Was ist eigentlich „Demokratie“ in der Theorie und in der Praxis Deutschalnds?

Es wird immer wiederholt, Israel sei die einzige Demokratie in Nah-Ost, und, dass in Deutschland die Rechten gegen Demokratie seien. Damit kann man abschätzen, dass das, was die Araber an Staaten haben, keine Demokratien sind, und dass eine rechte Gesinnung nicht zu einer Demokratie gehöre. Ein Demokrat ist also eher etwas Linkes? Kann es sein, dass es Demokratien im weiteren und Demokratien im engeren Sinn gibt?

Was aber macht eine Demokratie aus? Ein erbliches Königtum steht der Demokratie nicht mehr) im Wege. Ein französischer Präsident hat mehr zu sagen als ein König von England. Auf eine Volkswahl kommt es an, aber das Volk wählt auch Diktatoren (Maduro). Der Begriff kommt von den attischen „Demen“, die als Großsippen zusammen die Archonten wählten, die die konkrete Politik zeitlich limitiert machen sollten. Aus den „Demen“ ist dann das Gesamtvolk geworden.

Also Wahlen und zeitliche Begrenzung der Machtausübung sind Wesenselemente für eine Demokratie.

Separat von den Archonten fasste auch eine Justiz (z.B. der Areopag) Entscheidungen, durch die über Leute entschieden wurde, die irgendwie aus der Gemeinschaft auszuscheiden hatten (Verbannung, Tod).

Inzwischen sind 2500 Jahre vergangen. Die Verhältnisse haben sich irgendwie verändert. Die politischen Einheiten sind größer und die technischen Möglichkeiten machen die gesellschaftliche Macht gefährlicher für den Einzelnen.

Nach wie vor gibt es eine Justiz, die als Strafjustiz entscheidet, ob, wie oder dass jemand aus der Gemeinschaft ausscheide; auch nach einer längeren Freiheitsstrafe ist ein Betroffener für unabsehbare Zeit abgestempelt. Wenn nun eine Justiz sehr politisch Meinungen als Straftat verfolgt oder wenn die Polizei para-richterliche Befugnisse wie Haft in Konzentrationslagern innehat, um gegnerische Personen auszuschalten, wenn also Justiz und Polizei mehr als nur klassische Kriminalität verfolgen, bekommt auch ein demokratisch verfasster Staat taube Bereiche. Müsste eine Justiz nicht ebenfalls aus Wahlen hervorgegangen sein? Das ist weder in Israel noch in Deutschland der Fall. In den deutschen Bundesländern entscheiden obskure „Richterwahlausschüsse“, wer Richter werden soll. In Bayern ist es besonders krass: Der Innenminister ernennt seine Beamten und die Verwaltungsrichter, die über Klagen gegen ihre Mit-Eleven entscheiden sollen.  So darf es nicht verwundern, wenn von 60 Millionen Staatsangehörigen eine Million Bürger „mit 3 oder mehr volljüdischen Großelternteilen“ ausgeschlossen oder inhaftiert werden konnten, oder, wenn 6% der Bevölkerung in Arbeitslager (GULAG) geschickt werden. Die Justiz funktioniert gegen klassische Kriminalität nicht anders als gegen politische Dissidenten. Dies mag 92% (Hildegard Hamm-Brücher) des Volkes als akzeptabel erscheinen, aber diese Volksherrschaft wäre eher eine Diktatur der Mehrheit.

