Meinungsäußerungsfreiheit oder Persönlichkeitsschutz

In der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz qualifiziert das OLG-Nürnberg die Bezeichnung als „Antisemit“ als rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers im Gegensatz zum Landgericht Frankfurt, wo ein Richter zum Ergebnis kam, dass “nicht er, der Kläger, als Antisemit bezeichnet wird, sondern seine Kommentare als antisemitisch“. Dabei war das Gericht nicht in der Lage diese Kommentare vorzulegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte in einem ähnlichen Fall, dass die mögliche Wirkung der Verunglimpfung als Antisemit ziemlich bedeutend war und „der gute Ruf und die Rechte des Klägers durch diese Veröffentlichung weithin beeinflusst wurden.“ Der Verein wurde verpflichtet den strittigen Artikel von seiner Internetseite herunterzuladen und die Kosten und Auslagen des Verfahrens zu bezahlen. Der GH meinte, dass der Kläger den Angriff auf seine Persönlichkeit nicht tolerieren musste. Darum geht es auch im folgenden Text und im Verfahren Melzer contra Droemer Verlag, vor dem Landgericht Frankfurt, in dem ein einfältiger, vielleicht auch antisemitischer Richter die Meinungsfreiheit höher schätzte als den Schutz der Menschenwürde und deshalb urteilte: „Aus rechtlichen Gründen muss er dies jedoch im Interesse der Meinungsfreiheit hinnehmen.“ Ich kann es mir aber nicht vorstellen, dass das im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes ist.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist für mich die schönste und wichtigste Aussage, die sich im Grundgesetz finden lässt und allein schon deswegen bin ich stolz Deutscher zu sein und fühle mich wohl in diesem Land, obwohl dieses Land meine Familie verfolgt und zum Teil ermordet hat. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklärten grundsätzlich zur Menschenwürde: 

 „Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde, ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen oder geistigen Zustand, seine Leistung und seinen sozialen Status. Sie kann keinem Menschen genommen werden.“

  • „Im Umgang mit anderen Auffassungen ist mittlerweile eine Entwicklung festzustellen, die eine Rückkehr zum Scheiterhaufen ähnelt. Wir haben es vielerorts mit einer Mentalität zu tun, der es an Respekt und Mitmenschlichkeit mangelt, die keine Fehlertoleranz gestattet und am Ende Forderungen nach beruflicher oder persönlicher Vernichtung Einzelner enden kann.“ Das schreibt Wolfgang Kubicki in seinem Buch Meinungsunfreiheit, und es passt auf die Fälle und auf die Problematik, die ich hier beschreiben will. Der Mensch als das schützenwerteste Gut des freiheitlichen Staates, darf selbst vor Gerichten, in seiner Würde nicht verletzt werden, und dennoch geschieht es immer wieder.
  • Das oberste Prinzip im deutschen Recht bleibt die Würde des Menschen. Nicht zufällig steht das auch im Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Würde des Menschen steht unter dem Schutz der Verfassung und ist unantastbar. In einem Strafprozess wegen Mord oder Vergewaltigung wird die Würde der Täter geschützt, oft leider auch auf Kosten der Würde der Opfer. Warum soll der Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit, wie es zuletzt das Landgericht Frankfurt entschieden hat, aus „rechtlichen Gründen“ höher bewertet werden als der Schutz der Würde eines Menschen, der durch Beleidigung und Verleumdung verletzt wurde? Welche „rechtlichen Gründe“ können das sein?
  • Immer wieder versucht man in Deutschland, den Diskurs über Meinungsfreiheit bzw. Meinungsäußerungsfreiheit in der Öffentlichkeit zu führen. Es ist aber meistens vergebliche Mühe, denn einerseits interessieren sich die Medien kaum für dieses wichtige Thema, und andererseits behandeln es die Gerichte nur zögerlich, auch wenn man ihnen zugutehalten muss, dass es nicht immer leicht ist, eine richtige Entscheidung zu treffen. Richter stehen da oft zwischen den Fronten, nämlich zwischen Artikel 1.1 und 5.1 des Grundgesetzes, Art. 5.2 – wird oft übersehen.
  • Die Meinungsäußerungsfreiheit hat ihre Grenzen, wenn die persönliche Ehre einer Person verletzt wird, z. B. durch Beleidigung oder Verleumdung. Der Schutz der persönlichen Ehre geht dann vor, und die Meinungsfreiheit muss dahinter zurückstehen – auch wenn es Ausnahmefälle gibt. Die Gerichte müssen dann im Einzelfall entscheiden, ob der Betroffene die geäußerte Beleidigung ertragen muss. Der Leitsatz des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Und diese Würde geht dem Recht auf Meinungsäußerung stets vor.
  • In vielen Fällen ging es dabei um Antisemitismus, und das ist ohnehin ein höchst sensibles Thema. Niemand will sich einen Antisemiten nennen lassen. Der Begriff „Antisemit“ ist heute in zweifacher Hinsicht verrufen. Zum einen, weil der „Antisemit“ jemand ist, der keine Kultur zu haben scheint, und zum andern, weil er automatisch als „Nazi“ gilt. Und wer will schon ein „Nazi“ sein? Nicht einmal die Nazis selbst.
    Ist „berüchtigter Antisemit“ eine Meinung oder Rufmord? Wenn man manche Urteile deutscher Gerichte betrachtet, dann fragt man sich, ob die Richter unser Grundgesetz kennen bzw. ob sie sich danach richten, oder vielleicht sogar die wichtigen ersten Artikel des Grundgesetzes bewusst ignorieren. Natürlich ist die Meinungsäußerungsfreiheit fundamental und Grundvoraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Aber sind denn Beleidigung, üble Nachrede, Schmähung, Rufschädigung und schließlich Rufmord – freie Meinungsäußerungen, die höher einzuschätzen sind als die in Artikel 1.1 genannte Menschenwürde?
    Der Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Frankfurt, Uwe Becker, sagte neulich anlässlich einer Stadtverordnetenversammlung:

    „Wer über Meinungsfreiheit diskutieren will, der darf Antisemitismus keinen Vorschub leisten, denn Antisemitismus ist keine Meinung, sondern eine verbrecherische Haltung.“

