Ist der Generalbundesanwalt ein Putschist gegen die Rechtsordnung?

Mit den Staatsstreichen in Deutschland ist es so eine Sache; es gab sie immer: Gegenkaiser, Gegenpäpste, Religionskriege…. Die Bundesrepublik ist im Grunde die Ausgeburt Preußens und damit der Bastard eines Staatsstreichstaates. Jeder Versuch, dieses staatliche Gebilde zu beseitigen, hat daher auch eine edle Komponente: Ein freies Bayern herzustellen, das 1870 in das Reich Preußens gezwungen wurde. Wo immer man hinguckt, die Niederlande, Belgien oder die Schweiz: alle haben ihre Freiheit durch Trennung vom Reich erkämpft.

Das „Reich“, d.h. Preußen in seiner überhöhten Gestalt und heute auf die „BRD“ reduziert, ist das Produkt von Staatsstreichen. Der letzte spektakuläre war der Versuch des Obersten Graf Stauffenberg, Carl Friedrich Goerdeler am 20.7.44 an die Macht zu bringen. Stauffenberg gilt amtlich als großer Held, objektiver gesehen ist er dagegen ein Verräter:

Obwohl er bei seiner Landung in Rangsdorf erfuhr, dass seine Bombe den Führer nicht getötet hatte, löste er dennoch den Walküre-Alarm aus und ließ damit die gesamte deutsche Nachkriegselite der Gestapo ins offene Messer laufen: gegen den lebenden Führer konnten seine Kameraden mit dem Ersatzheer nichts ausrichten. So wurde statt Rommel, Fromm und Witzleben der General Adolf Heusinger der Pate der neuen Bundeswehr. Aber wer kapiert das schon?

Davor putschte Adolf Hitler als Reichskanzler von Hindenburgs Gnaden, indem er die SA vor dem Reichstag brüllen und die Mehrheit der Abgeordneten das Ermächtigungsgesetz beschließen ließ; ein Jahr später erfolgte sein Röhmputsch vom 30.06.34. Eine Machtübernahme durch Röhm hatte real nicht im Raum gestanden. Alle Staatsstreiche hatten den Sinn, die aktuellen Machtverhältnisse zu zementieren. Noch früher, 1920 hatten der Generallandschaftsdirektor Wolfgang Kapp und der General v. Lüttwitz geputscht. Walther v. Lüttwitz war Chef der Reichswehr. An der Münchner Feldherrnhalle marschierten zwar der Feldmarschall Erich Ludendorff mit Adolf Hitler in Richtung Berlin, aber eigentlich war dieser Putsch von der Bayerischen Staatsregierung für eigene Regierungszwecke vorgesehen gewesen. Die Nachkriegszeit von 1918 war relativ reich an Staatsstreichen. Einer, der mehr oder weniger glückte, war der des Erbprinzen Max v. Baden.

Hierzu schreibt man in WIKIPEDIA,

Max von Baden wurde 1867 als einziger Sohn des Prinzen Wilhelm von Baden, einem Bruder der kinderlosen Großherzöge Ludwigs II. und Friedrichs II., geboren. …. Max von Baden war bis November 1918 der Thronerbe im Großherzogtum. Um Friedensverhandlungen zu führen ernennt Kaiser Wilhelm II. ihn, einen seiner Cousins, am 3. Oktober 1918, in der Endphase des Ersten Weltkrieges zum ReichskanzlerMax von Baden …. berief erstmalig Sozialdemokraten in die Regierung. In er Hoffnung auf milde Friedensbedingungen verkündet er am 9. November 1918 die Abdankung Kaiser Wilhelms II. ohne dass dieser sie überhaupt erklärt hatte und beging damit einen Staatsstreich.

