Ermittlungen und Hausdurchsuchung folgen einer „mutmaßlichen“ Beleidigung von Robert Habeck im Netz. Selbst die Schweizer NZZ ist im sicheren Zürich so verwirrt, dass sie Morton Freidel kommentieren lässt:
„Hausdurchsuchung wegen Habeck-Satire: Die Staatsanwaltschaft überzieht völlig. Der deutsche Wirtschaftsminister gibt sich in der Öffentlichkeit gerne verständnisvoll und locker. Nun zeigt eine Strafanzeige, wie wenig dieses Bild der Wahrheit entspricht….“
Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck ist offenbar doch der Schwachkopf, als der er in der beleidigenden Anzeige beschrieben wurde. Aber das ist nicht wirklich das Problem. Denn es gibt eine gefestigte Rechtsprechung, die Politikern wie Habeck auferlegt, solche Beleidigungen hinzunehmen. Das müsste auch eine Lakaienjustiz wie die von Bamberg wissen. Sie ignoriert dies aber:
Die typisch bayerische Staatsanwaltschaft ließ eine Wohnung wegen Beleidigung durchsuchen. Nur: Die Staatsanwaltschaft kann dies nicht allein entscheiden. Entweder hat eine junge Ermittlungsrichterin ihr gehorsam den Wunsch erfüllt oder, was noch schlimmer wäre, eine Beschwerdeinstanz vom Landgericht und OLG Bamberg haben den Terrorakt angeordnet. Ein weiterer Vorwurf wird vorsichtshalber vorgegeben, dass der Verfolgte auf X eine „Bilddatei mit Bezug zur Nazi-Zeit“ hochgeladen haben soll. Das ist teuflisch allgemein und nichtssagend gehalten. Der Berliner Tagesspiegel, ebenfalls ein regierungstreues Blatt, sekundiert:
„Die Grünen werden von allen im Bundestag vertretenen Parteien am häufigsten attackiert. Das geht aus Daten des Deutschen Bundestags von 2023 zu politisch motivierten Angriffen hervor. Dazu gehören Gewalt- und Äußerungsdelikte. undeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stellte Strafantrag wegen einer mutmaßlichen Beleidigung als „Schwachkopf“ auf der Plattform X. Dem Mann wird vorgeworfen, im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei hochgeladen zu haben, die ein Porträtfoto Habecks zeigte. Darunter war zu lesen: „Schwachkopf PROFESSIONAL“. Das steht offenbar in Bezug zur Marke eines Haarwaschmittel-Herstellers „Schwarzkopf Professionell“. Die Ermittler teilten mit: „Durch Herrn Dr. Habeck wurde Strafantrag gestellt. Die Kripo Schweinfurt durchsuchte nun am vergangenen Dienstag die Wohnung des 64-Jährigen im Landkreis Haßberge und stellte ein Tablet sicher. Die Ermittlungen dauern an. Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft war der Grund für die Hausdurchsuchung der „Tatverdacht einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung“.
Angesichts der Lächerlichkeit des Anlasses – Habeck gilt allgemein als Schwachkopf – legt die Behörde nun mit einem Vorwurf der Volksverhetzung nach.
„Die Durchsuchung bekam einen Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Netz. Demnach soll der 64-jährige im Frühjahr 2024 auf X eine Bilddatei mit Bezug zur Nazi-Zeit hochgeladen haben, die möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnte ….“
Das macht es nur noch schlimmer: Entweder ist eine Bilddarstellung volksverhetzend oder sie ist es nicht. Das weiß man als Jurist, wenn man die Darstellung betrachtet. Das heißt, vor der Hausdurchsuchung stand bereits fest, ob ein behördliches Vorgehen zulässig war oder nicht. Ein „möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllender“ Tatbestand ist undenkbar. Die Behörden des Breistaats Bayern haben sich längst auf Terroranwendung spezialisiert.
Und ganz typisch: Dieser schwachköpfige Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister hatte ein dümmliches Video an unsere mohammedanischen Mitbürger gerichtet, sich antisemitisch zu beherrschen. Die Jüdische Allgemeine hatte damals dieses Video freudig begrüßt. Aber gegen rechts hetzt dieses hyperregierungstreue Blatt, obwohl Israel mit rechter Hand regiert wird, dass es rechter kaum mehr vorstellbar ist.
Der Freistaat Bayern als solcher hätte 1945 wie Preußen aufgelöst gehört. Aus den „fränkischen Landesteilen“ (Gauen) samt den fränkischen Gäuen von Baden- Württemberg sollte man ein eigenes Bundesland bilden. Dessen Behörden könnten dann dort weitermachen, wo der verstorbene Frankenführer, bzw. wo die hochwürdigsten Bischöfe von Würzburg und Bamberg hatten ihre politische Arbeit unterbrechen müssen (1805). Baden-Württemberg könnte durch den Anschluss des schwäbischen Regierungsbezirks Bayerns entschädigt werden. Ober – und Niederbayern könnte dann die Bundesrepublik Österreich aufnehmen. Österreich käme so in den Besitz des Donaulaufs bis zur Lechmündung hinauf. „Anschluss“ mal umgekehrt: Diesmal aktiv statt passiv.
Damit wäre zwar der Terror der fränkischen Behörden nicht beseitigt, aber er wäre in politischer Quarantäne. Das wäre auch dringend nötig. Wie es Joshua Cohen sagt:
„Die Welt wird von Dummheit und Chaos regiert“.
Die Welt? Dazu würde auch Australien gehören, und hierzu können wir nichts bestätigen oder dementieren. Aber dass die Gegend zwischen Donau und Main von Dummheit regiert wird, das ist eine zuverlässige Information. Das wäre zwar, nicht so schlimm. Das Schlimme aber ist, dass die Justizbehörden in Deutschland sich der Dummheit und dem intellektuellen Chaos unterwerfen. Mit diesen Eigenschaften haben sie durch 16.000 Todesurteile (Ingo Müller in: Furchtbare Juristen) wegen Lappalien das ganze Dritte Reich überhaupt möglich gemacht und bis zum Endsieg (der anderen) erhalten. Im Prinzip hat sich in Deutschland nicht viel verändert.
von Lobenstein