Die Bundesrepublik ist nicht nur als Streithelferin gegen das vor dem IStGH angeklagte Israel letzterem beigetreten, sondern steht inzwischen selbst wegen Beihilfe zum Völkermord vor dem Kadi; der deutschen Prozessvertretung ist es zwar gelungen, einen Eil-Antrag auf einstweilige Anordnungen abzuwenden; die Jüdische Allgemeine versteht in diesem Zusammenhang nicht das Ausbleiben eines lauten Jubelgeschreis. Was gäbe es überhaupt zu bejubeln? Liefern die Deutschen weiterhin Waffen und Munition für den Gaza-Feldzug? Oder agieren sie zurückhaltender? „Israel“ soll selbst seine Angriffspläne auf Rafah reduziert haben (22.5.24). Eines scheint klar zu sein: Anders als es im Dezember hieß, entbehren die Vorwürfe nicht jeglicher Grundlage, sind nicht abstrus und skandalös, wie von Seiten deutscher Amtlichkeit behauptet worden war.
In Deutschland haben wir eine Justizmit dem Anspruch, gegen jeden aufgrund eines „Anfangsverdachts“ ermitteln zu dürfen: Dieser gerne genutzte Terminus Technicus ist eine wilde Rechtsschöpfung, der den Behörden erlaubt, ohne Rücksicht auf eine aufgeklärte Straftat gegen Unschuldige vorzugehen. Oft wissen die Staatsanwälte „noch nicht“, ob der Vorwurf überhaupt strafbar ist. Ermittelt wird gleichsam zu Studienzwecken. Wer die endlosen deutschen Polizeiverherrlichungsfernsehserien „Tatort, „Polizeiruf 110“, „München Mord“, „Hafenkante“ … bis hin zu alberneren Ausstrahlungen wie „Hubert und/ohne Staller“ gesehen hat, weiß, dass „Anfangsverdacht“ ein Freibrief für Terror ist. Was regt also die deutsche Amtselite auf, dass ein IStGH gegen den Ministerpräsidenten eines Krieg führenden Landes einen Anfangsverdacht hegt? Immerhin war dieser sogar lt. Maybritt Illner kritikpflichtig („man muss Netanjahu kritisieren“); tausende von Israelis demonstrieren seit Monaten gegen dessen Politik. Michael Wolffsohn sprach von dessen Regierung von einer Alptraumkoalition und Ayelet Shani gar von „Neo-Nazi-Ministern“ in seinem Kabinett. Nach deutschen Verhältnissen hat sich der „Verdacht“ auf genozidale Kriegsführung ganz schön verdichtet.
Was „unsere“ westlichen Politiker in Deutschland und Israel übersehen: Die Welt von 2024 ist eine andere als die von 1967, erst recht eine andere als die von 1938, in der „Bibi“ noch verhaftet sein soll (Haaretz). Mahatma Ghandi ist zwar verstorben (1948), aber ihm sind in allen Ländern Nachfolger entstanden, die sich die praktische Kolonialpolitik der Vorkriegszeit von 1919 nicht mehr bieten lassen. Ihre Juristen sind (wie Ghandi einst) am anglo-amerikanischen Recht ausgebildet und wenden dessen Prinzipien auch auf Israel an; der Holocaust wird zum Maßstab für Israels Verhalten; gerade „die Juden“ als in der Erinnerung an die Nazi-Zeit verwurzelte Leute müssten wissen, dass sie nicht das Recht beugen dürfen. Sie können nicht einfach im norwegischen Lillhammer Verdächtige ermorden, vor ihrem Konsulat in Berlin Protestierende abknallen und auch keine „Täter“ , nicht einmal solche wie Adolf Eichmann aus anderen Ländern beliebig kidnappen. Seit seiner Gründung verletzt dieser Staat kontinuierlich internationales Recht, Völkerrecht, Rechte von Privatleuten und Strafrecht, und wundert sich dann über das „Phänomen“
„…..des Ausmaßes, über die Virulenz und vor allem über die Beständigkeit der antiisraelischen Positionen und Erklärungen vieler internationaler Organisationen wie der UNO und der Europäischen Union? Und das zu einer Zeit, in der die großen amerikanischen und europäischen Universitäten in Aufruhr sind, um „Palästina vom Fluss bis zum Meer“ blind ihre quasi-völkermörderische Unterstützung zu geben… (Shmuel Trigano, Philosoph, Soziologe und Autor zahlreicher Werke jüdischen Denkens, soziohistorischer Analysen über die jüdische Diaspora und über Israel.)“
Das Fass läuft über, weil der berühmte Tropfen (vielleicht das Abschlachten von 10.000 Kindern unter 14 Jahren) das Maß vollgemacht hat. Sogar Frankreich will dem IStGH nicht in den Arm fallen, was natürlich in jüdischen Kreisen „Empörung“, Abscheu und ähnliches hervorruft. Die Tribune Juive bereichtet:
Frankreich unterstützt Internationalen Strafgerichtshof nach Antrag auf Haftbefehl gegen Netanjahu
Während sich die Reaktionen auf den Antrag des IStGH-Anklägers auf einen Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den israelischen Premierminister und seinen Verteidigungsminister „und“ den Führer der Hamas in Gaza, Yahya Sinwar, sowie 2 Führer der Terrorbewegung vervielfachen, hat sich die Reaktion Frankreichs verzögert. Hier ist sie nun:
„Frankreich unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof, seine Unabhängigkeit und den Kampf gegen Straflosigkeit in allen Situationen“, sagte das Außenministerium in einer Erklärung.