Dieser hochadlige Idiot hatte damit alle deutschen Throne umgestürzt, wie es kein deutscher Revolutionär vermocht hätte. Wie dies auch zu werten sei, alle diese Staatsstreiche hatten es an sich, dass Staatsstreichler in staatlichen Machtpositionen sie unternahmen. Ludendorff glaubte 1923 den bayerischen Generalstaatssekretär hinter sich zu haben. Hitler war Reichskanzler, als er seine SA entmachtete, Lütttwitz Oberbefehlshaber der Reichswehr, usw. Wenn also eine Nancy Faeser als Innenministerin gegen ehemalige Minister von EU-Staaten und andere ähnlich rechtstragende Personen Einreiseverbote verhängt, dann sind solche höchststelligen Rechtsverletzungen weitaus bedrohlicher für den Rechtsstaat, als wenn ein potentieller Kleinfürst aus Thüringen ohne jegliche staatliche Funktion Gedankenspiele zu einer Machtübernahme in Berlin treibt. Nancy Faeser hat auch die Chance, den Staat brüchig zu machen wie einst Max von Baden, aus Angst vor notwendigen Veränderungen. Das dieses „Deutschland“ von 2024 nicht mehr das verfassungsmäßige Deutschland von 1989 ist, will man in Staatsapparat nicht wahrnehmen.

Ein verbrämter Staatsstreich war die Zerlegung der DDR in (mit Berlin) 6 „neue Länder, denen man mit ihren 20 Millionen Einwohnern die gleiche Zahl von Bundesratssitzen zubilligte wie den 4 Ländern Bayern, Baden-Württemberg, NRW und Niedersachen, die zusammen 60% der Deutschen vertreten. Diese „neuen“ Länder haben nur einen zweistufigen Verwaltungsaufbau, sie sind finanziell schwach und lassen sich von der Bundesregierung gängeln, was die „Rückgängigmachung“ der Wahl von Thomas Kemmerich in Thüringen drastisch belegt. Die neue Bundesrepublik von 1990 ist also deutlich zentralstaatlicher, als das Grundgesetz von 1949 erlaubte. Von diesem Schäublestaatsstreich haben die wenigstens etwas mitbekommen, die dümmliche CSU-Führung hat sogar auf bayerische Sonderrechte verzichtet.

So könnte man sagen, die Geschichte Deutschlands sei eine Kette ständiger Staatsstreiche.

Aktuell steht ein nicht-realisierter Staatsstreich vor Gerichten. 3 Verfahren, die politisch zusammengehören,  werden auf 3 Oberlandesgerichte verteilt. Das ist eigentlich nicht im Sinne der theoretisch noch geltenden Strafprozessordnung. Ein Sitzungsvertreter des GBA (Generalbundesanwalts) entblödete sich nicht in einem Parallelverfahren, die Verteidiger zu kritisieren, die prozesshindernde Einreden erhoben mit dem Argument, sie hätten nur ihre Gebühren im Sinn. Nach was steht dem GBA der Sinn? Personelle Basis der Putschlustigen und Angriffsziel des GBA ist eine Reichsbürgerbewegung; diese Leute glauben, die BRD sei rechtlich eine Fiktion, formal bestünde das Reich fort. Dieser Idee steht die Tatsache entgegen, dass jeder Bund, jedes Reich der Deutschen ein Zusammenschluss von seinen Ländern war.  Als die Siegermächte 1945 Preußen und das Reich auflösten, standen die traditionellen Länder auf ihrem alten Boden, zwar von fremden Truppen besetzt, aber mit ihren eigenen Regierungen wieder da.. Die Amerikaner vereinigten z.B. Hessen-Kassel mit Hessen-Darmstadt. Aber gänzlich Neues schufen sie nicht. Nur die Reiche und Bünde wurden immer wieder aufgelöst. Als 1866 der deutsche Bund von 1815 aufgehoben wurde, traten Liechtenstein und Luxemburg dem neuen Bismarckschen Reich nicht bei und sind seitdem souveräne Staaten. Bayern unter König Ludwig II verzichtete durch Beitritt zum Reich auf diese Souveränität, aber 1945 stand sie wieder im Raum, wenngleich unter amerikanischer Besatzung, die z.B. einen Vertrauten von Alan Dulles zum bayerischen Polizeipräsidenten ernannten. Die „Reichsbürger-Idee“ ist also objektiv vollkommener Quatsch.

