Freiheit für Salah al-Khawaja

von Stop The Wall

Der bekannte palästinensische Menschenrechtsverteidiger Salah al-Khawaja wurde gegen 2:00 Uhr morgens am 26. Oktober 2016 verhaftet, ohne über die Anklagen oder Gründe für seine Verhaftung informiert zu werden. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung! Bitte helfen Sie uns, an ihre Parlaments- und Regierungsmitglieder heranzutreten und fordern Sie, dass diese:

– entlang der entsprechenden Kanäle zu israelischen Offiziellen sofortige Bedenken über die Verhaftung von Salah al-Khawaja erheben und seine Freilassung verlangen;

– gemäß den Bestimmungen der Richtlinien zu Menschenrechtsverteidigern dafür Sorge tragen und sicherstellen, dass die Prozessbeobachtung in israelischen Militärgerichtshöfen wieder aufgenommen wird und schon ab der Anhörung zu seinem Fall am 9. November 2016 Vertreter von UN-Büros anwesend sind;

– entschlossene Maßnahmen ergreifen, um dahingehend Druck auf Israel auszuüben, dass Repressionen gegen Menschenrechtsverteidiger, sei es durch zunehmende Verhaftungen oder durch fortlaufende Folter- und Misshandlungspraktiken, beendet werden;

– auch weiterhin nicht mit den nationalen israelischen Institutionen kooperieren, die für die Beaufsichtigung und Umsetzung illegaler israelischer Repressionsstrategien zuständig sind, oder die Zusammenarbeit mit diesen Stellen aussetzen;

die Entscheidung des ICJ (Internationaler Gerichtshof) zu den rechtlichen Folgen der Errichtung einer Mauer durch Israel gemäß den daraus folgenden Verpflichtungen für Drittstaaten wirksam unterstützen. 

Details

Die israelische Armee rückte ins Zentrum von Ramallah in der A-Zone vor (die rechtlich vollständig unter palästinensischer Hoheit steht) und drang dort in die Wohnung von Salah Khawaja ein. Alle Räume wurden gewaltsam durchsucht und die Computer sowie die Telefone der gesamten Familie konfisziert. Seine Ehefrau und seine Tochter wurden durch diese Vorgänge traumatisiert. Nach der gewaltsamen Durchsuchung des Hauses, wurde Herr Khawaja unrechtmäßig festgenommen, ohne ihn über die Gründe dafür zu informieren. Er wurde zunächst in einer Isolationszelle ohne Kontakt zur Außenwelt untergebracht und befindet sich jetzt ohne Zugang zu einem rechtlichen Beistand im Verhörzentrum von Petah Tikva. Angesichts der regelmäßigen und systematischen Anwendung solcher Praktiken in Israel, gibt erhebliche Befürchtungen, dass Herr al-Khawaja derzeit diversen Härten und/oder Misshandlungen unterzogen wird.

Nur wenige Stunden nach seiner Verhaftung wurde eine Anhörung vor dem Militärgerichtshof anberaumt, ohne dass Herrn Khawajas Anwalt darüber informiert oder über den Aufenthaltsort seines Klienten in Kenntnis gesetzt worden wäre. Der Militärrichter erlaute zunächst eine – selbst für israelische Verhältnisse ungewöhnlich harsche – Verlängerung des Befragungszeitraums zur strafrechtlichen Verfolgung auf 15 Tage. Nach der Anhörung eines entsprechenden Widerspruchs am 30. Oktober 2016, die von Salah Khawajas Rechtsberatern angestrengt worden war, wurde eine erneute Anhörung zum Befragungszeitraum für den 9. November 2016 einberufen.

Der 45-jährige Salah al-Khawaja wurde in Ni’lin in der Westbank geboren und hat sein Leben der Verteidigung von palästinensischen Menschenrechten gewidmet. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt darin, örtliche palästinensische Gemeinden zu befähigen, ihre Menschenrechte im Angesicht der Verstöße zu verteidigen, die durch die israelische Besatzung hervorgebracht werden. Dadurch sah sich der Staat Israel veranlasst, Salah al-Khawaja auch schon in früheren Phasen seines Leben mehrfach ins Gefängnis zu bringen. Seit Beginn des Oslo-Prozesses konzentriert Herr Khawaja seine Anstrengungen auf die Entwicklung palästinensischer zivilgesellschaftlicher Organisationen und Methoden des gewaltfreien Widerstands. Er war an der Gründung diverser palästinensischer NGOs und zivilgesellschaftlicher Netzwerke beteiligt und ist gegenwärtig dabei, seinen Master in Gewaltfreiem Widerstand an der Universität Beirut zu vollenden. Herr al-Khawaja ist ein Mitglied des Vorstand des Koordinierungsausschusses der StopTheWall–Kampagne und gehört zur Führung der Palästinensischen Nationalen Initiative (al-Mubadara). Für seine Arbeit ist er weithin geachtet und zu vielen nationalen und internationalen Konferenzen von NGOs und zivilgesellschaftlichen Organisationen eingeladen worden. Auch mit der diplomatischen Gemeinde in Palästina ist er bei zahlreichen Gelegenheiten zusammengetroffen. Als weithin sichtbare Person des Kampfes gegen Israels rechtswidrigen Mauerbau und seine illegalen Siedlungsprojekte hat Salah al-Khawaja nie versucht, seine Aktivitäten zu verstecken oder zu verbergen.

