Theoretisch kann ein Handeln nur dann eine Strafe zur Folge haben, wenn die Tat eindeutige bestimmt war. So steht es im Grundgesetz. „Früher“ (vor 1969) gab es den Straftatbestand des groben Unfugs (§ 360 StGB), in Österreich „Anstandsverletzung“, was heute als § 118 OWiG verfolgt werden kann. Was aber Unfug ist und wann er grob werden soll, ist dem Anstand eines jeden Richters überlassen (vgl.: Julian Philipp Seibert: in: Die „öffentliche Ordnung“ als überflüssiges polizeiliches Schutzgut). Am meisten „groben Unfug“ treibt die deutsche Bundesregierung. Ihr geht es um so etwas wie öffentlicher Anstand. Niemand soll sich in Deutschland empören müssen. Ein § 86a bestraft in diesem Sinn das Verwenden verfassungswidriger Symbole, wobei die Leute, die früher gelebt hatten, sich denken konnten, was nach dem Systemwechsel verboten sein müsste. Heute wissen es die Leute nicht mehr so genau: Ein Redakteur hatte hakenkreuzähnliche Kritzel als Korrekturzeichen verwendet, um einer Journalistin unerwünschte Germanismen in ihren Texten zur Änderung aufzugeben. Probleme mit dem Swastika-Symbol haben aber witzigerweise die Linken. WIKIPEDIA referiert:
„Antifaschistische Gruppen haben Symbole der Ablehnung entworfen, darunter ein durchgestrichenes Hakenkreuz. Mehreren deutschen Staatsanwaltschaften erschienen solche Hakenkreuzdarstellungen von den Verbotsgesetzen mitbetroffen. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte einen Studenten, weil dieser einen Anstecker mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz trig. Im Revisionsverfahren wurde der Student freigesprochen. Auch das Amtsgericht Tübingen sprach einen Studenten für das Tragen eines Ansteckers mit durchgestrichenem Hakenkreuz schuldig. Das Landgericht Tübingen hob dieses Urteil auf. Der Träger sei eindeutig als Antifaschist hervorgetreten, das Symbol lasse selbst für Touristen seine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus erkennen. Dennoch verurteilte das Landgericht Stuttgart einen Versandhändler wegen Waren, auf denen durchgestrichene Hakenkreuze zu sehen waren, nach § 86a StGB. Es sei rechtswidrig, Aufdrucke zu verwenden, auch wenn sie sich gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen. Denn die Symbolik der NS-Zeit solle gänzlich aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Das Urteil stieß bei deutschen Strafrechtlern und Politikern auf Empörung und wurde im Bundestag debattiert. Das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei zu fördern, nicht zu kriminalisieren. Der Bundesgerichtshof hatte das Verwenden von Plakaten, „wenn nach dem gesamten Inhalt des Plakats eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung von vornherein ausgeschlossen ist, und wenn die Verbreitung auch sonst dem Schutzzweck des § 86 a StGB erkennbar nicht zuwiderläuft“, schon 1973 für nicht strafbar erklärt,,,, Der Versandhändler legte Revision ein und auch die Bundesanwaltschaft forderte Freispruch. Dem Antrag kam der Bundesgerichtshof nach und hob das Urteil des Landgerichts Stuttgart auf. Das Tragen solcher Symbole sei erlaubti…“
…allerdings nur, wenn man dazu keine Springerstiefel trägt oder den Kopf kahlrasiert“.
Das gilt analog für aktuellere Rote Dreiecke und die Verwendung des Slogans „From the River“. Wer wie ein Araber ausschaut und ein Palästinensertuch trägt, wird auch dann bestraft, wenn er ein durchgestrichenes Rotes Dreieck auf dem T-Shirt hat, der Mensch mit Kippa darf es tragen, wenn er das Dreieck durchkreuzt. Die Rechtssicherheit in Deutschland bleibt auf der Strecke. Um diese wieder herzustellen, hat die Berliner Senatsverwaltung….
