Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) ergeht sich in Israel-Propaganda

von Ludwig Watzal

Auch in Deutschland gelangen Beschwerden über die Einseitigkeit der Berichterstattung in den Publikationsorganen der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB )in die Öffentlichkeit. Wie so vieles in der Politik, ist auch dies dem puren Zufall geschuldet. Hätte ich einen guten Freund an einem anderen Tag besucht, wäre mir der im Folgenden dokumentierte  Schriftverkehr nicht zur Kenntnis gelangt.

In der Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“, der Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“, erschien am 21. Oktober 2016 ein Beitrag von Marcel Serr mit dem suggestiven Titel „Shoot their hearts and blow their minds“. Terrorismusbekämpfung in Israel: Vorbild für Europa?“, in dem subkutan angedeutet wurde, das Deutschland eventuell von der israelischen Terrorbekämpfung etwas lernen könne.  Bereits am 27. Oktober habe ich auf meinem Blog „betweenthelines“ diesen unsäglichen Artikel einer massiven Kritik unterzogen. Da mir als ehemaligem Mitglied der Redaktion bekannt ist, wie mit Kritik in der BpB in Sachen Israel umgegangen wird, war ich von der massiven und überaus gerechtfertigten Kritik von Herrn Volkhard Marx aus Bonn mehr als angetan. 

Am 3. November schrieb Herr Marx an Herrn Johannes Piepenbrink, den für diese Ausgabe verantwortlichen Redakteur, folgenden Brief, in dem er diesen skandalösen Beitrag von Marcel Serr mit guten Argumenten aus das heftigste zurückwies. Auf seinen heftigen Widerspruch zu diesem skandalösen Artikel erhielt Volkhard Marx von Johannes Piepenbrink am 7. November ein Schreiben, in dem dieser den Vorwurf von Marx, dass der Beitrag von Serr dem Auftrag der BpB nicht gerecht werde und wie die Redaktion dazu komme, den Leser/innen einen solchen Beitrag „vorzusetzen“, zurückwies.  Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung des Briefes.

Ohne sich die Sichtweise des Autors zu eigen zu machen, sehe es  die Redaktion nicht als „unangemessen“ an, der Leserschaft auch sehr „kontroverse Perspektiven zuzumuten“. Da selbst der Autor seinen eigenen Beitrag als für einige als „harsch, vielleicht sogar teilweise inakzeptabel“ bezeichne, heiße das noch lange nicht, dass die Redaktion oder die BpB insgesamt den „israelischen Weg “ der Terrorismusbekämpfung als nachahmenswert empfehlen, wie in „Ihrem Brief“ nahegelegt worden ist. „Er spiegelt aber eine maßgebliche Position in der öffentlichen Debatte über internationale Sicherheit wider.“

In seinem Antwortschreiben vom 17. November an Herrn Piepenbrink hat Herr Marx diesem Schreiben heftig widersprochen. Unter anderem schrieb er, dass eine „klare Aussage der Redaktion zur rechtswidrigen zionistischen Philosophie in der Bekämpfung des palästinensischen Widerstandes“ fehle.

Deutsche Soldaten werden von israelischen Soldaten im so genannten Antiterror- und Häuserkampf ausgebildet. Die Enkel der Täter von einst werden von den Enkeln der Opfer des Nazi-Terrors darin ausgebildet, nicht nur andere Menschen im einem möglichen innerstaatlichen Konflikt zu töten, sondern auch darin geschult, Terrormaßnahmen gegen die eigene Bevölkerung  einzusetzen. Allein 2015 gab es 72 solcher Übungen im „Urban Warfare  Training Center“ in der Negev-Wüste. Wie aus Stellungnahmen überliefert, waren die deutschen Soldaten begeistert.

Es scheint verhängnisvoll, dass das rassistische Gedankengut der zionistischen Ideologie durch Artikel wie dem von Marcel Serr Einzug ins Bewusstsein der deutschen Bevölkerung hält. Dass Piepenbrink die Meinung von Serr als „eine maßgebliche Position in der öffentlichen Debatte über internationale Sicherheit“ preist, zeigt, wessen Geistes Kind er ist. Es gibt kaum einen seriösen Wissenschaftler, der die israelischen Anti-Terrormaßnahmen gegen die Palästinenser als nachahmenswert empfehlen würde. Abgesehen davon dass es sich bei diesen Maßnahmen um keine Anti-Terrormaßnahmen, sondern fast immer um eigentlichen Terror handelt.

Der Inhalt der Serrschen Ausführungen verstößt nicht nur gegen die Grundsätze des Völkerrechts, sondern auch gegen das Grundgesetz und das deutsche Strafrecht. Man sollte prüfen, ob nicht Strafanzeige gegen den Autor und den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, erstattet werden könnte, der für  diese und frühere unsägliche Veröffentlichungen in Publikationsorganen seiner Behörde die letzte Verantwortung trägt.

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