheren SS-Wachmann Reinhold Hanning. Den gegen sie angewendeten § 130 StGB nannte Haverbeck ein „Gesetz zum Schutz einer Lüge“.[13] Haverbeck wurde zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt.[14] Am 11. Oktober 2016 wurde Haverbeck vom Amtsgericht Bad Oeynhausen erneut zu einer Haftstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil legte Haverbeck Revision ein.[15]
Am 21. November 2016 verurteilte das Amtsgericht Verden Haverbeck zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung, weil sie in mehreren Beiträgen für die Zeitschrift Stimme des Reiches den Holocaust geleugnet habe.
2017
Im Februar 2017 wurde sie vom Amtsgericht Detmold wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu zehn Monaten Haft verurteilt. Sie hatte nach der Verurteilung im September 2016 im Gericht Schriftstücke verteilt, in denen sie erneut den Holocaust als Propagandalüge bezeichnete. Im Berufungsverfahren bestätigte das Landgericht Detmold das Urteil gegen Haverbeck und legte vierzehn Monate Haft fest.
Am 16. Oktober 2017 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Haverbeck wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegenstand dieses Verfahrens waren Äußerungen Haverbecks während einer öffentlichen Veranstaltung in einer Berliner Gaststätte im Januar 2016. Sie hatte dort wiederholt behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe.
2020–2022
Im Dezember 2020 verurteilte das Amtsgericht sie wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten ohne Bewährung, da sie 2018 in einem bei YouTube publizierten Video-Interview den Holocaust geleugnet hatte.[22][23][24] Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil Haverbeck Rechtsmittel einlegte. Haverbeck war erst Anfang November 2020 aus dem Gefängnis in Bielefeld entlassen worden, wo sie seit Mai 2018 eine Freiheitsstrafe von insgesamt zweieinhalb Jahren verbüßt hatte.[26]
Anfang April 2022 wurde sie im Alter von 93 Jahren in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Berlin erneut zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Holocaustleugnung verurteilt. Ein Antrag, wegen Haftunfähigkeit verschont zu werden, wurde nach Begutachtung durch einen Amtsarzt im Dezember 2022 abgelehnt. Es wurde lediglich eine ebenerdige Unterbringung ohne viele Treppenstufen empfohlen. Daraufhin wurde sie zum sofortigen Haftantritt in die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne geladen. Im April 2023 befand sich Haverbeck aufgrund Streits über ihre Haftfähigkeit noch auf freiem Fuß.
Gehen wir die einzelnen Urteile einfach einmal durch: Anfänglich wird der Holocaust als „Mythos“ bezeichnet. Was ist ein Mythos? Das ist eine wahre Geschichte, die mit Zusätzen ausgeschmückt wurde. Und was ist „der Holocaust“? Es ist eine Kette von historischen Maßnahmen, die heute miteinander auf unhistorische Weise zu einer Einheit verwoben sind. So z.B. wird behauptet, auf der „Wannseekonferenz im Januar 1942 sei die Ermordung der Juden beschlossen worden“. 3 Filme sind dem Fernsehpublikum in diesem Sinn vorgeführt worden. Tatsächlich hatten die Einsatzgruppen der SS auf dem Russlandfeldzug 1941 (also vor der Konferenz) schon um die 600.000 Juden liquidiert. Jean Lopez (in: Barbarossa 1941) beschreibt, dass die Wehrmacht gar keine Truppen zur Verfügung hatte, um das rückwärtige Frontgebiet ausreichend zu sichern. Mag ein Reinhard Heydrich die Einsätze der Schlächterkommandos geplant haben, und mögen seine Polizisten und SS-Leute die Morde praktisch ausgeführt haben, strategisch waren sie ganz offensichtlich von der Wehrmachtsführung befohlen. Man braucht sich nur zu erinnern, dass ein Oberst Georg Klein vorsorglich die Bombardierung von Schulkindern veranlasste, um seine Bundeswehrsoldaten nicht zu gefährden. So umsichtig wird auch die Generalität der Wehrmacht gedacht haben. Die Morde von 1941 gehörten zum Feldzugsplan. Um die strategische Verantwortung für die Morde kommt die Wehrmachtsführung nicht herum. Genau das will aber die deutsche Politik verschleiern, die das Axiom der „sauberen Wehrmacht“ vertritt.