„…. für Inneres und Sport um eine klarstellende Aufnahme in den Kennzeichenkatalog der Hamas gebeten. Das BMI hat die Initiative aufgegriffen und mit Rundschreiben vom 31. Oktober 2024 klargestellt, dass eine Verwendung des auf der Spitze stehenden roten Dreiecks als Kennzeichen der Hamas aufgrund des Betätigungsverbotes ebenfalls verboten und strafbar ist.
Eine Verwendung im Kontext der Hamas ist nach den Feststellungen des BMI gegeben, wenn das Dreieck in Bezug zu wichtigen Gedenktagen der Hamas oder einer für die Hamas bedeutsamen Person verwendet wird.
Klarstellung? Seit wann ist Weihnachten ein „wichtiger Gedenktag der Hamas“? Offenbar ist es schon verboten, die Verbote bekannt zu machen, man kann sie nicht kopieren; daher zitieren wir nur den Text an sich:
„Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bekanntmachung eines Vereinsverbots gemäß § 3 des Vereinsgesetzes Verbot der Vereinigung „HAMAS (Harakat al-Muqawama al-Islamiya)“
Vom 2. November 2023
Gemäß § 3 Absatz 1, § 14 Absatz 2 Nummer 1, 4. Variante in Verbindung mit § 15 Absatz 1, Satz 1 und § 18 Satz 2 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), blablabla, erlasse ich folgende Verfügung
- Die Tätigkeit der Vereinigung HAMAS (Harakat al-Muqawama al-Islamiya) läuft den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem beeinträchtigt und gefährdet die Tätigkeit der HAMAS sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Betätigung der HAMAS ist im räumlichen Geltungsbereich des Vereinsgesetzes verboten.
- Es ist verboten, Kennzeichen der HAMAS für die Dauer der Vollziehbarkeit öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden können oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Das Verbot betrifft insbesondere folgende Kennzeichen: ….“ Es folgen 19 Abbildungen mit einer Beschreibung
Die Zeichen selbst lassen sich abrufen; der geneigte Leser möge selbst die Internetseite des BMI konsultieren.:
Problem: Es sind arabische Schriftzeichen; im Grunde sind damit alle arabischen Kalligraphen untersagt, weil solche denen der Hamas für „Westler“ stets „zum Verwechseln ähnlich“ erscheinen (§86a StGB). „Zum Verwechseln ähnlich ist ein Kennzeichen, wenn es eine unbefangene Person ohne weiteres für das Kennzeichen einer verbotenen Organisation halten kann.“
Hier ein solches verwechslungsfähiges Symbol:
Die Flagge Saudi-Arabiens wurde 1932 eingeführt. Man könnte das Schwert des Islam durch ein deutsche G3 ersetzen und das „Grün“ durch eine andere Farbe. Das wäre wahrscheinlich auch verboten.
Wie ist es mit dem Roten Dreieck? Amtlich muss es auf der Spitze stehen, es kann also kein gleichseitiges, sondern eher ein gleichschenkeliges Dreieck gemeint sein. Mathematik und Geometrie sind unseren Bürgern geläufig. Auch der Begriff „Dreieck“, ein griechisches „Delta“, ist den meisten bekannt.
Man erinnert sich an das Buch „der Großtyrann und das Gericht“ von Werner Bergengrün. So weit verdorben ist auch bei uns die Herrschaft der Justiz. Die Springerpresse berichtet applaudierend über einen Darmstädter Weihnachtsmarkt, auf dem so etwas wie vorbereitender Terrorismus betrieben wurde. Die WELT schreibt (18.12.24):
„….Die Anzeigen richteten sich gegen das Ausstellen verfassungswidriger und terroristischer Symbole. …“
Anm.:Diese Formulierung ist typisch für unsere kaputte Zeit: Die Symbole selbst sind natürlich nicht terroristisch. Weiter im Text:
„Auf dem „Anti-Kolonialen Friedens-Weihnachtsmarkt“ am 3. Advent-Wochenende seien Produkte feilgeboten worden, die mit einem roten Dreieck oder mit Slogans wie „From the river to the sea“, versehen waren. Beides gilt als Kennung der verbotenen Terrororganisation Hamas, die die Auslöschung Israels fordert. Nach vorliegendem Bildmaterial seien „sämtliche Register gezogen worden, um Israel zu dämonisieren und zu delegitimieren. Die Vorwürfe lauteten, Israel begehe seit 75 Jahren einen „Genozid“ an Palästinensern, betreibe „ethnische Säuberungen“ und praktiziere eine „Apartheid“ im Land. Diese ideologisch motivierten Vorwürfe stellten „israelbezogenen Antisemitismus“ dar, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Jüdischen Gemeinde.
