Die Vollendung des Blödsinns

zur amtlichen Definition von Antisemitismus und der Förderung jüdischen Lebens

In der Redaktion der Jüdischen Allgemeine scheint es kribbelig zu werden: sie publiziert dank Michael Thaidigsmann (und Joshua Schultheiss) einen fast schon verschwörerisch anmutenden Artikel zu einer neuen Antisemitismusresolution, der durch Bundestagsbeschluss die Verwaltungen und Gerichte binden müsste; sie besorgt es, dass

viel über den Entwurf für eine gemeinsame Antisemitismusresolution spekuliert werde, weswegen sie nun darüber informieren, was drin – und was nicht stehe,

,,, denn es solle eine Lösung im „Antisemitismusstreit“ gefunden werden, wenn

»Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken« 

praktisch gelten soll….Die Jüdische Allgemeine skizziert die Arumente ihrer Feinde:

Die Spekulationen über den Inhalt der Resolution … gehen dahin, dass der Entwurf neben Solidaritätsbekundungen mit Juden auch Formulierungen enthalte, »die die deutsche Kultur- und Wissenschaftsförderung massiv betreffen, ja sie sogar unter Kuratel stellen könnten«. In letzter Konsequenz könne es zu einer »flächendeckenden Überprüfung von Künstlerinnen und Forschenden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz« kommen. Auch im Rat für Migration (lauter Araber) werden schwere Geschütze aufgefahren. Von »rechtlichen Bedenken« ist die Rede und von einer »Gefährdung der Demokratie«. Die geplante Resolution sei »undurchführbar«, sie trage in Wahrheit nichts zum Schutz vor Antisemitismus bei…. Der Antragsentwurf wird wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Die Bundestagsmehrheit teilt die Welt in Gut und Böse ein. »Oppositionelle Ideen und Stimmen« würden zum Schweigen gebracht. Sollte der Beschluss vom Bundestag angenommen werden, könnte das »verheerende Folgen« für den Kunst- und Kulturbetrieb in Deutschland haben…: »Die Etablierung von offiziellen Zensoren, die Erweiterung der Aufgabenbereiche des Verfassungsschutzes auf die Überwachung von Kunst und Wissenschaft oder auch die Auslagerung von Prozessen der Gesinnungsprüfung widerspricht dem freiheitlich-demokratischen Grundverständnis….,

Berechtigte Warnungen? Oder eher Hysterie? Nur wenige Personen waren und sind in die Verhandlungen über den Text einbezogen (Sehr demokratisch und repräsentativ). Nicht die Fachpolitiker und Antisemitismusexperten haben das Dossier an sich gezogen, sondern die für Inneres zuständigen Vizevorsitzenden der vier Fraktionen, darunter der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz und sein Gegenpart bei der CDU/CSU, Andrea Lindholz.

Der Jüdischen Allgemeinen liegt ein aktueller Entwurf des Textes vor. Das meiste ist demnach bereits Konsens zwischen den Ampel-Fraktionen und der Union. Die CDU/CSU beharrt darauf, dass Förderanträge von zivilgesellschaftlichen Organisationen grundsätzlich auf Antisemitismus überprüft werden müssen. Die Ampel präferiert eine weichere Formulierung…. Eine Anwendung der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zum Erkennen von Antisemitismus wird im Text ausdrücklich bekräftigt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch Bund und Länder zur Übernahme der IHRA-Definition zu bewegen…. Nicht enthalten ist dagegen die Forderung nach der Verankerung einer Staatszielbestimmung zum Kampf gegen Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens im Grundgesetz. Brandenburg hatte vor zwei Jahren eine solche in seine Landesverfassung aufgenommen…. Dem früheren Grünen-Abgeordneten Volker Beck geht der aktuelle Entwurf nicht weit genug. Der heutige Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft wandte sich in einem elfseitigen Schreiben an seine ehemaligen Fraktionskollegen. Mit den Kritikern der geplanten Resolution geht er darin hart ins Gericht und wirft ihnen vor, nur einen Popanz aufzubauen…. Ihm sei kein einziger konkreter Vorschlag zur Stärkung jüdischen Lebens oder zur Bekämpfung von Antisemitismus zur Kenntnis gelangt. ….Für eine weitere Betroffenheitskaskade mit wertlosen und kontrafaktischen Beteuerungen, etwa dass in Deutschland trotz steigenden antisemitischen Taten kein Platz für Antisemitismus sei, besteht kein Bedarf. …. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, zeigt sich von der Diskussion über den Resolutionsentwurf irritiert. »Wir sollten in diesem Land doch einen Konsens darüber haben, dass antisemitische und verfassungsfeindliche Personen oder Organisationen nicht mit Steuergeldern gefördert werden…. Schuster findet es unerklärlich, dass die fraktionsübergreifende Resolution gegen Antisemitismus nicht schon längst zustande gekommen ist“.