Natürlich können Leute, die an vollkommenen Quatsch glauben, als „Irre“ durchaus gefährlich sein, aber nicht gefährlich für den Staat und dessen Ordnung. Die Herrschaften, die man jetzt vor dem OLG Stuttgart an die Kandare nimmt, hatten von den Behörden Waffenscheine und Sprengstofferlaubnisse erhalten. Man müsste eigentlich fragen, was das für komische Behörden in Baden-Württemberg sind, die Irren und Halbirren Waffenerlaubnisse erteilen. Genau hier liegt ein Problem: Der Subkultur der Jäger und Waffensammler sind die Ämter meist gewogen. Deren Bedienstete lassen sich von Fürst- und Gräflichkeiten gerne zur Jagd einladen.  Hier herrscht noch das Flair des Reichsjägermeisters Hermann Göhring vor, mit Kameradschaften und dergleichen, was der Reichsbürgerei ein günstiges Klima gewährt.

Der Generalbundesanwalt ist offenbar ein phantasieloser Jurist, dessen Verdacht vom Film „Beresina oder die letzten Tage der Schweiz“ inspiriert worden sein könnte. Aber auch in diesem Film ist das Verschwörungsoberhaupt der Schweizer Divisionär Sturzenegger (Martin Benrath), auf dessen Losung hin der Staatsstreichbefehl durchgeführt wurde. Der Film ist genial, aber die Anklage des „GBA“ ist es nicht; den Befürchtungen des GBA liegt allenfalls der US-Action-Film „White-House down“ zugrunde, der eher zum Drehbuch der Anklage wurde:

Wenn unter uns ein privatisierender Kleinfürst und seine Anhänger bis zu 1200 Schuss- und Stichwaffen angemeldet haben, und wenn sich darunter nicht einmal eine einzige „Kriegswaffe“, sondern allenfalls halbautomatische „Pumpguns“ für die Saujagd befinden, dann ist es mehr Rechtsbeugung, auf einem gewaltsamen Staatsstreichversuch zu schließen, als dass man der Gruppe Hochverrat vorhalten kann. 150.000 Schuss „Munition“ ergeben 125 Patronen je Waffe; man erinnere sich an „Fridericus Rex, unseren König und Herrn,…. der für jeden Grenadier 60 Patronen“ ausgab, allerdings „200.000 Mann ans Gewehr rufen konnte“, um gegen Kaiser und Reich zu fechten.

Irgendwo albern, das Ganze. Aber dieser dümmliche Staat braucht ein Luftschloss, das er stürmen lassen kann.

Der Generalbundesanwalt spricht daher auch noch von „Bildung einer terroristischen Vereinigung“. Das ist bereits ein Zurückpaddeln. Terror kann (oder könnte) nämlich jeder, der € 5.- für Benzin übrighat, und der  bei „Google“ die Anleitung zum Basteln von Molotow-Cocktail abruft.  Terroristen wären Gruppen, die, ohne eine staatliche Position innezuhaben, so etwas wie eine Revolution unternähmen. Die russischen Revolutionäre waren anfänglich einfache Bankräuber. Der „Schinderhannes“ überfiel reisende Kaufleute. Zu dieser Genre gehören die deutschen Bauernhaufen, die sich 1525 empörten gegen die gottgewollte Obrigkeit. Martin Luther distanzierte sich von diesen und forderte die Fürsten auf, ihre „Generalbundesanwälte stechen, hauen schlagen hin wer nur könne“. Unverständlicherweise ehrt man jedoch die Leute, die 1848 auf die Barrikaden gingen (Platz der Märzgefallenen in Berlin). Der große Friedrich Hecker aus Baden musste in die USA entweichen, „Rosa und Karl“ (Luxemburg und Liebknecht) erbleichten im Berliner Landwehrkanal schwimmend, nachdem ihr Spartacus-Aufstand Anfang 1919 niedergeschlagen war. Die bundesrepublikanischer „RAF“ wurde das gehetzte Wild der deutschen Polizeien. Auch in diese Tradition kann man Prinz Heinrich XIII Reuß nicht wirklich einreihen. Keine Gewerkschaft, niemand der unteren Schichten stellen braune oder rote Bataillone für eine reuß´sche Revolution. Es schaut also ganz so aus, als veranstalte der Generalbundesanwalt eine Don-Quichotterie in einem Land, wo sich niemand mehr darüber aufregt, dass in Hamburg die Errichtung eines Kalifats empfohlen wird. Müssen wir Karl Martell aus seinem Grab heraufbeschwören?