Die deutsche Justiz reagierte zwischen 1933 und 1945 auf Defaitismus, Opposition und „Wehrkraftzersetzung“ mit 16.000 Todesurteilen; die italienische Justiz kam von 1922 bis 1944 mit 150 Todesurteilen aus (Ingo Müller in: Furchtbare Juristen). Der Terror ist also kein Wesenselement des Nationalsozialismus, sondern ein deutsches, bzw. der Nationalsozialismus entsprach dem Wesen des deutschen Menschen. Wenn heute massenweise Menschen „gegen rechts“ auf die Straße gehen, dann eher deswegen, weil sie sich nicht von enttäuschten Minderheiten bloßstellen lassen wollen. Unter etwas anderen Vorzeichen geht nämlich der typisch deutsche Gesinnungsterror heute noch weiter; man muss nur die Springerpresse lesen, die meint, durch blinde Parteinahme für Israel könne man nationalsozialistische Einstellungen verschleiern, die diese Presse im Allgemeinen vertritt. In Berlin wurde Anfang August eine junge Frau (Ava M.) von einer diensteifrigen Richterin verurteilt: die „WELT- Community“ sekundiert das Berliner Urteil spontan. Zwischen Urteil und den in der WELT publizierten, einhelligen Kommentaren lagen nur wenige Stunden:

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A

Aniken

vor 2 Minuten

Die Parole ist eindeutig antisemitisch und eine Verurteilung deswegen folgerichtig Das geringe Strafmaß ist natürlich mal wieder an der Lächerlichkeitsgrenze und nicht abschreckend und meiner Meinung nach nicht angemessen.

HL

Heiko L.

vor 3 Minuten

Diese Terrorbefürworter direkt ins gelobte Gaza abschieben. Dort können sie dann gerne mit ihren Freunden von der Hamas weiter demonstrieren

S

Steuerzahler

vor 4 Minuten

Wann folgt die echte Bestrafung für diese Judenhasser-Terroristin. Die ehemals deutschen Täter- und Migrantegerichte nimmt doch kein Mensch mehr erst. Oder muss das Volk hier selbst tätig werden, wie z.B. die Briten es gerade vormachen. In Deutschland reicht ein Sturz der Migrantenampel

LH

Lutz H.

vor 4 Minuten

Was wäre passiert, wenn Gegendemonstranten vor dem Gericht die 3 Worte, für die Herr Höcke verurteilt wurde, skandiert hätten?

AN

Anno Nym

vor 5 Minuten

Wow, 600€!! Jetzt wird hart durchgegriffen…!!

IK

Ingo K.

vor 6 Minuten

Zu den bereits verhängten 600 Euro Geldstrafe, hätte ich noch den Entzug von Staatlichen Beihilfen, sowie bei nicht deutschem Pass die Ausweisung in die favorisierte Region befürwortet.

Petra F.

vor 8 Minuten

Zeit wird es, dass diese Israelhasser zur Verantwortung gezogen werden!

JS

Julia S.

vor 8 Minuten

600 Euro. Warum nicht gleich eine Runde Seilhüpfen?

RB

Rainer B.

vor 9 Minuten

Wie gut, dass man sie verknackt hat.

MR

Marcus Heinrich R.

vor 9 Minuten

Gut so!

Der Applaus mit seinen unterschiedlichen Facetten ist schon erstaunlich. Israel selbst killt seine Feinde und riskiert mit seinen terroristischen Anschläage einen Flächenbrand, und seine deutschen Sympathisanten brüllen nach Lynchjustiz (Beitrag S). Was war passiert?  Die Zeitung:

Berlin: 22-Jährige wegen antiisraelischer Parole verurteilt – Tumulte im Gerichtssaal

Kurz nach dem Massaker der Hamas vom 7. Oktober rief eine Frau bei einer Demonstration in Berlin „From the river to the sea, Palestine will be free“. Nun wurde sie zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

Das Amtsgericht Tiergarten verhängte wegen Billigung von Straftaten eine Geldstrafe von 40 Tagessätze zu je 15 Euro (600 Euro) gegen eine 22-Jährige, die den Ausruf bei einer propalästinensischen Demonstration wenige Tage nach dem Überfall der islamistischen Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 angestimmt hatte.

