von Eurich Lobenstein
Weil man durch die IHRA an Dr. Martin Luther erinnert wird, der 1543 das Flugblatt „Von den Juden und ihren Lügen“ verfaßte, will ich die Antisemitismusdefinition der 1998 gegründeten
„International Holocaust Remembrance Alliance“
besprechen: „1998 wurden hochrangige (sic!) politische Repräsentanten aus mehr als vierzig Ländern, Vertreter von Zivil- und Religionsgesellschaften, Überlebenden des Holocausts zusammengerufen, um die politische Gestaltung Holocaust-relevanter Themen zu beeinflussen und die Erforschung bisher wenig beleuchteter Aspekte des Holocausts voranzutreiben. 2007 wurden Präventionen gegen künftige Völkermorde getroffen und der Kampf gegen Antisemitismus aufgenommen.“ (WIKIPEDIA).
Damit sind die Probleme der IHRA bereits umrissen. Es ist eine Gefälligkeitsalliance, nicht einmal eine jüdische Organisation. Was hier zusammengebastelt wurde, fällt einerseits auf „die Juden“ zurück, von denen sich nur ein Teil durch die Hochrangigkeit der Initiatoren geschmeichelt fühlen wird. Das Judentum ist keine einheitlich breiige Masse Mensch, sondern eine Anzahl höchst individueller Personen, die mehr von Antisemiten als von sich selbst als „Juden“ definiert werden. Das interessiert aber die gesellschaftlichen Gruppen nicht, die sich zur Pflege von Holocausterinnerung und Förderung jüdischen Lebens in ihren Ländern verschrieben haben. Ein schwedischer Volksschullehrer hatte den Anstoß zur IHRA Gründung gegeben, ein ähnliches albernes Unterfangen wie Greta Thunbergs Klimafahrten. Wenn man wenigstens auf hochkarätige Personen mit Hirn und Sachverstand statt auf Autorität und Rang gesetzt hätte; um das Flair der Geschichtspflege zu vermeiden, will man gar „künftigen Völkermorden“ zuvorkommen.
Damit steht die IHRA auch noch im Widerspruch zu den Vorstellungen von Jacques Ungar von Tachles (Jüdisches Wochenmagazin in der Schweiz; Ungar berichtete am 26.12.2019, daß 3000 neue Neubaueinheiten in Wohn- und industriellen Vierteln in Westbanksiedlungen errichtet werden sollen, wie Israels Regierungschef Netanyahu verkündete. Laut der dem Premierminister nahestehenden Gratiszeitung «Israel Hajom» («Israel heute») soll der Beschluss innert zwei Wochen vor den Obersten Gerichtshof gebracht werden. Die Verkündung hat klare parteipolitische Hintergründe, wurde sie doch am Vorabend der für Donnerstag vorgesehenen Primärwahlen der Likud-Partei verbreitet. Das Thema Siedlungen nimmt einen zentralen Raum ein in Netanyahus Kampagne für die Knessetwahlen vom 2. März. Netanyahu gelobte ein weiteres Mal, alle Westbanksiedlungen zu annektieren.
Diese aktuelle Politik in Israel geht natürlich ohne Völkermord ab, führt aber von der Logik her dazu, daß es einen autonomen Staat für die Palästinenser niemals mehr wird geben können. Auch dies wäre angesichts der spanischen Politk gegenüber Basken und Katalanen noch nicht als Unglück zu bewerten, wenn in Israel aufgrund eines „Identitätsgesetzes“ nur der Jude so etwas wie „Reichsbürger“ sein kann, während der Rest der Bevölkerung als einfache Staatsbürger verstanden wird.
Hier setzt allerdings Kritik ein, mit der sich wiederum Jacques Ungar auseinandersetzt; Ungar empört sich aktuell darüber, daß „der Internationale Strafgerichtshof von Den Haag (ICC) Israel noch nie besonders gesinnt war. Frau Fatou Bensoudas (Gambia), seit Juni 2012 General-Staatsanwältin des ICC, beabsichtigt nämlich, gegen Israel wegen «Kriegsverbrechen in der Westbank und im Gazastreifen» ermitteln zu lassen. Die Zeitung YEDIOT ACHRONOT meint, daß sich ehemalige und noch aktive israelische Offiziere bis hinauf zu höchsten Generälen und Ministern es sich zwei Mal überlegen sollten, bis zur völligen Klärung der Sachlage gewisse Staaten zu besuchen, wollen sie nicht einen Haftbefehl riskieren. Der Beschluss der General-Staatsanwältin gegen Israel sei aus drei Gründen absurd:
Erstens widerspreche der Entscheid der Generalstaatsanwaltschaft den Gründungsprinzipien des Gerichts. Der ICC sei nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs gegründet worden, vorwiegend wegen der Schrecken, die an „unserem Volk“ verübt worden sind. Stattdessen übernahm der ICC eine palästinensische Behauptung, obwohl diese nicht einmal einen eigenen Staat hätten, und beschuldigten die einzige Demokratie des Nahen Ostens, die in Übereinstimmung mit den höchsten legalen Niveaus westlicher Demokratie operiert; erste Absurdität nach Ungar.
Kommentar dazu:
Siehe oben: seit „2007 wurden seitens der IHRA Präventionen gegen künftige Völkermorde getroffen“.
Es stellt sich eben doch die Frage, ob Israel in Bezug auf die Araber vielleicht ganz nicht so rechtmäßig verfährt wie es „dem höchsten legalen Niveau“ entsprechen müßte. Es wird also nicht völlig „absurd“ sein, israelische Kriegsverbrechen zu untersuchen.
Die zweite Absurdität nach Ungar: Die Entscheidung der Staatsanwältin widerspricht der historischen Wahrheit. Sie widersetzt sich dem Recht der Juden, in der Heimat der Juden zu siedeln. Die Tatsache, dass Juden auf ihrem Land leben, in ein Kriegsverbrechen umzukehren, ist eine Absurdität unvorstellbarer Proportionen.
Kommentar hierzu:
Die Zwangs- bzw. Wahnvorstellung, die arabischen Autochthonen siedelten in Wahrheit auf jüdischem Boden, verblendet die jüdischen Siedler, die von Arthur Hertzberg „bewaffnete Propheten“ genannt werden. Mehr braucht man nicht zu sagen als: „Frau Generalstaatsanwältin, übernehmen Sie!“
Die dritte Absurdität nach Ungar: Der Entscheid der Staatsanwältin widerspricht der zeitgenössischen Wahrheit. Wen nennen sie hier als Beispiel? Iran? Die Türkei? Syrien? Nein – Israel, die einzige Demokratie des Nahen Ostens. Das ist schrecklichste Heuchelei. Wir werden weiterhin gegen diese drei Absurditäten kämpfen. Wir werden fortfahren, sie in Stücke zu zerreißen. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln um unsere Rechte kämpfen und um unsere historische Wahrheit»
Kommentar hierzu:
Man beachte die aggressive Wortwahl derer, die den Antisemitismus bekämpft sehen wollen. Offensichtlich gibt es zwei „historische Wahrheiten“: eine israelische und eine allgemeine Wahrheit, wahrscheinlich die der „aristotelischen“ Logik, die den Talmud-Gelehrten immer schon „absurd“ vorkam (vgl. Charles Touati in: Prophetes, Talmudistes Philosophes).