Das Abhalten dieses Weihnachtsmarktes der Kirchengemeinde sei „skandalös“. Es ist tragisch, dass das legitime Anliegen, auf das Leid der Palästinenser aufmerksam zu machen und Spenden zu sammeln, immer direkt ein Einfallstor bietet, um Israelhass und Antisemitismus zu verbreiten.“
Und kann ein paar Tage später den Fortsetzungsartikel schreiben:
„Zutiefst verstörend“ findet es der Darmstädter Oberbürgermeister Hanno Benz (SPD) und warf der Michaelsgemeinde vor, „antisemitische Inhalte propagiert“ zu haben. Es wird versucht, das Existenzrecht Israels zu delegitimieren und den Staat Israel zu dämonisieren, indem judenfeindliche Stereotype auf den Staat Israel und seine Politik übertragen werden“. Die Kirchengemeinde hatte gemeinsam mit der Gruppe „Darmstadt4Palestine“ den Weihnachtsmarkt unter das Thema der Palästina-Solidarität gestellt. „Antikolonial nennen wir ihn deshalb, weil unser Fokus darauf liegen wird, Palästinenserinnen und Palästinenser mit den Einnahmen unseres Marktes zu unterstützen.“ Inzwischen hat die EKHN dem verantwortlichen Pfarrer vorläufig die Ausübung seines Amtes untersagt. Damit dürfe der Theologe beispielsweise keine Weihnachtsgottesdienste in seiner Gemeinde leiten, teilte eine EKHN-Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst mit. Sollten sich die Anschuldigungen bestätigen, behalte sich die Kirche vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Auch die Kirchengemeinde erwägt, Strafanzeige gegen die kritisierten Aussteller auf dem Weihnachtsmarkt zu stellen. „Ich bin tief enttäuscht, dass das Vertrauen der Gemeinde missbraucht wurde“, sagte Pfarrer Manfred Werner. „Es war eine große Dummheit, dass wir der Vorbereitungsgruppe vertraut haben. Wir werden in jeder Hinsicht mit der Staatsanwaltschaft kooperieren. Es gibt in der Kirchengemeinde die Tradition, die Kirche als „Dialograum“ zur Verfügung zu stellen. Einen Vorfall wie am vergangenen Wochenende habe es vorher nie gegeben. Die betreffenden Aussteller „machen uns alles kaputt“, sagte er.
