Ist Dr. Josef Schuster größenwahnsinnig geworden?

von Eurich Lobenstein

Das sagt Wallenstein bei Schiller. Und wie erzählt man es seinen Kindern? Diese alte Frage, die spanische Realität „ad usum delphini“ darzustellen, ist nach wie vor aktuell. Antisemitismus, Holocaust, Apartheit, Israel, Adolf Hitler, all das „ad usum delphini“ will zur Befriedigung des Informationsbedürfnisses eines Kindes, aber ebenso zur Erinnerungserhaltung eines intellektuell ermüdeten Volkes, abgehandelt werden. Empörungsschreie? Nein, aber erstes Murren: Ist unser Volk wirklich intellektuell ermüdet?

Eins ist ganz offensichtlich: wenn Leute wie Franziska Giffey Regierende Bürgermeisterin (d.h. sonst Ministerpräsidentin) von 3 Millionen Berlinern werden kann, wenn eine Ursula von der Leyen, eine Annegret Kramp-Karrenbauer oder eine Christine Lamprecht en passant Verteidigungsministerinnen werden und eine Annalena Baerbock Außenministerin durch die Welt reist, alles natürlich alternativlos, dann stimmt etwas nicht mehr im Lande. Es gibt keine besseren als diese Damen von Welt, weil sich keine Besseren mehr für diese Ämter interessieren. Im Alten Rom mussten zuletzt die Leute gezwungen werden, Ämter in der staatlichen Verwaltung zu übernehmen. So schlimm ist es bei uns noch nicht. Oder doch schlimmer? Hätte sich der Kaiser mit einer Annalena Baerbock zufrieden gegeben, wie es der Souverän von heute hinnimmt? 

Ist die Aufzählung misogyn? Nein, auch die Herren der Regierung sind Leute mit spartanisch ausgestattetem Hirn und mäßigem Verstand: Horst Seehofer, Heiko Maaß, alles Namen ohne Schall und Rauch, die mit ihrem Abtritt bereits vergessen sind. Lindner als starker Mann? Er könnte genauso Buchner oder Eichner heißen, dieser Haselnussstrauchler. In keinem Wild-West-Film würde er überzeugend den Sherriff spielen können, ist aber für die Finanzen Deutschlands zuständig. Den Staat von früher gibt es bei uns nicht mehr. Die Ausübung staatlicher Macht endet vertikal irgendwo zwischen Landratsamt und Regierungsbehörde. Diese Institutionen können ganz konservativ noch alles durchsetzen, frei von Kontrolle von Oben. Denn darüber gibt es keine staatliche Macht mehr. Mögen sich Hauptleute und Feldwebel noch bemühen, Soldaten auszubilden, oberhalb von Major ist dann alles blauer Dunst. Das kann man von allen Bereichen so sagen: die Ordnungsämter verteilen am Tag noch munter Strafzettel an Falschparker, aber nachts gehört die Straße anderen.

Aber insular bleiben Elemente des Staates erhalten. Während im Ganzen nichts mehr richtig funktioniert, wie bei uns, wo tausende von Autobahnbrücken nie gewartet wurden, und bald nicht mehr schnell befahren werden können, versuchen sich die Institutionen trotzdem zu erhalten: So erhält sich die Justiz als solche, aber ihr Oberstaatsanwalt Ralph Knispel spricht vom Ende des Rechtsstaats. Wir haben also Gerichte ohne Rechtsstaat. Dieser grauenhafte Zustand lässt die Gefahr einer Anarchie wachsen, und zwar einer Anarchie in der Form von Behördenwillkür. Es ist wie in der Endphase des Weltkrieges 1945: entschlossene Kommandoführer, die Defätisten rücksichtslos niedermachen. Um das geht es heute auch: Staatsstrukturen zu erhalten, auch wenn sie nichts mehr bringen als Schund und Schrott, was etwa das staatliche Fernsehen allabendlich offenbart. Niemand kann diese Rundfunkanstalten abschaffen. Sie sind die festen Elemente des ruinösen Staates. In dieser Situation haben Wertebeauftragte, Antisemitismusbeauftragte und Inquisitoren Konjunktur:

Beispiel für die Justiz:

Jens Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Zuvor war er Richter am Landgericht Dresden. Bei der Bundestagswahl 2021 erhielt er kein Mandat mehr. Also hat er Anspruch auf Rückkehr ins Richteramt und einen entsprechenden Antrag gestellt. Der ist durch das Abgeordnetengesetz definiert: Maier hat sogar Anspruch auf die Rückkehr auf einen gleichwertigen Posten, wie er ihn früher innehatte.