Das zeigt, daß solche jüdisch ausgerichteten Institutionen angesichts offener Konflikte mit Vorsicht zu behandeln sind; wenn Länder wie die Bundesrepublik Deutschland Empfehlungen der IHRA aus eigener intellektueller Ermattung eins zu eins übernehmen, dann müssen die übernommenen Texte erst recht mit juristischem Verstand kommentiert werden, um zu vermeiden, daß das korrumptive Gewicht Deutschlands einzelnen Kritikern Unheil zufügen kann. Denn „Judentum“ ist nicht gleich Israel.
Man denke an folgende Personen: Baruch Spinoza, Sigmund Freud, Edmund Husserl, Felix Hausdorff, Bruno Bettelheim, Walter Rathenau, Maximilian Harden und Viktor Klemperer die sich nicht nur einer geistigen Welt „assimiliert“ haben, sondern eine Welt selbständigen Denkens wesentlich begründet haben. Wer sich in diesen geistigen Sphären bewegt, wird sich selbst nie als „Antisemiten“ verstehen, weil er die vielen jüdischen Denker nicht nur verehrt und bewundert, sondern ihnen als Jünger folgt. Aber in ihm müssen antisemitische Gefühle gegen eine heute dominierende Spießerei von Anhängern der „bewaffneten Propheten“ kommen. Es ist einfach nicht zu übersehen, daß ein eigenartiges Massenjudentum die politische Szene beherrscht, das auf den Rechten anderer herumtappt, weil es glaubt, dazu wegen Adolf Eichmann und Co höher legitimiert zu sein. Folglich hat
die IHRA 2016 den Begriff „Antisemitismus“ wie folgt definiert:
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
Nach dieser diffusen Definition würde sich Antisemitismus auch „als bestimmte Wahrnehmung von Juden“ in Sachkritik gegenüber Juden ausdrücken „können“ nicht nur in Haß. Man hätte gleich so definieren können:„alles, was von etabliert jüdischer Seite mit Gift und Galle überschüttet wird, ist „Antisemitismus“.
Dann könnte man sich gehorsam orientieren und sich einer Gefahr, mit Gift und Galle überschüttet zu werden, entziehen. So aber weiß man immer noch nicht, wer als Jude prädestiniertes Opfer von Antisemitismus sein soll. „Jude“ ist zu 80% Wahrscheinlichkeit jeder Israeli, die Israelis stellt knapp 50% des gesamten Judentums. Andere Juden sind offensichtlich die anachronistisch gekleideten Orthodoxen. Diese machen aber selbst in Israel nur 3,5% der Bevölkerung aus. Diese sind eher zu bemitleiden als daß sie hassenswert wären. Selbst echte Antisemiten wie der Tübinger Theologe Gerhard Kittel (in: Die Judenfrage, 1933), haben nichts gegen diese Leute. In Israel werfen sie Steine den Sabbatschändern nach, ihre Frauen, die arbeiten, damit ihr Gatte Talmud und Tora studieren kann, sind bedauernswert. Der Normal-Jude ist dagegen ein Mensch wie Du und ich. Kann man ihn überhaupt in der Masse jenseits von Israel erkennen? Wie definiert man „Jude“?
Man scheint
a.) auf die deutsche Definition für Juden nach den Nürnberger Gesetzen (3 und mehr jüdische Großelternteilen) zurückgreifen zu müssen, oder
b.) die halachische Definition (jüdische Großmutter mütterlicherseits) akzeptieren zu sollen;
c.) könnte man auf unbestimmt zahlreiche Definitionen liberaler jüdischer Gemeinschaften zurückgreifen, die jedoch von orthodoxen Juden nicht durchgehend anerkannt werden. Drei jüdische Oberrabbiner entscheiden in Streitfällen.
Darauf kommt es beim „Antisemitismus“ eigentlich gar nicht unbedingt an, sondern darauf, wen der Antisemit als Juden ansieht.
Reichsmarschall Hermann Göring bestimmte, welcher Jude „kein Jude“ sei. Im Grunde zäumt die IHRA das Pferd vom Schwanz her auf.
Im weiteren Umfeld stößt man auch auf den christlichen Vorwurf des „Judaisierens“ gegen christliche Häretiker. Solche Umstände werden ignoriert. Aber gerade in diesen liegt der Keim des Antisemitismus. Ganz klassische Antisemiten wie z. B. Wilhelm Stapel oder Gerhard Kittel bestreiten den Juden weder Leben, Eigentum oder die Existenz in einem eigenen Staatswesen; sie opponieren gegen eine Assimilation, besonders gegen die Verwendung der deutschen Sprache ohne das Gefühl für die deutsche Seele. Jüdische Mischlinge und säkulare Juden („verdorbene Juden“ lt. Kittel, „materialistische“ nach orthodoxer Definition) sind sowohl Ziele antisemitischer und als auch innerjüdischer Ablehnung. Dagegen wird kein Mittel ersonnen.
Auch solange die Behauptung von Nicht-Juden gegen einen Dritten, „Jude zu sein“, von diesem als Beleidigung verstanden werden kann, schweben die „antisemitischen Argumente“ von Weltverschwörung und rassistischem Israel im luftleeren Raum weiter.
Vielleicht kann man es erlaubterweise so verstehen, daß es einen jüdischen Kernbereich gäbe, den wohl der jüdische Teil (80%) des Staatsvolkes Israels darstellt und eine jüdische Diaspora, die in den USA besonders zahlreich und offen ist, ergänzt (vgl. Carlo Strenger in NZZ); die europäischen Verhältnisse sind neben denen in Israel und den USA betrachtet, eigentlich marginal. Auf diese stellt die IHRA jedoch ab.
Indikativ ist, daß zu den 30.000 Juden in Deutschland seit 1989 200.000 Juden aus dem so genannten Sowjetbereich hinzugekommen seien (Charlotte Knobloch), von denen aber nur 100.000 die Gemeinden verstärkten. Die Mehrheit der Juden hat sich längst vom Judentum abgewandt. Mindestens ebenso viele Personen werden als Mischlinge, als Mamsel oder als „verdorbene Juden“ gar nicht von den Ideen der IHRA profitieren können, sondern eher Opfer jüdischer Aggressionen und Diskrimination werden. Schon nach dem Luxemburger Abkommen von 1952 hatten die Jewish Claim Conference und die Vertreter Israels abgelehnt, die Rechte der (nach Nürnberger Gesetzen) als rassisch verfolgten jüdischen Nicht-Juden wahrzunehmen. Eine solche ausgeschlossene Persönlichkeit ist z.B. Viktor Klemperer, der mit seiner deutschen Frau zuletzt in einem „Judenhaus“ leben mußte und der nach 1945 in der DDR blieb, weshalb seine Tagebücher im Westen bis 1998 ignoriert wurden.