    Wer aber harmlose Kritiker der israelischen Politik als Antisemiten diskreditiert, begeht auch ein Verbrechen.
    Uwe Becker macht hier allerdings einen Fehler, wenn er von „Meinungsfreiheit“ spricht. Selbstverständlich ist die Meinung frei. So heißt es doch schon in einem alten Volkslied: „Die Gedanken sind frei“. Es geht um die Äußerung von Gedanken, die Häme und Beleidigungen sind und schließlich Rufmord darstellen, und da setzt der Gesetzgeber Grenzen, wo es um die Verletzung der Menschenwürde eines anderen geht.
    In der Regel berichten die Medien nicht über solche Fälle. Zum ersten Mal kam es zu einem beachteten Skandal im Fall von Renate Künast, die weit unter der Gürtellinie beleidigt und diffamiert wurde. Im Jahre 2019 klagte sie gegen Facebook wegen schwerer Angriffe durch verschiedene Facebook-Nutzer gegen sie. Das Landgericht Berlin wies aber am 9. September 2019 die Klage zurück mit der Begründung, die von Künast beanstandeten, zweiundzwanzig Äußerungen seien keine strafbaren Beleidigungen, keine Herabwürdigungen ihrer Person, sondern zulässige Meinungsäußerungen, selbst wenn sie teilweise, wie das Gericht einräumte, „sehr polemisch und überspitzt und zudem sexistisch“ seien. Diese Entscheidung stieß in der Öffentlichkeit auf überwältigende Kritik. Gegen den Beschluss des Landgerichts legte Künast Beschwerde ein. Das Landgericht änderte daraufhin seinen Beschluss dahingehend ab, dass in sechs der zweiundzwanzig Fälle doch von einer strafbaren Beleidigung auszugehen sei. In den restlichen sechzehn Fällen blieb das Gericht bei seiner Entscheidung, die erst von einer höheren Instanz kassiert wurde.
    In der medialen Öffentlichkeit hieß es „Dieses Urteil ist völlig unverständlich, solche Beleidigungen muss selbstverständlich niemand hinnehmen, aber es geht nicht nur um Frau Künast. Allgemein kann man beobachten, dass in der Gesellschaft die akzeptierte Form der Auseinandersetzung unsachlicher und beleidigender geworden ist.“
    Die Aussage „dreckige Fotze“ ist eine sexistische Beleidigung, wie nun endlich das Landgericht Berlin festgestellt hat. Sie ist demnach auch strafbar. Die Aussage „Antisemit“ ist eine rassistische Beleidigung. Antisemiten sind Rassisten, und demnach sollte auch eine solche Aussage strafbar sein.
    Manche Gerichte tun sich aber schwer in dieser Frage und sind da besonders hilflos. So kann in diesem Land fast jeder als Antisemit beschimpft, beleidigt und in seinem Ruf beschädigt werden, und Gerichte urteilen im Sinne der Meinungsfreiheit, als ob Beleidigungen und Rufmord zum guten Ton gehörten. Künasts Anwalt erklärte: „Das Berliner Gericht fährt eine sehr eigenwillige Linie.“ Aber offensichtlich tut es nicht nur der Richter des Berliner Gerichts, sondern leider auch andere naive und einfältige Richter.
    Im Netz sorgte der Beschluss des Landgerichts für zahlreiche Reaktionen. Berlins Staatssekretärin Sawsan Chebli nahm in ihrem Tweet auf eigene Erfahrungen Bezug: „Da kann ich ein Lied von singen. Es gibt einen Typen, der ständig gegen mich hetzt, mich beleidigt und offen sagt: „Frau Chebli, ich freue mich über Ihre Anzeige.“ Ich zeige ihn an, er postet es, weil er sich so sicher ist, dass er gewinnt.“ Die Bundestagssprecherin der Grünen Jugend Richarda Lang twitterte: „Dieses Urteil ist ein schlechter Witz und ein fatales Signal für alle Frauen, die im Netzt bedroht und beleidigt werden.“
    Ähnlich ist es auch in meinem Fall, und ähnlich verhält sich auch ein Zyniker wie Henryk M. Broder, der die Personen, die er beleidigt und diskreditiert, auffordert: „Verklag mich doch!“

  • Broder schreibt „A. macht den Adolf“ und will damit ausdrücken, dass A. ein Nazi und Antisemit ist, oder wenn Charlotte Knobloch behauptet A. sei ein „berüchtigter Antisemit“ oder Juna Grossmann schreibt, dass A. „antisemitische Kommentare“ verfasst und somit ein Antisemit sei, obwohl sie die Kommentare nicht zitiert und offensichtlich nicht einmal kennt. Da schreibt wohl einer vom anderen ab. In einem solchen Fall ist es nichts anderes als jemanden mit Dreck bewerfen in der Hoffnung, es bleibt etwas kleben. Das ist eindeutig ein Angriff auf die Würde des Menschen und sollte von einem deutschen Gericht sanktioniert werden. Leider urteilen da die Gerichte in den meisten Fällen zugunsten einer vermeintlichen Meinungsäußerungsfreiheit.
  • Zwar hat jeder das Recht, (Art. 5.1)
  • seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten Aber dieses Recht findet seine Schranken (Art. 5.2)
  • in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, und in dem Recht der persönlichen Ehre.

 

  • Schon seit Jahren ist es bei deutschen Gerichten üblich, Artikel 5,1 des GG, durch den die Meinungsäußerungsfreiheit garantiert wird, über zu bewerten und über Artikel 1.1 des GG zu stellen. Dort wird festgestellt:
  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

  • Und der Gesetzgeber meint damit, dass alle anderen Artikel des GG und alle Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches diesem Artikel 1.1 untergeordnet sind. Aber das OLG Frankfurt urteilte am 8.11.2007 in meiner Klage gegen Henryk M.Broder:
  • „Der Senat verkennt nicht, dass sich der Kläger angesichts seiner Biografie durch die Wortwahl des Beklagten persönlich verletzt fühlen muss. Aus rechtlichen Gründen muss er dies jedoch im Interesse der Meinungsfreiheit hinnehmen.“

Ist denn der Staat nicht mehr verpflichtet, seine Bürger zu schützen? Es ging damals um Broders Behauptung „Abi und Hajo machen den Leipzigern den Adolf.“

  • Anlässlich des 76. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland Josef Schuster: „Antisemitismus ist keine Meinung. Antisemitismus ist ein Verbrechen.“ Insofern ist die Behauptung, dass jemand, zumal ein Jude, „den Adolf macht“, keine Meinung, sondern eine Verleumdung, oder, um Josef Schuster zu zitieren, ein Verbrechen. Das Gericht hat aber entschieden, dass es sich um eine Meinung handelt, die frei geäußert werden darf. Das war ein skandalöses Urteil, dass aber von der Presse nicht beachtet und von keinem kritisiert wurde. Der Senat sieht zwar ein, dass ich verletzt worden bin, dass also meine Würde verletzt worden ist, urteilt aber zugunsten einer vermeintlichen Meinungsfreiheit, um die es nicht ging. Es ging um die Meinungsäußerungsfreiheit, und diese hat in Art. 5.2 des Grundgesetzes ihre Grenzen. Die Richter ignorierten das Recht, obwohl sie es besser wissen sollten. Die Unkenntnis im Hinblick auf den Rechtsrahmen, die das Gericht an den Tag legte, war geradezu erstaunlich. Dabei ging es dem Gericht offensichtlich um die gute Sache der Bekämpfung des Antisemitismus, aber es hat nicht verstanden, dass Philosemitismus auch Antisemitismus ist. Der Richter wähnte sich im Interesse einer guten Sache.
  • Die Art und Weise der offiziellen Positionierung des Gerichts zugunsten Israels führt seit Jahren zu einer selektiven Rechtsverdrehung und zur Missachtung von Rechtsgrundsätzen. Es führt am Ende zur gesamtgesellschaftlichen Selbstvergessenheit in Grundrechtfragen, wenn es um Themen rund um Antisemitismus geht und Kritik an der Politik Israels, denn darum ging es, gilt heute vielerorts als Antisemitismus. Gerichte verabschieden sich nach und nach vom Prinzip der Einheit der Rechtsordnung. Die Bekämpfung des Antisemitismus sollte nicht in Gerichtssälen stattfinden, sondern in der Öffentlichkeit unter Beeinflussung der öffentlichen Meinung.

