Wie steht es um das „Existenzrecht“ Israels?
Diese Frage würde sich bei uns in Deutschland normalerweise gar nicht stellen können. Jüdische Siedler riefen 1948 den Staat Israel auf ehemals britischem Protektoratsboden aus, verteidigten ihn in mehreren Kriegen mit Waffen gegen andere Prätendenten, und zogen weitere Siedler an, darunter etwa eine Million orientalischer Juden, denen zumindest im Arabischen das Existenzrecht bestritten worden war. Die Leute, die 1948 die Staatlichkeit Israels durchsetzten, sind längstens verstorben. Wer zur Zeit der Staatsgründung Kind war, wankt selbst dem Grabe zu. Inzwischen existiert „from the river to the sea“ die Generation deren Enkel. Wo anders sollten diese existieren als „from the river to the sea“? Die Frage müsste eigentlich lauten,
haben diese Leute Anspruch auf einen „jüdischen Staat“ ?
Israel ist ein Staat, also eine juristische Person des Völkerrechts; können solche abstrakten Figuren ein Recht auf Existenz haben? In der Praxis der amerikanischen Weltherrschaft erhalten abstrakte Provinzen staatliche Qualität, wenn etwa ein Altstaat wie Jugoslawien oder wenn die Sowjetunion aufgelöst werden. Die einmal gezogenen Provinzgrenzen bleiben bestehen. Das ist Praxis, aber nicht unbedingt vernünftig. Der aufgelöste Staat hatte seine Provinzgrenzen nach anderen Gesichtspunkten gezogen, als die Provinzen als souveräne Staaten nach neuen Bedingungen ziehen würden. Auch bei uns in Deutschland hat man die alten preußischen Provinzen zu Bundesländern erklärt, statt auf landsmannschaftliche oder historische Zusammenhänge zurückzugreifen. . Herausgekommen sind dann Missgeburten wie etwa Sachsen-Anhalt, dessen westlicher Teil eigentlich Bestandteil der historischen Mark Brandenburg, der südliche eigentlich zu Sachsen gehören müsste, das Preußen 1814 halbiert hatte.
So gesehen kann kein Staat von Heute ein ewiges Leben gegen den Sinn seiner Bevölkerung haben. Wie es Jesus sagte: Der Mensch ist nicht für den Sabbat, sondern der Sabbat für die Menschen da. Wenn also der Staat nicht mehr für die Menschen da sein kann, dann kann er keine Existenzrecht haben, weil die Menschen nicht für den Staat gemacht sind, sondern umgekehrt.
Es geht in der „Alten Welt“ nicht um Territorien wie in den USA, wo man erst das Gouverneursgebiet festlegte und dieses dann zur Besiedlung freigab. So waer es auch in Palästina. Menschen wanderten ein, auch Araber, um auf jüdischen Plantagen zu arbeiten. Selbst für einen Denker wie Shlomo Sand ist die Genese zu verworren, als dass er eine fixe Position einnehmen wollte.
Das macht dafür die deutsche Bundesregierung, natürlich nicht in Palästina selbst, aber in Deutschland. Sie erklärt, was richtig oder falsch sein und versucht, auch rechtswidrig, ihre Ansicht mit dem Polizeiknüppel und ihrer Strafjustiz als Glaubensbekenntnis durchzusetzen.
Nur hierum dreht sich diese Erörterung.
Die Verhältnisse der amerikanischen Union kann man genauso wenig 1 zu 1 auf die Verhältnisse in Palästina übertragen wie die europäischen Verhältnisse. Die von der Staatengemeinschaft UNO vorgeschlagen Grenzen zwischen einem jüdischen und einem arabischen Staat sind längst Makulatur; die mehr oder weniger anerkannten Grenzen des Camp David Abkommens sind durch eine intensive Besiedlung der „Westbank“ obsolet geworden. Dabei mag der „jüdische Staat“ illegal vorgehen und Verbrechen begehen lassen (vgl. den Film „Staatsauftrag Mord“), was seine ganze Zukunft unter dem Stern der Gewalt stehen lassen mag. Er kann allerdings auch Opfer der Gewalt werden. Das geht „uns“ aber nichts an. Kein Gewaltstaat verliert das Recht auf Existenz. Die Gewalt, die Brutalität Israels und all das, was Israel abstoßend macht, hat eigentlich keine Bedeutung für die Diskussion im Inland. Deswegen ist es unverständlich, wenn gewaltabgeneigten Personen verboten werden soll, einem gewalttätigen Staat das Existanzrecht abzusprechen. Die Negation des Existenzrechts hat keinerlei Einfluss auf den gewalttätigen Staat. Jede Meinungsäußerung ist rein theoretisch.