Jedenfalls kann man in der FAZ von Patrick Heinemann lesen:

Auf seinen Social-Media-Kanälen verbreitet das BMJ einen problematischen Satz: „Wer hier das Kalifat ausrufen will, gehört nicht zu unserem Land.“ Das klingt nach Reichsacht, nicht nach Rechtsstaat.“

Mit dem Rechtsstaat schaut es staatlicherseits schlecht aus. Die BIM (Bundesinnenminiusterin) verbietet sogar einen alten Freund, den früheren griechischen Finanzminister, die Einreise nach Deutschland. Die Verurteilung des bösen Prinzen Heinrich XIII dürfte so sicher sein wie das Amen in der Kirche. Die Medien haben ihr Urteil bereits gesprochen. Der MDR fasst das Anliegen der Staatsstreichler kurz zusammen.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die Reichsbürgergruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß erhoben. …Es geht um insgesamt 27 Tatverdächtige. Die Verfahren sollen vor den Oberlandesgerichten in Frankfurt am Main, München und Stuttgart geführt werden. Diese müssen entscheiden, ob Sie die Anklage zulassen und einen Prozess ansetzen. Unter den 27 Beschuldigten befindet sich die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann. Zudem gehören dazu die Beschuldigten Rüdiger von Pescatore, Maximilian E. und Peter W. Diese drei ehemaligen Bundeswehrangehörigen sollen den militärischen Führungsarm der Gruppe Reuß geleitet haben .Angeklagt ist auch der ehemalige niedersächsische LKA-Beamte Michael F., der zum sogenannten Rat um Heinrich XIII. Prinz Reuß gehört haben soll. Die Beschuldigten hatte die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft bisher immer bestritten. Zu den weiteren Angeklagten gehört auch die Lebensgefährtin von Heinrich XIII. Prinz Reuß. Sie war bei der bundesweiten Großrazzia im Jagdschloss Waidmansheil bei Bad Lobenstein festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Zudem hat die Bundesanwaltschaft auch Anklage gegen Norbert G. erhoben. Er war in einem Dorf unweit des Schlosses festgenommen worden. Er soll Teil des Unterstützernetzwerkes um die Gruppe Reuß gewesen sein.

Soweit zur Quantität des Ganzen. Aber prüfen wir uns selbst; die (linke) TAZ schreibt zur gleichen Zeit, dass

„…. die Truppe um den Prinzen in der Vergangenheit als „Prinzengarde“ oder „Rollatortruppe“ verharmlost [soso? Müsste man nicht schreiben „abgetan worden sei?] worden sei. Der Prozess gegen den militärischen Arm, wie es die Anklage nennt, macht klar: Hier wurden Feindeslisten angefertigt, auf denen Politiker bis auf die kommunale Ebene hinab figurierten, die am Tag X beseitigt oder zumindest unschädlich gemacht werden sollten.

Dass es in den Heimatschutztruppen durchaus zu allem entschlossene Männer gab, will die Anklage am Fall von Markus Peter L. klarmachen, der in Stuttgart zuerst verhandelt werden soll. ….. Der Sportschütze hatte ein besonderes Talent, Waffenattrappen mit gekauften Komponenten so umzubauen, dass sie scharf wurden. Die Ermittler waren nach der Razzia gegen die Führungsriege um Prinz Reuß auch auf ihn gestoßen. L. besaß die Erlaubnis, bestimmte Waffen zu führen, und hatte eine Sprengstofferlaubnis. Deshalb rückte die Polizei zur Durchsuchung seiner Wohnung im März 2023 mit einem Spezialkommando an und stürmte seine Dachwohnung. L. eröffnete damals das Feuer auf Polizeibeamte, die seine Wohnung durchsuchen wollten. Die Schüsse mit einer halbautomatischen Waffe verletzten zwei Beamte. In der Wohnung stellten die Beamten ein Waffenarsenal aus umgebauten Sturmgewehren, Pumpguns, Smith-and-Wesson-Revolvern und mehreren Kilogramm Sprengstoff sicher.

…..

Der Reichsbürger vom Boxberg, Ingo K., der auf Polizeibeamte bei einer Durch­suchung das Feuer eröffnet hatte, ist hier wegen versuchten Mordes zu ­einer Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Harte Urteile, die auch den Angeklagten im jetzigen Prozess drohen, denn immerhin sind die Beweise für konkrete Umsturzpläne bis hin zu Kundschafter-Expeditionen in den Bundestag aktenkundig.