Die ganze Antisemitismusbearbeitung hat also schon einen dicken Schmutzfleck, indem man die nicht-religiösen Diaspora-(Rasse-) Juden und Mischlinge im Stich läßt; die IHRA schützt nicht die Juden als biologische Gruppe, sondern als politische Einheit, bzw. die Juden, die sich isaelistisch organisieren. Und das, obwohl sich Ben Gurion als buddhistisch, Golda Meir und Moshe Dayan als atheistisch bekannt haben, obwohl also alle drei profilierten Vertreter des Judentums der Religion der Tora abhold gewesen sind. Das zeigt, daß in erster Linie politischen Staatsjudentum und erst in zweiter die in der Diaspora lebenden Religionsjuden geschützt werden sollen und daß man die Apostaten, die Mamsel und Mischlinge ganz unter den Tisch fallen läßt.
Damit existiert ein verbotener Antisemitismus und ein quasi erlaubter Antisemitismus ganz eigener Art, nämlich eine „Wahrnehmung von Juden und ein Empfinden von Haß gegen Juden“, der von „Israelisten“ ausgeht. Ein Mann wie Shlomo Sand, der „aufgehört hat, Jude zu sein“, soll offenbar vom Schutz des IHRA ausgeschlossen bleiben. Er fällt eher unter die alte Kategorie „jüdischer Selbsthasser“, von denen Gilman Sander und Theodor Lessing einige Personen zum Abschuß aufgelistet haben, und die „Die Zeit“ vom 3.12.1993 als „traurige Helden der Anpassung“ diffamiert. Das zeigt, daß der „Anti-Antisemitismus“ bereits ein Moment des Zwanghaften kennt, Juden zu nötigen, innerhalb des Schutzzaunes zu bleiben. Kurzum, die Definition „Antisemitismus“ der IHRA eignet sich gerade einmal für den schwedischen Schulgebrauch; in Schweden gibt es so gut wie keine Juden.
Das deutsche Auswärtige Amt teilt auf seiner Webseite mit, daß die Bundesregierung die Arbeitsdefinition des IHRA von Antisemitismus unterstütze, „weil die Botschaft klar sei: Für Antisemitismus darf es keinen Platz geben – weder in Deutschland, noch an anderen Orten in der Welt“.
Was bedeutet nun für Deutschland „an keinen anderen Orten der Welt“? Wie nimmt man in Deutschland diese Botschaft auf? Allgemein müßte die Botschaft nach deutscher Vergangenheit klar sein: Für Radau-Antisemitismus, Pogromlust und Volksverhetzung mit primitiven Schlagworten darf es keinen Platz geben. Radau, Plünderungen und Volksverhetzung sind aber allgemein verboten, nicht nur zum Nachteil von Juden. Es scheint aber, daß auch die intellektuelle Auseinandersetzung mit dem Judentum als Aberglauben (Antonius Margaritha 1520, Baruch Spinoza 1656, William Hirsch 1910 und Sigmund Freud 1939) und die mit dem Kolonialismus der Zionisten in Palästina unterbunden werden soll. Das Recht für die Apostaten, die Mamsel und Mischlinge, sich antisemitisch mit den Staats- und Religionsjuden auseinanderzusetzen, wird unterdrückt. Mit welchem Recht unterwirft das Rabbinat die Mamsel schweren talmudischen Prüfungen, während es Mischlinge mit jüdischer Großmutter mütterlicherseits anstandslos als Naturjuden akzeptiert? Eine grundlegende Reform, wenn nicht Revolutionierung des Judentums ist überfällig.
Revolutionäre Bestrebungen im Judentum werden nun auch als „Antisemitismus“ gesehen. Die deutschen Beamten, denen als ernannte Strafrichter freie Hand in der so genannten „Rechtspflege“ gewährt wird, dürfen nicht autonom nach ihren überwertigen Ideen (vgl. Oswald Bumke in: Die Grenzen geistiger Gesundheit) über jede Diskussion zum Thema Israel und Juden urteilen können. Der Rahmen, den die Bundesregierung „unterstützt“, ist brüchig und viel zu weit abgesteckt, als daß sich die deutschen Justizschergen in ihm zurechtfinden könnten.
Damit einem Gemetzel an intellektuellen Oppositionellen gegen Kolonialismus und Aberglauben durch die deutsche Justiz entgegengetreten werden kann, soll hier der Kommentar des IHRA anhand seiner 10 Beispiele, die die 10 Gebote vom Berge Sinai symbolisieren, einer Supervision unterzogen werden:
- Beispiel IHRA
Der Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Juden im Namen einer radikalen Ideologie oder einer extremistischen Religionsanschauung sowie die Beihilfe zu solchen Taten oder ihre Rechtfertigung.
Kommentar dazu:
Der Aufruf zur Tötung ist in allen Ländern generell strafbar. In Deutschland gilt § 111 StGB „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“, der bestimmt:
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
Insoweit hat dieses Beispiel keinen Sinn. Zulässig könnte jedoch der Aufruf zur Tötung eines Kriegsgegners sein (vgl. Ilja Ehrenburg an die Sowjetsoldaten: „Tötet, tötet, tötet!“), wie es Kaiser Wilhelm II formulierte: „Pardon wird nicht gegeben, Gefangene werden nicht gemacht …..“). Erfolgt ein solcher Befehl oder Aufruf im Namen einer radikalen Ideologie oder extremistischen Religions“anschauung“ (sic!), bekommt der Aufruf das Prädikat „antisemitisch“ und erhält damit so etwas wie eine halbe Rechtswidrigkeit, etwa wenn er von einem radikalen Regime ausgeht.
Das bedeutet ganz nebenbei, daß man sich fragen sollte, warum sich Menschen derart radikalisieren, daß sie zu Antisemiten mutieren und zur Schädigung jüdischen Eigentums aufrufen können. Die Schwäche der Definition, rein juristisch gesehen, wird hier offensichtlich, aber auch das politische Moment der Definition wird deutlich: „radikale Ideologie und extremistische Weltanschauungen“ soll der Islam in seinen orthodoxeren Anschauungen reproduzieren; es kann aber auch sein, daß das Judentum eine extremistische Religionsanschauung von der Aliya entwickelt hat, die selbst Ausdruck von „radikaler Ideologie oder extremistischer Religionsanschauung“ wäre?
- Beispiel IHRA
Falsche, entmenschlichende, dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen Juden oder die Macht der Juden als Kollektiv – insbesondere aber nicht ausschließlich die Mythen über eine jüdische Weltverschwörung oder über die Kontrolle der Medien, Wirtschaft, Regierung oder anderer gesellschaftlicher Institutionen durch die Juden.
Kommentar dazu:
Hier erkennt man die Vermengung von zwei Denk-Ebenen (vgl. Paul Watzlawik, in: Menschliche Kommunikation): Kann es auch „richtige, humane, entdämonisierende oder spezielle Anschuldigungen gegen Juden“ geben? Vielleicht. Das Beispiel nimmt wohl Maß an den „Protokollen der Weisen von Zion“, die einem Science-Fiction Roman des 19. Jahrhunderts entlehnt worden sind.
Problem ist die folgende Realität:
Tatsächlich ist es den USA als solchen gelungen, die Welt zu beherrschen. Die USA sind zwar nicht „die Juden“. Aber in den amerikanischen Hierarchien tauchen immer wieder jüdische Namen auf (z.B. Henry Morgenthau, Henry Kissinger).