So weit die jüdischen Lobbyisten, deren Ansichten nun bekannt sind; so gänzlich abwegig scheinen die Bedenken gegen den geplanten Kotau vor jüdischem Leben und der Fußtritt gegen Antisemiten jedoch nicht zu sein. Was die Jüdische Allgemeine verkennt, ist die Tatsache, dass jede solche Resolution auf dem Boden deutscher Gründlichkeit praktiziert werden soll; nachdem sich unsere Antisemitismusbeauftragten als Wichtigtuer profilierten, indem sie traditionelle Straßenamen ersetzen und eingeführte Gesetzestextausgaben wie „den Schönfelder“ änderten, kann man sich vorstellen, welche Lappalien Exzesse werden folgen lassen: Michael Blume als Antisemitismusbeauftragter hat erkannt, dass die deutsche Buchstabiertabelle immer noch für „S“ „wie Siegfried“ statt „wie Salomon“ ausweist. Kurz aus dem Netz:

„… der „Palandt“ heißt nun nach dem Namen des Richters am Bundesgerichtshof (BGH) Dr. Christian Grüneberg …… Auch die anderen in Frage stehenden Werke bekommen einen neuen Namen. Der „Maunz/Dürig“ werde künftig „Dürig/Herzog/Scholz“ heißen, der „Schönfelder“ werde nach dem Herausgeber und Vorsitzendem der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Prof. Dr. Mathias Habersack benannt.

Genial: wer was über Mietrecht wissen will, guckt in den Habersack. Witzig, sehr witzig. Theodor Maunz, ehemals Bayerischer und c Kultusminister wird auch in memoriam gecancelt und dafür sein bräunlicher Assistent, der verstorbene Bundespräsident Roman Herzog platziert. Sogar unter dem Gesichtspunkt der Antisemitismusbekämpfung ist das eine affige Rochade. Aber Michael Thaidigsman hakt gleich nach und

„wundert sich über den Wirbel um diese  geplante Antisemitismusresolution. Denn bald jähren sich die Hamas-Massaker zum ersten Mal. Seit dem 7. Oktober 2023 ist alles anders, auch für die meisten Juden in Deutschland. ….. Auf Straßen und Plätzen im ganzen Land schlägt Juden blanker Hass entgegen. (Stimmt das wirklich?)…. Dass sich die vier demokratischen Fraktionen im Bundestag deshalb um eine gemeinsame Resolution bemühen, wie jüdisches Leben geschützt werden kann, ist zu begrüßen. …. Das Motto »Nie wieder ist jetzt« klingt hohl, wenn sich SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP …. nicht auf eine unverbindliche Resolution (sic!) verständigen können. …. Ein Grund dafür ist, dass interessierte Kreise (Verschwörer?) versuchen, dem Text sprichwörtlich alle Zähne zu ziehen. …. Sie zielen darauf ab, eine gemeinsame Positionierung des Bundestages zum Antisemitismus ganz zu verhindern oder den Text zu verwässern. Klar ist aber: Mit einer Entschließung des Parlaments, die keinen Biss hat und nur hehre Worte enthält, ist keinem gedient.

Ganz versteht man Thaidigsmann allerdings nicht: soll die Resolution nun Zähne haben und beißen können oder „unverbindlich“ sein? Genau hier liegt eine Gefahr: Es wird Unsicherheit gesetzlich hergestellt, mit der dann willkürlich gegen unliebsame Leute vorgegangen werden kann. Thaidigsmann legt die Karten auf den Tisch:

„Nein, der Bundestag muss Tacheles reden. Er muss konkrete Handlungsoptionen aufzeigen, wie Juden in Deutschland besser vor Anfeindungen geschützt und wie jüdisches Leben gesichert werden können. Wer vor den immer gleichen Bedenkenträgern einknickt, die bei jedem staatlichen Handeln gleich die Alarmglocke läuten, braucht am 7. Oktober auch keine Gedenkstunde abzuhalten.