Die Richter in meinem Fall haben offensichtlich nicht vorausgesehen, welche Wirkung ein solch skandalöses Urteil haben kann. Es bleibt für Jahre eine offene emotionale Wunde, besonders bei einem Juden und besonders wenn die Beleidigung von einem Juden kommt, der glaubt, moralisch höher zu stehen, weil er Israels Vergehen gegen das allgemein gültige Völkerrecht ignoriert und verschweigt, und besonders wenn Gerichte es zulassen. Dabei nimmt er nur nationalistisch und chauvinistisch eine andere Position ein und ist nicht bereit oder in der Lage andere Meinungen zu tolerieren, die er nicht akzeptiert.

  • Knapp 10 Jahre danach bediente sich Frau Charlotte Knobloch, Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde in München und Bayern, dieses Urteils und schrieb an den Generalvikar des Ordinariat-München:
  • Speziell der Haupt-Referent Abi Melzer ist für seine antisemitischen Äußerungen berüchtigt. So urteilte das Frankfurter Oberlandesgericht im Jahre 2007, der Verleger und Publizist müsse den Vorwurf hinnehmen, „Kapazität für angewandte Judäophobie“ zu sein und „den Adolf gemacht“ zu haben.
  • Inwiefern ich „als Kapazitätden Adolf“ gemacht habe, wurde bei Gericht nicht einmal erörtert.
  • Gestützt auf dieses Urteil behauptete Charlotte Knobloch in der Folge, ich sei ein „berüchtigter Antisemit“ und verlangte die Annullierung meines Vortrags in München mit den Worten:
  • „Eine Veranstaltung im KKV-Hansa-Haus wäre eine nicht hinnehmbare Legitimation…für die unsäglichen Thesen von Abi Melzer und mithin eine unerträgliche Stärkung des Antisemitismus in München. Daher bitte ich Sie inständig, diese Veranstaltung weder im KKV-Hansa-Haus noch in sonstigen Räumen der Katholischen Kirche bzw. kirchennaher Institutionen stattfinden zu lassen.“

  • So sieht eine Erpressung aus, die als Bitte formuliert wird. Meine Kritik der israelischen Politik ist für Charlotte Knobloch offensichtlich eine „unsägliche These, die eine Stärkung des Antisemitismus in München“ verursacht. Dass das eine unsäglich absurde Behauptung ist, liegt auf der Hand.
  • Die Kirche knickte ein und die Gerichte offensichtlich auch. Erst in diesen Tagen haben mehrere Verwaltungsgerichte entschieden – und der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam zu dem gleichen Ergebnis –, dass öffentliche Räume wegen differierender Meinungen nicht verweigert werden dürfen.
  • Wegen dieser üblen Nachrede von Frau Knobloch und der damaligen Entscheidung des Landgerichts München wurden mehrere meiner Vorträge und Veranstaltungen gekündigt und mir entstand ein kaum wiedergutzumachender finanzieller Schaden.
  • Knobloch bezog sich 2016 auf die Entscheidung des Gerichts im Fall Melzer-Meyer-Broder vom 8.12.2007. Juna Grossmann bezieht sich auf den Fall Knobloch-Melzer vom 18.1.2018, und wenn die Gerichte weiter so grundgesetzwidrig entscheiden, werden sich spätere Fälle möglicherweise auf Juna Grossmann beziehen.
  • Die Richter, die so entschieden, haben wohl unser Grundgesetz nicht wirklich verstanden. Kein Mensch sollte „aus rechtlichen Gründen“ und „im Interesse der Meinungsfreiheit“ Beleidigungen, Diffamierungen, Diskriminierung, üble Nachrede und Rufmord sanktionslos „hinnehmen“ müssen. Meinungsfreiheit ist ein fundamentales Prinzip unseres Rechtsstaats, aber sie rechtfertigt eben nicht eine „persönliche Verletzung“, denn „die Würde des Menschen ist unantastbar“, und die Verletzung eines Menschen widerspricht genau dieser vom Grundgesetz garantierten Unantastbarkeit der Menschenwürde, die zu schützen die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sei.
  • In dem betreffenden Fall aus dem Jahr 2007 meinte Henryk M. Broder, wie schon erwähnt, sagen zu dürfen, Hajo Meyer und ich hätten „den Leipzigern den Adolf gemacht.“ Ein politisch verantwortungsloser Richter meinte, dass ein Nachkömmling von Opfern Adolf Hitlers und ein Überlebender des Massenmordes in Auschwitz – sozusagen ein Opfer von „Adolf“ – es sich gefallen lassen müsse, mit diesem Massenmörder gleichgesetzt zu werden. Wenn es nicht politische Angst oder gar intellektuelle Einfalt war, könnte es eventuell Furcht vor Henryk M. Broders giftiger Zunge gewesen sein, der bei anderer Gelegenheit die Frankfurter Justiz als „Erben von Roland Freisler“ diffamierte.
  • Noch skandalträchtiger urteilte eine Richterin beim Landgericht München I (25. Zivilkammer). Am 26.11.2016 meinte sie noch, in ihrer Entscheidung in meiner Einstweiligen Verfügung gegen Charlotte Knobloch, die behauptet hatte ich sei ein „berüchtigter Antisemit“:
  • „Der zulässige Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist begründet, da es den Verfügungskläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt…und er daher gemäß §§ 1004 analog, 823 i BGB einen Anspruch auf Unterlassung hat.“
  • Kaum ein Jahr später, am 18.1.2018 entschied dieselbe Richterin im Widerspruchsverfahren:
  • „Die Klage ist unbegründet, da die streitgegenständliche Äußerung…den Kläger nicht rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Er hat daher gemäß §§ 1004 analog 823 I BGB keinen Anspruch auf Unterlassung.

Zwei gegensätzliche Urteile innerhalb eines Jahres, basierend auf dieselben Paragrafen §§ 1004 analog 823 I BGB. Juristen mögen solche Urteile verstehen. Als normaler Bürger mit halbwegs gesunden Menschenverstand, verstehe ich es nicht.

  • Bin ich nun in meinem „Persönlichkeitsrecht“ verletzt oder nicht? Man fragt sich, was diese arme Richterin bewogen haben mag ihre ursprüngliche Meinung zu ändern. Sie hat ihr Gewissen vielleicht damit besänftigt, dass sie mir, dem Unterlegenen, nur 32% und Frau Knobloch, der „Gewinnerin“, 68%. der Kosten auferlegte.
  • Und am 17.12.2020 meinte das Landgericht Frankfurt, in meiner Klage gegen den Droemer Verlag, wegen der Behauptung von Juna Grossmann: „das Resultat seiner Aufforderung ist keineswegs die Entfernung seiner antisemitischen Kommentare
  • dass man zwar meine Perspektive durchaus bejahen kann, dass mein Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt worden ist, aber gleich darauf verwirft die Kammer diesen Gedanken und kommt zum Ergebnis, dass ‚“nicht er als Antisemit bezeichnet wird, sondern seine Kommentare als antisemitisch“.

Die Frage aber, die ungeklärt und unbeantwortet blieb, war, welche Kommentare? Und woher weiß das Gericht, dass Kommentare, die es nicht kennt, antisemitisch waren?