Daß die USA Israel ohne große Vorbehalte schützen, ist ersichtlich. Es ist auch nicht zu übersehen, daß Initiativen wie die IHRA selbst, auch wenn sie mehrheitlich nicht von Juden gebildet wird, den Zweck haben, „Medien, Wirtschaft, Regierungen oder andere Institutionen“ im jüdischen Interesse zu beeinflussen. Trotzdem: Schon Dr. Roland Freisler hatte in einem privaten Brief von 1944 (in: Hannsjoachim Koch, Volksgerichtshof, S. 500) offenbart, daß er seinen Glauben an eine jüdische Verschwörung gegen Deutschland fallen gelassen habe. Sie sei eine zu grobe Vereinfachung.
Dieses Beispiel steht also in einem inneren Widerspruch zu seinem Zweck. Allein die Tatsache, daß die maßgelblichen 33 Nationen als Mitglieder der IHRA organisiert werden konnten, rechtfertigt zumindest die Behauptung, daß die Juden ein machtvolles Kollektiv darstellen, gegen das die Bürger der beteiligten Länder kaum ankommen können, etwa wenn sie Standpunkte der arabischen Autochthonen vertreten. Konrad Adenauer hatte, als er das Luxemburger Abkommen 1952 und die damit verbundene Zahlung von einer Milliarde US $ an Israel durchsetzen wollte, die renitenten Bundestagsabgeordneten gewarnt: „Unterschätzen Sie nicht die Macht der Juden!“
- Beispiel IHRA
Das Verantwortlichmachen der Juden als Volk für tatsächliches oder unterstelltes Fehlverhalten einzelner Juden, einzelner jüdischer Gruppen oder sogar von Nicht-Juden.
Kommentar dazu:
Das ist eigentlich klar. „Die Juden“, speziell der kleine Jude als Ladenbesitzer (Yorai Feinberg in Schöneberg, Gil Avnon in Charlottenburg) ist weder verantwortlich für die Investitionen von Georg Soros noch für Tötungsbefehle des israelischen Militärs, so wenig wie sie verantwortlich waren für den Barmat-Skandal oder das Handeln von Sklarek und Kutisker. Schon Emile Durckheim hatte in seiner Statistik-Kritik (Le Suicide) nachgewiesen, daß die stärkere Verurteilung von Juden wegen einzelner Delikte (z.B. Pfandkehr) nichts mit Juden an sich zu tun hatte, sondern sich aus der Berufsstruktur der Juden ergab; Bauern (z.B.) können kaum wegen Rechtsbeugung verfolgt werden, was aber nicht bedeutet, daß Bauern ein besonders sicheres Rechtsempfinden hätten.
Die IHRA hätte besser daran getan, all den diffusen Vorstellungen von Juden sachlich entgegenzutreten statt auf die Brutalität der rohen Gewalt deutscher Rechtspflege zu vertrauen.
- Beispiel IHRA
Das Bestreiten der Tatsache, des Ausmaßes, der Mechanismen (z.B. der Gaskammern) oder der Vorsätzlichkeit des Völkermordes an den Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Unterstützer und Komplizen während des Zweiten Weltkrieges (Holocaust).
Kommentar dazu:
In groben Zügen auch klar; die Frage ist nur, welches Ausmaß der Holocaust im Detail gehabt hatte und wer hierüber diskutieren darf; vor 1989 hieß es, es seien in Auschwitz 4 Millionen Juden vergast worden, heute sagt man, es seien dort 1.200.000 gewesen. Josef Ginsburg, der anhand der Kapazität der Krematorien auf die potentielle Zahl der Opfer schloß, war deswegen in den 70er Jahren strafrechtlich verfolgt worden. Problem ist, daß es nicht jeden interessiert, wie die Millionen in die Lager transportierten zu Tode kamen. H.B. Adler berichtet, daß die Transporte nach Theresienstadt bereits viele ältere Herrschaften das Leben kosteten. Dann wird übersehen, daß viele SS-Wachleute aus angeborenem Ordnungssinn erkrankte Personen „einfach“ töteten (z.B. in“Schindlers Liste“ den Einarmigen beim Schnee schaufeln). Diese Unterscheidung ist deswegen interessant, weil sie zu erkennen gibt, inwieweit das System kein „nationalsozialistisches“ sondern ein echt-deutsches System war.
Bruno Bettelheim, der in der Aufarbeitung der Historie einen „Anne-Frank-Komplex“ analysierte, Hannah Arend, H.G. Adler und Raoul Hilberg, die die Kollaboration der Judenräte bei der Vernichtung aufzeigten, werden von den Memorialisten heftig angegriffen. Von jüdischer Seite scheint der Holocaust als eine Art Fortsetzung der Tora beschrieben werden sollen.
Es sollen schon in einem gewöhnlichen KZ wie in Stutthof 1.300 Menschen, vornehmlich Juden vergast worden sein (Anklage gegen den Wachmann Bruno D.) aber der administrative Mechanismus des Tötens blieb der Öffentlichkeit verborgen. Die Gaskammern in Stutthof wurden in Folge von Unruhen nur kurze Zeit zu Mordzwecken verwendet; laut Anklage gegen „Wachmann Bruno D“ hätte man getarnt getötet, wie es von General Handy betreffend die Ablehnung eines Gnadenerweises für Hans Theodor Schmidt (hingerichtet Juni 1952) beschreibt:
„Hans Schmidt hatte sämtliche Hinrichtungen von Lagerinsassen unter sich. Diese Hinrichtungen fanden in einem früheren Pferdestall statt, der den Anschein einer Lazarett-Apotheke erwecken sollte. Die arglosen Opfer wurden gegen eine Wand gestellt, scheinbar um ihre Größe zu messen, wurden aber mit einer in der Wand verborgenen, starken Luftpistole in den Hinterkopf geschossen. Manchen Tags wurden auf diese Weise bis zu dreißig Opfer umgebracht. …. Ich kann in diesem Falle keinen Grund für Gnade finden.“
Leider ist auch der Zusammenhang von KZ, Tötung und der Finanzierung der deutschen Kriegsmaschine nicht abschließend erforscht. Man glaubt, daß die Tötungen rein irrational unternommen wurden. Die Einsatzgruppen förderten militärische Interessen. Durch die Brutalität wurde die Bevölkerung so eingeschüchtert, daß sie keinen Widerstand leistete. So schreibt Jean Lopez (in: Barbarossa 1941), die Einsatzgruppen hätten den Befehl gehabt, „Juden in Funktionen des sowjetischen Staats- und Parteisystems“ zu liquidieren; tatsächlich haben die Einsatzgruppen alle aufgegriffenen Juden, auch Frauen und Kinder, ermordet. Das Verbrechen wurde nachträglich (auf der so genannten Wannseekonferenz 1942) abgesegnet, ähnlich wie der Reichstag die Morde vom 30.6.1934 nachträglich als Staatsnotwehr für rechtens erklärte. Auf die Überlegung von Lopez hin, ob der konservative preußische Offizier diese Massaker nicht ebenso veranstaltet hätte, kommt er zu dem Schluß, daß dieser nicht prinzipiell anders gehandelt hätte, allenfalls hätteer vielleicht weniger Frauen und Kinder massakriert.