Der Quai d’Orsay erinnert daran, dass es „seit vielen Monaten vor der Notwendigkeit der strikten Einhaltung des humanitären Völkerrechts warnt“, insbesondere vor der „Inakzeptanz ziviler Opfer“ und dem „unzureichenden“ humanitären Zugang im Gazastreifen.
Während die Jüdische Allgemeine eher herabwürdigend von „der Ehefrau von Georges Clooney spricht, wird deren Meinung in der außerdeutschen Zivilisation anders vermittelt:
„Amal Clooney war Teil des Gremiums des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) aus Rechtsexperten und akademischen Beratern für internationales Recht, das feststellen sollte, ob es Beweise für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Israel und Gaza gibt. Sie sagt:
„Ich akzeptiere nicht, dass ein Konflikt dem Gesetz entgeht oder, dass ein Krimineller über dem Gesetz stehen kann“,
Nachdem bekannt wurde, dass die internationale Anwältin Amal Clooney an dem Gremium teilnahm, das beschloss, den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs bei der Strafverfolgung von Benjamin Netanjahu wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beraten, gab sie eine unmissverständliche Erklärung ab:
„Vor mehr als vier Monaten bat mich der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, ihm bei der Bewertung dieser Beweise zu helfen. Ich stimmte zu, und gemeinsam begannen wir mit einem breit angelegten Prozess der rechtlichen Überprüfung und Analyse, auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Die Geschworenen waren sich einig, dass es vernünftige Gründe für die Annahme gibt, dass die Hamas-Führer Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniyeh Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, darunter Geiselnahme, Mord und Verbrechen sexueller Gewalt.
Wir kommen immer noch einstimmig zu dem Schluss, dass es vernünftige Gründe für die Annahme gibt, dass der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu und der israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, einschließlich des Einsatzes von Hunger als Methode der Kriegsführung sowie von Mord, Verfolgung und Vernichtung. Ich saß in diesem Gremium, weil ich an die Rechtsstaatlichkeit und die Notwendigkeit glaube, das Leben von Zivilisten zu schützen. Gesetze zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten wurden vor mehr als 100 Jahren entwickelt und gelten in jedem Land der Welt, unabhängig von den Gründen des Konflikts. Als Menschenrechtsanwalt werde ich niemals akzeptieren, dass das Leben eines Kindes weniger wertvoll ist als das eines anderen. Ich akzeptiere nicht, dass irgendein Konflikt dem Griff des Gesetzes entgeht, noch dass ein Krimineller über dem Gesetz stehen kann. Ich unterstütze daher den historischen Schritt, den der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs unternommen hat, um den Opfern der in Israel und Palästina begangenen Gräueltaten Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.“
Was kann man darauf anders antworten als vielleicht: „So, so, Ihr hunnischen Völkerrechtler im Auswärtigen Amt in Berlin, habt ihr noch nicht geschnackelt, dass eine Kriegsführung im Stil eines Lothar von Trotha nicht mehr zulässig ist:?“ Zur Erinnerung aus WIKIPEDIA:
Am 12. Januar 1904 begannen die Herero sich gegen die Unterdrückung zu wehren. Sie … überfielen Handelsniederlassungen. ….. Der Gouverneur Deutsch-Südwestafrikas, Theodor Leutwein, wurde angewiesen den Aufstand militärisch niederzuschlagen. Im Mai 1904 wurde das Kommando auf Generalleutnant Lothar von Trotha übertragen. Die 2.000 Mann starken kaiserlichen Schutztruppen wurden durch 14.000 Soldaten verstärkt. …. Im August 1904 hatte die deutsche Armee das Volk der Herero auf dem Plateau des Waterbergs umzingelt. Die in die Enge getriebenen Herero mussten in die Omaheke-Wüste fliehen, die von den Deutschen mit einem 250 Kilometer langen Absperrgürtel abgeriegelt wurde. Nur wenige Herero durchbrachen die Absperrung, die meisten verdursteten und verhungerten in der Wüste.