  • Das ist schon die Quadratur des Kreises. Für wie einfältig hält dieser Richter die Öffentlichkeit? Für mich jedenfalls ist jemand, der „antisemitische Kommentare“ schreibt, ein Antisemit, so wie jemand, der rassistische Kommentare schreibt, ein Rassist ist. Kann man den Rassisten Hans Globke, der die Nürnberger Gesetze kommentierte, von seinen antisemitischen und nazistischen Kommentaren trennen und behaupten, Globke war kein Nazi und kein Antisemit, nur seine Kommentare zu den Nürnberger Gesetze waren antisemitisch. Wobei es in meinem Fall vor allem darum geht, dass man wohl kaum behaupten kann, dass jemand „antisemitische Kommentare“ schreibt, wenn man diese Kommentare nicht einmal kennt. Und wie konnte der Richter so urteilen, wie er geurteilt hat, ohne die „Kommentare“ zu kennen. Darf man denn behaupten jemand sei ein Mörder, ohne, dass ein Mord bekannt geworden ist?

  • Aufgrund der deutschen Geschichte darf man auch nicht unberücksichtigt lassen, dass die Bezeichnung „Antisemit“, eine der schlimmsten Beleidigungen ist, die man äußern kann. Ähnlich urteilte das Amtsgericht Zwickau über die Bezeichnung „Nazi“. Schließlich darf Meinungsfreiheit kein Freibrief für Beleidigungen sein. Bezeichnenderweise titelte die liberale israelische Tageszeitung Haaretz am 10.12.2020: „In Deutschland wütet eine Hexenjagd gegen Israel-Kritiker,
  • Das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles, dass jedes Jahr die angeblich schlimmsten antisemitischen Vorfälle bewertet, hat für 2020 die Initiative „GG 5.3 Weltoffenheit“ von 33 bedeutenden Kulturinstitutionen auf Platz 7 gesetzt. Das Wiesenthal-Zentrum unterscheidet nicht zwischen wirklichem Antisemitismus und Israelkritik, wie sich an vielen Beispielen unschwer erkennen lässt. Dadurch wird der Kampf gegen den wirklichen Antisemitismus eher erschwert. Im Jahr 2019 z. B. war die Rangfolge 1. Jeremy Corbyn 2. Anschlag in Halle,7. UN-Botschafter Heusgen. Sogar der israelische Botschafter in Berlin Issacharof, kritisierte die Liste, allerdings nur im Fall von UN-Botschafter Heusgen und setzte sich für ihn ein. Wenn Heusgen und Corbyn in eine Reihe mit dem Attentäter von Halle gesetzt werden, geht jedes Maß verloren.
  • Die Aufnahme der Initiative „GG 5.3 Weltoffenheit“ in die Liste der 10 schlimmsten antisemitischen Vorfälle sollte für die Betroffenen also kein Grund zur Beunruhigung sein, denn sie befinden sich in bester Gesellschaft: Obama (2016), die schwedische Außenministerin Margot Wallström (2016), die Europäische Union (2015), die United Church of Canada (2013), Jakob Augstein (2012), der Europäische Gerichtshof (2020). Alarmierend ist allerdings, dass der Kampf gegen den echten Antisemitismus dabei Schaden nimmt.
  • In ganz Deutschland ist eine heftige Kampagne gegen jede Person, Organisation oder Veranstaltung im Gange, die die israelische Politik kritisiert. Da wird diese Kritik dann forsch als „anti-israelisch“, folglich. als „anti-semitisch“ denunziert. In einem beispiellosen Schritt haben sich nun die erwähnten deutschen Kultureinrichtungen zusammengeschlossen, um zu erklären: Es reicht.
  • Es bleibt zu hoffen, dass auch Richter und Staatsanwälte sich einem solchen Protest anschließen und sich gegen Nötigung und Erpressung seitens pro-israelischer Vereine wehren, und Bücher, in denen ganze Bevölkerungsgruppen ohne Beweise als Antisemiten diffamiert werden, sollten leichter aus dem Verkehr gezogen werden als heute üblich. Als des Antisemitismus Verleumdeter ist man heute fast schon von vornherein schuldig, weil Richter über einen Tatbestand urteilen müssen, von dem sie zumeist wenig Ahnung haben, und vor dem sie anscheinend Angst haben. Da gilt dann allzu leicht jede Kritik der israelischen Regierung als „israelbezogener Antisemitismus“, was ziemlich aberwitzig ist, wenn man bedenkt, dass Antisemitismus Hass auf Juden bedeutet und Israel ein Staat ist, in dem fast ein Drittel der Bevölkerung nicht jüdisch ist. Mit diesem zynischen und menschenverachtenden Begriff versucht man, die nur allzu berechtigte Kritik an der Politik der israelischen Regierung mundtot zu machen, denn dieser sogenannte „israelbezogene Antisemitismus“ ist Kritik an einer Politik, die völkerrechtswidrig ist. Gerichte sollten eher dazu übergehen, solcherart Hetze zu ahnden.
  • Am 7.12.2018 schreibt mir der Droemer Verlag, bei dem das Buch von Juna Grossmann erschienen ist,
  • „Gleichzeitig können wir uns im Moment auch das Gegenteil vorstellen und wären dann natürlich bereit eine für Sie zufriedenstellende Lösung zu finden. Aktuell wissen wir weder das Eine noch das Andere sicher“.
  • Und am 13.12.2018, gerade mal 6 Tage später, schreibt Herr Ralf Reuther vom Droemer Verlag,
  • Vielleicht unterlief uns bei der Recherche allerdings ein Fehler und wir haben ihnen den Kommentar bei den Arbeiten zum Buch falsch zugeordnet. Lassen Sie uns gerne wissen, wenn das nicht ihr Kommentar an Herrn Broder war. Wir wären Ihnen dann zur Aufklärung dieses Fehlers dankbar, wenn Sie uns zukommen lassen könnten, was sie damals an Herrn Broder geschickt haben.“
  • Es hat nichts genützt, als ich geantwortet habe, dass ich nichts an Herrn Broder verschickt habe. Das ist so wie mit dem Mann, der einen anderen beleidigt, dass dessen Schwester eine Hure sei. Es nützt nichts, dass der Beleidigte erklärt, er habe keine Schwester. Ersterer bleibt dabei: „Deine Schwester ist eine Hure.“ Der Droemer Verlag und seine Autorin haben keine Beweise und wissen nicht, was ich geschrieben oder nicht geschrieben habe. Sie behaupten aber fest und unerschütterlich, dass es „antisemitische Kommentare“ waren. Das kann ich ja noch verstehen, wenn auch nicht billigen. Aber dass das Gericht so einen Unsinn übernimmt, das kann ich nicht verstehen, und noch weniger billigen.
  • Misstrauisch macht einen dieses Urteil auch, weil die Verhandlung am 17.12.2020 am frühen Nachmittag stattfand und noch am selben Tag hatte die Kammer unter Vorsitz von Richter Kurth das 15-seitige Urteil verfasst. Mein Freund, ein pensionierter Richter, schrieb mir dazu:
  • „Das Urteil ist sorgfältig durchkonstruiert und war bereits fix und fertig, als Du noch zu verhandeln glaubtest. Sie ziehen alle Register, selbst die, dass die Persönlichkeitsverletzung nicht schwer wiege; mit dem Begriff „Antisemit“ setzen sie sich nicht auseinander, geschweige denn mit dem des Anti-Zionisten.“
  • Auch mit der Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichts vom 21.10.2019, wo die Klage zuerst eingereicht wurde, hat sich die Kammer weder beschäftigt, noch hat sie es berücksichtigt. Dort hieß es:
  • „Diese Ehrverletzung habe eine völlig andere Dimension als bei einem „normalen“ Privatbürger. Behauptungen dieser Art würden über ihn in der Öffentlichkeit, im Internet und in den jüdischen Gemeinden verbreitet. Angesicht dieser bei der vorläufigen Streitfestsetzung bislang nicht berücksichtigten Umstände erscheint auf Grundlage der Darlegung des Klägers eine Geldentschädigung von jedenfalls mehr als 5000,-€ angemessen“.
  • Ich weiß zwar nicht, ob dies eine ehrliche Meinung war, oder ob das Amtsgericht den Fall nur loswerden wollte, weil es um Juden und Antisemitismus ging. Das Landgericht jedoch war der Meinung, dass mir überhaupt keine Geldentschädigung zustehe, wobei es mir im Kern gar nicht um Geldentschädigung ging, sondern darum, dass die inkriminierten Zeilen und die Nennung meines vollen Namens gestrichen werden. Es ging mir nicht um Geld. Es war eine emotionale Wunde, die mir weh tat.
  • Es ist schon merkwürdig und ein Novum, dass eine Kammer beim Landgericht über „antisemitische Kommentare“ urteilte, die keiner der Beteiligten kannte, nicht einmal ich selbst. Möglicherweise waren sie antisemitisch, vielleicht aber auch nicht. Auf jeden Fall handelte es sich um eine „falsche Tatsachenbehauptung“, denn wenn ich auch nicht mehr weiß, was ich damals geschrieben habe, so weiß ich ganz genau, dass es keine „antisemitischen Kommentare“ waren, denn ich habe noch nie in meinem Leben „antisemitische Kommentare“ verfasst.
  • Hendryk Broder hatte vielleicht Recht mit seiner zynischen Behauptung, dass Freislers Erben von nun an entscheiden, wer Antisemit ist und wer nicht. Und da sie es nicht wissen, und Angst vor einer Entscheidung haben, gehen sie halt den Weg des geringsten Widerstands und urteilen so, wie andere Gerichte vor ihnen.
  • Wobei in meinem Fall das Gericht nur entschied, dass Knobloch im Sinne der Meinungsäußerungsfreiheit das sagen dürfe, was sie gesagt und geschrieben hat. Dazu hätten wir keinen Prozess vor dem Landgericht benötigt. Aber darum ging es bei dem Prozess auch nicht, sondern um Charlotte Knoblochs zitierte Nötigung bzw, subtile Erpressung des Generalvikars des Ordinariats-München, mir keine Räume zu überlassen. Im Widerrufsverfahren aber hat die Richterin diese wichtige „Kleinigkeit“ fallen lassen. Meine politischen Gegner belieben, das Urteil anders auszulegen. So etwa der Jerusalem Post-Korrespondent Benjamin Weinthal, der am 27. Juli 2019 mailt:
  • „Antisemitismus-Experten und Gerichte sagen, dass Du ein jüdischer Antisemit bist. Bist du ein jüdischer Antisemit?“
  • Unzählige ähnliche Mails haben mich erreich und erreichen mich heute noch. Alle gingen davon aus, dass „das Gericht entschieden hat“, dass ich ein Antisemit sei.
  • Somit hat das LG-München ahnungslos entschieden, dass ich „ein jüdischer Antisemit“ sei. Denn wie immer kommt es darauf an, wie Fremde das Urteil verstehen oder auch nicht verstehen wollen.
  • Wir leben in einer Zeit, in der Antisemitismus durch einen verlogenen Philosemitismus bekämpft wird. Ich kämpfe schon lange gegen beides, weil ich so wie Robert Neumann der Meinung bin, dass