Problematisch ist das Verbot des Bestreitens der Vorsätzlichkeit des Völkermords. „Vorsatz“ hatten natürliche Personen mit Handlungsspielraum, allen voran die, die die Morde angeordnet hatten oder großzügig den Personenkreis bestimmten; die deutsche Kriegsmaschinerie war aber ein Getriebe mit vielen Zahnrädern, die kaum einen eigenen Vorsatz zum Mord gehabt haben dürften. Zusätzlich hatte die SS ihre Konzentrationslager bevorzugt auf die Wirtschaftsbereiche „Steine und Erden“ und Recycling ausgerichtet (Mauthausen, Flossenbürg,), was die funktionelle Bedeutung der Lager verschleierte.
In diesem Zusammenhang ist ein Aspekt des Films von Bernhard Wicki, „Die Brücke“ von 1959 aufschlußreich; die Schüler einer Klasse werden in den letzten Kriegstagen zur Wehrmacht eingezogen; weil das gesamte Bataillon in eine neue Hauptkampflinie geworfen wird, läßt der Kompaniechef die Schüler zurück und die Brücke des Garnisonsortes im Raum Stuttgart sichern. Ein erfahrener Unteroffizier, der die Schüler aus Gefechten heraushalten sollte, kommt auf tragische Weise ums Leben. Die Schüler sind auf sich allein gestellt. Sie haben keinen Befehl, die Brücke zu verteidigen geschweige denn „zu halten“; sie erleben die „planmäßige Absetzbewegung“ geschlagener deutscher Truppenteile und nichts wäre näher gelegen, mit diesen sich ebenso „planmäßig abzusetzen“ oder sich gar nachhause zu begeben.
Trotzdem, gedanklich eingebettet in die aktuelle politische Sicht der Dinge verteidigen sie mit unzulänglichen Mittel die Brücke gegen ein amerikanisches Vorauskommando und kommen bis auf einen ums Leben.
Woher kommt der Wille und die Bereitschaft zu dieserart thermopylischem Heldenmut? Ein Remake dieses Films verkennt die Problematik und läßt die Brücke durch Kinder, angetrieben durch „Nazis“, die selbst zu feig zum Kämpfen sind, verteidigen. Es gibt irgendetwas, was den in seiner Zivilisation sicher eingebetteten Deutschen motiviert, nicht nur seinen Beitrag zum Ganzen, sondern diesen auch noch möglichst gut zu leisten. Die Deutschen zahlen ihre Steuern, die ein Italiener hinterziehen würde. Die Deutschen hassen den Nachbarn, von dem sie wissen, daß er seine Steuern nicht bezahlt, als Betrüger, Asozialen oder gar Staatsfeind.
Es ist ein generelles Problem unserer Zeit, daß Menschen in großen Organisationen so fest eingebunden sind, daß sie nur mehr im Rahmen dieser Organisation denken können, triebhaft funktionieren wollen und folglich wie Automaten die Verbrechen begehen (vgl.: Christian Goeschel in: Selbstmord im Dritten Reich).
- Beispiel IHRA
Der Vorwurf gegenüber den Juden als Volk oder dem Staat Israel, den Holocaust zu erfinden oder übertrieben darzustellen.
Kommentar dazu:
Man kann sich eigentlich nicht vorstellen, wer eine Behauptung der Erfindung des Holocausts aufstellt; was aber „übertrieben darzustellen“ bedeuten soll, ist für sich gesehen unklar. Schon im Eichmann-Prozeß versuchte man dem Angeklagten nachzuweisen, die Transportlisten zusammengestellt zu haben; tatsächlich waren diese aber von den Judenräten zusammengestellt worden. Diese Problematik wird in „semitischen“ Kreisen heftig diskutiert (Bruno Bettelheim, Hannah Arendt). Es könnte gemeint sein, es sei verboten sein soll zu behaupten, daß die Transporte nicht in der bekannten unmenschlichen Art und Weise stattgefunden hätten. Insoweit kann man sich auf H.G. Adler (in: Theresienstadt) verlassen, der beschreibt, daß in Bezug auf dieses KZ, das den Deutschen als Vorzeigeobjekt diente, horrende Todeszahlen bei den Ankommenden vorlagen, die wegen der Verhältnisse auf dem Transportweg erkrankten und schon in den ersten Wochen nach Ankunft verstarben. Auch Bruno Bettelheim beschreibt seinen Transport ins KZ Dachau sehr anschaulich. Psychologisch waren schon diese Transporte als erste Selektionsvorgänge ausgeklügelt.
- Beispiel IHRA
Der Vorwurf gegenüber Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer.
Kommentar dazu:
Das zu verbieten ist irgendwo ein Wahrheitsverbot; allein die starke Einwanderung nach Israel beweist den hohen Identifizierungsgrad „der Juden“ mit dem Staat Israel. Natürlich fühlen sich Juden Israel in einer Weise verbunden, daß es ein Wunder wäre, daß sie sich auf Seiten ihres Heimatstaates stellen würden, wenn dieser mit Israel in Konflikt geriete.
Das schließt natürlich nicht aus, daß es Juden gibt, die sich von Israel abwenden. Shlomo Sand lebt inzwischen in Paris, Daniel Barenboim ist es seit Verabschiedung des Identitätsgesetzes unangenehm, einen israelischen Paß zu besitzen. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist das Fehlen einer Konfliktsituation zwischen Israel mit Deutschland oder Frankreich.
Insoweit ist dieses Beispiel nur albern. Aber in einem Konfliktfall könnte ein Jude, der sich Deutschland gegenüber mehr verpflichtet fühlt als Israel oder seinen von Deutschland verfolgten Korreligionären, eigentlich kein Jude mehr sein. Selbst die Judenräte, die die Deutschen überall etablierten, haben mit Sicherheit nicht willentlich mit den Deutschen kollaboriert. Es dürfte sich bei diesem Beispiel um einen erratischen Gedanken aus der Vorkriegszeit und aus der Zeit des Ersten Weltkrieges handeln, in der man deutschen Juden unterstellte, daß ihnen die französischen oder russischen Juden näherstünden als die Deutschen als solche.
Man unterstellte den Juden die Zugehörigkeit zu einer international zusammenhaltenden Diaspora, die ihren „vaterländischen“ Interessen vorginge. Auch diese Behauptung wäre nicht grundlegend antisemitisch, teilweise sogar durchaus richtig. Die Deutschen haben im Ersten Weltkrieg die Juden Rußlands direkt angesprochen, für sie zu kollaborieren. Nahum Goldmann beschreibt sein „Leben als deutscher Jude“, wie er als eigentlich russischer Untertan mit den Deutschen im Weltkrieg gegen Rußland zusammenarbeitete. Dieses IHRA Beispiel ist historisch gesehen falsch und auf die Neuzeit bezogen ganz offensichtlich eine fehlerhafte Schlußfolgerung aus älteren Verhältnissen.
Man sollte einmal die angeblich 300 jüdischen Bundeswehrsoldaten befragen, die seit kurzen einen Militärrabbiner zugeteilt bekommen haben, wie sie ihren (freiwilligen) Dienst auf Zeit in der Bundeswehr verstehen. Vielleicht haben diese ähnlich den Legionären der französischen Fremdenlegion den Slogan „Legio patria nostra“ entwickelt. Das würde allerdings nicht wirklich zu den Vorstellungen, die man von ihnen hat, passen.
