Der jüdische Verleger und Publizist Abraham „Abi“ Melzer
hat gegen die Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde in München, Dr. hc Charlotte Knobloch, eine Abmahnung erlassen wegen ihrer Behauptung: „Abi Melzer ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt“.
Abi Melzer hat sich niemals abwertend über Juden geäußert, zumal er selber Jude ist. Sofern er gewisse Aspekte der Politik des Staates Israel öffentlich kritisiert und sich als „Antizionist“ bezeichnet, ist dies nicht mit Antisemitismus gleichzusetzen. Zionismus ist Nationalismus und kann als solcher – insbesondere da er sich in der Praxis als eine ausgesprochen chauvinistisch-bellizistische Form des Nationalismus erwiesen hat – selbstverständlich kritisiert werden, während Antisemitismus purer Rassismus ist.
Herrn Melzer geht es um eine ultimative Klärung solcher Antisemitismusvorwürfe durch ein deutsches Gericht, zumal es immer wieder und auch in diesem Fall nicht nur um Verleumdung und Rufmord, sondern zusätzlich um die Verhinderung eines Vortrags von Herrn Melzer am 23.09.2016 in München geht, wodurch ihm ein konkreter Schaden durch entgangenes Honorar und die Reisekosten entstanden ist.
Da der Raumentzug auf massiven Druck von Frau Knobloch in letzter Minute erfolgte, hat sie Herrn Melzer in seiner Berufsausübung behindert, was offenkundig bezweckt war.
Aus diesem Grunde steht Herrn Melzer nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 analog § 823 Abs. 1 BGB ein Unterlassungsanspruch gegenüber Frau Knobloch zu.
Er möchte gerichtlich geklärt wissen, ob er ungestört seine Meinung äußern kann, auch wenn sie sich mit der Meinung von Charlotte Knobloch, Henryk M. Broder, Benjamin Weinthal, Ulrich Sahm u.a. nicht deckt.
Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert nämlich jedem in diesem Land das Recht, „seine Meinung in Wort, Schrift und Bild“, also auch in Vorträgen, „frei zu äußern und zu verbreiten“.
Die Auseinandersetzung mit Knobloch wird lange dauern und viel Geld kosten. Wir sind daher gezwungen, eine „Kriegskasse“ einzurichten, die von der Organisation „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ verwaltet wird.
Wir bitte alle, die sich für das grundgesetztlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit einsetzen wollen, um Spenden.
Spenden überweisen Sie bitte an:
Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, EJJP Deutschland
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE91 1002 0500 0001 0532 00
BIC BFSWDE33BER
Kennwort: Meinungsfreiheit
Damit alles richtig verbucht wird, bitte ich, mir per Mail die Spende bekanntzugeben: abimelzer@t-online.de