„Philosemiten Antisemiten seien, die Juden lieben.“

  • Wenn nämlich der Philosemitismus einen solchen Schutzschild über Juden hält, werden diese zunehmend in ein wohlwollend gemeintes Getto eingeschlossen. Solcher Schutz schadet eher, als dass er nützt. Deutschland ist verständlicherweise extrem vorsichtig mit allem, was mit Juden zu tun hat. Aber die Augen verschließen vor israelischem Unrecht, wie es z. B. Volker Beck macht, erzeugt tendenziell Hass gegen Israel, der durchaus auch in Hass gegen jüdische Mitbürger umschlagen kann. Ich habe nichts dagegen, wenn man Israel und meinetwegen auch Juden helfen und unterstützen will, aber wenn daraus eine Besessenheit wird, wenn es in ein zwanghaftes Verhalten ausartet wie beim Frankfurter Stadtkämmerer Uwe Becker, der nebenbei auch noch „Judenreferent“ für Hessen sowie Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft ist, dann kann der Philosemitismus dem antisemitischen Fanatismus durchaus ähneln.
  • Es gibt keinen Grund, Juden mehr zu mögen als Nicht-Juden.
  • Und hier kommen wir zum aktuellen Fall, dessen Wurzeln schon viele Jahre zurück liegen beim heute noch aktiven Henryk M. Broder. Ich war vor mehr als vierzig Jahren mit ihm gut befreundet. Wir waren politisch auf einer Linie und gaben gemeinsam eine deutsch-jüdische Jugendzeitschrift heraus, in der wir auch das jüdische Establishment in Deutschland zu kritisieren wussten. Unsere Kritik erstreckte sich auch auf die Politik des damaligen israelischen Ministerpräsidenten Menachem Begin. Broder schrieb diesen objektiv rechtsradikalen Politiker in Grund und Boden. Dann wanderte er 1981 überraschenderweise nach Israel aus. Er hatte sich mit einem ganzseitigen Artikel in der ZEIT verabschiedet, der ein Dokument des Zorns und der Resignation war. Er verabschiedete sich von seinen bisherigen Freunden, die ihm plötzlich zu links, folglich antisemitisch erschienen und warf ihnen vor: „Euer Antizionismus ist nichts anderes als eine von links her aufgemotzter Variante des Antisemitismus.“
  • Ich kämpfe gegen Rassismus und Antisemitismus schon mein ganzes Leben lang. Wie aber kann es sein, dass ich von durchgeknallten Juden, Zionisten und närrischen Antideutschen als Antisemit verunglimpft und dämonisiert werde? Ich sehe nur einen Grund dafür:
    • Weil ich Israels Politik kritisiere.
  • Wohlgemerkt: Israels Politik, womit ich keineswegs Israel delegitimiere, gar mit der Absicht, es zu zerstören.
  • Es ist eines der Phänomene der Nachkriegszeit und des übertriebenen Philosemitismus, der sehr schnell zu Pro-Zionismus mutierte, insofern als Israel zur Heiligen Kuh der deutschen Medien und Politik und leider auch der deutschen Gerichte wurde. Kritik an der Politik Israels wurde automatisch als Kritik am Staat Israel verstanden, und so wurden aus Kritikern antisemitische Gegner, die man „platt machen“ muss.
  • Meine Kritiker setzen Israel mit dem Judentum gleich. Wer Israels Politik nicht als alleinseligmachendes Handeln aller Juden anerkennt, ist ein Antisemit. Allerdings machen es sich diese Beschützer Israels, die Anti-Deutschen und die Berufszionisten sehr leicht, denn Israel kann schon rein zahlenmäßig nicht das Judentum als solches sein. Das Judentum ist weit mehr als Israel. Vom Standpunkt vieler religiöser Juden aus ist Israel nicht einmal ein jüdischer Staat, und nicht alle Israelis sind Juden und schon gar nicht sind alle Juden Israelis.
  • Unter einem Syndrom der Überempfindlichkeit litten viele. Die Ursache der Angst war– wie gesagt – ihr schlechtes Gewissen, der Shoa entkommen zu sein. Heute ist es nicht viel anders. Die israelische Propaganda nutzt das schlechte Gewissen vieler Juden aus, die nicht in Israel leben, und redet ihnen ein, dass sie Verräter an Israel und am Judentum seien und vor allem, dass sie auch Verrat übten an den sechs Millionen ermordeten Familienangehörigen.
  • Eine derartig zynische Propaganda gibt diesen Juden die Möglichkeit, sich ihres schlechten Gewissens zu entledigen, indem sie sich blind hinter Israels Politik stellen. Wer diese Propaganda kritisiert, den wollen sie „fertig machen“, wie es Broder einmal gegenüber einem Kritiker ausgedrückt hatte. Solche Juden leben psychisch in einer Art Getto. Sie erklären, sie würden auf gepackten Koffern leben. Natürlich muss man die Geschichte mit den gepackten Koffern als Mythos verstehen; aber mit diesem Mythos werden sie in Deutschland zu „Auslands-Israelis“ gemacht und moralisch erpresst. Sie leben im gefürchteten Deutschland, aber ihr Herz ist, wie es Knobloch auszudrücken pflegt, in Israel. Jeder Jude, der diesen Mythos nicht teilt, gilt ihnen als Verräter, oder zumindest als „jüdischer Selbsthasser“. Selbst wenn Broder und Knobloch inzwischen das psychische Getto verlassen hätten, so lebt die von diesem Getto verursachte Persönlichkeitsstörung in ihnen fort. Wie können Knobloch und Broder in einem Land leben, das Broder so kennzeichnet: „Der Antisemitismus gehört zum deutschen Wesen wie die Liebe zum Bier.“ Ich würde in einem solchen Land nicht leben können.