Seine Festnahme und Inhaftierung folgt dem Muster illegaler israelischer Praktiken, die unter anderem auf Menschrechtsverteidiger und gewaltfreie Aktivisten abzielen.

Es gehört zur gängigen israelischen Praxis, dass Palästinenser außerhalb der OPT (der besetzten palästinensischen Gebiete) ohne Anklage verhört und inhaftiert und ihre Anwälte daran gehindert werden, ihre Klienten zu besuchen. Diese Vorgehensweisen verstoßen gegen die Internationalen Menschenrechtsnormen, wie sie in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Artikel 9 und im Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte in den Artikeln 15, 16 und 18 dargelegt sind, und stehen auch im Widerspruch zum Internationalen Humanitären Völkerrecht (Vierte Genfer Konvention, Kapitel III) und zur Europäischen Menschenrechte- Charta, die allesamt willkürliche Inhaftierungen, unzulässigen Freiheitsentzug, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und die Zerstörung von Eigentum verbieten. Willkürliche Inhaftierungen sind dann verboten, wenn sie durch eine Besatzungsmacht gegen Zivilisten aus besetzten Gebieten zur angewendet werden, obwohl diese keinerlei gewalttätige Angriffe gegen die Besatzer getätigt haben. Insbesondere in Artikel 9 des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person. Niemand darf einer willkürlichen Festnahme oder Inhaftierung unterzogen werden. Es darf niemandem seine Freiheit genommen werden, außer aufgrund von und in Übereinstimmung mit solchen Verfahren, wie sie im Gesetz etabliert sind.“ Die Inhaftierung von Salah al-Khawaja außerhalb der besetzten palästinensischen Gebieten (OPT) im Verhörzentrum von Petah Tikva steht in direktem Widerspruch zu Artikel 76 der Vierten Genfer Konvention, die festschreibt, dass eine Besatzungsmacht Bewohner eines besetzten Gebietes in Gefängnissen innerhalb des besetzten Territoriums unterbringen muss. Die Zustände in Israels Haftanstalten sind wegen der Anwendung von Misshandlungen und Folter schon mehrfach als Menschenrechtsverletzungen angeprangert worden. Israel hat seit dem Jahr 2001 schon fast 1.000 Beschwerden über Folterhandlungen erhalten, die zum Teil sogar durchgeführt wurden, ohne dass im Anschluss daran je ein Strafverfahren eröffnet wurde.

Diese Inhaftierung sollte im weiteren Kontext der beständigen und zunehmenden israelischen Repressionen gegen palästinensische Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten gesehen werden, die, so wie Salah al-Khawaja, in ihren lobbyistischen Bemühungen gegen die israelische Besatzung  palästinensischer Gebiete wie zum Beispiel gegen die fortgeführte Beschlagnahme von Land und den illegalen Bau der Mauer zur Annektierung weiterer palästinensischer Gebiete vor Ort und international erfolgreich waren. Dieses Jahr hat eine massive Zunahme dieser Repressionen stattgefunden. Israels Politik der Hausabrisse und Zwangsvertreibungen ging Hand in Hand mit willkürlichen Inhaftierungen und mit dem Einsatz von scharfer Munition gegen Demonstranten.    Mit diesen Inhaftierungen zielt Israel darauf ab, die palästinensische Zivilgesellschaft und ihren Einfluss auf politische Entscheidungsträger auf nationaler wie internationaler Ebene zu schwächen. Die aktuelle Zunahme von illegalen Vorgehensweisen gegen Menschenrechtsverteidiger, wie etwa durch Schikanierungen und Misshandlungen, Drohungen, Inhaftierungen und andere Formen der Einschränkung der Bewegungsfreiheit wurde schon im letzten Bericht des Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage in den OPT und in den Abschließenden Beobachtungen des Ausschusses gegen die Folter der Vereinten Nationen hervorgehoben.