Natürlich entlastet das die SS nicht, aber der deutsche Mythos von der „sauberen Wehrmacht“ ist eine Lächerlichkeit. Er gehört auch zum Mythos des Holocausts.
Norman Finkelstein schrieb das Buch „Die Holocaustindustrie – wie das Leiden der Juden wirtschaftlich ausgebeutet wird“. Richard Schneider verfasste das Buch „Fetisch Holocaust. Die Judenvernichtung – verdrängt und vermarktet“ bei Kindler, Das macht zwar aus dem Holocaust insgesamt keinen Mythos, aber seine echte Historie ist trotzdem verzerrt. Bei den Juden geht es um die Frage nach Gott, der dies alles zugelassen haben könnte. Parallel zu den Morden an den Juden von 1941 hatte die Wehrmacht ihre 3 Millionen gemachten sowjetischen Gefangenen einfach verhungern lassen; sie hatte keinerlei Planung für deren Abtransport und für die Ernährung der Gefangenen je gehabt. Warum also sollte sie für das Leben jüdischer Besetzter mehr Sinn aufgebracht haben?
Man kann aber von einer Mystifizierung des Holocausts ausgehen, als er ad usum delphini als ein einheitliches Vorgehen mit dem Zweck, die Juden auszurotten, dargestellt wird, während er sich der Realität nach eher in drei voneinander unabhängige Phasen teilt mit der Vorphase der Verfolgung in Deutschland vor Kriegsbeginn: Barbarossa (1941), Aktion Reinhard (1942 – 1943) und zuletzt das Drama der Arbeitskräftebeschaffung für Auschwitz nach 1943. Jede dieser Phasen hat andere strategisch Verantwortliche und ihre eigene Ratio. Nur die taktischen und operativen Figuren sind weitgehend identisch. Dass die „Ausrottung der Juden“ nur ein kollateraler Effekt sein könnte und nicht der Hauptzweck, „empört“ die üblichen Aufarbeiter. Man will die Intentionen des Dramas nicht hinterfragt sehen. Das nährt die Idee des Mythos in Köpfen wie dem der alten Dame.
Warum also verfolgte man dann Frau Haverbeck wegen des Stichworts „Mythos“? Es schaut zumindest so aus, dass eine offene Diskussion der deutschen Politik unterbunden werden soll. Ein falsches Wort, und der Meinungsäußerer hat ein Verfahren wegen Volksverhetzung am Hals.
Eine strafrechtliche Verfolgung der Ursula Haverbeck wegen eines Beitrags in einer Vereinszeitschrift ist daher in sich unaufrichtig. Wo ist da die „Volksverhetzung“? Die Leute, die die „Stimme des Gewissens“ lesen, sind längst verhetzt; Haverbecks Ausführungen sind, juristisch gesehen, immer nur untaugliche Versuche einer Volksverhetzung, etwa wie es ein „Mord“ an einer Leiche wäre. Noch weniger überzeugend ist die Verurteilung wegen der Negierung einer Kriegsbesessenheit Hitlers; immerhin hatte England dem Deutschen Reich den Krieg erklärt; die Reichsregierung glaubte, wegen des Paktes mit Stalin gegen einen Krieg versichert zu sein. Dass „der Führer“ von seiner schicksalshaften Vorsehung überzeugt war, haben auch anerkannte Historiker angenommen. Auch die Verurteilung wegen „Beleidigung von Frau Knobloch“ scheint rechtsbeugend; einmal teilt Frau Knobloch selbst hart aus (sie nennt den jüdischen Israelkritiker Abraham Melzer einen „berüchtigten Antisemiten“), und zum anderen darf eine solche Frau im öffentlichen Leben nicht derart empfindlich geschützt werden, als sei sie eine heilige Ikone. Letztlich verletzt es nicht einmal deren Ehre (§ 185 StGB), wenn man sich gegen ihre „Einmischung in innerdeutsche Angelegenheiten“ artikuliert.