Die Parole sei im Kontext zu sehen, plausibelte die Amtsrichterin. Nur vier Tage zuvor war es zu einem Angriff auf das israelische Staatsgebiet gekommen. Der Ausruf könne in diesem Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und die Befürwortung des Angriffs verstanden werden. „Es sollte das Massaker gebilligt werden“. In diesem Kontext sei die Parole ein „Aufstacheln“ gewesen. Das Billigen sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Die 22-Jährige hatte laut Ermittlungen am 11. Oktober 2023 bei einer zuvor verbotenen Kundgebung in Berlin-Neukölln die Parole angestimmt. Dabei habe sie sich in einer Gruppe von etwa 60 Personen befunden. Zunächst war ein Strafbefehl gegen die Angeklagte ergangen. Weil sie Einspruch dagegen einlegte, kam es zum Prozess. Kurz nach der Urteilsverkündung mussten Justizbedienstete den Saal wegen lautstarker Proteste von Zuschauern räumen.

Ein Video des „Tagesspiegel“-Reporters Julius Geiler zeigte, dass mehrere Menschen kurz nach dem Urteil vor dem Gerichtsgebäude die „From the river“-Parole riefen. Die Angeklagte hatte erklärt, es habe sich um eine legitime Aktion gehandelt. Sie sei eine Frau, die sich gegen Rassismus und Antisemitismus engagiere, für „ein Ende der Gewalt“ eintrete. Ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch. Die Parole sei „mehrdeutig“. In diesem Fall gebe es keinen Hamas-Bezug. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von 60 Tagessätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Seit dem Terrorangriff auf Israel gibt es in Berlin zahlreiche Demonstrationen im Kontext mit dem Gaza-Krieg. Die Hamas wurde vom Bundesinnenministerium im vergangenen November in Deutschland verboten. Der Ausspruch „From the river to the sea, palestine will be free“ wird der Verbotsverfügung des Ministeriums zufolge grundsätzlich der Hamas zugeordnet. Wer ihn nutzt, macht sich daher wegen der Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Terrororganisation strafbar. Die juristische Einordnung war zuletzt aber nicht mehr  so eindeutig. So stufte das Landgericht Mannheim die Verwendung in einem Fall kürzlich als nicht strafbar ein, weil  auch eine straflose Interpretation möglich sei.

Soso, Strafe wegen „Leugnung des Existenzrechts Israels“. Dabei ist es nicht einmal verboten zu meinen, Israel habe kein Existenzrecht in Vorderasien oder habe es verwirkt. Dieser Meinung waren schon Karl Kraus und Israel Zangwill. Wie dem auch im Einzelnen sei, nach Interpretation des Zentralrats der Juden ist so ziemlich alles „Antisemitismus“, was ein israelischer Botschafter als anstößig empfindet (vgl. Gilead Atzmon in: Der wandernde Wer). Es gibt trotzdem kein förmliches Antisemitismusverbot oder eine Pflicht, Juden zu bewundern: man darf das Judentum als Aberglauben abtun (Baruch Spinoza), als kollektive Neurose (Sigmund Freud) ansehen oder als politischen Irrsinn (Karl Kraus in: Die Fackel). Das Judentum ist Ahn der ehemals christlichen Staatsreligion. Die Leute überwinden den kirchlichen Zwang und den damit verbundenen Aberglauben erst langsam.  Damit verliert auch das Judentum seine staatsraisonale Bedeutung in der Gesellschaft, und die Juden werden als solche ziemlich überflüssig, etwa wie ein Verband zur Traditionspflege. Ersatz für ihren Bedeutungsverlust finden die Juden durch die Errichtung eines eigenen Staatswesens. Nur gäbe es Grund, die Berechtigung dieses Ersatzes zu bestreiten, aber keine Grundlage, das Bestreiten der Berechtigung zu bestrafen. Immerhin wird das „Existenzrecht Israels“ in einer Art und Weise behauptet, die dem IStGH anstößig erscheint. Die Süddeutsche schreibt am 8.8.24:

Israel:Ein internationaler Haftbefehl gegen Netanjahu muss kommen. Der deutsche Einspruch dagegen ist seltsam

Alles klar: Die Berliner Amtsrichterin gehört auch vor den Strafgerichtshof gestellt; die sekundiert im Inland die verbrecherische Kriegsführung der IDF. Die Frage ist nur, ob der Ministerpräsident dafür allein verantwortlich sein kann. Auf der Jagd nach „Hamas-Terroristen“ bombardiert die israelische Luftwaffe auch Hilfskonvoys und Ziele in Teheran. Wie zivilisiert verläuft dagegen der Ukrainekrieg! Erst nach gut zwei Jahren greifen die Ukrainer Ziele auf russischem Boden an.