  • Was mich von den genannten Juden unterscheidet, ist der Umstand, dass ich in Israel aufgewachsen bin, wo man nicht gegenüber einer gesellschaftlichen Mehrheit sein Judentum verheimlichen zu müssen glaubte. Das unterscheidet mich von „Getto-Juden“ wie Broder, der seine Persönlichkeitsstörung durch einen aggressiven Zionismus kompensiert. Trotzdem zieht er es vor, in Deutschland, statt in Israel zu leben, obwohl hier doch – seiner Ansicht nach – jeder tendenziell ein Antisemit ist, selbst manche Juden, denen er zumindest „jüdischen Selbsthass“ attestiert. Selbsthass verursacht aber vor allem Hass auf sich selbst, weniger auf andere.
  • „Der Begriff „jüdischer Selbsthass“, den Theodor Lessing geprägt hat, kennzeichnet ein Verhalten einzelner jüdischer Persönlichkeiten, die sich nach der „Theorie“ in überkritischer oder psychisch autodestruktiver Art gegen das Judentum und die eigene Zugehörigkeit zum Judentum wenden“. (Wikipedia)
  • Ich erlaube mir, unbefangen Israels Politik zu beurteilen, gestehe dies auch anderen zu und
  • ich kann es auch ertragen, wenn diese Kritik unsachlich ist. Ich muss nicht gleich zwanghaft die Antisemitismuskeule schwingen. Und ich kenne keinen einzigen Juden, der an Selbsthass leidet. Und wenn Juden oder Israelis ihr eigenes Land kritisieren, dann hat das nichts mit Selbsthass zu tun. Juden leben in Brooklyn, In Israel leben Israelis, auch wenn die Regierung sie lieber als Juden kennzeichnen möchte.
  • Mit dieser Unterscheidung begann meine Auseinandersetzung mit Henryk Broder, die schon bald ein halbes Jahrhundert alt ist und schließlich zum gegenwärtigen Streit mit Juna Grossmann und dem Droemer Verlag geführt hat. Ich bin sicher, dass beide nicht begriffen haben, wessen Gedanken und Vorstellungen sie hier fortspinnen.
  • Juna Grossmanns Buch „Schonzeit vorbei…“ beginnt mit dem Satz
  • „Dies ist ein Buch über Antisemitismus.“
  • Dann schreibt sie ein paar Zeilen weiter:
  • „Die Namen wurden verändert.“
  • In Wirklichkeit wurden Namen keineswegs verändert, sondern überhaupt nicht genannt, abgesehen von meinem. Und indem sie meinen Namen nannte, machte sie mich zum Antisemiten, der in ein Buch über Antisemitismus hineingehört. Jeder hätte den Essay „Ich bin kein Antisemit…“ (im Buch auf den Seiten 50-55) auch verstanden, wenn mein Name nicht genannt worden wäre. So aber werde ich, als einziger von hunderten, namentlich bezeichnet. Hier ging es nicht um die Bekämpfung von Antisemitismus, sondern einzig und allein mich zu desavouieren, Was ich aber geschrieben habe wird nicht erwähnt und der Leser ist gezwungen Juna Grossmann zu glauben, die aber ihre Behauptung als Tatsache wiedergibt und nicht als Meinung.
  • Der Hintergrund ist folgende Geschichte, die sich zu einer Affäre und schließlich zu einem Skandal ausweitete. Im Jahre 2001 wurde das Jüdische Museum in Berlin eröffnet. Erste Direktorin war Cilly Kugelmann, die ich gut kannte. Eine der ersten Ausstellungen, schon im Frühjahr 2002, war die von Henryk M. Broder vorbereitete Auswahl aus mehr als 350 angeblich antisemitischen Zuschriften an ihn und an die Redaktion der Jüdischen Allgemeinen, die zum Teil auf einer Wäscheleine aufgehängt wurden, was wohl „schmutzige Wäsche“ assoziieren sollte. Der Titel der Ausstellung hieß: „Ich bin kein Antisemit, aber…“
  • Ich habe weder an Henryk Broder noch an die Jüdische Zeitung Briefe oder Mails verschickt. Umso erstaunter war ich, als mir mitgeteilt wurde, dass auch zwei oder drei Briefe bzw. Mails von mir dort hingen mit der eindeutigen Absicht, mich und die anderen Schreiber zu desavouieren und gesellschaftlich zu vernichten. Einige der Absender protestierten, und ihre Briefe wurden entfernt. Auch ich habe protestiert und war beruhigt, als Cilly Kugelmann, die Direktorin des Museums, mir telefonisch mitteilte, dass meine Briefe entfernt werden sollen. Damit war die Geschichte für mich erledigt und fast zwanzig Jahre vergessen, bis zum Erscheinen von Juna Grossmannsg. Buch, dem ich entnehmen durfte, dass meine Briefe mitnichten entfernt worden waren, im Gegenteil, mein Protestbrief war zusätzlich noch aufgehängt worden. Erst kürzlich erfuhr ich auch, dass die brave Frau Kugelmann die Briefe hatte entfernen wollen, aber von Henryk M. Broder erpresst wurde, dies zu unterlassen. Er drohte, die Ausstellung ganz zurückzuziehen, womit er eindeutig den Beweis lieferte, dass es ihm keineswegs darum ging, nur wahllos antisemitische Briefe zu zeigen, sondern ganz besonders auch darum, mich zu schmähen und zu diskreditieren, nicht etwa weil ich Antisemit sei, sondern weil ich Israels Politik kritisiere. Cilly Kugelmann gab jedenfalls nach.
  • Nun schreibt Juna Grossmann darüber, erwähnt ohne zwingenden Grund meinen vollen Namen und vollendet gewissermaßen Broders Werk. Dies wirkt wie eine Fortsetzung der Straftat von Henryk M. Broder im Jahr 2001, dessen Handlangerin oder Werkzeug Juna Grossmann – möglicherweise unwissentlich – wurde. Sie hätte diese Geschichte auch, wie sie im Prolog Ihres Buches verkündet hat, ohne Nennung von Namen bringen können. Das hätte an Ihrer Botschaft nichts verändert.
  • Nach Artikel 5.1 unseres Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort und Bild frei zu äußern. Was aber viele übersehen und was offensichtlich auch vielen Richtern entgeht, ist Art. 5.2, in dem steht, dass dieses Recht „seine Schranken findet in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre“. Üble Nachrede ist in Deutschland strafbar und Rufschädigung gehört dazu. Rufmord erst recht, weil er Langzeit- und Breitenwirkung entfaltet und bis zum Selbstmord führen kann. Beispiele gibt es genug.