Immerhin. Zwei Angeklagte geben am ersten Prozesstag zu erkennen, dass sie sich im Lauf des Verfahrens zu den Vorwürfen äußern wollen. Einer davon ist der Chef der Heimatschutztruppe Freudenstadt. Und Wolfram Bernd S., der IT-Experte. Das könnte wertvolle erste Erkenntnisse vor dem Prozessauftakt in Frankfurt liefern. Aber allein in Stuttgart wird man noch lange verhandeln. Das Gericht hat bereits über 40 Termine bis weit ins nächste Jahr bekannt ge­geben.

Irgendwo erscheint es etwas mehr als nur ungewöhnlich, dass ein Prozess gegen eine Vereinigung auf drei Gerichte verteilt wird, und dass Angeklagte, die nur zusammen den Staatsstreich hätten begehen können, in drei Gruppen aufgeteilt werden; das ließe sich verstehen, wenn man den Prinzen Heinrich XIII nicht dafür verantwortlich machen will, dass ein Waffennarr auf Polizisten schießt. Immerhin war dieser Narr von den Behörden für zuverlässig gehalten worden, so dass er eine Wiederladeerlaubnis und einen Waffenschein erhielt. So müsste auch Prinz Heinrich XIII ihn für rechtstreut gehalten haben dürfen (in dubio pro reo). Rechtsstaatlich noch kritischer wird es, wenn im Stuttgarter Prozess Beweise für das Verfahren in Frankfurt gesammelt werden sollen. Das verletzt den Grundsatz von Prozesspräsenz und Mündlichkeit. Das Stuttgarter Verfahren wird so zu einem Ermittlungsverfahren für das Frankfurter, aber offiziell sind die Ermittlungen für das Frankfurter Verfahren abgeschlossen. Hier hakt es gewaltig. Und es kommt noch eins hinzu: die Stuttgarter OLG-Richter können dies oder jenes gänzlich anders werten wollen als die Frankfurter OLG-Richter: dann müssten beide Gerichte die Entscheidung hierzu dem BGH vorlegen. Damit wird der BGH auf die Ebene der Tatsachengerichte heruntergeholt. Denkbar ist auch, dass sich die Richter der 3 OLG kurzschließen: dann wären wir wieder bei der Strafrechtspflege des Barockzeitalters angekommen.

Fraglich ist folglich, ob der Vorwurf, einen Umsturz vorbereitet zu haben, überhaupt das Stadium einer straflosen Planung verlassen und in das des Versuchs eingetreten ist. Noch darf jeder in Deutschland überlegen, dass er gegen das System aufbegehren wolle und sich entscheiden, etwa BSW zu wählen. Koscher ist das Vorgehen des „GBA“ nicht;  wie „untauglich“ der Versuch des Umsturzes wäre, zeigen Überlegungen, wie „man“ einen Staatsstreich vorzubereiten HÄTTE. Der amtliche Irrsinn lädt dafür dazu ein, ernsthaft darüber nachzudenken, wie man in der Zukunft idiotische Regierungen wie der aktuellen beseitigen könnte.

Der amtliche Irrsinn lädt dafür geradezu dazu ein, ernsthaft darüber nachzudenken, wie theoretisch eine idiotische Regierung wie der aktuellen realiter beseitigen könnte, auch wenn das Volk weiter von einer grünen Industrie-Idylle träumen möchte. Dabei würde man kaum eine bessere Regierung etablieren können, die weniger politisch herumkaspert. Es gibt jedoch, ähnlich wie 1805, eine Reihe von Dingen, die abgeschafft gehören: Die öffentlichen Rundfunkanstalten samt ARD und ZDF; die Feiertage von „Epiphanie“, Karfreitag, Christi Himmelfahrt, Mariens Himmelfahrt und die „2. Feiertage“ von Weihnachten, Ostern und Pfingsten, auch der „3. Oktober“ gehören weg. Eine Woche mehr gesetzlicher Jahresurlaub würde die Arbeitnehmerschaft sicher zufriedenstellen können. Bedarf es zum Abschneiden der Zöpfe gleich einer Guillotine? Die erste Lehre aus dem Fall Heinrich XIII Reuß wäre, dass man keine Waffen anmelden sollte, auch keine Jagdflinten und ähnliches, denn solches erlaubt dem Generalbundesanwalt, von einem „militärischen Arm“ zu sprechen und den Verdächtigten „Gewaltbereitschaft“ zu unterstellen. . Waffen hortet man auch nicht im Lande, denn schon die geheimen Waffenlager der Schwarzen Reichswehr waren stets gefährdet.

