Auch der Jude, dessen „Herz in Israel schlägt“ (Charlotte Knobloch), ist auf die Rechtstaatlichkeit in Deutschland angewiesen. Er muss darauf vertrauen können, dass Deutschlands Behörden den Gesetzen und internationalen Verträgen Gehorsam erweisen. Wenn in diesem Zusammenhang ein Konflikt zwischen Israel und den IStrGH entsteht, wäre dieser diskret so zu lösen, dass ein gewisser Netanjahu auf eine Einreise nach Deutschland verzichtet. Das schuldet er – bei aller Respektlosigkeit gegenüber dem IStGH – seinem ihm ergebenen Bundesgenossen Deutschland. Es ist nicht einmal viel verlangt, denn offensichtlich kann Netanjahu seine Zweitheimat, Florida, ungehemmt besuchen.
Wenn nun ein paar Hirnis sich dafür stark machen, dass Netanjahu seinen Bundesgenossen in die Zwickmühle zwischen Vertragstreue zum IStGH und einer politischen Kumpanei mit einem als kriminell verstandenen israelischen Ministerpräsidenten bringt (Netanjahu wird auch von der Staatsanwaltschaft in Tel Aviv u.a. der Korruption beschuldigt), dann wäre es höchste Zeit, solche Hirnis aus Schlüsselstellungen der jüdischen Gesellschaft in Deutschland zu entfernen.
Warum geht das nicht? Man könnte meinen, dass in einem solchen Fall der ganze Fake jüdischen Lebens in Deutschland zusammenbricht.
Der aktuelle Chefredakteur der jüdischen Allgemeinen war zuvor schon ihr Chef vom Dienst; der Aufstieg dieses Subalternen zeigt, dass das intellektuelle Reservoir des Amtsjudentums bereits ziemlich erschöpft sein muss Philipp Peyman Engel als Chef kann für die Bedeutung seines Jobs nur unverhältnismäßig unintelligent sein. Er schießt sich auf Annalena Baerbock, die Schnattergans, ein, die wohl völlig überflüssig darüber schnattern lässt, ob man Benjamin Netanjahu verhaften und „Den Haag“ ausliefern würde oder eigentlich müsste. Der Verfolgte N. ist hoffentlich intelligent und taktvoll genug, nicht in die EU zu reisen. Warum sollte er auch? Sein sicherer Fluchthafen wäre Mar-a-Lago bei Donald Trump.
Schon Engels Überschrift offenbart, dass er die Denkebenen (Paul Watzlawick) vermengt: : Philipp Peyman Engel von Philipp Peyman Engel; darf es so was geben? Hier der Original-Text:
„Philipp Peyman Engel hofft nach dem Scheitern der Ampel-Koalition auch beim Thema Israel auf einen Neuanfang in Berlin – von Philipp Peyman Engel 27.11.2024 13:02 Uhr“
Seine Ausführungen im Sinne Netanjahus machen ihn zum geistigen Förderer der vorgeworfenen Untaten des Ersteren; das deutsche StGB definiert dies als „Personenhehlerei“ (Begünstigung § 257 StGB):.
Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Hausnummer weiter lässt sich Engels Verhalten noch interessanter diskutieren:
- 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
Absatz 5 wäre aber durchaus interessant. Die Bundesrepublik Deutschland ist wegen Beihilfe zu den selben Verbrechen vor dem IStGH angeklagt, was zur Folge hat, dass sie sich durchaus auf den Standpunkt stellen könnte, dass sie nicht Netanjahu, sondern sich selbst schützen möchte:
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
Das hat aber Philipp Peyman Engel nicht erkannt. Aber wir in Deutschland können feststellen, dass Deutschland mit seiner Israelpolitik zum gleichen Verbrecherstaat geworden ist wie das international geschmähte Israel. Deutschland, das „gesichert gangsterhaft“ ist, könnte es Netanjahu erlauben, hier zu kuren, wenn ihm Mar-a-Lago zu weit wäre.