Über die Verurteilung von 2010 (München) erfährt man nichts Konkretes. Die Anzeige der Frau Haverbeck gegen den Zentralrat und die törichterweise aufgenommene Ermittlungen der Staatsanwaltschaft „wegen Verfolgung Unschuldiger durch den Zentralrat“ sind von Rechts wegen gegenstandslos, schon weil der Zentralrat kein Justizorgan im Sinne des § 340 StGB ist und keine Unschuldigen im Sinne des Gesetzes verfolgen kann. Auch wenn Frau Haverbeck
„in einem Schreiben an den Detmolder Bürgermeister [behauptete], das Vernichtungslager Auschwitz sei „eindeutig erkennbar“ ein Arbeitslager gewesen“,
so ist die Klassifizierung nicht völlig falsch. Seweryna Smaglewska, Simone Veil, Ruth Klüger, Fania Goldstein (Fenelon) und Dr. Gisella Perl waren in den Baracken von Birkenau einquartiert, um in Auschwitz zu arbeiten. Rudolf Höß hat es als Kommandant von Auschwitz nicht anders beschrieben. Bis zu 30% der dorthin verbrachten Juden wurden in den Baracken zur Arbeit untergebracht. Die 70%, die man nicht für Arbeiten verwenden zu können glaubte, kamen gar nicht ins Lager hinein; sie wurden „sonderbehandelt“ und, wie in Sobibor, Majdanek und Belzek praktiziert, direkt ins Gas geführt. Ihre Leichen wurden ohne Unterlass verbrannt. So gesehen ist es nämlich auch nicht korrekt, das Vorzeige-KZ Theresienstadt als „Alters-KZ“ oder ähnlich als „Arbeitsghetto“ zu definieren. Von dort wurden genauso die nicht (mehr) verwendungsfähigen Häftlinge getötet, indem man sie nach Auschwitz in die dortigen Gaskammern weiterleitete. Auschwitz war also nicht nur ArbeitsLAGER, sondern so etwas wie eine VernichtungsANSTALT, und dazu fungierte Auschwitz auch für das „Lager“ Theresienstadt, die hübsche Stadt, die „der Führer den Juden geschenkt hatte“ (Propagandafilm).
Insoweit ist alles viel schlimmer als amtlich gelehrt wird; man könnte durchaus sagen, schon die amtliche Geschichtsschreibung rückt die Dinge in ihrem Sinn zurecht mit der Folge, dass eine Ursula Haverbeck das merkt, aber dann gar nichts mehr glaubt, was ihrer patriotischen Einstellung zu Deutschland widerspricht.
Eines darf in diesem Zusammenhang in Bezug auf Auschwitz nicht übersehen werden: Die Juden aus den Ländern der befreundeten Regime (Frankeich, Ungarn) konnten von der SS dort nicht einfach eingesammelt werden, wie es im besetzten Polen oder in Serbien praktiziert werden konnte. Der französische Jude lebte erst einmal trotz Vichy normal weiter und ging seiner Arbeit nach. Ein Josef Joannovici collaborierte sogar mit den Deutschen (verfilmt als: l´étrange Monsieur Josef). Die französischen Juden ausgeliefert zu bekommen, erforderte die Kollaboration der französischen Behörden. Diese zu erhalten war die Aufgabe des deutschen „AA“ (Auswärtigen Amtes).
