In Memoriam Ursula Haverbeck

Die deutschen Gerichte haben eine übliche Anzuklagende weniger. Die „WELT“ berichtete am 22.11.24, dass die

„Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck tot sei; sie verstarb im Alter von 96 Jahren……

…… Noch im Juni 2024 stand die Verstorbene in Hamburg vor Gericht  (siehe Foto: Quelle: Ulrich Perrey/dpa)

Sie gehörte zu Deutschlands hartnäckigsten Holocaust-Leugnerinnen. Deswegen wurde sie in rechtsextremen Kreisen für ihre Standhaftigkeit verehrt….. Seit Jahren haben sich immer wieder Strafgerichte mit Aussagen von Haverbeck beschäftigt. 2004 wurde die Seniorin (damals 76) erstmals verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Haftstrafen in Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ohne Bewährung. Haverbeck saß wegen Holocaust-Leugnung mehr als zwei Jahre im Gefängnis in Bielefeld. Zuletzt hatte das Landgericht Hamburg sie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Dagegen hatte ihr Anwalt noch Revision am Oberlandesgericht eingelegt. Wiederholt behauptete Haverbeck, auch vor einer Fernsehkamera und in Gerichtssälen, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei und ein Massenmord dort nicht stattgefunden habe. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.“

Dazu fällt einem ein Witz ein: Ein Jäger hat einen Jagdgast auf dem Hochsitz neben sich, der nicht ohne Trophäe heimkehren soll; vor den Flinten passieren Böcke, Sauen mit Frischlingen und anderes jagdbares Getier; aber stets gibt es einen Grund, auf den Abschuss zu verzichten. Plötzlich erscheint ein Bock mit drei Beinen, einem Horn und struppigem Fell, Der Jäger stößt den Jagdgast an: „Schieß, auf den schießen wir auch immer!“.

So ist es auch für die alte Dame der Rechten auch gewesen. Jede kleine Strafrichterin konnte an ihr ihre Entschlossenheit zur Verteidigung der Demokratie üben und ihre Systemtreue demonstrieren. Ursula Haverbeck trug starrsinnig ihre widerhistorischen Thesen vor und die Richter verdonnerten sie nach ähnlich starrem Schema. Dabei provoziert auch wieder der WELT-Artikel, der gämgigen Holocaustversimpelung zu widersprechen. Es beginnt mit dem Begriff „leugnen“. Das erinnert an die Inquisitionsprozesse des Mittelalters. Sie glaubte es einfach nicht, was dort Unglaubliches geschah. Wo liegt da das Problem? Die Menschen, die von ihrem Unglauben erfuhren, waren allesamt im Glauben an die Ereignisse gefestigt. Die ihr applaudierten, waren längst volksverhetzt. Musste man also eine kleine Gotteslästerin ins Gefängnis werfen?

Objektiv betrachtet war Auschwitz-Birkenau ein Arbeitslager. Ganz Auschwitz und Umgebung war ein riesiger Industriekomplex. Siemens (z.B.) ließ in Auschwitz-Bobek arbeiten. In Birkenau schliefen die Arbeitssklaven des Großdeutschen Reichs. Seweryna Smaglewska, Simone Veil, Ruth Klüger und Fania Goldstein (Fénélon) waren dort verhaftet und haben es beschrieben. Fania Fénélons Bericht wurde verfilmt (playing for time). Das Schicksal von Dr. Gisella Perl (out of ashes), die sich für ihr Überleben rechtfertigen musste, zeigt das deutsche System sehr gut. 200.000 Gefangene waren dort permanent untergebracht, die täglich zur Arbeit geführt wurden. Dem Charakter „Arbeitslager“ steht nicht entgegen, dass „mindestens 1,1 Millionen Menschen“ in Auschwitz ermordet wurden. Die zu ermordenden kamen nämlich nicht nur nicht ins Lager, sondern wurden nicht einmal registriert und nummeriert. Sie wurden gleich nach der Ankunft selektiert und in die Gaskammern geführt. Die SS-Führer hofften, 30% der ankommenden Personen zur Zwangsarbeit herausfiltern zu können. Bei vielen Transporten erreichte man nicht einmal diese Quote.

Das Zusammenziehen der Worte Vernichtung und Lager ist jedenfalls nicht exakt. Die Leute, die ins Lager gelangten, wurden zur Arbeit verwendet. Die zu ermordenden Personen kamen gar nicht erst ins Lager.

