„Im Namen des Volkes“ Melzer ./. Knobloch wg. Unterlassung

Das Landgericht München I hat folgendes Urteil in der Sache Melzer ./. Knobloch erlassen: Frau Charlote Knobloch hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

lg-muenchen-i-urteil-30-11-2016

12 Gedanken zu „„Im Namen des Volkes“ Melzer ./. Knobloch wg. Unterlassung

  1. Seit Kain und Abel hat sich ncihts geändert.
    Ja, Sie sind einer derjenigen, die mutig Falsches benennen und es mit Abel halten.

    Dieses Urteil (Beschluss?) behandelt nur die Kostenfrage. Wie lautet das Urteil zur Sache? Und die Begründung wäre toll.

  2. Hi, lieber Abi Melzer,
    das ist ja mal eine gute Nachricht! Zunächst mal, soweit die Gegenseite nicht
    in Berufung geht.
    Die Argumentation des LG München entspricht den Fakten!
    Es gibt offensichtlich doch noch deutsche Gerichte, die sich (noch) nicht von der
    israel.-zionist. Propaganda-Ideologie hypnotisieren lassen!!
    Danke an das LG München I.
    In diesem Zusammenhang möchte ich Dir (Ihnen) mitteilen, daß ich am
    12. Dez. d.J. abends zum Vortrag (?) von Henryk Broder in die Berliner
    jüd. Gemeinde gehen werde. Mal hören, was er für einen geistigen Dünnschiss
    von sich geben wird. Ich werde Euch berichten, aber bitte nicht zuvor meinen
    Namen preisgeben, sonst wird man mich ausschließen. Grüße – Joh. May

  3. Herzlichen Glückwunsch Herr Melzer!
    Ich freue mich sehr für Sie. Machen Sie weiter und lassen Sie sich nicht unterkriegen. Es gibt wohl doch noch Richter in Deutschland, die sich nicht von der zionistischen Propaganda beeindrucken lassen. Das gibt Hoffnung.

    Für das was Sie getan haben, gehört sehr viel Mut. Vielen dank dafür.

  4. Lieber Herr Melzer,
    Herzlichen Glückwunsch zu allem, Ihrem Mut und Ihrer Beharrlichkeit und natürlich zu diesem juristischen Erfolg. Und vor allem, dass Sie Verleumdungen dieser Art, wie sie Frau Knobloch geäußert hat, „nachgegangen“ sind und dadurch ein deutsches Gericht dazu gebracht haben, endlich mal Farbe zu bekennen. Die Begründung ist wegweisend und kann in ihrer Bedeutung für unser GG und für die Grenzen der freien Meinungsäußerung (ich erinnere nur an „Charlie Hebdo“, an das peinliche Eintreten europäischer Politiker für eine freie Meinungsäußerung, die auch eine tiefe Beleidigung mit einschließen darf)gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Urteil ist ein spannendes Dokument zur Frage, wie Juristen den Vorwurf des Antisemitismus einordnen. Jetzt ist uns nur zu wünschen, dass sich alle die mit einer entsprechenden Unterlassungsklage wehren, denen unberechtigterweise Antisemitismus unterstellt wird. Dann wird es endlich wieder möglich sein, in der Öffentlichkeit seine Kritik an der menschenrechtsverletzenden Politik der israelischen Regierung unbefangen zu äußern. Berechtigte Kritik an nachweisbaren Missständen statt persönlicher Diffamierung, ja, das ist zu Recht in Anspruch genommene freie Meinungsäußerung, eines der wertvollsten Güter unserer Demokratie! Und ich dachte schon, dieses herausragende Gut hätten wir bereits verloren und mit der Demontage unserer Demokratie begonnen.

  5. Obwohl es der rechtszionistischen Knobloch gelungen ist, das Gericht mit der ’neuen‘ Antisemitismus-Definition [ursprünglich von Abraham Foxman (ADL) erfunden], zu täuschen, wurde Knobloch veurteilt!! Gratulation!

    Eine strafrechtliche Verfolgung von Knobloch wäre m.E. möglich und auch geboten. Sie verletzt ja, wie andere Rechtszionisten, fundamentale Rechte (die in Israel nicht geschützt sind) von Deutschen, wie die #Redefreiheit, #Versammlungsfreiheit.

    Durch Selbstjustiz, anstatt durch Anzeigen bei den zuständigen Behörden, geht sie gegen eingebildeten Antisemitismus sehr verblendet vor: https://www.fischundfleisch.com/rtl16/schockierend-frau-knobloch-verfassungsfeindliche-forderungen-bei-alquds-demo-22664

    Das gehört abgestellt!

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