In der Werbung und in der Politik spricht man ein fehlerhaftes Deutsch: „Er kann Kanzler“ oder „unkaputtbar“. Als Kardinal Ratzinger zum Papst gewählt war, schrieb die BILD-Zeitung „Wir sind Papst“. Man hat sich zusätzlich angewöhnt, seine korrekte Gesinnung durch Massierung von Adjektiven zum Ausdruck zu bringen, weswegen man nie von HAMAS, sondern stets von „radikalislamischer Terrororganisation Hamas“ spricht. In der DDR/SBZ hieß es auch nicht einfach „Berlin“, sondern „Hauptstadt der ….. -blik“. Natürlich heißt es auch immer „der von Hitler begonnenen Weltkrieg“, obwohl England dem Reich den Krieg erklärt hatte, und „Stalin“ am Überfall auf Polen genauso beteiligt war wie der andere Diktator. Alle, die in den deutschen Lagern ihr Leben ließen, werden als „Ermordete“ definiert. Die Berufsverbrecher, die Brüder Sass, die „auf Befehl des Führers erschossen“ wurden, waren also Ermordete. Der RBB berichtete über eine Benamsung einer Volksschule in der Jugendhaftanstalt Tegel als Helmut-Hübner-Schule. Der Namensgeber wäre „von den Nazis mit dem Fallbeil ermordet worden“. Das ist ein etwas ungewöhnliches Mordinstrument. Abgesehen davon, dass „die Nazis“, wer immer das gewesen sein soll, 10 Millionen Menschen ausmachten, und dass diese nicht einfach und willkürlich jemanden, und schon gar nicht per Fallbeil umbringen konnten, war es im Fall Hübner ein gesetzlich etabliertes Gericht, das Hübner verurteilte. Ein angestellter Scharfrichter enthauptete ihn in der Justizvollzugsanstalt. Leider kombinierte sich der überwiegende Teil der deutschen Justiz aus Neurotikern, Psychopathen und auch aus „Nazis“, wie es Ingo Müller (in: Furchtbare Juristen) beschrieben hat. Wörtlich schreibt die ihre aktuellen Neurosen, Psychopathien und kriminellen Anlagen verschleiernde Berliner Justiz:
Helmuth Hübener wurde am 08. Januar 1925 in Hamburg geboren. Im Alter von 16 Jahren beginnt er, den britischen Sender BBC abzuhören und verfasst mit Freunden antifaschistische Flugblätter, die das Unrecht der Nazi-Herrschaft anprangern. Der junge Hamburger wird vom Volksgerichtshof in Berlin wegen Hochverrats angeklagt …. [Anm.: auch juristischer Schwachsinn; entweder wurde damals wie heute von einer Staatsanwaltschaft bzw. „vom Reichsanwalt angeklagt“ oder „vor dem Volksgerichtshof Anklage erhoben“; „vom Volksgerichtshof angeklagt“, wie die aktuelle Berliner Justiz schreibt, ist immer falsch und ein Armutszeugnis für den Berliner Staatsapparat]…. und zum Tode verurteilt. Ein Gnadengesuch seiner Mutter wird abgelehnt. Am 27. Oktober 1942 wird er schließlich als jüngstes Opfer des Widerstands gegen den Nationalsozialismus in der Hinrichtungsstätte Berlin-Plötzensee durch das Fallbeil ermordet. ….
Die intellektuell anspruchslose Berliner Justiz ist nach eigener Darstellung quasi aus einer Mörderbande hervorgegangen. Abgesehen davon, dass das Abhören von Feindsendern in jedem kriegführenden Land bei Höchststrafen verboten war und Hübner sich offenbar von den Nachrichten des Feindsenders für seine Flugblätter hatte inspirieren lassen, haben wir es mit keinem wirklichen Unrechtsurteil zu tun. Auch das Hinrichtungsdatum „Oktober 1942“ erlaubt den Schluss, dass Hübner im kommunistischen Sinn für die Sowjetunion agiert hatte.
Es ist folglich schon eine Absurdität besonderer Art, ausgerechnet straffälligen Jugendlichen einen jungen Landesverräter als Leitbild vorzustellen. Ist es schon für ausgebildete Juristen schwierig, nach der „Radbruchschen Formel“ zu erkennen, wann ein Gesetz zu missachten sei, dürfte minderbemittelten Jugendlichen schon der Name Radbruch fremd sein. Die Berliner Justiz ist ersichtlich saudumm gestrickt.
