Jutta Diffurth hat den Polit-Aktivisten Jürgen Elsässer einen „glühenden Antisemiten“ genannt, ohne diese Behauptung zu begründen. So stellt sich die Frage, ob es eine „Tatsachenbehauptung“ war oder nur eine „Meinungsäußerung“. Falls es eine Tatsachenbehauptung war, muss Jutta Diffurth Beweise vorlegen, wobei es nicht einfach sein wird, denn wer oder was ist schon ein „glühender Antisemit“? Da versteht bestimmt jeder etwas anderes darunter. Wenn es aber nur ihre persönliche Meinung war, was sie natürlich betonen müsste, zum Beispiel durch Hinzufügung von „meiner Meinung nach“, dann wird wohl auch das, was Jürgen Elsässer gesagt hat, seine Meinung, die aber, ähnlich wie Diffurths Meinung, durch unser Grundgesetz Artikel 5.1 geschützt ist.
Elsässer hat jedenfalls dagegen geklagt und jetzt wurde vor der Pressekammer des Münchner Landgerichts verhandelt, was oder wer ein Antisemit eigentlich ist. Wenn er mich gefragt hätte, dann hätte ich ihm von einer Klage abgeraten. Die meisten Leute haben in solchen Fällen von Beleidigung und Diffamierung keine andere Wahl als zu klagen, nicht aber Journalisten, die sich öffentlich in der Presse verteidigen und polemisieren können. Ich hätte Jutta geantwortet, dass sie eine „dumme Putte“ ist und hinzugefügt, dass es meine Meinung ist. Damit hätte ich verhindert, dass sie zum Gericht läuft. In Wirklichkeit ist sie aber eine aufgeblasene Philosemitin, die leichtfertig und unverantwortlich mit dem Begriff „Antisemitismus“ umgeht. Das scheint aber in Deutschland, dank Henryk M. Broder, inzwischen zum guten Ton zu gehören.
Natürlich hat der Fachmann für Antisemitismus und „Berater“ der Bundesregierung, Henryk M. Broder, dazu nicht schweigen können und musste in seiner Kolumne in der WELT seinen Senf dazu geben. Weiterlesen