Leserbrief zu: Salomonische Entscheidung? Ein Kommentar von Michael Hanfeld.
von Helmut Suttor
Der WDR erklärt die Aufkündigung des Moderatoren-Vertrags mit drei Likes von Nemi Al-Hassan auf verschiedene Tweets, die in der BILD-Zeitung nachzulesen sind:
Die Übersetzung der ersten inkriminierten Aussage lautet: „Unser Ruf gilt der Freiheit vom Fluss zum Meer“ (Our call is for freedom from the river to the see). Herr Hanfeld übernimmt die falsche Übersetzung der BILD-Zeitung samt der darauf gestützten politischen Interpretation. Das zu übersetzen mit: Palästina müsse „vom Fluss bis zum Meer“ befreit werden ist eine Fälschung, es umstandslos als Aufruf zur Auslöschung Israels zu interpretieren abwegig.
Unterstützung von Boykott-Desinvestment-Sanctions (BDS): Weder BDS als Organisation, noch weniger eine Unterstützung derselben, in welcher Form auch immer, ist antisemitisch. Das ist die Rechtslage, festgestellt in diversen Urteilen in Deutschland. Dem entspricht auch die Position der EU: Sie lehnt BDS-Aktionen politisch ab, zeigt sich aber „fest entschlossen“ diese als Ausdruck der „Grundrechte der Europäischen Union zu schützen, die im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten“ gelten. Auch wenn das zur FAZ-Redaktion noch nicht durchgedrungen sein sollte: Der Frankfurter BDS-Beschluss vom September 2017 wurde von der neuen Römer-Koalition klamm heimlich außer Vollzug gesetzt, nachdem der Magistrat dessen Rechtmäßigkeit über vier Jahre nicht begründen konnte.
Der dritte Tweet: „Palästinenser feiern die Befreiung von 6 palästinensischen Gefangenen aus israelischen Gefängnissen heute Morgen.“ Weder die Namen noch die politische Orientierung der Ausbrecher wird genannt. Herr Hanfeld schreibt, wie gezeigt, von der BILD-Zeitung ab, obwohl sich der manipulative Charakter des BILD-Zitats ganz ohne Recherche ergibt. Von Frau El-Hassan erwartet er aber, dass sie Recherchen zu den ausgebrochenen Gefängnisinsassen anstellt, bevor sie eine Twitter-Meldung liked. Dafür, dass Palästinenser sich spontan freuen über einen Gefängnisausbruch in den besetzten Gebieten gibt es nachvollziehbare Gründe. Nach aktuellen Bericht von Amnesty International steht: „Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten, auch von Minderjährigen“ wurden in den israelischen Gefängnissen der Westbank „nicht geahndet“.
Christian Meier, Medienredakteur der WELT, stimmt der Entscheidung des WDR zwar zu, äußert aber immerhin einen interessanten Gedanken. Er fragt ob Nemi El-Hassan nicht ein Vorbild hätte sein können, eben weil sie sich von früherem Gedankengut distanziert hat. Vorbild für andere Palästinenser kann man nicht sein, wenn man grundlegende palästinensische Interessen verleugnet: Einem Staat zustimmt, der Gleichberechtigung für die Palästinenser nicht gewährleisten will, sie auf die Rolle passiver Zuschauer angesichts israelischer Annexionspolitik reduziert, ihnen abverlangt israelische Gefängnisse in der Westbank als rechtstaatliche Institutionen des Strafvollzugs zu betrachten. Von Frau El-Hassan wird die Verleugnung einer mit persönlicher Integrität vereinbaren palästinensischen Identität abverlangt. Man erwartet von ihr Unterwerfung in Form einer Anpassung an das provinzielle Maß des deutschen Mainstream-Diskurs zu Antisemitismus- und Nahost-Politik.
Der Beitrag von Herrn Hanfeld ist im Übrigen ein weiterer Beleg dafür, dass man sich zwar auf die BDS-Beschlüsse bezieht, aber die Antisemitismus-Definition der IHRA ignoriert, auf die sich diese stützten. Diese gibt nämlich vor, dass einer Identifikation von Antisemitismus eine Kontextualisierung der jeweiligen Aussage vorausgehen muss. Davon weit entfernt beschränkt sich Herr Hanfeld darauf zu übernehmen was BILD-Chefredakteur Julian Reichelt vorgibt, auch wenn dadurch journalistische Mindeststandards deutlich unterschritten werden. Wie soll man das erklären, wenn nicht mit Gedankenlosigkeit?
Dies alles sei nicht „rassistisch“ meint Herr Hanfeld. Doppelte Standards aus israelkritischer Perspektive gelten als Ausdruck von Antisemitismus. Doppelte Standards bei der Beurteilung von Palästinensern sind was? Oder werden an Frau El-Hassan die allgemein üblichen Maßstäbe angelegt?