Auf Antisemitismus (oder das, was manche dafür halten) kommt es bei der Meinungsfreiheit nicht an

von Lothar Zechlin

Dürfen Kommunen die Überlassung ihrer Räume für Veranstaltungen verweigern, auf denen die Forderungen der Palästinensischen BDS-Bewegung („Boycott, Divestment and Sanctions“) diskutiert werden sollen, weil sie diese Bewegung für antisemitisch halten? Der Bayerische VGH hat diese seit Jahren umstrittene Frage mit dem Urteil vom 17.11.20201) verneint. Die Stadt München ist dazu verpflichtet, einem Münchner Bürger einen Veranstaltungsraum für eine in diesem Themenkomplex angesiedelte Podiumsdiskussion zu verschaffen. Damit liegt zum ersten Mal ein ausführliches Urteil eines oberen Verwaltungsgericht vor. Ein vergangener Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 20192), mit dem die Stadt Oldenburg zur Raumüberlassung verpflichtet worden ist, hat sich nur kursorisch mit der Angelegenheit befasst. Bei dem Münchner Fall handelt es sich hingegen um eine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren, die sich deshalb wesentlich ausführlicher mit der Materie auseinandersetzt. >>>

 

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