In der Theorie ist der „jüdische Staat“ ist keine klassisch westliche Demokratie; er hat keine geschriebene Verfassung, die Menschenrechte gelten auch für Juden nicht förmlich, für Araber sind sie nicht allgemein festgeschrieben, und die Gewaltenteilung vollzieht sich anders als nach dem Prinzip von Montesquieu. Als jüdischer Staat ist er eine Mischung von Kirchenstaat und den historischen deutschen Fürstentümern, die sich als „christliche Staaten“ verstanden (cuius regio eius religio), was man in Europa seit 1870 hinter sich hat. Selbst Italien und Irland mussten sich ent-klerikalisieren und auf die Idee einer Staatskirche verzichten. Insoweit könnte man sagen, der Staat hat kein Recht, so zu bleiben wie er ist, und er hat wahrscheinlich die Pflicht, sich in Richtung auf eine Demokratie westlichen Typs hin zu entwickeln. Die Idee einer westlichen Demokratie steht jedoch im generellen Widerspruch zur Idee eines jüdischen Staates. Das wird man wohl noch sagen dürfen, auch wenn jüdische Kreise in Deutschland in dieser Darlegung bereits eine Delegitimierung Israels sehen und unsere verblödete Justiz diese Kritik als Bestreiten des Existenzrechts Israels wertet. „Unsere“ Justiz nimmt solche Aussagen gleich als eine Art Wehrkraftzersetzung auf, als Zersetzung des Bildes eines demokratischen Israels.
Aber warum interessiert dies einen „aufrechten Christenmenschen“ (Martin Luther) einen säkularen, mondänen oder weltlichen Deutschen, Israel überhaupt kritisieren zu dürfen. ER befürwortet schließlich autoritäre Verhältnisse, warum also nicht in Israel auch? Weil der deutsche Gedankenterror inzwischen zu weit geht seit dem 7.10 23. An diesem Tag haben einige Hamas-Leute als Terroristen (angeblich) 1.400 Israelis umgebracht (allerdings nur einen Teil davon auf den Festplatzgelände), und die Israelis haben als Antwort darauf schon 7000 „Hamas-Kämpfer“ (FAZ) aber insgesamt 17.000 Araber getötet. Die Zahl von 10.000 dürften wohl kollateral umgekommene Frauen und Kinder (Michael Lüders) sein. Der gewöhnliche Mensch kann sich kaum vorstellen, was eine Zahl von 7.000 toten Hamaskämpfer bedeutet; Das wären 10 komplett ausradierte Bataillone einer modernen Armee. Konnte es überhaupt so viele Hamsas-Bataillone geben? Selbst im Fall einer totalen Niederlage, wie sie die deutsche Wehrmacht in Stalingrad erlitten hatte, müsste es noch ebenso viele Gefangene gebe. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Hamas eine ganze Division aufgestellt hätte. Das erlaubt die Überlegung, dass die Israelis kriegsverbrecherisch keine Gefangenen machen oder dass unter den 7.000 Wenn der Krieg weitergeht, dann müssten es nach den klassischen Verlustzahlen der Weltkriege noch gut 50.000 Hamas-Kämpfer geben in Gaza. Das verlangt Das klingt sehr unwahrscheinlich. Jedes israelische Geschoss, jede israelisch alle getöteten männlichen Zivilisten mitgezählt sind. Unverständige sprechen unverständlicherweise sogar von Genozid. Es geht in Gaza zu wie bei uns während der Mongoleneinfälle von 1240, nur moderner mit der Kriegstechnik. Machen kann man nichts, nicht einmal die üblichen Flutopfersachspenden sammeln, denn es werden nur ganz ausgesiebte Hilfsgüter nach Gaza reingelassen. Auch der UNO missfällt diese Schlachterei, um ein paar „Terroristen“ zu fassen.
Aber eines ist sicher: Die deutsche Wehrmacht, die 1941 drei Millionen russische Gefangene hat verrecken und krepieren lassen, hat damit so viel Abscheu erzeugt, dass der Widerstand der Sowjetbevölkerung zunahm. Der Abscheu vor Israel wird also auch eher zu- als abnehmen.