Das Unverfänglichste wäre, einen Verlag zu gründen, der ein Computerspiel „Staatsstreich in Deutschland“ entwickelt. Die aktuellen Strukturen müssten in dieses Spiel eingearbeitet werden. Damit wäre der erste Schritt völlig legal, eine Notwendigkeit, die schon Adolf Hitler in seiner Ehrenhaft in Landsberg erkannte. Dann verwirft man schnell dümmliche Einfälle, etwa den Reichstag zu stürmen oder auf dem Papier „Heimatschutzkompanien“ aufzustellen.

Es ist also erst einmal „natürliche Intelligenz“ nötig, die den Gesellen um Prinz Heinrich XIII Reuß abging. Danach arbeitet man mit KI, so wie es im Film „Dr. Seltzam, oder wie ich lernte, die Bombe zu lieben“, dargestellt wird. Die „Heimatschutzkompanien“ sind nämlich längst vorhanden, man muss nur die Kommandogewalt über sie bekommen. Die „Stauffenberger“ konnten auf die Heimatschutzarmee in Döberitz zugreifen, es musste nur der „Walküre-Alarm“ ausgelöst werden. Dann marschiert der Apparat.

Der Planungsstab für Computerspiel und Staatsstreich richtet sich am besten in Asch ein; Asch liegt für Deutschland ziemlich zentral, aber dennoch außerhalb des Zugriffs deutscher Behörden in Tschechien. Dort können die Planer nicht ohne internationale Förmlichkeiten vom deutschen Generalbundesanwalt gestört und bespitzelt werden.

Soweit man sich auf Reichsbürger und andere patriotische Leute stützen will, ernennt man solche zu Landräten (Präfekten) in Spe und lässt sie ungeniert und trainingshalber in den projektierten Reichs-Departements kandidieren. Ein Staatsstreich müsste nämlich   – zumindest vorübergehend –   in eine Zentralrepublik führen nach französischem Vorbild. Die Länder kann man später wieder einrichten,, aber die erste Zeit der Herrschaft verlangt einen Zentralstaat. 1848 scheiterte die Deutsche Republik in Frankfurt genau an diesem Problem, als die Fürsten ihrerseits Landesparlamente einberiefen, die sogleich mit der Nationalversammlung in Kompetenzkonflikte gerieten.

Für das Gebiet von Bayern (z.B.) bräuchte man 70 Landratsprätendenten, für ganz Deutschland wird man 500 bis 600 als Präfekten benötigen. Die Landkreise werden am Tag X zu Departements, die Prätendenten zu Präfekten der zu Reichsdepartements erklärten Landkreise ausgerufen. Die 600 Protopräfekten sollten Juristen sein; Prinz Heinrich XIII Reuß hatte so gut wie keine solchen Mitstreiter, was zeigt, dass sein Staatsstreich  noch tief in der Planung, wenn nicht sogar in der Entwicklung der Idee steckte. Vermutlich hat er sich noch gar nicht strafbar gemacht gehabt.

Für einen Staatsstreich liegen die Verhältnisse in Deutschland günstig vor. Man muss eigentlich befürchten, dass auch eine legale Bundesregierung nach diesem Rezept straatsstreichen könnte. Ein Rumpfparlamentsausschuss erklärt die alte DDR- Verfassung als provisorisch hergestellt  – natürlich auf das neue Bundesgebiet gestreckt – die als Reichsverfassung akzeptabel erscheint. Von „Schießbefehl“ steht da nichts. Der Deutsche als solcher würde auch eine einmal legal gewesene DDR-Verfassung erst einmal schlucken.

Dennoch sind Proskriptionslisten aller vermögenden und potenziellen Staatsfeinde wichtig, deren Vermögen als „herrenlos“ erklärt werden muss, damit der Mob etwas zu plündern und abzuschlachten hat. Grundschulden, Hypotheken und Vollstreckungstitel sind für obsolet zu erklären, den Mietern das Eigentum an den von ihnen bewohnten Wohnungen zu verkünden. Lenin beschreibt die Wichtigkeit solcher Maßnahmen unter dem Titel „Abstimmung mit den Füßen“. Wie es schon 1848 für die Revolution in Baden hieß, „Beamte seien zu morden“. Die Bundeswehr müsste sich in dieser Situation neutral verhalten, „im Innern“ darf sie nicht in Aktion treten. Einen eigenen Militärputsch wird dieses Sammelbecken von Schlappschwänzen kaum riskieren.