Stellte sich die Jüdische Allgemeine auf den Standpunkt des § 258 V StGB, dann wäre die Sache zwar weltpolitisch bedauerlich, aber rechtlich vertretbar. Stattdessen ruft die Jüdische Allgemeine die BRD zum internationalen Rechtsbruch auf. Sie will Netanjahu der Strafverfolgung entzogen sehen. Dazu bedroht die die vertragstreuen Verantwortlichen mit Verunglimpfung als Antisemiten. Das ist praktisch Drohung mit Gewalt. Der Text der Jüdischen Allgemeinen offenbart eine absolute Unkenntnis des internationalen Rechts, was sie wie folgt formuliert:
„Es ist ein absurdes Schauspiel: Nachdem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und dessen inzwischen entlassenen Verteidigungsminister erlassen hatte, gab es im politischen Berlin fast nur noch diese eine Frage: Wird die Bundesregierung Netanjahu verhaften lassen, wenn er deutschen Boden betritt?“
Dieser einleitende Satz ist schon engelhafter Blödsinn. „Im politischen Berlin“ wurde in der fraglichen Woche die „K-Frage“ von Pistorius diskutiert, zum Thema Netanjahu machten sich nur die üblichen Verdächtigen wichtig. Weiter im Text des für Netanjahu „nutzlosen Idioten“:
„Die Frage ist falsch gestellt. Man hätte fragen müssen: Ist der Strafgerichtshof überhaupt zuständig gewesen? Waren die Ermittlungen von Chefankläger Karim Khan rechtens? Und nicht zuletzt: Hätte die Bundesregierung nicht erkennen müssen, dass es sich um ein politisch motiviertes Verfahren handelte und eben nicht um ein möglichst objektives, unbeeinflusstes Vorgehen? Die Antworten liegen auf der Hand. Die Haftbefehle sind höchst zweifelhaft. Der Strafgerichtshof ist aus mehreren Gründen gar nicht berechtigt, gegen Netanjahu und Gallant zu ermitteln. Weder gibt es einen Staat Palästina, noch hat Israel das römische Statut je anerkannt. Zudem gibt es im jüdischen Staat, der einzigen Demokratie in Nahost, eine hoch funktionale und unabhängige Justiz, was nicht zuletzt die aktuellen Ermittlungen gegen Netanjahu wegen möglicher Korruption beweisen (von den Gefängnisstrafen gegen Ex-Präsident Moshe Katzav und Ex-Premier Ehud Olmert ganz zu schweigen)….“
Interessant: Netanjahu wird hier durch Peyman Engel als ein krimineller Charaktertyp in weiterem Sinn hingestellt. Jetzt denkt vielleicht Netanjahu auch „Idiot“.