In seiner bekannten Sportpalastrede vom Februar 1943 hatte Dr. Goebbels den Arbeitseinsatz aller Kräfte Europas gefordert. Diese Forderung setzte das „AA“ um. Im „AA“ wurde ersonnen, wie man von den Ländern mit befreundeten Regimen die arbeitsfähigen Juden erhalten könnte. Man musste behaupten, alle Juden in den Osten umsiedeln zu wollen. Nur die arbeitsfähigen Juden für Auschwitz (als Arbeitslager) zu erhalten, war gar nicht möglich. Wie hätte das Vichy-Regime die ihm verbleibenden arbeitsunfähigen Alten und Kinder unterhalten sollen? Nur „die Deutschen“ hatten die Moral der Brutalität, alle Juden in Empfang zu nehmen und bei der Ankunft im Osten zu selektieren. Adam Tooze (in: Ökonomie der Zerstörung) spricht von archaischen, atavistischen und anachronistischen Methoden, „alle Juden“ zur Umsiedlung in Empfang zu nehmen und bei Ankunft in Auschwitz den unerwünschten Beifang einfach umzubringen. Die SS hat als deutsche Polizeitruppe das Verbrechen ausgeführt, weil in Deutschland die Polizei ziemlich alles vollstreckt. Ein Adolf Eichmann hat den operativen Part geleistet und die Transporte organisiert. Deswegen ist es durchaus „unangemessen“, wenn ein Franz Rademacher vom „AA“ für seinen Part des Verbrechens, das er strategisch zu verantworten hat, nur 5 Jahre bekommen hat und ein Adolf Eichmann, der es auf operativer Ebene fortsetzte (Transport nach Auschwitz), gehenkt wird. In dieser Zusammenarbeit nach dem Modell von Clausewitz liegt auch der Grund der Mythisierung. Das „AA“ braucht man heute noch, auf die SS konnte man nach 1945 gut verzichten. Deswegen ist aber das deutsche „AA“ nicht weniger kriminell gewesen als die SS.
Hier liegt die ganze Widersprüchlichkeit der „Aufarbeitung“ der realen Geschichte, deren Beschönigung zugunsten deutscher Behörden und die Ungerechtigkeit gegenüber einer Frau Haverbeck, die die Spuren der limitierten Mythisierung des Bösen erkennen lässt.
Das allein zeigt, dass die Kriminalisierung der Ursula Haverbeck vor 2015 bereits den Touch der Rechtswidrigkeit in sich trägt; ab 2016 scheint sie eher durch die Verfahren radikalisiert worden zu sein und das erlittene Unrecht auf eine Vorstellung sublimiert zu haben, dass der Holocaust überhaupt eine Erfindung im freud´ schen Sinne wäre. Die folgenden hohen Haftstrafen für eine Behauptung, die „das Volk“ nicht einmal im Ansatz glauben kann, sind wegen der Untauglichkeit der Volksverhetzung eine Art inquisitionsprozessuale Ketzerverfolgung und keine kultivierte Strafrechtspflege.
Um dieses Verurteilungspotpourri richtig zu verstehen, muss man ein Interview mit einer Frau Haverbeck verurteilenden jungen Richterin lesen, das diese in einer Selbstverblendung dem Berliner Tagesspiegel gegeben hat; wäre sie ein Mann, würde man die Dame als „Schnösel“ charakterisieren. Vielleicht sollte man von Constantin Brunners (=Arje Jehuda Wertheimer) Herrschaft des Hochmuts gelesen haben, um das Wesen der deutschen Rechtspflege zu erkennen. Aber die Richterin Lisa Jani verrät es in ihrer Fehlbesetzung; Sie versteht sich im Grunde als Volkserzieherin, ähnlich wie sich Dr. Roland Freisler als politischer Soldat verstand. Und die junge Dame ist nicht irgendeine Amtsrichterin unter Hunderten: sie ist Sprecherin der Hunderte in Berlin, die gewusst haben müssen, warum sie diese Schönheit zu ihrer Repräsentantin machten
Der Tagesspiegel:
Die notorische Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck stand 2022 vor der Richterin Lisa Jani; letztere erzählt, wie sie die 94-Jährige erlebte. Die mehrfach verurteilte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck musste sich wegen Volksverhetzung erneut verantworten. Haverbeck hatte behauptet, Auschwitz sei gar kein Vernichtungslager gewesen, die Schornsteine seien „zum Brotbacken“ dagewesen. Jani meinte, dass sie als Richterin zunächst überlegt habe, ob die Angeklagte aufgrund ihres Alters gar nicht mehr schuldfähig sei, oder ob sie an Demenz leiden könnte. Doch als sie zu sprechen begann, wurde schnell deutlich, dass sie geistig noch sehr wach ist und auch weiterhin jede Menge Sendungsbewusstsein hat.