Vielleicht verhilft Google zu ein paar zusätzlich Durchblicken zum Geschehen; es schreibt:
Der Gazastreifen besteht, wie die Mittelmeerküste von Israel, hauptsächlich aus Sand und Dünen. Lediglich 14 % der Fläche sind für die Landwirtschaft nutzbar. Seine Länge beträgt 40 km, die Breite zwischen 6 und 14 km und die Fläche 360 km². …. Gaza war in der frühen Antike ein bedeutendes Handelszentrum an der Schnittstelle von Afrika, Asien und Europa. Die Philister hatten das Gebiet im 12. Jahrhundert v. Chr. …. von Ägypten übernommen und bauten es zum Kern ihres Siedlungsgebietes aus….. Alexander der Große eroberte die sich ihm heftig widersetzende Stadt 332 v. Chr. …. Nach Eroberung durch die Römer im 1. Jahrhundert v. Chr. Wurde de die Stadt Gaza wieder aufgebaut und ihr zu neuer Blüte verholfen.
In Gaza (Streifen) leben 2 Millionen Menschen; Hamburg, das etwa gleich viel Einwohner hat, ist doppelt so groß an Fläche und München, das etwas weniger Einwohner als Gaza beherbergt, ist ungefähr genauso groß, wenn man den nördlichen Teil des Landkreises München (von Garching bis Aschheim) dazunimmt. Der Unterschied: München ist kein langer Streifen, sondern eine runde Sache.
Warum soll man sich da nicht fragen dürfen, warum man in Deutschland laufend das „Existenzrecht Israels“ bestätigen muss. Vielleicht hätten es die Gazaner mehr nötig, ein Existenzrecht bestätigt zu bekommen. Man kommt sich vor wie zu Zeiten der Christenverfolgung, wo man verpflichtet war, dem Kaiserkult immer neu seine Referenz zu erweisen. Wenn das Existenzrecht Israels das Abschlachten von 17.000 Arabern in 3 Wochen erfordert, kommt einem dieser Staat wie ein Moloch vor. Man müsste sich die Mühe machen, die Leichen zu zählen, die seit dem Camp-David-Abkommen von diesem Moloch verschlungen wurden. Aber es interessiert niemanden niemanden wirklich. Warum interessiert dann die Bundesregierung das Existenzrecht dieses Molochs? Bei uns leben zehn, wenn nicht zwanzig Mal so viele Araber wie Juden unter uns. Die Araber sind echt, von den Juden sagen etwa Deborah Feldman und Avitail Gerstetter, sie seien Bühnenjuden, also eine Art Schauspieler wie konvertierte Alttestamentler oder unhalachische Persönlichkeiten oder nur die Träger jüdischer Namen wie Dreier, Schlesinger, Süßmuth. N#Von den Arabern sind nicht wenige aus Palästina, wo sie auch ein Existenzrecht hatten (oder gehabt hätten), das ihnen Wladimir Jabotinski als Zionist und Karl Kraus als assimilierter Jude historisch bestätigten. Der Zionist meinte nur, dass das Existenzrecht der Juden vorginge, weil die Araber außerhalb Palästinas noch über genug Land verfügten. Es lässt sich also zu diesem Thema diskutieren.
Zur Diskussion gehören zwei Seiten, einmal eine die „ja“ und eine, die „nein“ sagt. Das ist existentiell für unserer Demokratie. Jetzt wird das „nein“ verboten, und das durch eine ganz dümmlich schwatzende, aber genauso aggressiv handelnde, Bundesinnenministerin. Weil aber niemand noch dümmer ist als die Faeserin, dass er (wie ich hier) das Existenzrecht Israels offen diskutieren will, geht Fancy Naeser noch einen Schritt weiter:
wer das Lied vom „Freien Palästina“ sänge oder ein Schild mit sich führe, auf dem der Spruch in Deutsch oder Englisch
„from the river to the sea, Palestine will be free“
aufgeführt wird, der bestreite bereits das Existenzrecht Israels. Er soll sich „strafbar machen“.
Das klingt nach rechtlichem Blödsinn. Bisher ist es nicht strafbar, das Existenzrecht Israels zu bestreiten. Es iust auch nicht strafbar. Antisemit zu sein.
Googlen wir schnell zum ersteren Thema:
Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe für die Palästinenser-Parole „From the River …“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat Anfang November die Palästinenserparole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ verboten. Diese sei ein Kennzeichen der [von ihr] verbotenen Organisationen Hamas und Samidoun. Sie hat damit eine zentrale Parole der palästinensischen Bewegung zu einem Slogan der Hamas und damit für strafbar erklärt, ohne das Strafrecht zu ändern, und ohne den Bundestag oder die anderen Ressorts der Bundesregierung zu beteiligen. Das Verbot wurde jetzt bekannt, weil die Polizei in Berlin (alles Hirnis) und die Staatsanwaltschaft in München (nach Franz Josef Strauß „müssen die Bayern die letzten Preußen sein“, und daher zum Speichellecken gezwungen werden) das Verbot inzwischen anwenden. ….Weil die Formulierung „From the River to the Sea“ den Fluss Jordan und das Mittelmeer meint, …. schließen [Hirnis und Speichellecker] auf eine Verneinung des Existenzrechts Israels … Das Verbot [der Vereine] dürfte aber sicher noch vor dem zuständigen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angegriffen werden [also ist eine Strafbarkeit verfassungsrechtlich noch gar nicht möglich]. Über die Strafbarkeit des Satzes selbst dürfte wohl jeder Amtsrichter in eigener Kompetenz entscheiden müsse). Zuletzt geht der Satz „From the River to the Sea …“ zurück auf die 1960er-Jahre und wurde damals schon von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Die Parole ist eher gar kein „Kennzeichen“ der Organisationen Hamas (1987 gegründet) und Samidoun (2012 gegründet).