Statt sich mit dem Problem einer unter Kriegsverhältnissen politisch verschärften Justiz auseinanderzusetzen, wird versimpelnd von „Mord“ gesprochen. Wenn man noch den Begriff „Nazi“ einflicht, ist der Phantasie der Leser keine Grenze mehr gesetzt. Anschließend wundert man sich über Aggressionen bei Demonstrationen. Die Versimpelung macht die Aufarbeitung der NS-Zeit auch wenig überzeugend. Bei zeitlichem Abgleich fällt manchen auf, dass ein Corona-Virus genügte, dass der Justizapparat penetrante Strafen gegen „Corona-Leugner“ erließ. In Stuttgart erhielt eine Frau, die sich 10 Minuten vor Ende der nächtlichen Sperrstunde zur Arbeit aufgemacht hatte, einen Bußgeldbescheid. Eine isolierte Frau auf der Straße, wo keine Nachtschwärmer nachhause gehen konnten, weil das Nachtschwärmen auch verboten war, könnte niemanden anstecken. Man kann sich vorstellen, dass die gleichen Richtertypen von heute unter dramatischeren Bedingungen auch wieder fähig wären, für Lappalien Todesurteile auszusprechen.
Wie gesagt: Juristen: Neurotiker, Psychopathen und amtsanmaßende Kriminelle.
Analoges gilt natürlich auch für die Notizen zum Thema der Konzentrationslager. Natürlich wurden in den Lagern Häftlinge ermordet. Bruno Bettelheim (in: Aufstand gegen die Masse) beschreibt einen solchen Fall, wo ein Beschwerdeführer gegen eine Schikane alsbald verstarb und der Beschwerdefall sich erledigte. Auch der ehemalige Landgerichtsdirektor Dr. Wilhelm Dreier verstarb kurz vor seiner Entlassung aus Buchenwald; die Lagerverwaltung befürchtete, der Mann könne Ärger machen. H.G. Adler weiß zu berichten, dass die Sterbefälle sich urplötzlich auf Juden verlagerte, die im Weltkrieg zuvor als Offiziere gedient hatten, während diese vor dem Aufstand in Sobibor eher geschonte Häftlinge waren. Auf der unteren Verwaltungsebene wurden klassische Morde verübt, wogegen die „Morde durch Fallbeil“ oder mit den Gaskammern Morde höherer Ebenen oberhalb der Lagerverwaltungen waren. Es gibt keinen Begriff für das Morden von höherer Ebene aus, die sich einfacher Polizei- und SS-Beamter bedienen. Indem man den Begriff „Mord“ auch in diesem Zusammenhang bringt, ohne zu erwähnen, dass hier ein System funktionierte, verschleiert man, wie wirklich „im KZ gemordet“ wurde.
Moderator Michel Friedman prangert (in: WELT) vor dem Holocaust-Gedenktag 2025 die Erinnerungskultur in Deutschland an. Wenn er heute „Wehret den Anfängen“ höre, könne er nur antworten: „Welche Anfänge? Wir sind längst mittendrin.“ Sprachlich ist das auch unartikuliert. Gedanklich weiß man, was er meint; nur übersieht Friedman, dass er a.) zur Großelterngeneration der Baby-Boomer gehört und heute gänzlich andere Menschen, davon die Hälfte mit „Migrationshintergrund“ mit den Deutschen, die im 19. Jahrhundert geboren waren, wenig zu tun haben. Und b.), dass er seine Leute waren, die die „Erinnerungskultur“ aufgezogen und abgewirtschaftet haben. Wer schätzt heute noch den schwülstig antifaschistischen Barock. Friedmann sagt weiter:
„…. Allein die Tatsache, dass nur 0,5 Prozent aller, die in KZs Schuld auf sich geladen haben, vor ein Gericht gekommen sind. Allein die Tatsache, wie die alten Nazis reingeschleust wurden in Verwaltung, BND, Politik, Polizei, in Elitefunktionen. Das ist die deutsche Erinnerungskultur.…. Bis weit in die 90er-Jahre gab es kaum Initiativen, jüdische Überlebende der Konzentrationslager anzuhören“.