Anmerkung: die Zurechnungsfähigkeit hätte ein Gutachter prüfen müssen; das hohe Alter und die stets Wiederholung der selben strafbaren These sprechen dafür. Trotz Selbstbewusstseins und einer klaren Gedankenführung um ein festes konkretes Thema liegt es nahe, dass Frau Haverbeck wegen Altersstarrsinns (beginnende Alzheimer-Demenz) schuldunfähig sein könnte. Fälle von „selbstbewussten“ und auf fixe Gedankengänge bezogene Personen werden von Oswald Bumke und Eugen Bleuler in deren Lehrbüchern zur Psychiatrie beschrieben. Es ist daher sehr willkürlich, zumal Frau Haverbeck anfänglich den Holocaust nicht grundsätzlich in Abrede gestellt hatte, einen geistigen Abbau auszuschließen. Auch wenn dieser als Alterserscheinung keine Krankheit im engeren Sinne ist, umso mehr hätte der geistige Verfall es verboten, die alte Dame ins Gefängnis zu werfen. Der „Tagesspiegel fragt – eigentlich abwegig – nach einer Verteidigungsstrategie von Frau Haverbeck; die hatte die Frau nicht, ja sie konnte gar keine haben: die Richter erklärte in eigener geistiger Unreife, dass sich die Angeklagte
„um Kopf und Kragen geredet und dabei erneut den Holocaust geleugnet habe.“
Die Richterin:
Sie (die Angeklagte) behauptete, mit Zyklon B könne man keine Menschen umbringen; dies habe sie in einem Chemiebuch gelesen. Dadurch sei erwiesen, dass in Auschwitz keine Vergasungen stattgefunden haben könnten. Sie habe „alles“ gelesen, was es zu dem Thema gebe, aber keine Belege gefunden. …Es wurde deutlich, dass Frau Haverbeck sich zwar als Forscherin gerierte, aber eben keine ist. Dass sie unwissenschaftlich und unredlich argumentierte, dass sie die Forschungsergebnisse echter Historiker ignorierte. Die Angeklagte sprach auch oft vom Deutschen Reich – von der Bundesrepublik und deren Gesetzen dagegen nicht.
Anmerkung: nach dieser Beschreibung der Angeklagten Haverbeck wäre erst recht ein Gutachter erforderlich gewesen; wenn man ein (!) Chemiebuch (über organische oder über anorganische Chemie??) liest, kann man sich kein Urteil über die Giftigkeit eines Amalgans bilden. Es kommt bei allen Giften auf die Menge an. Von einer bitteren Mandel (Blausäure) stirbt kein Mensch, aber Blausäure war immer ein beliebtes Mittel für Giftmorde. Die „DEGESCH“, die Zyklon B entwickelt hatte, hatte in Ihren Laboren qualifizierte Chemiker; aber eine alte Frau wie Ursula Haverbeck will sich das Wissen durch ein Chemiebuch angelesen haben. Die Richterin hätte allein daraus auf eine Demenz schließen müssen. In dubio pro reo gilt auch insoweit.
In diesem Bezug ähneln sich Richterin Jani und die Angeklagte Haverbeck. Die eine weiß durch ein Lehrbuch alles über Zyklon B, die andere ist so hochmütig, psychologische Gutachter ersetzen zu können. Ganz offensichtlich wirkt die Richterin nicht als Juristin, sondern als eine Art Pädagogin, bezogen auf die anzunehmende Demenz der Angeklagten wie eine Kindergärtnerin für Erwachsene. Die Richterin führt in ihrer Verblendung weiter aus:
Ich wusste nicht, dass es so etwas in diesem Ausmaß überhaupt gibt (sic!). Ich fühlte mich gelegentlich wie in einem schlechten Film. …. An einem Verhandlungstag erschien eine Gruppe von Claqueuren, Skinheads wie aus dem Bilderbuch. Die haben angefangen zu klatschen, als die Angeklagte etwas gesagt hat. Ich habe dann klargestellt, dass solche Bekundungen im Gerichtssaal nicht toleriert werden und dass sie, sollten sie das noch einmal versuchen, ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen und aus dem Saal fliegen. Nach anderthalb Stunden sind die wieder gegangen.