Zur Erinnerung: Als Heino begann, die alten deutschen Volkslieder vorzutragen, wurde er von Hirnis aller Couleur auch in die Schmuddel-Ecke gestellt; die Nazis sangen auch alte deutsche Volkslieder. „Schwarzbraun ist die Haselnuss“ darf man immer noch singen. Sind alte Volkslieder durch die Nazi-Zeit zu nationalsozialistischem Gedankengut mutiert? Es steht nicht gur um die Logik der deutschen Justiz. Googlen wir weiter:
In ihrer Bundestagsrede … zum Gedenken an die Pogromnacht vom 9. November 1938 hatte Faeser zudem weitere Verbotsverfügungen zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland angekündigt. ….. Sie fügte hinzu: „Wir arbeiten schon an weiteren Verboten.“
Das Ganze erinnert an DDR-Verhältnisse: Verboten wurde in der DDR nicht nur der Song „— ist das der Sonderzug nach Pankow—?“, sondern in dieser Verbotslogik auch die viel ältere Melodie vom Chattanooga -Express. Unsere Demokratie ist inzwischen auf DDR-Standard abgedriftet, nicht nur weil drittklassige Leute ihre Elite bilden. Wir sind so kaputt, dass wir die Tötung von 17.000 Arabern durch Bomben als korrekte Kriegsführung begrüßen, die Tötung von 1400 Israelis als Terrorakt verurteilen müssen. Und strafbar per Gesetz soll es werden, wenn man das abstrakte Existenzrecht Israels in Frage stellt, obwohl dort 30% gegen den Staatstrend demonstrieren.
Eines muss klar sein. Ohne die Annexion der Westbank, und ohne die Vertreibung der Araber (ganz oder zum Teil) aus diesen Gebieten wird Israel nach diesem Gemetzel kaum noch sicher und vor allem nicht auf Dauer sicher existieren können. Also wird man alsbald auch die Vertreibung der Araber gutheißen müssen. Fragt sich nur, warum man dann nicht soll sagen dürfen „from the river to the sea, Palestine will be free“, wenn Ganz-Palästina (bzw. Groß-Israel) ein jüdischer Staat und eine jüdische Demokratie sein wird? Die Chancen dazu stehen doch derzeit nicht schlecht unter der entschlossen handelnden Regierung. Zur Strafbarkeit gehört nicht nur der objektive Tatbestand, sondern auch der subjektive. Und da kommt es eben darauf an, was der Chansonneur ausdrücken will: Ein freies und vereintes Palästina als jüdischer Staat unter den Weisen wie Netanjahu, Smotrich und Gallant? Nach der Logik von Angela Merkel wäre das alternativlos gewesen. Jedenfalls braucht man voraussichtlich so oder so keine zwei- Staatenlösung mehr.
Rein theoretisch könnte man ein „Freies Palästina“ auch so konzipieren, dass ähnlich wie im Libanon die Kompetenzen zwischen Juden und Arabern verteilt werden. Wird ein jüdischer Präsident gewählt, wird ein Araber sein Stellvertreter und umgekehrt. Oder man schafft ein Palästina nach Kantonen Schweizer Art, immer ca. 70.000 Bürger wie Jura, Appenzell und Uri. Die Juden hätten dann mindestens 10, die Araber nur 5 Kantone. So bekämen auch die Chassidim einen eigenen Kanton und die haredischen Litwakim müssten sich über diese abergläubischen Mystiker nicht weiter aufregen. Weil Israel selbst noch gar keine geschriebene Verfassung besitzt, sind viele Wege für ein freies demokratisches Leben in Palästina offen.
Umso mehr sollte auch in Deutschland Recht demokratisches Recht bleiben. Also lasse man den Palästinenser bei uns ihre alten Slogans von der PLO. Sie gefährden Israel in keiner Weise.
von Eurich Lobenstein