Friedmans Zahlen und Worte stimmen einfach nicht. „Sie“ haben zu viele Leute geächtet, die es nicht verdient hatten (vgl. Helmut Schmitt und die Waffen-SS). Dass der Holocaust immer weniger interessiert, dürfte eine breite alette von Gründen haben, darunter auch einen in der fehlerhaften Pädagogie. Die Wichtigtuerei eines Felix Klein bei Umbenennungen von Gesetzessammlungen wie der des „Schönfelder“ bis hin zu Exorzismen bei den Straßennamen wirken lächerlich. Keine Möglichkeit zum Klagen wird ausgelassen. So schreibt man beispielgebend in der „JA“:
„Auch die Synagoge am Fraenkelufer wurde während der Reichspogromnacht in Brand gesetzt. … Damals griff die Feuerwehr ein. Erneut stark beschädigt wurde die Synagoge 1944 bei einem Bombenangriff… Zuvor war sie als Lagerstätte für den Besitz von enteigneten Juden missbraucht worden.… Abgerissen wurde die Synagoge im Jahr 1959….“
Von „missbrauchen“ kann man nicht mehr sprechen, weil die Synagoge offenbar profaniert war. Missbrauch würde bedeuten, dass der Rabbi sie als Lagerhaus verwendet hätte. Die Ironie, dass „die Nazis“ dort „geraubtes“ jüdisches Eigentum horteten, macht aus der Lagerung keinen Missbrauch. Die „JA“ will zum Ausdruck bringen, dass sie die damalige Entwidmung bereits für Unrecht hält; damit hat sie wohl Recht, aber das muss man dann auch unmissverständlich schreiben. Sie bringt es sprachlich unbeholfen und verquert zum Ausdruck. Dabei wäre es viel wirkungsvoller, den Sachverhalt objektiv wiederzugeben:
„„Auch die Synagoge am Fraenkelufer wurde während der Reichspogromnacht in Brand gesetzt. … Damals griff die Feuerwehr ein. Deswegen konnten die Dienststellen des NS-Staates sie zur Lagerung von jüdischem Eigentum nutzen. 1944 wurde die Synagoge durch einen Luftangriff so schwer beschädigt, dass sie1959 abgerissen wurde….“
Heute kann man ausschließen, dass „höhere Ebenen“ Anweisungen erteilen, unliebsame Asylanten zu ermorden. Die speziellen Schweinereien der unteren Ebenen setzen sich in heutigen Haftanstalten fort. WIKIPWDIA weiß von
“Oury Jalloh ( * 1969 in Conakry, Guinea;[2] † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein mit Duldung lebender Flüchtling aus Sierra Leone. Er wurde nach einem Brand in einer Gewahrsamszelle im Keller des Polizeireviers Dessau, Dienstgebäude Wolfgangstraße 25 in Sachsen-Anhalt tot, mit Schädelfrakturen, stark verbrannt und gefesselt aufgefunden. Ob der Brand oder die Schädelfraktur todesursächlich war, ist bis heute unklar und umstritten. Mehrere Gerichtsverfahren zur Aufklärung des Todesfalls scheiterten aufgrund des mangelnden Aufklärungswillens sachsen-anhaltinischer Polizeibeamter. Infolge eines erneuten Brandgutachtens, das ausschloss, dass Oury Jalloh sich und seine Matratze selbst angezündet hatte, leitete die Staatsanwaltschaft erneut ein Ermittlungsverfahren ein. Der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wurde das Verfahren alsbald entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben. Diese stellte das Verfahren mangels Tatverdacht gegen Dritte ein, weil von der Dessauer Polizei „eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten“ sei.
Im Verlauf der Verfahren wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Zusammenhang mit Festnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache bekannt. Asylbewerbern sollten zugefügte Körperverletzungen vertuscht werden; Akten seien vernichtet worden, was eine Aufklärung weitgehend unmöglich mache Gegen einen aussagebereiten Justizwachtmeister wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Das sind klassische Morde von Amtspersonen, von Dessauer Polizeibeamten oder KZ-Wärtern. Die Morde geschehen auf taktischer Ebene. Höher positionierte Dienststellen gucken gerne weg. Die Beamten der Taktischen Ebene vollziehen nämlich die Anordnungen der höheren Stellen ohne lästige Rückfragen.
Das ändert nichts daran, dass auch die amtlich vorgesehenen Tötungen von KZ-Insassen strafrechtlich zu missbilligen sind. Hier setzt aber das Prinzip von Paul Watzlawick ein, der von verschiedenen Denkebenen spricht; diese korrespondieren mit den militärischen Ebenen der Kriegsführung, wie sie Carl v. Clausewitz definierte, und mit den der zivilen Verwaltung, wie sie in einem ordentlichen Rechtsstaat ähnlich existieren: „morden“ im Sinne des StGB können auf der unteren (taktischen) Ebene die Beamten vor Ort wie im Fall Jalloh. Töten sie auf Weisung höherer Stellen, „morden“ die Funktionäre der höheren Stellen. Nur kann man das nur schwer nachweisen. Wenn man dagegen sagt „im KZ ermordet“, bedeutet dies, dass das persönliche Opfer eines kleinen Schergen wurde. Genau das ist nicht der Fall. Für das systematische Morden höherer Stellen gibt es bis heute keinen treffenden Ausdruck. Benjamin Netanjahu mordet auch nicht in Gaza; auch seinen Soldaten fehlt es an niederen Motiven. Und dennoch sprechen viele von Mord und Völkermord.