Karim Khan und Amal Clooney hätten gegen Lothar v. Trotha wahrscheinlich auch den Erlass eines Haftfehls beantragt; „damals“, auch ohne IStGH, empörte sich die deutsche Öffentlichkeit über die Brutalität; v. Trotha musste abberufen werden (Er wurde trotzdem zum General befördert, vergleichbar mit der Beförderung von Oberst Georg Klein, der in Afghanistan mit falschen Angaben die Bombardierung von Kindern veranlasste (vgl.: Der SPIEGEL in „Ein deutsches Verbrechen“).
Da haben wir es; die Jüdische Allgemeine“, ein von der Bundesregierung bezahltes Blatt, sucht nach Antworten auf die Frage,
„Warum das Vorgehen des ICC ist in jeder Hinsicht skandalös ist“, und findet sie in ihrem eigenem Wissen:
„… Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC), …. war als Anwalt für den liberianischen Diktator Charles Taylor und den Sohn des libyschen Diktators Muammar Gaddafi tätig …… Beraten wurde Khan durch ein Komitee, in welchem neben Amal Clooney, der libanesischen Ehefrau von George Clooney, auch der ehemalige israelische Diplomat Theodor Meron sitzt. Das Komitee befürwortete das das Vorgehen Khans einstimmig. …. . Netanyahu und Galant sind die ersten wegen vermeintlicher Kriegsverbrechen angeschuldigten Repräsentanten eines demokratischen Staates…..“.
Dieser Peinlichkeit meinen Jüdische Allgemeine und deutsche Bundesregierung mjit förmlichen Einreden begegnen zu können:
„—- Dem Gericht fehlt es bereits an der erforderlichen Zuständigkeit, weil Israel das entsprechende »Rom-Statut« nicht ratifiziert hat und ein eigenes, effektives und rechtsstaatliches Strafverfolgungssystem unterhält. Der Staat »Palästina«, ein völkerrechtliches Fantasiegebilde….“
Abgesehen davon, dass man nicht versteht, warum es skandalös sein soll, wenn eine beteiligte Juristin mit einem bekannten Schauspieler verheiratet ist oder dass der erfahrene Chefankläger als Anwalt politisch markante Personen vertreten hatte, würde ich eher den Schluss ziehen, dass
„Israel immer schon genau gewusst habe, warum es dem ICC – Basisabkommen besser nicht beigetreten ist;
Israel hat sich immer über die Rechte der internationalen Völker- und Staatengemeinschaft hinweggesetzt. Wenn nun die Jüdische Allgemeine das besetzte Palästina als „Phantasiegebilde“ verächtlich macht (es leben dort ein paar Millionen Palästinenser unter der Regie einer Autonomiebehörde), dann indiziert diese Stellungnahme eher, dass an den Vorwürfen mehr dran sein müsse. Sogar Ihr Haupt-Verbündeter, US Präsident Biden, nannte Israels Kriegsführung „überzogen“. Unser (deutsches) Recht kennt den Begriff des „Notwehrexzesses“. Nach meiner bescheidenen Auffassung wäre ein Einmarsch in Gaza wegen der Raketenbasteleien der HAMAS längst vor dem 7.10.23 fällig gewesen; das Problem dürfte jedoch darin bestanden haben, dass demokratische Gesellschaften politisch träge und kampfesunlustig sind. „1938“; dem Stichjahr, in dem (lt. Haaretz) Benjamin Netanjahu geistig lebt, hätte England dem Deutschen Reich (genau: März 1939) den Krieg erklären müssen, als die „Resttschechei“ besetzt wurde. Aber die britische Gesellschaft war psychologisch nicht kriegsbereit wegen „Prag“ sterben zu lassen. Ähnlich hat man gewartet, bis ein Angriff wie der des 7.10.23 nicht mehr hinzunehmen war. Die Jüdische Allgemeine hatte es also gar nicht nötig, einen erotischen Blick auf Georges Clooneys Frau zu lenken, sondern hätte besser zu Theodor Meron schreiben sollen; ich hole dies nach (aus WIKIPEDIA):
Theodor Meron kam als Sohn einer jüdisch-polnischen Familie in Kalisz zur Welt, deren jüdische Gemeinde auf das zwölfte Jahrhundert zurückgehende Wurzeln hatte. …. 1945 kam er als Flüchtling nach Palästina.[1] Er studierte an der Hebräischen Universität von Jerusalem, an der Harvard University und an der Universität Cambridge. In Israel war er im diplomatischen Dienst tätig, darunter von 1961 bis 1967 in der Vertretung bei den Vereinten Nationen in New York, anschließend als Rechtsberater des Außenministeriums,[2] von 1971 bis 1975 als Botschafter in Kanada sowie anschließend bei den Vereinten Nationen in Genf.[3]
1978 wanderte er von Israel in die USA aus und erwarb später die US-amerikanische Staatsangehörigkeit. Seit 1977 war er als Professor für Völkerrecht tätig und war von 1994 bis zu seiner Emeritierung 2006 Lehrstuhlinhaber an der juristischen Fakultät der New York University.[3] 2000–2001 war er als völkerrechtlicher Berater des US-Außenministeriums tätig.[4]
Wenn also ein derart hochqualifizierter Mann, der in Israel studiert und für Israel tätig war, einen Haftbefehlsantrag gegen Ministerpräsident Netanjahu unterstützt, ist das Geschrei von Bibis Gefolgschaft von „unerhört“ und „skandalös“, sowie das noch dämlichere Geschreibsel Namens der Bundesrepublik Deutschland für alle pro-israelischen Autoren disqualifizierend. Völlig unbegründet kann also das Vorgehen Karim Khans nicht sein. Weiter mit dem Text der Jüdischen Allgemeinen:
Wie tief kann ein zur Wahrung von Menschenrechten verpflichteter Spruchkörper noch sinken, wenn demokratisch legitimierte Repräsentanten auf einer Ebene mit Anführern einer barbarisch und bestialisch mordenden, judenhassenden Mörderbande angeschuldigt werden? Was kann noch abwegiger sein, als einem von Terroristen angegriffenen und von seinem völkerrechtlich verbrieften Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der UN-Charta Gebrauch machenden Staat Völkermord und vorsätzliches Aushungern von Zivilisten vorzuwerfen?