Endlich kommt Engel auf unsere amtlichen Oberdeppen zu sprechen:
„Die Grünen-Politikerin ist schon seit Monaten von Israel abgerückt. Die Losung »Israels Sicherheit ist deutsche Staatsräson« scheint nur noch eine bloße Worthülse zu sein. Es gelte die Unabhängigkeit der Justiz, »die in diesem Fall zu dem Schluss gekommen ist, dass es hinreichend Indizien für sie gibt, diesen Schritt jetzt zu unternehmen«. Mit anderen Worten: Auch ein erkennbar politisch motiviertes Verfahren gegen Israel ist sakrosankt. Dass es auch anders geht, ….. zeigt sich eindrücklich…mit Klarheit, Rückgrat und moralischem Kompass:
Markus Söder übte scharfe Kritik am Haftbefehl gegen Israels Premier Netanjahu
Alexander Dobrindt zu Haftbefehlen: »Eine Schande und absolut inakzeptabel«
CDU-Ministerpräsident Boris Rhein verurteilt Haftbefehl gegen Netanjahu: »Völlig ausgeschlossen, dass ein demokratisch gewählter Ministerpräsident aus Israel auf deutschem Boden verhaftet wird, weil er sein Land gegen Terroristen verteidigt«
»Wir stehen zu Israel und zu dem Recht auf Selbstverteidigung«, bekräftige Bayerns Ministerpräsident Marcus Söder (CSU) in München im Rahmen seiner Rede als Ehrengast der Ratsversammlung des Zentralrats der Juden. Wer dagegen wie Außenministerin Baerbock nicht erkennt, dass es sich bei den ersten Haftbefehlen des IStGH gegen demokratisch gewählte Politiker um Politik und nicht um Recht handelt, der möchte es vielleicht auch nicht sehen. Oder schlimmer: der ist von der Notwendigkeit eines solchen Verfahrens überzeugt.“
So weit Peyman Engel als Chefredakteur der Jüdischen Allgemeinen, die von CDU- und CSU-Größen sekundiert wird. Ob es nur geistiges Säbelrasseln ist? Keiner der Großen hat seine Landespolizeien und Staatsanwaltschaften angewiesen, die Vollstreckung des Haftbefehls auszusetzen. Aber wir wissen es jetzt: Die CDU- und CSU – Landeschafs sind bereit, internationales Recht zu brechen. Das ist schon einmal schief gegangen, als Adolf Hitler Deutschland aus dem Völkerbund austreten ließ. Was Engel vielleicht nicht weiß: Den Haftbefehl gegen Netanjahu bestätigte auch Theodor Meron, ein früherer israelischer Staatsanwalt und Hoher Richter: in Tagesspiegel (26.11.24 von Malte Lehming) hätte Engel erfahren können:
Theodor Meron hat den Holocaust überlebt, war Botschafter Israels, ist renommierter Völkerrechtler. Jetzt hat der 94-Jährige die Anklage gegen Netanjahu und Gallant überprüft. Es war ein Affront mit Ansage. Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (IStGH), beantragte am 20. Mai die Ausstellung von Haftbefehlen gegen drei Hamas-Verantwortliche sowie gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu und den damaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant. Zwei der Hamas-Chefs, Ismail Haniyeh und Yahya Sinwar, wurden inzwischen von Israel getötet. Vermutlich ist auch Mohammed Deif, der oberste Befehlshaber der Qassam-Brigaden, nicht mehr am Leben. Im Fokus stehen daher Netanjahu und Gallant. Ihnen werden
das Aushungern von Zivilisten,
Angriffe auf die Zivilbevölkerung und andere
unmenschliche Handlungen vorgeworfen.
Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit seien Teil eines
systematischen Angriffs im Rahmen der staatlichen Politik Israels.
Absichtlich seien der Zivilbevölkerung wesentliche Lebensgrundlagen – Wasser, Strom, humanitäre Hilfe – vorenthalten worden. Israel habe
Hunger als Methode der Kriegsführung eingesetzt.
Ein halbes Jahr nach dem Antrag wurden die Haftbefehle erlassen. Das verursachte Empörung, nicht nur in Israel und den USA, sondern auch in anderen westlichen Ländern. 27 EU-Staaten haben das Römische Statut ratifiziert und sind an die Haftbefehle gebunden. Sollten Netanjahu und Gallant europäischen Boden betreten, müssen sie festgenommen werden.
Ebenfalls am 20. Mai – dem Tag, an dem die Haftbefehle beantragt worden waren – erschien in der „Financial Times“ ein Namensbeitrag von sechs international anerkannten Völkerrechtlern. Sie bildeten ein Expertengremium, das von Khan um eine Überprüfung der Beweislage gebeten worden war. Diese 6 Weisen bekannten:
Wir sind einhellig der Meinung, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass die von ihm identifizierten Verdächtigen (inkl. Netanjahu und Gallant) Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, die der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegen.