Auf der höheren Ebene werden von einander unabhängige Anweisungen und Verfügungen herausgegeben, die dann in KZ oder im Kampfgebiet zu den konkreten Tötungen führen, ohne dass man zweifelsfrei den Mordvorsatz irgendeiner konkreten Person unterstellen kann. Verwurstelt man die Ebenen der einzelnen Handklungsbeiträge, verschleiert man die Verantwortlichkeiten. Die Leute im KZ, die die nicht-selektierten Häftlinge in die Gaskammern schicken, töten auf taktischer Ebene, aber nicht auf Grund eigenen Entschlusses. Sie sind gleichzeitig zu niedrig angesetzt, um den Befehl nach der Radbruch´schen Formel zu verweigern. Beispiel: In Auschwitz kommen 10.000 Deportierte an, nur für 3.000 werden Nahrungsmittel geliefert und die Baracken haben auch nur Platz für 3.000 Neuankömmlinge. Für die 7.000 Älteren, Kränkeren, Schwangeren oder zu jungen ist die Vernichtung vorgeschrieben. Wegjagen können die Wachen diese Leute auch nicht. Die Tötung ist die Konsequenz der zusammenkommenden Umstände. Die Umstände sind von separat entscheidenden Dienststellen organisiert worden. „Mord“ ist daher ein unpassendes Wort, das den Hörer auf eine falsche Gedankenfährte setzt. Die deutsche Justiz unterstellt ihren Angeklagten der untersten Handlungsstufe frei und willkürlich „Rassenhass“, aber in Wirklichkeit handelt der Täter aus Furcht verantwortlich handeln zu müssen. Der Richter verurteilt aus den gleichen Gründen der Furcht vor Verantwortung, die damals den kleinen Schergen zum Funktionieren veranlasst hat. Lea Fleischmann (in: Das ist nicht mein Land) hat dies erkannt, aber ist nicht verstanden worden.
Der Entschluss zur Tötung wurde auf höherer Ebene gefasst und in ein System von Befehlen und Anordnungen umgesetzt. Die Mörder im Sinne von § 211 StGB sitzen also wesentlich höher positioniert als die Vollstrecker ihrer Befehle. Das hat System: Ein Spruchkörper von drei Richtern spricht das Todesurteil aus, auch wenn nur 2 von ihnen den Justizmord begehen wollen. „Das System“ will morden, aber die Systemträger sollen nicht identifiziert werden können. So bleibt alles am letzten hängen, den dann die selben Hunde beißen, die ihm die Tötung des Opfers befohlen hatten. Indem man die Vollstrecker als Mörder qualifiziert, setzt man die politischen Verbrecher in den Reichsministerien außer Betracht. Albert Speer hat für seine Rüstungspolitik mit Zuteilung der Essenrationen an Arbeitende und Selektion deren, die „arbeiten und essen sollten“ nur 20 Jahre bekommen, sein Scherge Rudolf Höß wurde gehenkt. Höß beschreibt (in: Kommandant von Auschwitz) am Beispiel der „Zigeuner“, die ursprünglich verwahrt werden sollten, dass eines Tages das Reichsministerium für Ernährung entschied, dass das spätere Rasseforschungsinteresse der aktuellen Kriegswirtschaft zurücktreten müsse. Natürlich wird jeder Beamte im Wirtschaftsministerium behaupten, niemals die Konsequenzen seines Nahrungsmittelenzugs für das „Familienlager“ gesehen oder bedacht zu haben. Er ordnete die Tötung der Frauen und Kinder nicht direkt, aber kollateral an. Die taktische Lagerverwaltung konnte sich den Planungen nicht widersetzen; sie erhielten keine Lebensmittel für die Frauen und Kinder mehr und führten diese der Tötung zu. Ermordet wurden sie von den Ministerialbeamten, die sich für das Verbrechen der unteren Polizeikräfte bedienten.
Michel Friedman redet diffus von den 0,5% der Schuldigen. Wen meint er mit „Schuldigen“?
Für die kollateralen Morde behördlicher Anweisungen fehlt noch der Begriff. Das ist das Problem. Denn Deutschland ist das Land des mörderischen, aber täterlosen Zusammenwirkens. Deswegen war Deutschland für Lea Fleischmann „nicht ihr Land“, und konnte es auch nie werden.
Von Lobenstein