von Ludwig Watzal
Über zehn Jahre hinweg hat die Bundeszentrale für politische Bildung in herzlicher Eintracht mit der zionistischen Israellobby versucht, mir mein Recht auf Meinungsfreiheit zu beschneiden. Hören Sie auf, über Israel zu schreiben, bekam ich mehrmals von einem Leiter der Zentralverwaltung zu hören, oder: Wir suchen nach Gründen, um Ihnen kündigen zu können. Dies ist alles in einem Protokoll dokumentiert, dass ein leider viel zu früh verstorbener Kollege des Personalrates bei einer dieser unsäglichen „Anhörungen“ geführt hat. Über die Machenschaften einer Behörde und ihres Präsidenten Thomas Krüger hier mehr.
Es ist analog die Fortsetzung der Judenverfolgung im Dritten Reich!
Auf der Internet Seite der bpb, habe ich das hier gefunden:
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17840/meinungsfreiheit
Gesetzesgrundlagen:
Art. 1 Abs. 3 GG lautet: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art. 5 Abs. 1 GG lautet: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Art. 20 Abs. 3 GG lautet: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Art. 79 Abs. 3 GG lautet: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Zusatz: Art. 25 GG i.V.m Art. 10 EMRK Abs. 1
Ausserdem hat der Präsident des nds. Staatsgerichtshofes in Bückeberg Prof. Dr. Jörn Ipsen zutreffend dazu folgendes in seinem Lehrbuch Staatsrecht ɪɪ, 13. Auflage, Rn 72+76 ausgeführt: „Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft — auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.‟
Internetseite
Rechtszionisten oder braune #ZionGroups gehen typischerweise so vor; mich erinnert das immer an die $cientologen und an die DDR u ihre Methoden.
Durch ‚Beschwerden‘, garniert mit falschen Vorwürfen u falschen Interpretationen (zB falscher Antisemitismus-Vorwurf) werden Menschenrecht-Aktivisten, aber auch Journalisten eingeschüchtert u bedroht; nur weil sie gegen Rassismus, Apartheid, demolitions, … auftreten. $cientologen gingen, gehen auch so vor, wie man von Wilfried Handl und anderen Autoren (siehe Amazon) erfahren kann.
Da werden (im ‚Rudel‘) postings bekämpft, die von ängstlichen webmastern dann gelöscht werden; es werden accounts bekämpft, die von ängstlichen webmastern geblockt werden; usw. usw. Dieser zionistische Maulkorb funktioniert jedoch immer weniger, seit es das web gibt.
Nakba, Parushim, Haavara, Deir Jassin, Lydda, Ramla, Ikrit, Bir Am, usw. lassen sich nicht mehr geheimhalten. #ZionPropaganda funktioniert immer seltener.