Wahrscheinlich kommt es ganz in diesem Zusammenhang auf die Zeitumstände an: Adolphe Cremieux ließ jedem Juden Algeriens auf Antrag die französische Staatsbürgerschaft verleihen. Die algerischen Juden waren damals (um 1850) in unvorstellbarer Weise gegenüber der islamischen Gesellschaft diskriminiert, letztlich, weil ihnen die Moslems nicht trauten. In diesem historischen Zusammenhang wäre es unwahrscheinlich, daß ein jüdischer Franzose gegenüber Frankreich weniger loyal sein könnte als sonst ein Franzose. Die weiter entwickelten Staaten haben weniger Grund, sich über ihre Juden zu beklagen als rückständigere Zivilisationen. Wenn es anders wäre, würden sowjetische Juden nicht die Freiheit genutzt haben, die ehemalige Sowjetunion zu verlassen.
Ganz abgesehen davon sollte man wissen, daß z.B. Gerard Depardieu die belgische Staatsangehörigkeit beantragt und erhalten hat, weil ihm die französischen Steuern zu hoch wurden. Viele Deutsche wandern in die Schweiz ab, weil sie Deutschland als ungerechtes Land empfinden. Auch die sozialen Verhältnisse reduzieren den Patriotismus, wie es nicht nur in „Mein Kampf“ beschrieben wird, sondern wie es die Verfasser der IHRA-Beispiele selbst sehen. Die heutigen Nationalstaaten können sich generell nicht mehr auf den bedingungslosen Gehorsam ihrer Staatsvölker verlassen, aber, das hat mit Juden an sich nichts zu tun.
- Beispiel IHRA
Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen.
Kommentar dazu:
Auch als ein rassistisches „Unterfangen“ wird Israel seines Selbstbestimmungsrechts nicht verlustig gehen. Israel will ein jüdischer Staat sein (nach Selbstdefinition); ob diese Idee nun eine „rassistische“ Definition darstellt, hängt von der Auffassung der völlig vagen Begriffe „Rasse“ und „rassistisch“ ab. In Israel haben sich Aschkenasen, Sepharden und Mizrahim zusammengefunden, also irgendwie Juden von unterschiedlichem rassischen Hintergrund. Das widerlegt bereits den Vorwurf des Rassismus, wie er in Europa bekannt ist. Trotzdem haben Gesetze über eine Brautwahl irgendwie eine rassistische Komponente. Carlo Strenger berichtet (in NZZ), daß in den USA viele Juden asiatische Frauen freien würden mit der Folge, daß deren Kinder nicht mehr dem Judentum angehörten. Jedenfalls ist das hier vorgebrachte Beispiel als solches für die Definition „Antisemitismus“ unbrauchbar. Im Grunde wehren sich „die Juden“ lediglich gegen eine Wertung ihrer Brautwahlvorschriften als eine rassistische, aber mit einer solchen Wertung werden sie wohl in der Diaspora leben müssen.
. 8. Beispiel IHRA
Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird.
Kommentar dazu:
Völlig diffuse These; „von keinem anderen demokratischen Staat“? Von Nordkorea (z.B.) verlangt man quasi nichts. Israel behauptet permanent, ein westliches Land zu sein, ein Rechtsstaat und grundlegend liberal. Israel sekundiert die amerikanische Politik, insoweit ist es sicher „westlich“, es wird mehrheitlich von Juden bevölkert, die sich natürlich dem israelischen Recht unterwerfen. Für seine „Stammbevölkerung“ ist Israel auch liberal. Nur bemerkt man irgendwann, daß das alles nur für 80% der Bevölkerung gilt, also für weniger Leute, als das Deutsche Reich eine rechtsstaatliche Heimat war. Das sind keine „doppelten Standards“. Selbst in Bolivien, Venezuela und Peru kommen heute die Autochthonen zu politischem Gewicht, nicht dagegen in Israel.
Allgemein betrachtet muß man zugeben, daß Israel nach seiner heutigen Verfassung weder ein Bundesstaat der USA noch Mitglied der EU werden könnte. Man vergleiche Israel mit dem heutigen Bundesstaat Utah, der 50 Jahre auf seine Aufnahme in die Union warten und erst seine „identitäre“ Kirchenstruktur als Mormonenstaat ändern mußte. Man wird natürlich berücksichtigen müssen, daß Israel stets in halbem Kriegszustand mit seinen Nachbarn lebt. Wie kann man aber jemanden als „Antisemiten“ einstufen, der die komplizierten Relationen unzutreffend erfaßt? Als „jüdischer Staat“ ist Israel eo ipso eine Art Kirchenstaat und damit ein Anachronismus; sogar hyperkatholische Länder wie Irland oder Italien mußten ein Scheidungsrecht einführen und Abtreibungen zulassen. Israel kennt nicht einmal eine Zivilehe.
- Beispiel IHRA
Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben.
Kommentar dazu:
Gemeint ist wohl eher das Verwenden von Hakenkreuzen, SS Runen und NS-Slogans. Der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordgeschichten dürften kaum noch eine Bedeutung haben; der letzte Fall einer solchen Legende war der des Schächters Adolf Buschhoff in Xanten (1891/2). Die Vorstellung solcher Perversionen hat sich also bis in unsere Zeit erhalten, andernfalls würde sie hier nicht als antisemitisches Beispiel erwähnt werden. Also ist die Sache nicht abgegessen. Würden die Juden als Semiten keine Kinderopfer gekannt haben, hätten sie ihnen nicht verboten werden müssen (2 Kö 23,10; 3 Mos 18,21;5 Mos 12,31). Trotz des biblischen Verbots des Kinderopfers – das auch Abraham an seinem Sohn Isaac hatte vornehmen wollen oder sollen – heißt es im Widerspruch zum Verbot in 2 Mos 13,1:
„Alle Erstgeborenen sind mein!“
Es muß sich hier um einen alt-semitischen Brauch gehandelt haben, dem auch Abraham ganz selbstverständlich folgen wollte um seinen Sohn Isaac Gott darzubringen. Die Juden haben also diesen perversen Brauch irgendwann abgeschafft, aber bei den Semiten scheint er weiter Blüten getrieben haben. Ausgrabungen in Karthago und seinen Kolonien weisen überall auf so genannte Tophets hin, in denen man erschreckend viele Reste von verbrannten Kleinkindern entdeckte (vgl. Bad. Landesmuseum in: Hannibal ad Portas). Und bei „Israelnetz“ kann man zum Stichwort Auslöse Erstgeburt den ganzen abergläubischen Hintergrund ablesen, dem offenbar auch die Juden unserer Zeit noch erliegen:
„Alles, was zuerst den Mutterschoß durchbricht, bei allem Fleisch, es sei Mensch oder Vieh, das sie dem Herrn bringen, soll dir gehören. Doch sollst du die Erstgeburt eines Menschen auslösen lassen“ (4. Mose 18,15).