Die Berliner Amtsrichtzerin vergewaltigt die Logik, weil in Deutschland die Juden der Mehrheit seiner Bevölkerung als Feigenblatt vor dem „noch fruchtbaren Schoß, aus dem der Nationalsozialismus entsprossen war“ (Bertold Brecht), dienen. Dieser Zusammenhang führt eben zu speziellen Interpretationen proarabischer Parolen.

Es gibt also eine demokratieunabhängige und willkürlich autoritäre Justiz, die ein freies politisches Leben beeinträchtigt.

Zurück zur Frage „Demokratie“ für die nicht kriminalisierten Massen: Historisch betrachtet haben Mehrheitsdiktaturen auch ohne Krieg ihr zeitliches Ende gefunden. Die Mehrheit der Spanier dachte 1975 anders als die Mehrheit ihrer Väter von 1939. Deswegen gehört es zu einer Demokratie, dass sich Meinungen und gesellschaftliche Organisationen frei entwickeln können. Genau das ist in Deutschland nur beschränkt möglich; alles wird dirigiert. Den aktuellen Minderheiten wird durch „Brandmauern“ verwehrt, sich regierungsfähigen Mehrheiten anzuschließen. Und der Normalo-Deutsche eilt gehorsam voraus, öffentlich darzutun, dass er massenkonform denkt. Die Welt meldet am 7.8.24:

Die Drogeriekette Rossmann boykottiert Elon Musks E-Autohersteller Tesla. Das Unternehmen kündigt an, künftig keine Tesla mehr für seinen Fuhrpark anzuschaffen. Als Grund nennt Rossmann Musks Unterstützung von Donald Trump im US-Wahlkampf…..“

Nun können die Anhänger der amerikanischen Demokraten, von Kamala Harris beruhigt weiter bei Rossmann kaufen, ohne sich trump-verdächtig zu machen. Nach EU-Recht und nach dem Recht der WTO sind derartige unsachliche Entscheidungen eigentlich verboten. Recht und Gesetz? War vorgestern. Der Main-Trend spült das Recht hinweg.

Aktuell hat eine linke „Neo-Volksfront“ in Frankreich mit den Anhängern der bürgerlichen Bürokratie die französische Demokratie lahmgelegt. Normalerweise wäre eine RN-Regierung an der Reihe gewesen, ihre Ansichten umzusetzen, die so wenig wie die Fratelli d´Italia das verfassungsmäßige System der Demokratie hätten gefährden können. In Thüringen retablierte man lieber einen Kommunisten, statt einem von der AfD mitgestützten Liberalen den Posten des Ministerpräsidenten zu gönnen.

Was war 1917, 1922 und 1933 in Russland, Italien und Deutschland anders, als damals Diktaturen entstehen konnten? N.B.: es entstanden nicht nur „faschistische“, sondern auch linke Diktaturen. In Russland waren die Menschen landauf landab wegen des eben verlorenen Krieges noch schwer bewaffnet und konnten Bürgerkrieg gegen die dumme zaristische Regierung führen, in Italien beherrschten die enttäuschten und bewaffneten Kriegsteilnehmer die Straßen, und in Deutschland wuchsen die Sturmabteilungen ins unendliche und übernahmen polizeiliche Funktionen. In allen drei Ländern waren Kommunisten genauso in die Auseinandersetzung verwickelt wie die nationale Seite. Heute gibt es keine nennenswerten Kommunisten mehr. In einer vergleichbaren Situation befindet sich heute kein einziger westlicher Staat. Man weiß zwar von Militärputschen, aber diese Militärregime halten sich meist nur kurze Zeit (Griechenland). Die Mehrheit des Volkes lässt sich nicht auf Dauer durch eine Handvoll Bewaffneter regieren.