Der zweite Fehler des „WELT-Klischees“ ist die Zuweisung des Verbrechens an „die Nazis“; wer soll das gewesen sein? Insgesamt waren in der NSDAP 10 Millionen Namen als Mitglieder registriert, darunter die späteren Bundeskanzler Ludwig Erhard und Kurt Georg Kiesinger. Die meisten Juristen Deutschlands waren NSDAP-Mitglieder, förmlich also „Nazis“, darunter der spätere OLG-Präsident Hans Filbinger. Hildegard Hamm-Brücher meint, 92% der Deutschen seien zum NS-Regime loyal gestanden. Folglich können es nicht „die Nazis“ gewesen sein, die für die Morde verantwortlich zeichneten; selbst der spätere Bundespräsident Heinrich Lübke soll Baracken entworfen haben, wie sie auch im KZ Auschwitz errichtet worden sind.

Ausgangspunkt der Morde in Auschwitz dürfte die markante Sportpalastrede von Dr. Josef Goebbels im Februar 1943 gewesen sein, der für den totalen Krieg die Mobilisierung der letzten Arbeitsreserven forderte. Weil damals bereits Millionen deutsche Arbeiter an den Fronten standen, weil der Russlandfeldzug 1941 schon 500.000 Tote gefordert hatte, und weil soeben die deutschen Heere in Stalingrad und in Afrika kapituliert hatten oder im Begriff zu kapitulieren standen, waren „UK-Stellungen“ nicht möglich. Hunderttausende Kriegsgefangene arbeiteten bereits für Deutschland, freiwillige Arbeiter waren erschöpfend angeworben. Die Juden Polens, so weit man sie nicht im Zusammenhang mit der „Aktion Reinhard“ vergast hatte, waren bereits in den Lagern ung Gettos in den deutschen Arbeitsprozess eingeschaltet. Es blieb nur noch die Arbeitskraft der Juden in Ländern mit befreundeten Regimen übrig.

An diese Arbeitskraft konnten die Deutschen nur gelangen, indem sie den zivilisatorisch höherstehenden Regierungen klar machten, sie wollten alle Juden nach Osten verpflanzen. Auf diese Weise kamen Simone Veil, damals „Jakob“ heißend, und Fania Fénélon, (Goldstein) nach Auschwitz. Wie es Eric Zemmour sagte, habe der französische Präsident Philippe Pétain „die französischen Juden gerettet“, indem er speziell die Personen mit deutsch klingenden Namen den Deutschen auslieferte. Von den nach diesem Schema ausgelieferten Leute waren 70% nicht zur Arbeit geeignet, weil sie zu jung, zu alt, krank oder schwanger waren. Die Deutschen brachten sie einfach nach der Ankunft in Auschwitz um.

Ganz sachlich hätte sich Siemens beschwert, wenn man der Firma zu junge, zu alte, kranke oder schwangere Personen zum Arbeiten geschickt hätte. Die SS-Ärzte, die nach deutscher Rechtsprechung „Herr über Leben und Tod“ waren, waren dies in Wirklichkeit nicht: Sie hatten klare Vorgaben, wer zur Arbeit zu erhalten und wer zu vernichten sei. Die Vorgaben dürften sich kaum „die Nazis“ ausgedacht haben, sondern die Herrschaften, die die Arbeitssklaven einsetzen wollten. Und da sind wir eher beim Wirtschaftsministerium, wo unser späterer Bundeskanzler Prof. Dr. Ludwig Erhard tätig war.

Von einem etwas strategischerem Abstand zum Geschehen ist es also kein Ruhmesblatt der bundesdeutschen Justiz, eine starrsinnig gewordene Dame   – vor ihrem 76. Lebensjahr war sie offenbar unauffällig –   über Jahre strafrechtlich zu belangen. Die alte Haverbeck war offenbar durch zunehmendes Alter zunehmend verbohrt. Das ist bei älteren Menschen eine typische Erscheinung, die die Schuldfähigkeit reduziert. Dass aber unsere Justiz altersstarrsinnig ist, erscheint ungewöhnlich; eine Berliner Richterin verwies stolz auf ihr eigenes „Wertekostüm“ als sie die alte Ursula Haverbeck verurteile.  Zur Ausstattung des Kostüms gehören keine Bändchen an Menschenrechte.

Gott sei Ursulas geschundener Seele gnädig

von Lobenstein

 

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