Kaum jemand scheint zu bedenken, dass das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis auch schriftliche Nachrichten über das Internet schützt. Ich hatte an die Spiegel-Redaktion und an das FDP-Forum geschrieben. Nicht an Broder. Wie Broder an die Mails gekommen war, entzieht sich meiner Kenntnis, jedenfalls war ihr Aufhängen unrechtmäßig und folglich strafbar. Ich habe deshalb keinen Strafantrag gestellt, weil mir versichert wurde, dass die Mails entfernt werden.

  • Die Beleidigung als „Antisemit“ ist für einen nicht-jüdischen Menschen schon eine Ehrverletzung, die geahndet werden kann und soll. Als Henryk Broder den Publizisten Jakob Augstein als Antisemiten beleidigte, rief er noch hinterher: „Verklag mich doch!“ Augstein hat ihn nicht verklagt, wohl wissend, wie deutsche Gerichte in solchen Fällen urteilen. Genau das muss aber endlich zu einem Ende kommen. Für einen Juden wie mich, der als Jude sich sein ganzes Leben lang für die moralischen, nicht die religiösen Werte des Judentums, eingesetzt hat, dessen Familie fast zur Gänze in Auschwitz ermordet wurde, ist eine solche Schmähung eine Kränkung, eine Ehrverletzung, ein Stich ins Herz und eine Besudelung meines Namens, den schließlich auch meine ganze Familie trägt.
  • Da mag ein unbedarfter Richter am LG in Frankfurt anders denken und glauben, dass ich das ertragen kann, ja muss. Wie mag derselbe Richter wohl reagieren, wenn man ihn einen Nazi oder Antisemiten nennt? Wichtig ist für mich, wie Leser es verstehen können, und Beweise dafür liegen inzwischen vor, und dass nicht eines Tages Schulkameraden meines Enkelkindes oder dessen Kommilitonen, wenn es dereinst studieren sollte, aus der Bibliothek ihrer Väter das Buch rausnehmen und meinem Enkel vorhalten, Nachkömmling eines „Antisemiten“ zu sein. Ich hatte gehofft, der Richter würde meinen Vortrag verstehen.
  • Ich bin Deutscher, Jude, aber auch Israeli. Israels Regierung hat mich zur Armee eingezogen und hat mich mein Leben für Israel riskieren lassen. Das Land befindet sich seit Jahrzehnten permanent im Krieg. Entsprechend kann seine Regierung es auch hinnehmen, wenn ich ihre Politik, die das Risiko der Waffengewalt einschließt, kritisiere. Scharf, ja, streng, unverschämt, brutal, zornig, enttäuscht, verärgert, voller Wut und vielleicht manchmal auch ungerecht. Das ist mein Recht als israelischer Staatsbürger, wie es ein jeder Bürger in einer funktionierenden Demokratie hat.
  • Ich trage meine Kritik an der israelischen Politik seit mehr als 40 Jahren vor und habe nie etwas Antisemitisches von mir gegeben. Und nun kommt eine Jüdin daher, grün hinter den Ohren, die noch vor einigen Jahren nicht realisiert hatte, Jüdin zu sein, behauptet in ihrem Buch, ich, der Israeli, würde „antisemitische Kommentare“ schreiben und ist nicht einmal in der Lage, diese Kommentare dem Gericht vorzulegen. Und ein etwas eigenwilliger Richter meint, dass
  • „wer „antisemitische Kommentare“ schreibe, nicht unbedingt ein Antisemit sein müsse. „
  • So kann doch nur jemand argumentieren, der sich nicht einmal der Logik verpflichtet fühlt und ignoriert, worum es geht. Wie mein Freund der pensionierte Richter meint, war das Urteil schon fertig in der Handakte abgefasst, als ich noch glaubte zu verhandeln.
  • Als Ende der 90er Jahre ein israelischer Botschafter aus den USA nach Israel zurückgekehrt war, wurde er von dem bekannten israelischen Publizisten Amos Elon für die Tageszeitung Haaretz interviewt. Elon fragte den Botschafter, was sein größter Erfolg in den USA gewesen sei. Der Botschafter antwortete:
  • „Mein größter Erfolg war, dass es mir gelungen ist, die amerikanische Administration davon zu überzeugen, dass Kritik an der Politik des Staates Israel Antisemitismus sei.“
  • Das hat die israelische Propaganda umstandslos übernommen und fortan auf jeden Kritiker der israelischen Politik angewendet, auch auf israelische und jüdische. Ganz besonders hat es in Deutschland funktioniert, weil man hier auch auf den Holocaust für diese Argumentation Bezug nehmen konnte. Und besonders gut funktioniert es immer noch bei den Gerichten, die sich vom Geruch des Volksgerichtshofs befreien wollen.