Zur Demokratie gehört also auch die Toleranz, sich von einer relativen Mehrheit Andersdenkender für einen limitierten Zeitraum regieren zu lassen. Das ist z.B. in England ausgeprägt. In Deutschland ist Toleranz ein absolutes Fremdwort, für das es kein Ersatzwort in der deutschen Sprache gibt.

Das zeigt, dass Demokratie von ihrem System, die relative Mehrheit zu akzeptieren, abhängt. In Deutschland würde eine Wahlentscheidung von 40% der Wahlberechtigten zugunsten des A so verstanden werden, dass 60% gegen ihn seien. Der Deutsche denkt prinzipiell destruktiv und bösartig als Angehöriger eines Volkes, in dem „Einzelne durchaus bewundernswert, aber die Mehrheit miserabel ist“ (J. W. v. Goethe). Friedrich Nietzsche hat über „die Deutschen“ auch nicht viel anders gedacht.

Folglich etablierten diese Miserablen ein Parteienwahlrecht, genannt „repräsentative Demokratie“; die eigentliche Demokratie findet im Parteirahmen statt, der sich sodann zur Wahl dem Publikum präsentiert. Damit muss sich der politisch Aktive einer Hierarchie und einer Gedankenwelt einer Partei unterwerfen, in der nicht jeder Gedanke toleriert wird. Zwar werden in 299 Wahlkreisen auch Abgeordnete direkt gewählt, aber die Parteien stellen auch diese zur Wahl. Ein unabhängiger Bewerber müsste mehr als 100.00 Stimmen bekommen, um sich gegen das System durchzusetzen. Und gewählte Direktkandidaten kommen auch nicht mehr sicher in das Parlament, wenn sie ihre Fraktionen um die Prozentzahl der Zweitstimmen verstärken würden. Das deutsche System ist also zu sehr „repräsentativ“ (besser repressiv).

Es kommen hier noch zwei Faktoren ins Spiel, die objektiv demokratiefeindlich sind: das ist zum einen die Schwächung der Gemeindeautonomie; diese wurde in einer Reform derart ausgehöhlt, indem die Gemeinden mit staatlichen Funktionen so sehr belastet  wurden, dass sie professionelle Verwaltungsbeamte als Bürgermeister brauchen. Man nannte diese „die Gemeinden wurden gestärkt“. Weil diese Gemeinden dann doch nicht so groß wurden, dass ein ausgebildeter Volljurist am Posten eines Bürgermeisters Erfüllung finden kann, bewerben sich gehobene Beamte um diese illustren  Positionen, die aber fachlich den Staatsbeamten des Landratsamtes unterlegen sind. Durch die Gemeindegebietsreform wurde in den 70er Jahren die Demokratie an der Basis relativiert.

Auf der anderen Seite ist Deutschland mit mehr als 80 Millionen Einwohnern so groß, dass auf einen der 620 Bundestagssitze bei ca. 60 Millionen Wählern 100.000 Wähler kommen. Nimmt man die Verhältnisse in Israel zu Vergleich, wo 6 Millionen Berechtigte 120 Abgeordnete wählen, also 50.000 Stimmen auf einen Sitz fallen müssen, dann erkennt man, dass Demokratie auch von der Größe der politischen Einheit abhängt. In einem Riesenland wie China mit einem Zentralismus nach französischer Art hat der Wähler keinen Bezug mehr zum „Volkskongress“. In den USA und in Deutschland wird der mit der Größe verbundene Nachteil für demokratische Verhältnisse durch Föderalismus kompensiert. Von der US-Regierung in Washington könnte folglich nie eine Diktatur über den ganzen Staat errichtet werden.