Deswegen soll jeder erstgeborene jüdische Sohn ausgelöst werden. Das geschieht, indem der Vater des Kindes einem Priester Geld überreicht.“
Nur gibt es heute keine Priester mehr bei den Juden, Israelnetz hat aber eine Lösung:
„Die Rabbiner empfehlen dringend, sich an eine Person mit starker priesterlicher Familientradition zu wenden. Nicht jeder, der den Nachnamen Cohen trägt, ist ein im Judentum anerkannter Priester. …. Von dem biblischen Ausdruck „den Mutterschoß durchbricht“ leiten jüdische Lehrer ab, dass sich das Gebot des „Pidjon HaBen“ nicht auf Jungen bezieht, die durch Kaiserschnitt auf die Welt kommen.“
Die Orientalisten Friedrich und Georg Rosen meinen (in: Juden und Phönizier), daß die Karthager und anderen Phönizier nach dem Untergang ihrer Staatenwelt von den Pharisäern für das Judentum gewonnen worden seien. Für die Richtigkeit dieser These spricht die rassemäßige Verwandtschaft von Karthagern und Juden, die Verbreitung des Judentums in Spanien und Nordafrika, wo die Karthager aktive Handelsleute waren, und der Reiz eines eigenen Rechtscodes, wie der Halacha für Kaufleute, die auf gesicherter rechtlicher Grundlage die entstaatlichten phönizischen Handelsbeziehungen hatten fortsetzen können.
Von den Karthagern wird von römischen Schriftstellern berichtet, daß sie an Stelle ihrer eigenen Kinder die Kinder von Sklaven opferten; von diesen Berichten her, die kein Geheimwissen der Orientalisten blieben, es ist also durchaus denkbar, daß in kriminalistisch diffusen Situationen wie dem Xantener Fall und erst recht in mittelalterlichen Kriminalfällen das Nicht-Wissen um die Tophets zu den Ritualmordbeschuldigungen gegen die jüdische Gemeinden führte.
Die Erwähnung dieser scheußlichen karthagischen Praxis ist heute deswegen relevant, weil sie zeigt, wie närrisch jüdischerseits gegen den Vorwurf von Ritualmorden vorgegangen und dieser von der IHRA wieder ins Spiel gebracht wird. Ihre Historiker verweisen darauf, daß „die Juden“ niemals ihr Matzebrot mit Blut backen würden, weil sie selbst ihre Tiere schächteten und kein Blut genössen. Diese Apologetik geht am eigentlichen Problem vorbei; die Leute finden eine Kinderleiche oder sie vermissen ein Kind, das spurlos verschwunden ist: das Kind von Xanten (1891) war durch einen Schächtungsschnitt ausgeblutet. Die Phantasie der Leute rastet aus; der jüdische Schächter am Ort, Adolf Buschhoff wird zum Haßobjekt.
Dagegen ist aber das Kraut, „man brauche kein Blut für jüdische Rituale“ völlig unnütz.
Auch im Mittelalter gab es Pädophile und Kindermörder, Teufelsanbeter und andere Perverse; aber man verfiel auf die Juden als generalverdächtigte Subkultur. Die Ritualmordvorwürfe beziehen sich unmittelbar auf das Alte Testament und auf ein Wissen von den karthagischen Tophets als solche, das Ausmalen von jüdischen Verwendungen des Bluts muß dazu keine Stütze im Talmud finden, wenn die kriminalistische Phantasie freien Lauf haben kann.. Aber Halbwissen, Mißtrauen und Unwissen wird alles in einen Topf zusammengeworfen, was heute in Bezug auf den Holocaust in der gleichen Ungeschicklichkeit wiederholt wird.
- Beispiel IHRA
Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.
Das kollektive Verantwortlichmachen von Juden für Handlungen des Staates Israel.“
Kommentar dazu:
Der Begriff „Vergleich“ wird sofort mit dem Begriff „Gleichsetzung“ identifiziert. „Die Juden“ seien nicht kollektiv für das Handeln Israels verantwortlich; natürlich nicht: man beachte die von Abraham Melzer herausgegeben Informationen unter dem Titel „Der Semit“, die sich von Israel, dem Zionismus und der aktuellen Apartheitspolitik gegen Palästinenser distanzieren. Eine Ablehnung Israels findet man auch in religiös geprägten jüdischen Kreisen. 30% der israelischen Wähler opponieren gegen die brutale Regierungspolitik.
Aber die bundessamtlichen jüdischen Zentralratsmitglieder stehen ungeniert hinter Israel, es geniert sie nicht einmal wie Daniel Barenboim, einen israelischen Paß zu besitzen. Sie engagieren sich, daß „Nazi-Pilgerstätten wie das Grab von Rudolf Heß „anonymisiert“ wird, protestieren aber nicht, daß das Grab von Baruch Goldstein eine Pilgerstätte bewaffneter Propheten wurde; der Fall:
Baruch Kappel Goldstein war Sanitätsoffizier der israelischen Armee. Er verübte am 25. Februar 1994, ein Attentat auf muslimische Palästinenser, bei dem 29 Menschen getötet und 150 verletzt wurden,[1] bevor er anschließend selbst getötet wurde.
Am 25. Februar 1994 betrat Goldstein in seiner Uniform mit einem -Sturmgewehr und vier gefüllten Magazinen in Hebron die muslimische Seite der „Höhle Machpela“, der Grabstätte von Abraham, Isaak und Jakob, zugleich auch die zweitheiligste Stätte des Judentums. Dort fand gerade das Morgengebet im Ramadan statt, die Juden feierten an diesem Tag Purim. Goldstein eröffnete von hinten das Feuer auf die betenden Palästinenser. Er tötete dabei 29 Menschen und verletzte mindestens 150; unter den Opfern befanden sich zahlreiche Kinder. Nachdem seine Munition verschossen war, wurde Goldstein von Überlebenden des Massakers überwältigt und mit einem Feuerlöscher erschlagen.
Die israelische Justiz bildete zur Untersuchung des Tatherganges eine Kommission unter Leitung des Vorsitzenden des Obersten Gerichtes. Diese stellte dabei fest, dass die für die Bewachung der Grabstätte zuständigen Grenzpolizisten der Meinung waren, niemals auf einen Juden schießen zu dürfen, auch wenn er gerade dabei war, Araber zu töten.
Der damalige Ministerpräsident Jitzchak Rabin verurteilte Goldsteins Tat vor der Knesset. Die Mehrzahl der Israelis empörte die Tat Goldsteins. Anhänger der Kach-Bewegung und anderer nationalreligiöse jüdischer Fanatikern wird Goldsteins Tat hingegen als „Operation Machpela“ verherrlicht und er als „Gerechter“ verehrt. Rabbiner Yitzchak Ginsburgh lobte Goldsteins Tat und ihn als Märtyrer.
Die Inschrift auf seinem von seinen Verehrern in Hebron errichteten Denkmal lautete: „Hier ruht der Heilige Dr. Baruch Kappel Goldstein, gesegnet sei das Andenken dieses aufrichtigen und heiligen Mannes, möge der Herr sein Blut rächen, der seine Seele den Juden, der jüdischen Religion und dem jüdischen Land geweiht hat. Seine Hände sind unschuldig und sein Herz ist rein. Er wurde als Märtyrer Gottes am 14. Adar, Purim, im Jahre 5754 getötet.“
Vier Jahre später (!) brachte der Industrie- und Handelsminister (!) Ran Cohen ein Gesetz gegen dieses „Denkmal“ in der Knesset ein, aufgrund dessen es im Dezember 1999 von israelischem Militär zerstört wurde. 2010 fand eine Gedenkveranstaltung von Goldstein-Anhängern in Hebron statt. Die Mitglieder des Siedlungsrates von Kiryat Arba Benzion Gopstein und Mordechai Sajed lobten Goldsteins Leben und Wirken.