Alles klar, Herr Thaidigsmann: Niemand wird am 7.10 24, auf der Sonnenallee in Berlin Bonbons verteilen. Es wäre sogar geschmacklos angesichts der inzwischen über 40.000 zivilen Opfern der israelischen „Antisemitismusbekämpfung“ in Gaza, von denen die meisten kleine Kinder sind.  Sehen wir es einmal anders und reden Tacheles::

Antisemitismus gehört zur Meinungsfreiheit und ist ein Menschenrecht; einmal, weil die Definition des Begriffs einen Aggregatszustand erreicht hat, der in alle menschlichen Bereiche eindringt, aber hauptsächlich, weil eine zu befürchtende „Förderung jüdischen Lebens“ unmittelbar schädlich für Demokratie und Freiheit sein muss. Jeder Mensch mit „3 und mehr jüdischen Großelternteilen“ kann in Deutschland unbehelligt leben. Ihn schlägt auch „auf Straßen und Plätzen im ganzen Land kein blanker Hass entgegen“. So dummes Zeug verbreitet nur die Jüdische Allgemeine. Das ändert nichts daran, dass

das Judentum ein Aberglaube an einen variablen Gott ist, an den selbst die meisten Juden nicht mehr glauben. Wer den jüdischen Glauben verteidigt, verteidigt automatisch auch den christlichen.  Wahrscheinlich ist dies der Hintergedanke der Repräsentationsdemokraten. Alle Jenseitsvorstellungen –   vom multitheistischen Hinduismus bis zum henotheistischen Judentum  –   darf der moderne Mensch abtun. Eigentlich muss er dies sogar.

Hinzu kommt, , dass der Initialritus für Männer im Judentum (und Islam) obszön ist und die absolute Gewalt des imaginären Gottes über ihn symbolisiert.

Weniger schlimm, aber inakzeptabel ist die dümmliche Tierquälerei des betäubungslosen Schlachtens, sowie die sich hieran anschließenden Speisegesetze (Verbot von Hummer und Krabben, Muscheln, Austern und Kaninchenbraten). Das soll nun gefördert werden? Die Juden machen das Judentum als solches lächerlich.

Zum Lachen sind folglich auch die Defensoren dieses „jüdischen Lebens“, wobei es noch schlimmer kommt, dass der Monotheismus demokratiefeindlich ist. Die demokratische Entwicklung ging Hand in Hand mit einer Überwindung der monotheistischen Religionen. Wer an einen Gott glaubt, betet inzident die von Gott gewollte Obrigkeit an: Eine Demokratie kann sich nicht auf Götter, Priester und Knechte der Obrigkeit aufbauen, sondern benötigt den souveränen und autonomen Bürger, auch den antisemitischen.

Über Israel selbst bedarf es keiner Worte, die Alltagsnachrichten reichen aus, um „Antisemitismus“ zu verstehen: indem sich „die Juden“ und die deutsche Regierung signifikativ mit Israel identifizieren und seinen Schlägen zustimmen, machen sie genau das, was nach dern IHRA verboten sein soll: Die Identifizierung von Juden mit Verbrechen des Staates Israel.

Was die „demokratischen“ Fraktionen im Bundestag zusammenreimen wollen, ist nichts anderes als das Verbot jeglicher Kritik (nicht an Juden oder an Israel, sondern) an ihrer Politik der Beihilfe zum Völkermord (Klage Nicaraguas) und zu den laufenden Verletzungen internationalen Rechts durch den Mossad auf der ganzen Welt. Das heißt, es geht sowieso nicht um die Interessen der Juden hierzulande, nicht einmal um die Interessen Israels, sondern um den Schutz des abgewirtschafteten, arbeitsmäßig unfähigen und intellektuell überforderten Regierungssystems der Bundesrepublik Deutschland vor „populistischer“ Kritik seiner Bürger. Zöglinge des bundesdeutschen Systems sind offenbar auch die Macher der Jüdischen Allgemeinen, dem Blatt, das vornehmlich in deutschen Kasernen, Gefängnissen und Behörden ausliegt. Welche Blasen der „Anti-Antisemitismus“ bereits blubbert, erwähnt die Jüdische Allgemeine auch, aber nur versehentlich, weil die Redakteure nicht denken können; si tacuissent, philosophi mansissent:

„…. Das Verfahren gegen Gil Ofarim (42) um einen erfundenen Davidstern-Skandal in einem Leipziger Hotel ist nach Zahlung der Geldauflage endgültig eingestellt worden. Das hate die 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig entschieden. Die Kosten des Verfahrens trägt laut Beschluss die Staatskasse. »Seine eigenen Kosten für die Verteidigung und die Kosten des Nebenklägers muss Herr Ofarim zahlen. Der jüdische Sänger hatte im Oktober 2021 in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Der Musiker hatte darin geschildert, dass der Hotelmanager ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne.

Der Musiker musste 10.000 Euro zahlen – je zur Hälfte an die israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig sowie an die Gedenk- und Bildungsstätte „Haus der Wannsee-Konferenz“ in Berlin.

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von Lobenstein

 

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