Anmerkung der Redaktion: Der Artikel nimmt Anmerkungen und Ergänzungen aus deutscher Sicht mit auf.
von Helmut Suttor
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der digitalen Konferenz zum Thema Antisemitismus am 16. März 2021, organisiert von der Stadt Frankfurt,
wir möchten den Offenen Brief der 14 jüdischen Organisationen (OB.14) [i] an Sie unterstützen und einige Ergänzungen aus aktuell-deutscher Perspektive anfügen.
Zur IHRA-Definition:
Erstens: Für Deutschland lässt sich die im OB.14 angesprochene politische Instrumentalisierung der IHRA-Definition treffend durch eine Aktion des Simon Wiesenthal Zentrums (SWC) im letzten Jahr illustrieren. Diese Institution ist durch Herrn Marc Weitzmann auf der Konferenz nächste Woche vertreten. Das SWC hat auf seiner Liste der 10 schlimmsten antisemitischen Vorfälle des Jahres 2020 eine Initiative leitender Mitarbeiter deutscher, privater und staatlicher Kulturinstitutionen (darunter z.B. das Goethe-Institut) aufgeführt. Diese „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“[ii] wandte sich gegen den BDS-Beschluss des deutschen Bundestags, u.a. weil dieser durch Einschränkung der Meinungsfreiheit die Debattenkultur in Deutschland beschädige. Die Untergrenze des intellektuell Hinnehmbaren, mag jeder für sich selbst bestimmen. Unter objektiven Gesichtspunkten fragen wir allerdings, ob es mit der Bedrohung durch den Antisemitismus auf unserem Planeten tatsächlich so schlimm bestellt sein kann, wenn eine Initiative zu den schlimmsten antisemitischen Ereignissen des Jahres 2020 gezählt wird, die z.B. durch den Generalsekretär des deutschen Goetheinstituts unterstützt wurde – neben vielen anderen? Weiterlesen