Alles ganz schrecklich, weil es so lächerlich ist. Der Pfarrer muss nun Buße tun oder Imam werden. Es ging um Schlüsselanhänger mit einem roten Dreieck. Wer geht schon als Jude auf einen christlichen Weihnachtsmarkt? Und wer als Un-Linker geht ausgerechnet auf einen „antikolonialen“? Was erwartet ein deutscher Spießer dort zu finden? Stoff zum Zoff. Es wäre unrealistisch zu erwarten, dass dort keine Leute ausstellten, die sich kolonisiert fühlen. Objektiv kann einem völlig egal sein, ob dort Palästinensertücher mit roten Dreiecken vertrieben werden. Man muss es erst einmal wissen, was ein rotes Dreieck im Zusammengang mit Weihnachten bedeuten soll. Die TAZ berichtet:
„Das rote Dreieck gilt als verbotene Kennzeichen der palästinensischen Terror-Organisation Hamas. In Nr. 3 dieser Verfügung steht, dass es auch verboten ist, „Kennzeichen der Hamas“ öffentlich … oder in Darstellungen, „die zur Verbreitung bestimmt sind“, zu verwenden. … Die Liste der verbotenen Kennzeichen ist nicht abschließend, denn es heißt, dass „insbesondere“ die aufgeführten Darstellungen verboten seien. Es war den Behörden also schon immer möglich, auch sonstige Logos als verbotene Hamas-Kennzeichen zu behandeln.“
Noch schrecklicher; in Google findet man aber noch weitere Beispiele, die einen Verwender ins Gefängnis bringen können, wenn ein palästinensischer Zusammenhang gesehen werden kann:
Stelle man bloß nicht diese Zeichen auf den Kopf:
oder verwende dieses, das man an manchen Straßeneinmündungen entdecken kann:
Der Journalistenverein democ e.V. erklärt es so:
„Das Symbol an sich ist nicht neu und wurde schon in vielen verschiedenen Kontexten verwendet. Die bis heute wohl bekannteste Bedeutung des roten Dreiecks liegt in der NS-Zeit, als die Nationalsozialisten es nutzen, um politische Häftlinge in den Konzentrationslagern zu kennzeichnen. … Noch heute spielt das Dreieck eine wichtige Rolle im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus….“
Soso, Nancy Faeser als Bilderstürmerin. Es gibt leider auch anerkannte Staaten, die ein rotes Dreieck verwenden, wie WIKIPEDIA weiß:
Flagge der Ersten Republik Kuba (1902–1906; 1909–1959)[1] und heute
und im arabischen Raum:
Flagge des Königreich Hedschas (1916 – ca. 1920) und Flagge Palästinas (bis 1948)
und hier die Flagge Jordaniens (seit 1928), 1948–1967 auch im Westjordanland verwendet. Als verwechslungsfähig im Sinn des § 86a StGB könnte auch das „V“ gesehen werden, das ein auf der Spitze stehendes Dreieck andeuten könnte; Wikipedia schreibt hierzu:
„Die große Popularität des Victory-Zeichens im Zweiten Weltkrieg hat ihren Ursprung …im englischen Wort victory … Die BBC unterstützte die Verbreitung in Europa durch ihre „V for Victory“-Kampagne], in der der Morsecode für „V“ (•••–) als Jingle verwendet wurde. Der Morsecode für „V“ entspricht des Weiteren dem Kopfmotiv von Beethovens 5. Sinfonie („Ta Ta Ta Taaa“), welches die BBC … als Erkennungszeichen ihres Programmes auch in besetzte Länder ausstrahlte. Schnell verbreitete sich der Gebrauch der Geste in ganz Europa[10]. Im gleichen Jahr griff auch Winston Churchill die „V for Victory“-Kampagne auf und gebrauchte das V-Zeichen fortan bei öffentlichen Auftritten, nachdem er anfänglich versehentlich die beleidigende Form mit der Handfläche nach innen verwendete.[11]
Winston Churchill grüßt mit dem Victory-Zeichen, Downing Street, 5. Juni 1943.
Beleidigende Form des V-Zeichens, Handballen zum Ausführenden…“
Symbole in Deutschland richtig zu werten ist also Sache der Strafrichter. Besser kann das dreieckige Dilemma kaum dargestellt werden. Es kommt offensichtlich darauf an, was man in das Rote Dreieck hineinzeichnet; der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Faeser weiß auch, dass das Rote Dreieck missbraucht wird, um etwa eine Wohnung anzuzeigen, wo ein Jude wohnt. Das ist allerdings schlimm. Der Sprayer sollte vielleicht „gelb“ verwenden und eine Schlaufe sprayen. Dieses Kennzeichen könnte kaum verboten werden:
Gelbe Schleife als Zeichen der Solidarität
© Bundesrat
Dennoch ist es nicht so, dass Israel ein politopathologischer Fall wäre. Deutschland ist dieser Fall. Es gilt auch als strafbare Verherrlichung eines Angriffskriegs, das „Z“-Zorro – Zeichen der russischen Panzer auf das eigene Auto zu übernehmen. Es wird strafbar gemacht, unerwünschte Meinungen zum Ausdruck zu bringen. Im Prinzip sind wir wieder on der Honecker-DDR angekommen.