Ganz ohne Blutvergießen ginge es natürlich nicht ab; es müsste punktuell mit aller Bestialität richtig kanalisiert (oder kanaillisiert) werden. Der erste Schlag muss gegen eine Konferenz der Innenmister der Länder und des Bundes geführt werden, die auf diese Weise den Tag X für den Staatsstreich und ihr Abgeschlachtet-Werden selbst bestimmt. Diese Konferenz muss man neutralisieren, die Minister ohne Ausnahme, ggf. mit Pumpguns, erledigen, natürlich samt ihres Gefolges an Lakaien; ihren Tod sollte man als Rücktritt bekannt geben und  – wie 1918 Max v. Baden die Reichskanzlerschaft an Friedrich Ebert weitergereicht hatte –  mit 17 neuen Innenministern die Befehlsgewalt über die Polizeien der Länder und des Bundes übernehmen. Für diesen Schlag braucht man natürlich einen „bewaffneten Arm“; diesen beschafft man sich durch den Aufbau einer privaten Fremdenlegion. Legionäre wirbt man in Indien bei den Ghurkas und in Sibirien an. Ein Bataillon dürfte genügen. Um ein solches 2 Jahre lang zu trainieren und die Leute in den USA auf den geeigneten Söldnerschulen ausbilden zu lassen, braucht man etwas Kapital: Für 600 Legionäre à € 5.000.- im Monat x 24 Monate errechnet sich ein Bedarf von 72 Millionen Euro. 600 Kalaschnikows mit Munition à € 500.- (1 Million) kauft man nach dem Friedensschluss in der Ukraine. Hatte Prinz Heinrich XIII Reuß diese Summe zur Verfügung? Nein, Er hatte noch nicht einmal die erste Million beisammen.

Von dieser juristisch fachgerechten Staatsstreichplanung war nicht nur Prinz Heinrich XIII, sondern auch die Amtsrichterin Birgit Malsack-Winkemann meilenweit entfernt. Insoweit hätten sie sich allesamt noch nicht strafbar gemacht, auch wenn sie nachweislich den Reichstag schon besichtigt hätten. Ein Sturm auf dieses Gebäude wäre eine völlig überflüssige Karnevalsveranstaltung.

In was für einem lächerlichen Staat leben wir eigentlich, der sich sinnlos .mit dem Rachefeldzug Netanjahus zum Mitbeklagten macht, reparaturüberanfällige Panzer in den Ukrainekrieg schickt, eine Bundeswehr aufbaut, deren Marine ein einziges Schiff für 2 Monate ins Rote Meer entsenden kann und eine Brigade von 12 Offizieren in Litauen stationiert, um Putin einzuschüchtern, die aber 6 Militärrabbiner (TAZ) für sechs Bundeswehrsoldaten israelitischen Glaubens einstellt? Verarschen „wir“ die Nato-Staaten oder verarscht sich das deutsche Volk, das beharrlich die Regierungsparteien in Bund und Land wählt, und das gegen ein paar Oppositionsparteien zu hunderttausenden auf der Straße „gegen Rechts“ demonstriert, wie man es sonst nur von Nord-Korea her kennt?

Weil es verboten sein dürfte, „Deutschland erwache“ zu rufen, so hegt man klammheimlich den Wunsch, dass der Volkstraum von ewiger Jugend alsbald ausgeträumt sei. Das Erwachen wird umso grässlicher werden als das nach der gescheiterten Ludendorff-Offensive vom August 1918, wenn es so weitergeht. Daher frei nach Heinrich Heine:

Wir sitzen am Schreibtisch und fletschen die Zähne:
Deutschland, wir schreiben dein Requiem,
als Fluch,

dir dem falschen Vaterlande,
Wo wir leben in Schmach und Schande,
Wo jede Blume früh geknickt,
Wo Fäulnis und Moder den Wurm erquickt –

von Lobenstein

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