Auch diese Episode spricht zugunsten der Demenz der Angeklagten; sie verteidigt sich nicht vor Gericht, sondern rechtfertigt ihre Position in Kreisen gewisser Radaubrüder. Richtig auf „Zack“ ist die Richterin nicht: denn der Applaus zu volksverhetzenden Thesen müsste zur Strafverfolgung führen, nicht nur zu Ordnungsgeld wegen Störung des Prozessablaufs. Noch erhellender ist die Selbstreflexion der Justizdame:
Richterin zu sein ist für mich einen Zacken schöner als Staatsanwältin zu sein, weil man entscheiden kann. Und ich entscheide sehr gerne. Ich habe ein sehr gefestigtes Wertekostüm, und es ist schön, wenn man das zur Anwendung bringen darf. Für manche hört sich das vielleicht seltsam an, wenn ich sage: Entscheiden macht mir Spaß! Gesetze zu sehen und sie auch im Lichte unserer Verfassung interpretieren und anwenden zu können, das gibt mir das Gefühl, dass ich gesellschaftlich meinen Beitrag leiste.
Das sind die Aufarbeitungslügen, aus denen eine schnöselhafte Richterin ihre „Wertekostüm“ geschneidert hat. Eigene rechtliche Gedanken? Rechtswissenschaftliche Überlegungen? Fehlanzeige. Diese ersetzt das „Wertekostüm“.. Sie rezipiert, was sie angelernt bekommen hat.
In diesen Zusammenhang fallen einem noch weitere Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit durch solche Wertekostümträger ein. Die FAZ veröffentlichte einen Artikel zur aktuellen Diskussion der Cannabis-Freigabe. Analog wie dieses Thema wird der Holocaust in den Urteilen „diskutiert“ vom 16.8.23:
Die Cannabis-Debatte wird immer dümmer: Die Verteidiger des Verbots argumentieren so unredlich wie die Verfechter der Legalisierung. Und an das schädlichste aller Drogenverbote traut sich keiner ran…..Das tausendmal gefährlichere Drogenproblem hat einen anderen Namen: Es geht ums Kokain, es geht darum, dass jede Party in Mannheim oder Göttingen, die so richtig in Schwung kommt, mit dazu beiträgt, dass die Ökonomie der Drogen und die Gewalt der Drogenhändler ganze Gesellschaften in Süd- und Mittelamerika zerrütten. Und überall dort, wo die Schmuggelroute verläuft, von Brasilien über Westafrika nach Italien oder in die Niederlande, wachsen Macht und Reichtum des organisierten Verbrechens.
So geht überall, wo es eigentlich etwas auszudiskutieren gäbe. Niemand will sich aus dem Fenster lehnen. „Die Dresdner“ werden beschimpft, weil sie der Zerstörung ihrer Stadt vom 14. Februar 1945 jährlich gedenken. Warum sollten sie das nicht dürfen? Der Bombenkrieg der Engländer und Amerikaner gegen die deutsche Zivilbevölkerung zwischen 1942 und 1945, der selbst Städtchen wie Rothenburg ob der Tauber nicht verschonte, sollte Deutschland wieder zu einem Agrarland machen. Nach heute geltendem Völkerstrafrecht waren diese Flächenbombardements Verbrechen. Der Deutsche hält es im Kopf nicht aus, dass Deutschland mit Staaten befreundet ist, die sein Land auf verbrecherische Weise besiegt haben. Also dürfen die Dresdner nicht gedenken. Das erlittene Unrecht motivierte auch die Deutschen, alle Usancen einer Zivilisation bei der Kriegsführung fallen zu lassen und eine atavistische Kampfweise zu praktizieren. Zum Krieg gehört unmittelbar die Kriegsfinanzierung, die Waffenproduktion und für ein Land wie Deutschland noch die von Ersatz-Treibstoff und Ersatz-Kautschuk (BUNA). 10 Millionen Arbeiter, die an den Fronten kämpften, mussten in der Produktion ersetzt werden durch Arbeitssklaven, wollte man nicht gleich kapitulieren. Wenn ein Simon Wiesenthal fragte, wo denn die „Alliierten“ gestanden hätten, als die Verbrechen in Auschwitz geschahen, dann kann man auf die Bombenteppiche verweisen, mit denen sie die deutsche Führung zur „Ökonomie der Zerstörung“ (Adam Tooze) und in die „steinzeitliche“ Wirtschaftsführung zurücktrieben.