Keine Armee nimmt auf Kosten eigener Soldaten dermaßen Rücksicht auf Zivilisten in einem dicht besiedelten Kriegsgebiet wie die Israels. Humanitäre Hilfstransporte lässt Israel über zwei Grenzübergange ungehindert passieren.
Diese rhetorischen Fragen sind nur noch als Schwachsinn abzutun. Der Notwehrexzess ist das eine Indiz, dass nicht der IStGH, sondern „die demokratisch legitimierte Repräsentanten“ Israels moralisch so weit abgesunken sind, dass sie auf der Jagd nach einer Mörderbande (SIC! „Bande“ indiziert eine kleinere Gruppe von Verbrechern) kollateral den Tod von 35.000 Zivilisten (darunter 15.000 U14-Personen) in Kauf nehmen; das Hetzblatt „Jüdische Rundschau“ von Raffael Korenzecher rechtfertigt diese Kollateralschäden noch mit der Behauptung, die Opfer des Notwehrexzesses seien selbst schuld; es gäbe keine unschuldigen Zivilisten, Ich interpretiere Korenzechers Apologie als Ausdruck mangelhafter Einsichtsfähigkeit, denn zumindest die mindestens 10.000 toten U-14-Personen können nicht an ihrem kollateral herbeigeführten Tod verantwortlich sein.
Frage: Soll man das in Deutschland „inszenierte Judentum“ (Barbara Steiner) noch ernst nehmen? Zuletzt spielt es den Joker „Holocaust“ auch noch fehlerhaft aus; sticht er noch? Der Text: der Jüdischen Allgemeinen
„Die Intension ist evident. Während die Nazis während der Shoah Juden physisch in Ghettos pferchten, aushungerten und ermordeten, so gilt derselbe Hass heute dem jüdischen Staat und macht auch vor angesehenen internationalen Gremien nicht halt….“
Soll ernsthaft der IStGH mit der SS verglich en werden? Hungern internationale Gremien Israel aus? Nur die dümmlichen Verbündeten in der Bundesrepublik Deutschland bei den Staatsanwaltschaften verfolgen unangenehme Vergleiche, etwa einen Türken, der aus der türkischen Presse Karikaturen verbreitete, in denen die IDF mit der Wehrmacht verglichen wurde. Diese Karikaturen waren im Zusammenhang mit der Erstürmung eines türkischen Versorgungsschiffes für Gaza entstanden. Wenn die Jüdische Allgemeine nun hergeht, und Internationale Einrichtungen mit den Organisationen des Nationalsozialismus vergleicht und gleichsetzt, dann torpediert sie die Bemühungen ihrer deutschen Verbündeten, die Empörung über Israel auf deutschem Boden flach zu halten.
Man könnte meinen die Leute bei uns lebten noch in den Lagern der „displaced persons“. Diese zeitliche Desorientierung dürfte ein Grund gewesen sein, warum Theodor Meron Israel verlassen hat. Felix Theilhaber (in: Der Untergang der deutschen Juden) unterstellt solchen Leuten zwar rein materielle Interessen („wir kennen unsere Pappenheimer“), ich würde aber darauf tippen, dass Theodor Meron in der Zeit von 2024 leben statt in der von 1938 bleiben wollte.
Eine Frage würde mich interessieren: für welche Leser schreibt die Jüdische Allgemeine eigentlich?
Mal sehen, wie es weitergeht.
von Lobenstein