Abmahnung gegen Charlotte Knobloch

Der jüdische Verleger und Publizist Abraham „Abi“ Melzer

hat gegen die Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde in München, Dr. hc Charlotte Knobloch, eine Abmahnung erlassen wegen ihrer Behauptung: „Abi Melzer ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt“.

Abi Melzer hat sich niemals abwertend über Juden geäußert, zumal er selber Jude ist. Sofern er gewisse Aspekte der Politik des Staates Israel öffentlich kritisiert und sich als „Antizionist“ bezeichnet, ist dies nicht mit Antisemitismus gleichzusetzen. Zionismus ist Nationalismus und kann als solcher – insbesondere da er sich in der Praxis als eine ausgesprochen chauvinistisch-bellizistische Form des Nationalismus erwiesen hat – selbstverständlich kritisiert werden, während Antisemitismus purer Rassismus ist.

Herrn Melzer geht es um eine ultimative Klärung solcher Antisemitismusvorwürfe durch ein deutsches Gericht, zumal es immer wieder und auch in diesem Fall nicht nur um Verleumdung und Rufmord, sondern zusätzlich um die Verhinderung eines Vortrags von Herrn Melzer am 23.09.2016 in München geht, wodurch ihm ein konkreter Schaden durch entgangenes Honorar und die Reisekosten entstanden ist.

Da der Raumentzug auf massiven Druck von Frau Knobloch in letzter Minute erfolgte, hat sie Herrn Melzer in seiner Berufsausübung behindert, was offenkundig  bezweckt war.

Aus diesem Grunde steht Herrn Melzer nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 analog § 823 Abs. 1 BGB ein Unterlassungsanspruch gegenüber Frau Knobloch zu.

Er möchte gerichtlich geklärt wissen, ob er ungestört seine Meinung äußern kann, auch wenn sie sich mit der Meinung von Charlotte Knobloch, Henryk M. Broder, Benjamin Weinthal, Ulrich Sahm u.a. nicht deckt.                    

Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert nämlich jedem in diesem Land das Recht, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild“, also auch in Vorträgen, „frei zu äußern und zu verbreiten“.

Die Auseinandersetzung mit Knobloch wird lange dauern und viel Geld kosten. Wir sind daher gezwungen, eine „Kriegskasse“ einzurichten, die von der Organisation „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ verwaltet wird.

Wir bitte alle, die sich für das grundgesetztlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit einsetzen wollen, um Spenden.

 

Spenden überweisen Sie bitte an:

Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost,                              EJJP Deutschland
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE91 1002 0500 0001  0532 00
BIC BFSWDE33BER

Kennwort: Meinungsfreiheit

Damit alles richtig verbucht wird, bitte ich, mir per Mail die Spende bekanntzugeben: abimelzer@t-online.de                                                                             

5 Gedanken zu „Abmahnung gegen Charlotte Knobloch

  1. Oh, das wird ein spannender Prozess. Der Punkt bedarf wirklich der Klärung. Leider befindet man sich vor deutschen Gerichten und auf hoher See in Gottes Hand, aber ich wünsche viel Glück. Leiderr bin ich zu arm, um einen Beitrag leisten zu können. Ja, das gibt es in Deutschland.

  2. Ich spende, weil ich damit wenigstens einen kleinen Beitrag zur Meinungsfreiheit leisten will. Weiß Frau Knbloch eigentlich, dass die Araber und damit auch die Palästinenser viel „reinere“ Semiten sind als die Juden? Wie kann eine Jüdin diese belastete Wort aus der NS-Zeit überhaupt benutzen und dann auch noch als Jüdin um einen jüdischen Menschen zu dikreditieren, das ist mir unbegreiflich.

  3. Es ist eine Schande, dass Frau Knobloch Herrn Melzer Antisemitismus vorwirft; sollte man Frau Knobloch daran erinnern, dass es Antisemiten waren, die auch einen Teil der Familie von Abi Melzer vernichtete?

    Und es ist eine ebenso große Schande, die grundgesetzlich garantierten Artikel der Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit zu missachten, die aus guten Gründen gegen den Totalitarismus – nicht nur gegen Nationalsozialismus und Rassismus – errichtet wurden und von Protagonisten heutiger Parteien und Kirchen mit Füßen getreten werden, die gleichzeitig die Chuzpe haben zu behaupten, sie würden mit ihren Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

    Nein, dieses Oxymoron glaubt diesen Rechtsbrechern nur, wer gleichermaßen an einem Syndrom der Selbsttäuschung leidet, dass nur noch von jenen Irren übertroffen wird, die sich als Wiedergeburt von Sokrates usw. sehen.

    Natürlich werde ich Sie, sehr geehrter Herr Melzer in ihrem Kampf um verfasstes Recht und gegen den Missbrauch des Wortes Antisemitismus auch wiederholt unterstützen, wenngleich mit dem Geld auch eine bessere Verwendung – auch in Ihrem Sinne – denkbar wäre.

  4. Bravo, Abi Melzer,
    ganz wichtig: sobald das Aktenzeichen des Gerichts vorliegt, bitte mitteilen,
    damit Deine Freunde sich mit Schreiben an das Gericht mit Dir solidarisieren können! Die deutsche Justiz muß wissen, daß es neben dem Zentralrat und seinen Lakaien auch noch Juden gibt, die eine friedliche Welt anstreben und gegen die kriegerischen Aktivitäten der Zionisten kämpfen.
    Anfang des Monats gibt es eine kleine Spende von € 5,–; mehr kann ich nicht,
    bin neben meiner bescheidenen Rente inzwischen Grundsicherungsempfänger.
    .

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