Uwe Becker möge unter seiner eigenen Lawine begraben werden

Früher gab es Antisemiten, die die Juden hassten. Heute besorgen es die Juden selbst. Juden hassen Juden, weil sie eine andere, eigene Meinung haben zu dem, was in Israel passiert und weil sie gegen die Besatzung sind. Das ist zwar nicht neu, aber es hat in letzter Zeit  gefährlich an Fahrt gewonnen und Gemeindevorsteher in München und Frankfurt versuchen mit erpresserischen Methoden, Veranstaltungen israelischer Juden, die die BDS-Kampagne unterstützen, zu verhindern, selbst wenn sie dabei demokratische Spielregeln verletzen und gegen das Grundgesetz verstoßen.

Das Grundgesetz mag für alle da sein, nicht aber für den Zentralrat der Juden in Deutschland, nicht für Frau Knobloch oder Herren Latasch und nicht für den Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt und weitere Funktionäre quer durch ganz Deutschland. Die Zusicherung des GG in § 5.1, dass in Deutschland Meinungsfreiheit herrscht und jeder seine Meinung äußern darf, spielt für diese Personen offensichtlich keine Rolle. Herr Uwe Becker (CDU) behauptet in aller Öffentlichkeit, dass Kritiker der israelischen Politik „in unserer Stadt nicht willkommen“ sind. Er hat allein entschieden und diese Entscheidung auf Briefpapier der Stadt Frankfurt dem Leiter des Ökohauses, Bizahan Elkannan mitgeteilt, wobei er ihn auch noch darauf hingewiesen hat, dass alle Befürworter der BDS-Kampagne Antisemiten seien, so also werden Antisemiten kreiert, auch wenn darunter hunderttausende und weltweit sich vielleicht sogar über eine Million Juden befinden. Einst war es Göring, der bestimmt hat, wer Jude ist, heute ist es Uwe Becker, der bestimmt, wer Antisemit ist. Sollte er nicht vielleicht in seiner eigenen Geschichte forschen, ob nicht sein Vater oder Großvater so viel Schuld auf sich geladen haben, dass der Sohn und Enkel jetzt glaubt, unbedingt  sühnen und Philosemit sein zu müssen, wo doch jeder weiß, dass Philosemiten die eigentlichen Antisemiten sind, die die Juden lieben. 

Als Jude möchte ich nicht gehasst werden, weil ich Jude bin, aber noch weniger möchte ich geliebt werden, nur weil ich Jude bin. Menschen, die das machen, sind mir zuwider.

Aus einer geplanten Veranstaltung des Deutschen Koordinierungskreis Palästina-Israel (kopi) zum 50. Jahrestag der israelischen Besatzung macht die Stadt und mit ihr die Jüdische Gemeinde eine „Unterstützung der antisemitischen BDS-Bewegung“ und führt als Beispiel die BDS-Gruppe in Bonn an, die ebenfalls für die Konferenz in Frankfurt wirbt. Nicht erwähnt hat der Stadtkämmerer und leidenschaftlicher Philosemit, dass z. B. auch die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost für diese Konferenz wirbt und Pax Christi und dutzende anderer Gruppen und Organisationen.

Zynisch und perfide ist dann die Folgerung von Becker und Latasch, dass BDS die gleiche Sprache benutzt wie die Nationalsozialisten mit ihrem Aufruf „Kauft nicht bei Juden“. Daraus folgern sie, dass der Kongress in Frankfurt unerwünscht sei. Dabei sind die Frankfurter gar nicht gefragt worden und noch perfider ist Uwe Becker in seinem Brief an das Ökohaus, wenn er einerseits fordert, dass der Vertrag mit Kopi gekündigt wird und andererseits nicht vergisst zu erwähnen, dass die Stadt für Schadenersatzansprüche der Veranstalter nicht aufkommen wird. Das bedeutet, Benzin ins Feuer zu gießen und keine Verantwortung für Brandschäden übernehmen zu wollen.

Unterstützt wird diese Haltung noch von der Frankfurter Rundschau, die sich tatsächlich nicht entblödet von „Boykott gegen jüdische Waren“ zu schreiben. Ich habe bis jetzt noch nie etwas von „jüdischen“ Tomaten gehört, ebenso wenig wie von „christlichen“ Autos oder „moslemischem“ Erdöl. Dahinter steckt der naive und absurde Versuch, die BDS-Kampagne mit der berühmt berüchtigten Naziparole in Verbindung zu bringen. Man versucht, die Bevölkerung für dumm zu verkaufen, weil man sich so selbstgerecht, überheblich und allwissend betrachtet, und die Bevölkerung eben für dumm.