Die genannten Praktiken verstoßen direkt gegen die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte und Verantwortlichkeiten von Personen, Gruppen und Organen der Zivilgesellschaft zur Beförderung und zum Schutz der allgemein anerkannten Menschenrechte und grundlegende Freiheiten und rufen die Verantwortlichkeiten von Drittparteien auf wie etwa die Umsetzung der Richtlinien zu Menschenrechtsverteidigern, die unter anderem von der Europäischen Union, den USA und der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) herausgegeben wurden.

Von entscheidender Bedeutung dabei ist, dass die internationale Gemeinschaft gegen Israels Versuche vorgeht, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten zu kriminalisieren, die israelische  Menschenrechtsverletzungen bekämpfen. Die israelische Strategie, Organisatoren unter Beschuss zu nehmen, die fordern, dass Israel in die Verantwortung genommen wird, stellt eine direkte Herausforderung an Regierungen auf der ganzen Welt und an globale Institutionen wie etwa den Internationalen Gerichtshof (ICJ) dar, den Staat Israel für seine Verstöße gegen internationale rechtliche Vorgaben zur Rechenschaft zu ziehen.

Aus all diesen Gründen fordern wir die internationale Gemeinschaft auf, dahingehend Druck auf die israelische Regierung auszuüben, dass Salah al-Khawaja unverzüglich freigelassen wird und die illegalen israelischen Repressionspraktiken gegen Menschenrechtsverteidiger (MRVs) beendet werden.

#Free Salah Khawaja / #Freiheit für Salah Khawaja Update: „Salah in schockierendem Zustand“

Die Anhörung vor dem israelischen Militärgerichtshof in Petah Tikva hat ergeben, dass Salah al-Khawaja weitere 8 Tage lang verhört werden darf. Bei dieser Gelegenheit kam auch ans Tageslicht, in welch schockierendem körperlichen Zustand sich Salah al-Khawaja befindet, nachdem er schon zwei Wochen lang fast pausenlos befragt wurde. Beteiligen Sie sich an unserer Kampagne unter #FreeSalah Khawaja / #Freiheit für Salah Khawaja

Am vergangenen Mittwoch, dem 9. November 2016 wurde Salah al-Khawaja zu einer Anhörung vor den Militärgerichtshof in Petah Tikva gebracht. Seinem Anwalt Jehad Abu Raya ist es nach wie vor verboten, mit seinem Klienten zu reden. Er sagte aber, dass das israelische Militär durch die Anhörung gezwungen war, Salah al-Khawaja und seinen körperlichen Zustand nach 15-tägiger Haft vorzuzeigen. Abu Raya erzählte, dass er selbst nach den ganzen Jahren seiner Arbeit als Anwalt und im Rahmen des israelischen Haftsystems schockiert war zu sehen, in welchem Zustand sich sein Klient befindet. Die Gefängnisbehörden ließen Herrn Khawaja selbst während der Anhörung die Augenbinden nicht abnehmen, und er „sah aus, als ob er gerade dem Grab entstiegen wäre“.

In nur fünfzehn Tagen führten israelische Geheimdienstbeamte 27 Befragungsrunden mit Salah al-Khawaja durch, was quasi einem pausenlosem Verhör gleichkommt. Völlig übermüdet und sichtbar gekennzeichnet durch zwei Wochen lang anhaltende Härten und Misshandlungen hat Herr al-Khawaja schon jetzt bedenklich an Körpergewicht verloren. Allerdings hat er damit offenbar keineswegs seine Stärke aufgeben: die Stärke eines Menschenrechtsverteidigers, der weiß, dass er allein deswegen unter Zwang ins Gefängnis gebracht und misshandelt wird, weil er für eine gerechte Sache und eine bessere Welt für uns alle eintritt.

Am Ende der Anhörung verlängerte der israelische Militärgerichtshof die Befragungsdauer für Herr Khawaja um weitere acht Tage. Eine weitere Woche für die Geheimdienstbeamten, ihre unmenschliche Behandlung von Salah al-Khawaja weiter fortzuführen.

#FREESALAH – Bitte helfen Sie uns, Israels Repressionen gegen Menschenrechtsverteidiger anzuprangern und Salah al-Khawaja jetzt aus dem Gefängnis zu bringen. Weitere Informationen finden sich (auf Englisch) hier.

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