Verbot der Stadt Frankfurt am Main gegen BDS-Aktivistinnen durch Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben

Stadt Frankfurt muss Veranstaltung „Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit der BDS – Die Klage der BT3P“ im Saalbau stattfinden lassen

Die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative BT3P von Amir Ali, Judith Bernstein und Christoph Glanz hat vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof recht bekommen in Frankfurt am Main städtische Räume anzumieten. Mit Hilfe des Berliner Rechtsanwalts Ahmed Abed konnte per Eilantrag die Raumnutzung gegen das proklamierte BDS-Verbot durchgesetzt werden. Wörtlich heißt es im Beschluss des 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 8 B 3012/20) vom 04.12.2020:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig aufgegeben, dem Antragsteller zu 2) zur Durchführung der Veranstaltung „Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit statt Zensur – Die Klage der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS Beschluss des Deutschen Bundestages“ den „Großen Saal“ im Saalbau Südbahnhof am 5. Dezember 2020 zu den üblichen Vertragsbedingungen in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung zu stellen“

Amir Ali: „Drei Jahre nach dem Beschluss der Stadt Frankfurt gegen die BDS-Bewegung ist jetzt vom Gericht geklärt, dass die Stadt uns nicht verbieten kann, zu fordern, dass die israelische Besatzung beendet werden muss und gleiche Rechte für alle Menschen in Israel und Palästina zu fordern. Die Stadt Frankfurt, aber auch der Bundestag dürfen unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit nicht weiter verletzen und ihre Beschlüsse zurücknehmen.“

Judith Bernstein: „Zum zweiten Mal hat der Bürgermeister Uwe Becker versucht die Diskussion über palästinensische Menschenrechte zu verhindern und ist wieder gescheitert. Letztes Jahr hat Becker vergeblich versucht einen Vortrag mit mir als jüdische Sprecherin der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe versucht zu verhindern. Becker hat mich dabei mit dem antisemitischen Mörder von Hanau verglichen, weswegen ich Klage gegen die Stadt Frankfurt eingereicht habe.“

Christoph Glanz: „Die Stadt Frankfurt lässt Demonstrationen von antisemitischen Querdenkern zu, aber möchte immer wieder Diskussionen von palästinensischen und jüdischen Linken zu Palästina und Israel verhindern. Den einzigen denen sie dabei hilft ist der ultrarechten israelischen Regierung und ihrer Besatzungs- und Apartheidspolitik. Die israelische Besatzung und Apartheid machen während der Pandemie keine Pause und deshalb werden wir weiter dagegen arbeiten.“

Ahmed Abed, Rechtsanwalt der BT3P: „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit der Aufhebung des Verbots gegen BDS den Frankfurter Beschluss rechtlich irrelevant erklärt. Das Bayerische Verwaltungsgerichshof, das Verwaltungsgericht Köln und der Niedersächsische Oberverwaltungsgericht konnten in früheren Urteilen keinen Antisemitismus in der BDS-Bewegung feststellen und haben alle Verbote aufgehoben. Der Bundestag sollte nun handeln und den Beschluss gegen BDS zurücknehmen und stattdessen die völkerrechtswidrige Besatzung Israels deutlich verurteilen. Der Europäische Gerichtshof hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert die Kennzeichnungspflicht von israelischen Siedlerwaren durchzusetzen, um die illegale israelische Besatzung zu beenden.“

Gegen den Bundestagsbeschluss zum Verbot der BDS haben die BT3P Klage eingereicht. Mit dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof sind sie zuversichtlich den Prozess gegen den Bundestag zu gewinnen.

Bereits im Oktober 2019 hat der Bürgermeister Frankfurt am Main Uwe Becker versucht, eine Veranstaltung mit dem Titel „Meinungsfreiheit statt Zensur“ in Frankfurt zu verhindern, zu der ich geladen war. Becker drohte dem Club Voltaire alle städtischen Förderungen zu entziehen. Der Raumentzug wurde damals durch eine einstweilige Verfügung vor Gericht rückgängig gemacht.

BT3P bittet freundlich um eure Unterstützung! Bitte spendet für unsere Klage (Spendeninfomationen auf bt3p.org).

Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an press@bt3p.org . Gerne stellen wir alle relevanten Dokumente zur Verfügung.

#BT3P sind Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz        //       bt3p.org // twitter.com/BT3Pteam

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Anmerkung der Redaktion: Der Beauftragte für Antisemitismus, sorry Antisemitismusbeauftragter,und Bürgermeister Uwe Becker sowie zionistischer Lobbyist, hat wieder einmal eine Ohrfeige vom  Hessischen Verwaltungsgericht erhalten. Wann trennt sich OB Peter Feldmann endlich von Becker, der permanent das Grundrecht auf Meinungsfreiheit mit Füßen tritt?

Ein Gedanke zu „Verbot der Stadt Frankfurt am Main gegen BDS-Aktivistinnen durch Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben

  1. Wie heißt es im Matthäusevangelium (Mt 23, 1 ff)? Jesus sagte:

    „… Wehe Euch, ihr Zionisten, ihr Heuchler … zieht durch das Land, um einen einzigen Zionistengenossen zu gewinnen und macht aus ihm einen Sohn der Hölle, doppelt so schlimm, als ihr es selbst seid. ….“

    Ganz Unrecht hat Jesus nicht; er sagte zwar „Pharisäer“, aber das soll man laut Dr. Josef Schuster nicht mehr sagen. Also übersetzen wir mit „Zionisten“. Wenn „die Zionisten“ heute Hilfe bei deutschen Philosemiten finden, dann machen sie tatsächlich Söhne der Hölle aus ihnen: Uwe Becker, Felix Klein und Thomas Feist, die dann mit anderen Höllenhunden einem politisch „linken“ Spektrum der Gesellschaft die Parteinahme für die Rechte palästinensischer Gäste verbieten. Oder die Berliner Pacelli-Allee in „Golda-Meir-Straße“ umbenennen wollen. Und das auch noch zur Rettung von Demokratie und Bewahrung des Rechtstaats.

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