Ihre „Ehre“ hat die FR freilich gerettet durch den Kommentar von Arnd Festerling, der deutlich und in klaren Worten gesagt hat: „In dieser an sich so weltoffenen und toleranten Stadt entscheiden nicht Gerichte, was ausgesprochen werden darf und was nicht, sondern Kampagnen und Hassmails.“

Gemeint sind die mehr als dreihundert Hassmails, die Bizahan Elkannen vom Ökohaus inzwischen bekommen hat, sogar aus Ländern wie Serbien, Slowenien, Argentinien, Spanien, Holland, Schweden, USA, Kanada und wer weiß woher sonst noch. Das seltsame und entsetzliche in all diesen Mails ist, dass sie alle den gleichen Text haben und dass in allen der Leiter des Ökohauses als „Nazi“ beschimpft, beleidigt und verleumdet wird, weil er nichts anderes getan hat, als das, was sein Job ihm vorschreibt, nämlich Räume zu vermieten. Und selbstverständlich hat er nicht nach Religion, Staatsangehörigkeit und geschlechtlichen Präferenzen gefragt, sondern sich nur versichert, dass es bei dem Kongress nicht um rechtsradikale, extreme Positionen geht. Das zeigt aber, dass dieser „Shitstorm“ organisiert war und es spricht vermutlich vieles dafür, dass einer der üblichen Verdächtigten, wie z. B. Benjamin Weinthal von der Jerusalem Post, dahinter steht. Er bezeichnet sich zwar als Journalist, geriert sich aber als einer der übelsten Charaktere, die die Welt je gesehen hat.

Er hat freilich nicht mit dem fanatischen und exzessiven Ausbruch an Hass und Demokratieunverständnis gerechnet, wie dies bei Uwe Becker und Leon Latasch zum Ausdruck kam. So etwas habe er noch nie erlebt. „Ich war mir nicht klar, welchen Hass die Tagung auslösen würde“, sagte Elkannan, und fügte hinzu, dass ihn besonders das Schreiben des Frankfurter Bürgermeisters und Kirchendezernenten Uwe Becker beeinflusst habe. Er sagte „beeinflusst“, meinte aber sicher „beängstigt“ habe, denn diese habe ihn unmissverständlich und in martialischen Worten aufgefordert, die Vermietung der Räume zu „überdenken“. Aber in der Pressemitteilung zuvor war keine Rede von „Überdenken“, sondern eine klare Forderung, die Tagung abzusagen.

Dieser Skandal trifft den Kern des demokratischen Selbstverständnisses, schreibt die FR. „Frankfurt hat am Montag eine Niederlage erlitten“, allerdings eine Niederlage durch ein Eigentor. Auf das Podium der Konferenz waren keine deutsche Neofaschisten und auch keine antisemitischen Islamisten geladen, sondern drei führende Köpfe der israelischen Friedensbewegung und ein deutscher Politiker der Linken. Bei den drei Israelis handelte es sich um Prof. Ilan Pappe, Prof. Mosche Zuckermann und Iris Hefets von der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost. Das sagt zwar nichts darüber aus, ob man der Meinung der Referenten folgen kann oder nicht, aber es muss doch in einer Demokratie mit einem solch klaren Bekenntnis zur Meinungsfreiheit, wie die unsrige, möglich und erlaubt sein, solche Meinungen anzuhören und zu diskutieren. Wie es scheint, haben einige deutsche Funktionäre ihren Antisemitismus immer noch nicht verarbeitet, da sie sich anmaßen, israelischen Juden das Wort in Deutschland zu verbieten.

Das ist aber offensichtlich direkt nicht möglich. Der Name der Referenten reichte offenbar aus, um die Tagung als „antisemitisch“ zu brandmarken und den armen Vermieter derart unter Druck zu setzen, dass er den Mietvertrag fast weinend kündigte. „Wohlgemerkt“, schreibt die FR, hier geht es um eine Veranstaltung…die kein deutsches Gericht verbieten würde. Keines.“ Aber die Stadt Frankfurt tat und tut es, weil dort CDU-Funktionäre wie Uwe Becker ihr Unwesen treiben.

Der FDP-Politiker Schulz sagte, ein Boykott gegenüber Israel sei „völlig inakzeptabel“ und man müsse die Ansichten der Konferenzteilnehmer nicht teilen. Dennoch müsse eine Demokratie den Streit über Fragen des Nahostkonflikts aushalten. Das „Auftritts- und Rederecht“ dürfe nicht „unter der Disposition von Hasskampagnen der Pöbelbürger“ stehen. Da hätte er auch konkreter sein können und nicht von „Pöbelbürger“, sondern von „Pöbelbürgermeister“ sprechen können, denn ein solcher Schritt gefährde die „demokratische Streitkultur“, das der Bürgermeister anstatt auf Dialog auf Eskalation gesetzt hat.