Mehrere Monate lang seien die Indizien „sorgfältig gesichtet und ausgewertet“ worden, heißt es in dem Namensbeitrag. Und dann: „Wir sind einstimmig der Meinung, dass die Arbeit des Staatsanwalts streng, fair und auf der Grundlage des Gesetzes und der Tatsachen erfolgt ist. Und wir sind einhellig der Meinung, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass die von ihm identifizierten Verdächtigen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, die der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegen.“
Theodor Meron ist nicht irgendwer:
Einer der Unterzeichner ist der 94-jährige Theodor Meron. Dessen Arbeiten zum Völkerrecht bildeten eine Grundlage zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes. Meron war Präsident des Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien, Richter im Ruanda-Tribunal, Präsident der Ad-hoc-Strafgerichtshöfe. Bis zu seiner Emeritierung unterrichtete er als Völkerrechts-Professor an der New York University, außerdem in Harvard, Berkeley, Cambridge und Oxford. Meron war einer von rund 20.000 Juden in Kalisch, von denen nur wenige den Holocaust überlebten. Meron war neun Jahre alt, als die Wehrmacht in Polen einmarschierte. Zwei Jahre später wurde er ins Ghetto und Konzentrationslager Czestochowa deportiert, vier Jahre lang. Als Meron 15 war, emigrierte nach Haifa, ins damalige britische Mandatsgebiet Palästina. Eine Tante und ein Onkel adoptierten ihn, später diente er in der israelischen Armee, studierte Jura an der Universität von Jerusalem. Mit 27 Jahren trat Meron ins israelische Außenministerium ein. Zehn Jahre später, unmittelbar nach dem Sechstagekrieg, wurde das „Wunderkind“ zum obersten juristischen Berater der Regierung ernannt. Seine Expertisen fielen streng aus: Nein zu permanenten Siedlungen in der Westbank, nein zu Sprengungen von Häusern in den besetzten palästinensischen Gebieten, nein zu Vertreibungen von Palästinensern nach Jordanien. All das verletze die vierte Genfer Konvention, den Kern des humanitären Völkerrechts. Von 1971 bis 1975 war Meron israelischer Botschafter in Kanada und anschließend bei den Vereinten Nationen in Genf. 1978 wanderte er in die USA aus und erwarb die amerikanische Staatsangehörigkeit. Nach zwei Jahrzehnten Lehrtätigkeit wurde er völkerrechtlicher Berater des US-Außenministeriums, bevor er nach Den Haag zum UN-Tribunal wechselte. Die Anklageerhebung gegen Netanjahu und Gallant ist kein Urteilsspruch. Darauf weisen Meron und die übrigen Völkerrechtler in ihrem Artikel in der „Financial Times“ nachdrücklich hin. Vielleicht wurde das Hungerelend in Gaza bewusst und absichtlich verursacht als Teil einer Kriegsstrategie? Oder resultierte es aus einer Reihe anderer Faktoren – allgemeines Kriegschaos, ägyptische Fehler, Hamas-Aktionen? Vor vier Jahren, bei der Gedenkfeier der Vereinten Nationen zum 75. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz, hielt Meron die Festrede. Er erinnerte daran, dass die Tötungsmaschinerie der Nazis nicht nur Juden, sondern auch Roma, Polen, Russen, politisch Andersdenkende und andere Gruppen zum Ziel hatte. Er schloss mit der Hoffnung, dass „weder wir noch unsere Kinder Opfer oder – noch schlimmer – Täter eines Völkermordes sein werden“.
Markus Söder, Boris Rhein, Alexander Dobrindt und Philipp Peyman Engel sind nicht nur Rechtsbruchpropagandisten, sondern geistige Steigbügelhalter für potentielle Massenmorde, alles aus dummer Wichtigtuerei und dem Wunsch, als Freunde Israels nicht als Antisemiten gelten zu können. Sie sind aber Bärendienstler am Recht, für die jüdische Diaspora, für Israel und für ihre eigenen Länder.
von Lobenstein