Aber wie ist es in Deutschland?

Die staatstragenden, das System vertretenden Parteien in Deutschland sind in ihrem Wesen zentralstaatlich organisiert (bis auf die CSU), und haben damit sogar ein verfassungswidriges Grundelement in sich: auf „Landesebene“ ist die Parteiorganisation der Bundesparteiführung untergeordnet, was der Fall Thomas Kemmerich schön demonstrierte; CDU. FDP und AfD wollten den Ministerpräsidenten der Linken, Bodo Ramelow, ablösen und hatten sich auf den FDP-Mann Kemmerich als Ministerpräsidenten verständigt. Sie wählten ihn auch, was die CDU-Chefin Angela Merkel „rückgängig machen“ ließ; die Landes-CDU musste wieder Bodo Ramelow inthronisieren. Genau dies hätte nicht passieren dürfen, denn die Länder sind dem Bund verfassungsrechtlich ebenbürtig. Nebenbei erwähnt: die vorgeschriebene Gratulantin klatschte Kemmerich den obligatorischen Blumenstrauß vor die Füße, was zeigt, wie kaputt die Verhältnisse in Deutschland innerlich sind.

Im zentralstaatlichen Sinn hatten schon 1990 die herrschenden Politiker von CDU, CSU und FDP die Aufnahme der DDR in den Bund so verfügt, dass die DDR mit Gesamtberlin ebenso viele Sitze im Bundesrat bekam wie die den Föderalismus tragenden Länder mit 10 und mehr Millionen Einwohnern (NRW, Bayern, Baden-Württemberg du Niedersachsen). Statt 23 Bundesratssitze hätte die DDR nur in 2 Länder gegliedert werden dürfen, die dann 12 Sitze bekommen hätten. Die 6 unterfinanzierten und wirtschaftlich schwachen Länder lassen sich auf finanzielle Weise von der Bundesregierung als neue Zentralregierung gängeln.

Facit, die ohnehin schon überrepräsentative Demokratie ist längst zu einer Diktatur der spießbürgerlichen Mehrheit mutiert. Die einzige offene Frage ist, wann dieses Mehrheitsregime „des kleineren Übels“ wegen Veränderung der Meinung der Mehrheit zusammenbrechen muss: bevor die Russen kommen, oder erst, mit der Ankunft der Russen.

Resümee:

Man versteht, warum sich die (miserablen) Deutschen über „Populisten“ aufregen; ihre hyperrepräsentative Demokratie im Käfig der Parteien ist gegen volksnahe Meinungsströmungen machtlos. Zwar sind Aufruhrs à la Gelbwesten wie in Frankreich vor 5 Jahren nicht bekannt, aber einen Vorgeschmack davon lieferten Pegida und andere Bewegungen.

Gleichzeitig ist die in Parteien gefasste Demokratie auf Legislative (Bundestag) und Exekutive (Landtage) beschränkt. Die Demokratie leidet zudem an technischen Manipulationen wie der Gewichtung zentralstaatsabhängiger Bundesländer. Zudem kommt ein Mangel an Sinn für das Recht zu tragen: die Süddeutsche meint, dass

„….. sich auch sowohl bei der Bundesregierung als auch  bei der schwarz-orangen Koalition in Bayern die Frage stelle, ob sie aus strategischem Kalkül geltende Gesetze ignoriere….“

Die Justiz in Deutschland ist  – wie während der NS-Diktatur –  befleißigt, den politischen Erwartungen der Parteien zu genügen. Was die absurde Interpretation des Slogans „from the River — will be free“ und inzwischen auch eine nicht weniger gekünstelte Interpretation des Spruchs „alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ als Straftatbestand belegt. Der inkriminierte Afd-Landeschef soll generell gegen politische Sprachregelungen verstoßen.

Demokratie geht anders. Deutschland ist eine (derzeit latente) Gewaltherrschaft seiner psychopathischen Mehrheit

von Lobenstein

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