„Nicht als Privatmann – das sei ihm selbstverständlich unbenommen -, sondern als Bürgermeister, Stadtkämmerer und Kirchendezernent hat Christdemokrat Uwe Becker die Veranstaltung öffentlich als antisemitisch bezeichnet und damit einen Stein ins Rollen gebracht, der sich zu einer Lawine von Hass-Mails und Drohbriefen ausgewachsen hat. Unter diesem Druck ist der Vermieter schließlich in die Knie gegangen“, schreibt Arnd Festerling von der Frankfurter Rundschau und es bleibt uns nur noch die Hoffnung, dass diese Lawine, dieser Tsunami am Ende Uwe Becker begräbt.

2 Gedanken zu „Uwe Becker möge unter seiner eigenen Lawine begraben werden

  1. Der Philosemitismus wurde zum Sammelbecken für diejenigen, die in ihm eine Basis für einen Neuanfang sahen, der den Idealen der Humanität und Demokratie verpflichtet war. Er dient dazu, Symbole zu etablieren und Ersatzhandlungen auszuführen, die weniger mit den Juden als mit Staatsräson und außenpolitischen Kalkül zu tun hatten. Aufgrund dieser Funktionalisierung ist eine » Ähnlichkeit zwischen der Mechanik des Philosemitismus und des Antisemitismus« unübersehbar, und vielfach war der Philosemitismus nichts anderes als » die Kehrseite der medaile des alten Antisemitismus« .

    In diesem Sinne bedeutet der Philosemitismus keine geistig- kulturelle Verarbeitung der Vergangenheit, sondern war »eine pragmatische Bearbeitung von Vorurteilen und sozialen Erfahrungen«
    Die Adenauer-Ära war somit geprägt von legitimitätsstiftenden philosemitischen Bekundungen gegenüber der internationalen Öffentlichkeit einerseits, von Tabuiserung, vom Verschweigen, von Vermeidungsstrategien und Exkulpationen sowie von der Wiederverwendung» brauner Eliten« und von Verzögerung und Verschleppung strafrechtlicher Maßnahme anderseits.
    Quelle: Lesarten – Die Rezeption des Werks von Edgar Hilsenrath
    von Patricia Vahsen S. 13-14

    Dr. Konrad Adenauer war Mitbegründer der CDU und Uwe Becker tickt eben genauso, daran hat sich in den letzten 68 Jahren leider nichts geändert. Warum ist das so?

    Zum GG nochmal was.

    Schade das Herr Elkannan nicht folgendes i.V.m Art 5 Abs. 1 § an Herr Becker geschrieben hat:

    Das Grundgesetz ist die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepuplik Deutschland, das heißt, dass Grundgesetz bestimmt in der Bundesrepuplik Deutschland was Gesetz und recht ist und wie Gesetz und recht zu funktionieren hat. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen (so BverfGE 7, 138ff. vom 15. Januar 1958). Jede Behörde, jedes Gericht, alle bundesdeutschen Anwälte (§ 12a BRAO und § 1 Abs. 3 BORA ), jede Landesregierung und auch das Parlament hat sich an diese Regeln des Grundgesetzes zuhalten. Der Rechtsrahmen des Grundgesetzes darf von keinem Abgeordneten, Amtsträger oder Anwalt verlassen werden, jeder der den Rechtsrahmen verlässt, begeht eine Verfassungsdurchbrechung mit der Folge, dass das Verlassen des Rechtsrahmens IMMER zu Nichtigkeit einer Entscheidung führt. Zudem sind Sie gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG Grundrechtsverpflichteter.

    oder: Art. 10 EMRK i.V.m Art. 17 EMRK i.V.M Art. 25 GG

    Art. 10 EMRK Abs. 1 lautet : Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
    Art. 17 EMRK lautet: Diese Konvention ist nicht so auszulegen, als begründe sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, die in der Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als es in der Konvention vorgesehen ist.

    Art. 25 GG lautet: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

    Hier noch ein Link(Urteil) zu den Grundrechten als Abwehrrechte und Meinungsfreiheit

    Quelle: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv007198.html

    Gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG binden die Entscheideungen des Bundesverfassungsgerichts alle Behörden und Gerichte.^^

    Abschliesend noch: ich weiß jetzt nicht in welchen Zusammenhang bzw. auf welchen Rechtsgrundlagen gehandelt wurde, aber ich weiß, dass das Verfolgen und Vollstrecken gegen Unschuldige gemäß § 344 und § 345 StGB stellt jeweils ein Verbrechen dar.

  2. Ich hoffe doch sehr, dass die Tagung trotz des organisierten „Widerstandes“ à la Uwe Becker in Frankfurt stattfinden wird, wenn nicht im Ökokaus, dann in einem anderen Saal. Angesichts der angekündigten sehr hochkarätigen Referenten wie Ilan Pappe oder Moshe Zimmermann sollte es doch z.B. in der Frankfurter Uni möglich sein, einen Saal zu bekommen?!
    Bitte auf jeden Fall um rechtzeitige Information.
    Mit freundlichen Grüßen und Dank für die stets mutigen Worte von Abi Melzer.

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