Antisemitisch ist eigentlich nur die deutsche Bundesregierung, die jeden Juden verpflichten will, „zu den Handlungen des Staates Israel“ zu stehen, aber die eigenen Bürger mit Strafverfolgung bedroht, die dann „die Juden“ als solche in einen einzigen Topf werfen.
Unehrlich ist diese Beschreibung auch, denn der Zentralrat der Juden in Deutschland macht für den Atten- und Einzeltäter von Halle, der die dortige Synagogentür beschädigte, pauschal die AfD mitverantwortlich. Schon Martin Luther beklagt solche jüdischen Rundumschläge in seinem Flugblatt „Von den Juden und ihren Lügen“ (1543).
Kommentar in summa:
Die Definition „Antisemitismus“ der IHRA erfaßt nicht das aktuelle Problem des Antisemitismus. Im Grunde will sie am Thema vorbei die Situation Israels pauschal legitimieren und die Europäer verpflichten, eine angebliche Schuld gegenüber „den Juden“ unterstützend abzugelten. Eine Weigerung, sich an den Holocaust erinnern zu wollen, kann trotzdem nicht als Antisemitismus aufgefaßt werden. Man vergleiche die Situation mit der Grabpflege. Nach einer gewissen Zeit werden Gräber aufgelassen, Grabfelder abgeräumt und ganze Friedhöfe geschlossen. Abgesehen davon, daß sich heute die Mehrheit der Verstorbenen aufgrund letztwilliger Verfügung verbrennen läßt und ihre Asche anonymisiert wissen will, beträgt die Ruhefrist für einen klassisch beerdigten Verstorbenen, der dem Verwesungszwang unterliegt, manchmal nur 7 Jahre.
Der Tod eines Menschen bewirkt mehrere Momente: der Schock über den Tod an sich, die vorübergehende Meinung, den Verstorbenen nie vergessen zu können und das Sich-Weiterdrehen der Welt ohne ihn. Heute, 2020 verkörpern die zwischen 1970 und 1999 geborenen Menschen das soziale Leben, ein Teil von deren Eltern sind noch in der Kriegszeit geboren. Wer die „Nazi-Zeit“ noch als Kind will miterlebt haben wollen, muß spätestens 1936 geboren sein. Diese Menschen sind bereits marginal; anders gerechnet: die nach 1999 geborenen Kinder haben nicht einmal mehr Großeltern, die mit dem Holocaust zu tun gehabt haben können, also vielleicht noch Urgroßeltern.
Die heutigen Großeltern, die zwischen 1940 und 1960 geboren wurden, haben Urgroßeltern und Großeltern, für die die Kriege von 1866 und 1870 politische Schlüsselereignisse waren. Völlig absurd wäre eine Diskussion zu der Frage, ob sich damals Deutschland von Frankreich doch besser Indochina statt des Elsasses als Kriegsbeute hätte abtreten lassen sollen. Die Menschen heute wissen gar nicht, daß Frankreich dies in den Friedensverhandlungen angeboten hatte.
Alles längst vergessen.
Was soll es also bringen, die Erinnerung an 6 Millionen tote Juden wach zu halten, wenn Gras über die Leichen von 7 Millionen zeitgleich verstorbenen Deutschen, 26 Millionen Russen, 3 Millionen Polen und Toten im 6-stelligen Bereich der anderen europäischen Zivilisationen gewachsen ist. Die Deutschen wissen, daß die auf der Flucht umgekommenen, daß die Opfer der Flächenbombardierung deutscher Städte in erster Linie Frauen und Kinder waren, deren Leben der deutsche Soldat mit 5 Millionen Gefallen vergebens zu schützen versucht hatte. Die Welt dreht sich unbeirrbar mit oder ohne Holocaustdenkmälern weiter. Was ist dann mit den Juden? Sie gibt es immer noch, in Israel sind es fast 10 Millionen heute. 50.000 sollen zwischen 1941 und 45 als Soldaten der Roten Armee gefallen sein (Dieter Graumann). Und die anderen 6 Millionen? Will man das wirklich wissen?
Darunter sind 8.000 ermordete Juden italienischer Herkunft. Die freie Schweiz hat in der kritischen Zeit 24.000 Personen an ihren Grenzen zurückgewiesen; zwar weiß man nicht, ob dies alles Juden waren, eine Dissertation (Ruth Fivaz) spricht von etwa 4.000 abgewiesenen jüdischen Flüchtlingen an der Schweizer Westgrenze; dann dürften es an der Schweizer Ost- und Nordgrenze mindestens ebenso viele, eher mehr, gewesen sein, also mindestens genauso viele Juden wie sie Italien ins Verderben gebracht hat.
Zwar bleibt das ein Vergleich von Äpfeln und Birnen, denn das Gros der italienischen Juden stand hinter Benito Mussolini und war für das faschistische Italien, allen voran Margarita Sarfatti. Und der Duce wiederum war kein Antisemit (vgl. Nahum Goldmann in: Mein Leben als deutscher Jude). Im März 1919 gründeten 5 Juden die fasci di combattimento mit. 230 Juden beteiligten sich im Oktober 1922 an Mussolinis Marsch auf Rom. Mussolinis Regierung gehörten auch jüdische Politiker an, und er berief mehrere Juden in hohe Ämter. Aldo Finzi war Unterstaatssekretär im Innenministerium und Mitglied des „Gran Consiglio“, des höchsten faschistischen Gremiums. Dante Almansi war bis 1938 Vizechef der Polizei. Guido Jung war von 1932 bis 1935 Finanzminister. Der General der Miliz Maurizio Rava war Vize-Gouverneur von Libyen und auch Gouverneur von Somalia. Giorgio Del Vecchio, Professor für internationales Recht und Philosophie, wurde 1925 zum ersten faschistischen Rektor der Universität Rom ernannt. Alberto Liuzzi machte Karriere in der faschistischen Miliz. Ein prominenter Journalist war Gino Arias, der Cheftheoretiker des Korporativstaates, der Beiträge für die Tageszeitung Il Popolo d’Italia und das politische Magazin „Gerarchia“ verfasste. Der Dezember 1938 kannte noch vier Parlamentarier und neun Senatoren jüdischen Glaubens. Der Oberrabbiner Roms erteilte dem Duce seinen Segen.
Das Unglück Italiens und seiner jüdischen Bürger ist auch heute seine Bindung an Deutschland, der Mussolini durch den Stahlpakt zum Opfer gefallen war.
Trotz der übernommenen Judengesetzgebung ab 1938 wurde es für die italienischen Juden erst schlimm, als die Deutschen den Norden Italiens besetzten (Thomas Migge, in: Deutschlandfunk, 4.9.2015). Für die Juden wird es auch schlußendlich zum Unglück werden können, wieder ein „jüdisches Leben“ in der Bundesrepublik entfalten zu wollen. Oder vielleicht eine Schande. Jedenfalls haben sie sich schon judenratsmäßig organisiert. Die IHRA wird daran nichts ändern können.
Es steckt zu wenig Sachverstand hinter der Politik. Im Grunde kommt genau das Gegenteil dessen heraus, was beabsichtigt wäre.