Verwunderlich ist dabei, dass Personen, die das Vorgehen Israels in Gaza mit Ekel erfüllt, ihre Abneigung gegen das israelische Vorgehen immer noch mit einer Sympathiebekundung für die palästinensischen Gruppen nicht trennen können. Die Verbindung von A und B ist zwar naheliegend und nicht direkt widersprüchlich, erlaubt es aber unserer sturen Justiz, strafend gegen die Missbilligung Israels einzuschreiten. Daher sollte man die Politik Israels missbilligen, ohne den Palästinensern zu applaudieren. Vernaderer, die der Justiz gerne verdächtige Sachverhalte anzeigen, gibt es bei uns genug. Aber diese Denunzianten erreichen nichts, wenn man sachlich bleibt. Die SÜDDEUTSCHE schreibt über die Einstellung eines Vorgängers von Yoav Gallant:
„Israels früherer Armeechef und früher als Held der Rechten gefeierte Mosche Jaalon spricht von „ethnischen Säuberungen“ [in Gaza und Galiläa]. Er sieht sein Land auf einem Weg, der „in den Ruin“ führen muss.
Foto: Ilia Yefimovich/picture alliance/dpa)
Statt den Vorwurf des Völkermords mit palästinensischen Symbolen zu verstärken, kann man sich auf israelische Größen beziehen, was wesentlich schwerer wiegt als das Geschrei empörter Palästina-Sympathisanten. Gleichzeitig entgeht man dem Vorwurf einer Dämonisierung und Delegitimierung Israels, denn der ehemalige israelische Verteidigungsminister Jaalon ist nach wie vor über den Verdacht erhaben, Israel auslöschen zu wollen. Er sieht in den „ethnischen Säuberungen“ Pflastersteine für Israels Weg ins Verderben.
Man wird auch sagen dürfen, dass sich Israel selbst als Rechtstaat delegitimiert, indem es die besetzten Golanhöhen mit eigenen Staatsangehörigen besiedeln will, und den Widerspruch der UNO als antisemitisch zurückkickt.
Und um ein international akzeptabler Partner zu sein, hat sich Israel auch entfernt. Sein Geheimdienst mordet nicht nur in den moslemischen Ländern, sondern auch in Europa, etwa in Lillhammer.
Israel rechtfertigt alle seine Maßnahmen mit der Notwendigkeit mangelnder Sicherheit. Das ist zum einen sehr abstrakt und zum anderen kaum überzeugend angesichts der Machtlosigkeit seiner Feinde. Wahrscheinlich ist es eher so, dass Israel nie „sicher“ existieren kann, weil es sich a.) inmitten in der arabischen und muslimischen Welt platziert hat (was schon Israel Zangwill kritisierte), und b.) der arabischen Welt keinen zivilisatorischen Nutzen bringt. Hat man je lesen können, dass der Staat Israel etwas für seine Araber in den besetzten Gebieten investiert hätte? Die Araber wandern nach Europa aus, um von der westlichen Zivilisation zu profitieren. In Deutschland sind (z.B.) Syrer angesehene Ärzte. Einen zu den Granaten alternativen Weg in Richtung Sicherheit weiß Israel nicht einmal. Führt der Weg zu einem sicheren Israel, wenn es Jordanien auslöscht und „from the river to the desert“ sein Land nach Osten vergrößert? Oder wird Israel sicherer, wenn der Euphrat zum Grenzfluss würde? Die Jüdische Allgemeine berichtet über die Armut in Israel: kann sich das Land ohne Naturschätze den endlosen Kriegszustand und weit ausgreifende Feldzüge leisten? Es schaut doch so aus, dass ein Marsch in den Untergang angetreten worden ist.
Leben wir in Deutschland hinter dem Mond oder in einer Art Klapsmühle?
von Lobenstein