Nach dem Krieg filmte man amerikanische Bulldozer, die massenweise menschliche Leichen in Gruben schoben. Wer hat diese Leute verhungern lassen? Die SS natürlich. SS und Wehrmacht hätten auch die holländische Bevölkerung so verhungern lassen, aber hier gab es eine niederländische Exilregierung; sie schaffte es, die Deutschen zu bewegen, Flugzeuge mit Nahrungsmitteln auf einer Route zum Rhein und diesen stromabwärts nach Holland fliegen zu lassen, wo sie Nahrungsmittel für die notleidende Bevölkerung abwerfen konnten. Nahrungsmittel gehen gegen Ende jedes Winters zu Neige; selbst im Frieden pflegte man die Zeit vor Ostern traditionell als Fastenzeit; unter den Bedingungen des endenden Krieges artete dieses „Fasten“ in Richtung auf eine Hungerkatastrophe aus. Und in diese Katastrohe gerieten die Gefangenen in den deutschen Lagern. Für die alleruntersten Menschen der deutschen Hierarchie in den KZ gab es keine Komitees und keine alliierten Strategen, die diese Katastrophe voraussehen wollten. Statt Rothenburg ob der Tauber zu zerstören, hätten die Die Toten der „Endphase“ gehen auch auf das Konto der triumphierenden Sieger, die sich auch durch die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse nicht haben eine Absolution erteilen lassen können.
Die Richterin Lisa Jani lügt wahrscheinlich auch. Sie behaupte, sich nicht für Beiträge im Internet zu interessieren, ist aber selbst auf allen Internetmedien vertreten; es ist damit widerlegt, dass sie das „alles nicht interessiere“. Nein? Man könnte annehmen, es interessiert sie auch ein tieferes Wissen und Recht und historische Zusammenhänge nicht. Wie die Richterin es sagte:
„Ich habe ein sehr gefestigtes Wertekostüm, und es ist schön, wenn man das zur Anwendung bringen darf“.
Und deswegen sei sie Richterin geworden. Bravo! Fehlentscheidung; sie hätte Studienrätin werden sollen, als Richterin wandelt sie auf den Spuren freislerischer Rechtsbeugung. Genau solche verkappten Inquisitoren braucht der Staat. Schon 1903 schrieb Johannes Jühling in seinem Vorwort über die Inquisition des Hl. Offiziums:
„Denkt nicht, dass die Zeiten des finsteren Mittelalters nicht wiederkehren könnten…. Bereitet den Krieg vor und ihr werdet in Frieden leben.“
So hieß es 1903; die Theorie von der Kriegsvorbereitung klingt altmodisch, ist aber noch Credo der Bundeswehr. 2020 kann man sagen: „Denkt nicht, dass die Zeiten der finsteren NS-Herrschaft nicht wiederkommen können!“ Wir kennen den Druck der Regierung auf unerwünschte Meinungen. Die Mehrheit fürchtet sich, ins Gerede zu kommen. Sie hat Angst, wie es Hans Fallada (in: Jeder stirbt für sich allein) beschreibt. Der Impfabstinenzler von 2020/21 galt gleich als „Coronaleugner“; dabei ist es ein Unterschied, ob jemand die Existenz der Krankheit bestreitet oder ob er die Impfung für nutzlos hält. So zieht es sich in alle Bereiche hin, wo heute eine heterodoxe Meinung nicht mehr hingenommen wird. Und kaum einen Juden wird genieren können, was eine ü90-jährige Frau Haverbeck über das Brotbacken in Kaminen glaubt. Aber die deutsche Killer- und Inquisitionsjustiz, die will über ein richtig kostümiertes Volk herrschen.
Verteidigt das Recht, auch dümmere Ansichten straffrei äußern zu dürfen und lernt sie zu ertragen. Es zieht ohnehin eine Borderlinegesellschaft (Otto Kernberg) herauf. Ihr erhaltet euch die eigene Freiheit zu irren.
21.08.2023 von Lobenstein