  • In meinem Fall begann es 2007 mit den absurd-merkwürdigen Urteil, in dem Prozess gegen Henryk M. Broder, der über mich und meinen holländischen Autoren Hajo Meyer, anlässlich seines Vortrags an der Uni in Leipzig, sagte: Abi und Hajo machen den Leipzigern den Adolf
  • Und warum? Wodurch machten wir den Adolf? Weil wir Israels Politik kritisierten. Nicht mehr und nicht weniger. Israels Politik zu kritisieren bedeutet für manche Zionisten offensichtlich „den Adolf machen“. Den Adolf machen bedeutet aber, Nazi und Antisemit sein.
  • Broder diffamierte Hajo Meyer, der 2016 im Alter von 90 Jahren starb, er sei ein „Berufsüberlebender“, weil er sich für Menschenwürde, Humanität, Frieden und Freiheit auch für die Palästinenser eingesetzt hat. Kann man einen Auschwitzüberlebenden noch übler beleidigen? Und wo bleibt hier die Menschenwürde?
  • Wie konnte das Niveau im deutschen Zeitgespräch soweit herabsinken?
  • Man kann heute nicht über Antisemitismus in Deutschland schreiben, ohne auch über die Protagonisten zu schreiben, die uns seit Jahren immer wieder weismachen wollen, wer die wirklichen Antisemiten seien. Wenn man sich mit dieser Debatte beschäftigt, dann notwendigerweise auch mit diesen Demagogen, Hetzern und Manipulatoren, denen der Antisemitismus-Vorwurf hauptsächlich dazu dient, jede Kritik an Israels Politik zu delegitimieren.
  • Früher oder später stößt man dabei zwangsläufig auf Henryk M. Broder. Und ich befasse mich deshalb so ausführlich mit ihm, weil er die Quelle der hier genannten Auseinandersetzungen ist und seit Jahren die treibende Kraft hinter den üblen Nachreden gegen inzwischen hunderte von Personen, die nichts anderes gemacht haben, als Israels Politik abzulehnen, und keineswegs Israel als Ganzes.
  • Seit Jahren versucht er hartnäckig und trickreich, mit einer Mischung Selbstgeffäligkeit, Chuzpe und Überheblichkeit, jede Kritik an Israel und seiner verhängnisvollen Politik zu verunglimpfen und gesellschaftlich inakzeptabel zu machen. Am leichtesten geht das, indem man die Vertreter berechtigter Kritik zu „Antisemiten“ erklärt, dann braucht man sich mit dem Inhalt der Kritik nicht mehr auseinanderzusetzen. In diesem Sinne wirft er selbst Juden und Israelis vor, „Antisemiten“ zu sein. Und darum geht es auch in meinem Prozess gegen den Droemer Verlag,
  • Apropos Droemer Verlag. Es ist schon eine Ironie der Geschichte, dass ein Verlag, der unmittelbar nach der Machtergreifung der Nazis arisiert wurde, heute als Beschützer der Juden und als Kämpfer gegen Antisemitismus auftritt und dabei ausgerechnet einen Juden attackiert, der sich für jüdische Werte einsetzt. Der arische Deutsche Adalbert Droemer hatte am Januar 1934 die Firma Th. Knaur Nachf. übernommen, nachdem die drei nichtarischen Inhaber der Firma, Willy Hendelsohn, Erich Henders und Irma Rahn, mit Wirkung zum 31. Dezember 1933 aus der Firma ausgeschieden waren.
  • Frank Bajohr, einer der renommiertesten Arisierungsforscher, hat in den Motiven und beim Verhalten der Erwerber jüdischen Eigentums drei Typen unterschieden, den „skrupellosen Profiteur“, den „stillen Teilhaber“ und den „gutwilligen Erwerber“. Zu den letzteren gehörte Adalbert Droemer gewiss nicht. Irma Rahn verließ Deutschland mit ihrem Ehemann Oberleutnant a.D. Günther Rahm mittellos schon 1934. In einem Wiedergutmachungsverfahren wurden die Erben 1967 für die obligatorische Reichsfluchtsteuer in Höhe von 30000 Reichsmark mit einem Almosen von 6000 DM entschädigt. Der Droemer-Knaur Verlag, der damals schon sehr wohlhabend und liquide war, hat nichts dazu beigetragen. Die Brüder Hendelsohn verließen Deutschland ebenfalls mittellos erst 1938. Erich Hendelsohn, der bereits 1920 seinen Namen in Henders umbenannt hatte, beging 1949 in Los Angeles Selbstmord. Seine Tochter erhielt in einem Vergleich vom 14. Februar 1962 eine Entschädigung von lächerlichen 10000 DM, obwohl der Verlag, der ihnen einmal gehört hatte, Millionen wert war.
  • Arisiert gab der nunmehr in Droemer umgetaufte Verlag in den Jahre 1934 bis 1945 eine Reihe von antisemitischen Titeln heraus und nahm nationalsozialistische Autoren und Parteimitglieder in sein Programm auf. Von alldem will Droemer heute aber nichts mehr wissen. Die jüdischen Inhaber tot, die Erben mit Almosen entschädigt, kann man sich jetzt auf die Seite der „Guten“ schlagen und Juden, die Israels Politik aus humanistischen und ethischen Gründen ablehnen, als Antisemiten denunzieren.
  • Natürlich sind weder Augstein, Butler, Grass oder Gabriel Judenhasser, noch handelt es sich bei der Linken um eine per se antisemitische Partei. Aber die Konditionierung der politischen Öffentlichkeit – das Zeigen die Fälle Grass, Augstein, Butler und Gabriel eben auch – funktioniert immer weniger.
  • Was also bleibt, sobald sich der Rauch der Nebelkerzen einmal lichtet? So sehr solche Schmähtiraden auch an der Grenze zum Rufmord kratzen, so stumpf sind sie tatsächlich geworden. Es ist zu offensichtlich, dass Antisemitismusvorwürfe zumeist substanzlos sind. Längst sind sie eher boulevardeske Polemik statt seriöser Anklagen.
  • Dennoch ist es höchste Zeit, dass sich die Gerichte mit solchen Phänomenen wie Broder beschäftigen und nicht automatisch, ohne Prüfung der Umstände, urteilen, dass Meinungsfreiheit das höchste Gut sei. Ich bin selbst Publizist und Verleger und würde immer die Meinungsfreiheit verteidigen, auch Meinungen, die es nicht wert sind, verteidigt zu werden. Beleidigungen, Diffamierungen und Rufmord sollten jedenfalls von Gerichten nicht straflos hingenommen werden, und Gerichte sollten nicht unbescholtene Menschen zwingen Beleidigungen und Rufschädigungen zu tolerieren..
  • Man muss tatsächlich angesichts so vieler skandalöser Fehlurteile fragen, ob deutsche Gerichte in solchen Fällen überhaupt zu entscheiden in der Lage sind. Ist die Last der deutschen Vergangenheit eventuell zu groß?
  • „Das Terrain ist abschüssig und gefährlich, und das Gericht wäre gut beraten, sich auf die Unterscheidung zwischen zulässiger Meinungsäußerung und Schmähkritik zu beschränken“, schreibt Sonja Zekri kürzlich in der Süddeutschen Zeitung. Aber was, wenn das Gericht nicht unterscheiden kann oder will? Dabei ist es eigentlich recht einfach. Die Richter sollten sich schlicht nach dem Grundgesetz richten. Dort wird es eindeutig geklärt.
  • Last but not least, Kommen wir zurück zum Prozess Melzer gegen den Droemer-Verlag und Juna Grossmann. Ist denn mein Prozess-Antrag wirklich so abwegig? Was habe ich denn verlangt? Nur das, was Juna Grossmann selbst im Prolog zum Buch zusichert, nämlich: „Die Namen wurden verändert“, was aber nicht einmal erforderlich war, denn sie wurden gar nicht genannt. Ich habe keine Änderung des Inhalts verlangt und am Inhalt und an der Botschaft der Geschichte wäre auch nichts verfälscht worden, wenn statt „Ganz in diesem Sinn verfasst auch der Publizist Abraham Melzer einen Brief an das Jüdische Museum…“ gestanden hätte „Ganz in diesem Sinn verfasste einer der Diskriminierten einen Brief an das Jüdische Museum…“ Mit dieser Änderung wäre auch die Fußnote überflüssig geworden.
  • Wäre der Droemer-Verlag auf meine Forderung eingegangen, dann hätte man sich den für Droemer sicher peinlichen Prozess ersparen können. Aber aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen hat der Droemer Verlag auf der Beibehaltung des Namens bestanden. Ähnlich wie vor fast 20 Jahren Henryk M. Broder. Warum bloß? Für Droemer dürfte dies wohl kaum eine Prinzipiensache sein, wie für mich. Droemer ist ein von den Nazis bzw. von Adalbert Droemer arisierter Verlag. Mit der Arisierung hat Droemer schon einmal einen Juden gedemütigt, verletzt und enteignet, was schließlich zu seinem Selbstmord führte.

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