Anmerkungen der Redaktion: Angeblich übernehmen jetzt im Namen von Toleranz und Weltoffenheit die Bundesliga-Verein die fragwürdige IHRA-Definition von Antisemitismus, die von der Israellobby nicht nur Deutschland, sondern der EU abgezwungen worden ist. Ihr einziger Zweck ist die Immunisierung der israelelischen Okkupations- und Expansionspolitik gegen Kritik, indem man jegliche Kritik an dieser Politik als „Antismeitismus“ stigmatisiert. Wäre es nicht ein Segen, wenn Werder Bremen zusammen mit dem Antisemitismus „absteigen“ würde?
von Arn Strohmeyer
Der Bundesliga-Fußball- Club Werder Bremen will künftig gegen Antisemitismus vorgehen. Der Präsident des Vereins, Hubertus Hess-Grunewald, erklärte jetzt: „Der SV Werder steht seit Jahren für Vielfalt und Toleranz und zeigt ‚klare Kante‘ gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus. Dieses Bekenntnis untermauern wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern, Fans und Mitarbeitern/innen durch zahlreiche Projekte, Workshops und Aktionsspieltage.“
Der Werder-Präsident fährt fort: „Daher ist es für uns wichtig, dass wir uns der IHRA-Definition anschließen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, diese Einordnung zu verbreiten und für eine offenes und tolerantes Miteinander einzustehen.“ Der Präsident erläutert dann noch das Engagement des Vereins: Ein gemeinsames Verständnis von Antisemitismus sei eine Voraussetzung für dessen Bekämpfung. Immer mehr Profi-Klubs schlössen sich der Definition an, um ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und deutlich zu machen, dass Antisemitismus im Fußball keinen Platz habe. (Zu Einzelheiten der IHRA-Definition siehe Anhang)
Werder Bremen spielt hier aber keine Vorreiterrolle. Andere Clubs wie Borussia Dortmund und der 1. FC Köln haben sich auch schon zur IHRA-Definition bekannt. Nun besteht kein Zweifel, dass es unter Fußballfans, die oft zum politisch rechten Rand der Gesellschaft gehören, Rassismus gibt. Für die Vereine ist das sicher ein Problem, da in ihnen sehr viele Spieler aus Afrika oder Asien tätig sind oder einen Migrationshintergrund haben. Da ist Vorgehen gegen jede Form von Rassismus Pflicht. Das versteht sich von selbst.
Nur: Was kann die Präsidenten von Bundesliga-Clubs veranlassen, die IHRA-Definition für ihre Vereine zu übernehmen? Auf Bremen bezogen muss man dazu anmerken: Bei Werder ist bisher kein Fall von Antisemitismus bekannt geworden, zudem sind auch die Bremer Fans in dieser Hinsicht nicht auffällig geworden. Auch in der Stadt kann von einem grassierenden Antisemitismus nicht die Rede sein, sieht man von haltlosen Antisemitismus-Vorwürfen ab, die die Jüdische Gemeinde und die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) gegen Kritiker der israelischen Besatzungspolitik erheben. Aber das hat mehr mit Versuchen, die Meinungsfreiheit einzuschränken zu tun als mit wirklichem Antisemitismus.
Genau hier muss auch die Kritik an der Übernahme der IHRA-Definition durch die Bundesliga-Vereine einsetzen. Denn diese Definition steht keineswegs für „Vielfalt und Toleranz“, wie Werders Präsident zu glauben scheint, sondern eher für das Gegenteil. Nun kann man von Fußball-Funktionären nicht verlangen, dass sie die ganze Debatte über Antisemitismus in den letzten Jahren verfolgt haben. Der Bundestag hat die Definition abgesegnet und das ist für die Verantwortlichen im deutschen Fußball offenbar Gesetz.
Aber die Begründung der Vereinsbosse für die Übernahme von IHRA reicht eben nicht aus, sie ist eher hohles Gerede, da es in der Bundesliga keine auffälligen und bekannten Fälle von Antisemitismus gibt. Ihr Kampf gegen Antisemitismus erscheint deshalb eher wie Don Quichottes Kampf gegen Windmühlenflügel. Experten wie etwa der Antisemitismus-Forscher Peter Ullrich haben in Gutachten zudem die beträchtlichen Mängel und Schwächen dieser Definition bloßgelegt und auch ihre Gefahren aufgezeigt. Ullrich kritisiert, dass die Definition inkonsistent, widersprüchlich und ausgesprochen vage formuliert sei. Die Kerndefinition des Antisemitismus sei zudem reduktionistisch, denn sie hebe einige antisemitische Phänomene und Analysen hervor, spare aber andere, wesentliche weitgehend aus.
Ullrich fasst die Risiken und Gefahren der Definition so zusammen: „Die Schwächen der Definition sind das Einfallstor für ihre politische Instrumentalisierung, etwa um gegnerische Positionen im Nahostkonflikt durch den Vorwurf des Antisemitismus zu diskreditieren. Dies hat relevante grundrechtliche Implikationen. Die zunehmende Implementierung der Definition als quasi rechtliche Grundlage von Verwaltungshandeln suggeriert Orientierung. Stattdesessen ist sie faktisch ein zur Willkür geradezu einladendes Instrument. Dieses kann genutzt werden, um Grundrechte, insbesondere die Meinungsfreiheit, in Bezug auf missliebige israelbezogene Positionen zu beschneiden.“
Auch der Mitverfasser der Definition, der amerikanische Jurist Kenneth S. Stein, hält die Definition heute für einen großen Fehler, weil sie zur Vergiftung der ganzen Antisemitismus-Debatte geführt habe. Er argumentiert: Wenn man aus der Definition die Verneinung des Existenzrechts Israels ableite – Stichwort: Rückkehr der Flüchtlinge – dann verneine man damit auch das Existenzrecht eines palästinensischen Staates, was einem antimuslimischen Rassismus gleichkäme.
Und der israelische Holocaustforscher Daniel Blatman zeigt die Entstehung dieser Definition auf. Er weist vor allem auf den starken Einfluss Israels in der IHRA-Organisation hin, denn es sei dort führendes Mitglied und der Holocaust-Forscher Yehuda Bauer sei ihr erster akademischer Berater. Blatman nennt die IHRA eine „unnötige und zerstörerische Organisation“ Man muss aus seinen Ausführungen schließen, dass es Israels Ziel ist, sich mit dieser Definition sehr geschickt gegen Kritik an seiner umstrittenen Politik gegenüber den Palästinensern abzusichern. Denn Blatman hat auch den herkömmlichen Antisemitismus-Begriff hinterfragt und kommt zu dem Ergebnis, dass es zwar den alten „klassischen“ Antisemitismus vor allem bei Rechtsradikalen und Neonazis noch gibt, dass heute aber ein ganz anderer Antisemitismus-Begriff die Debatte und das politische Klima beherrscht: der funktionale Antisemitismus. Er versteht darunter einen Antisemitismus-Begriff, den die israelische Regierung definiert hat. Antisemitismus ist so gesehen alles, was den Interessen dieses Staates zuwiderläuft oder auch schadet.
Um auf den deutschen Fußball zurückzukommen: Er hat kein wirkliches Antisemitismus-Problem, wenn überhaupt hat er ein Rassismus-Problem. Insofern hätte man verstanden, wenn die Bosse der Vereine dieser Form der Unmenschlichkeit, von der der Antisemitismus ein Teil ist, einen noch schärferen Kampf angesagt hätten. So bleibt aber nur die Vermutung, die eigentlich eine Gewissheit ist, dass hier von „gewissen Kreisen“ mächtig Druck ausgeübt worden ist, dass die deutschen Fußball-Vereine sich ohne Wenn und Aber zu Israel und seiner Politik bekennen. Denn genau das ist der Kern der IHRA-Definition und nicht Toleranz und Vielfalt.
Anhang
Die Definition von Antisemitismus, die die internationale Organisation IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) im Mai 2016 in Bukarest beschlossen hat, lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden und Jüdinnen, die sich als Hass gegenüber Juden und Jüdinnen ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische und nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.
Um die IHRA bei ihrer Arbeit zu leiten, können die folgenden Beispiele zu Veranschaulichung [für Antisemitismus] dienen (Ausschnitt):
- Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden. Antisemitismus umfasst oft die Anschuldigung, die Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung und seien dafür verantwortlich, dass ‚die Dinge nicht richtig laufen.‘ Der Antisemitismus manifestiert sich in Wort, Schrift und Bild sowie in anderen Handlungsformen, er benutzt unheilvolle Stereotypen und unterstellt negative Charakterzüge.
- Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen.
- Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird.
- Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben.
- Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.