Das Bundesgesetz soll nicht gelten, weil Maier nicht mehr in das Bild der sächsischen Gerichtsorganisation passt. Hat man von der EU aus nicht Polen kritisiert, das Richter disziplinieren will? Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sagte am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Dresden, sie werde sich nicht zur konkreten Personalie äußern. Über die Rechtslage im Allgemeinen habe sie bereits informiert. Theoretisch ist alles klar. Aber praktisch nicht:

Der Zentralrat der Juden drängt auf eine ungesetzliche Lösung des Falls in dem Sinn, dass Maiers Rückkehr vereitelt wird. Ersterer erwartet vom sächsischen Justizministerium die Möglichkeiten eines Disziplinarverfahrens oder einer Richteranklage zu nutzen. Der AfD-Politiker wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. (Anmerkung: hat rechtlich keine Bedeutung) Auch die sächsische CDU-Fraktion hat sich in die Debatte um die Personalie eingeschaltet. Sie forderte die Ausschöpfung aller disziplinarrechtlichen Möglichkeiten. Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, sagte der in Berlin erscheinenden »tageszeitung« (»taz«):

»Es erscheint mir, als seien hier die rechtlichen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft.«

Der jüdische Präsident reagierte auf ein Rechtsgutachten des sächsischen Justizministeriums, wonach die Behörde »grundsätzlich nicht befugt« sei, ein Disziplinarverfahren gegen eine Richterin oder einen Richter grundlos einzuleiten. »Wir sollten uns trotzdem keine Denkschranke auferlegen, das schließt die Richteranklage mit ein«. Präsident Schuster bezeichnete im Gespräch mit der »tageszeitung« die Rechtsauffassung des Justizministeriums als »wenig verständlich«, »nicht nachvollziehbar« und »beschämend«. »Es ist für mich völlig inakzeptabel, wie eine Person, die nach Auffassung des Verfassungsschutzes rechtsextremistisch einzustufen ist und gegen das Grundgesetz agiert, als Richter eingesetzt werden kann«, sagte der Präsident des Zentralrates. Er argumentierte, dass die Voraussetzung der »persönlichen Eignung« für das Richteramt insbesondere das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes sei. »Ich sehe in keiner Weise, wie dies bei einem Rechtsextremisten möglich sein soll«, sagte er (Anm.: der Text ist der Jüdischen Allgemeinen, nicht etwa der Jungen Freiheit entlehnt).

Schuster räumte aber auch ein, dass » die gesetzlichen Regelungen für die Voraussetzungen zur Aberkennung zum Richteramt nicht ausreichend konkret genug sind und vielleicht geschärft werden müssten«.

Um zu einer effektiven Diktatur von Verfassungsschützern (früher Gestapo) zu kommen, müssen also die Gesetze noch nachgeschärft werden. Die Nazis hatten ihrerzeit dafür ein paar Jährchen gebraucht; „wir“ werden etwas länger brauchen, weil unsere Institutionen weniger brutal vorgehen wollen. Trotzdem mag es sich krasser kaum vorstellen. Was immer der Mann als Bundestagsabgeordneter gesagt hat, er war nach dem Gesetz absolut geschützt. Das gilt seit den Anfängen der Parlamente im 19. Jahrhundert, aber ein Dr. Josef Schuster behackt dieses Fundament des Staatswesens. Er fordert den offenen Rechtsbruch, und wenn dieser nicht vollzogen wird, droht er, seine Joker-Karten von Antisemitismus und Werteverlust auszuspielen.

Was die jüdische Mehrheitsgesellschaft erwartet, bringt Schusters Jüdische Allgemeine jede Woche frisch zum Ausdruck:

In den USA soll Deborah Lipstadt als US- Antisemitismusbeauftragte ernannt werden. Die Republikaner in Amerika (Anm.: Die Jüdische Rundschau von Raffael Korenzecher schreibt dagegen stets in Sympathie für die US-Republikaner) opponieren dieser Ernennung. Warum aber wollen Jüdische Allgemeine und US-Demokraten Frau Lipstadt haben? Sie sei „eine anerkannte Akademikerin, die revisionistische Ideen wie die des 2016 gestorbenen Historikers Ernst Nolte für gefährlicher halte als die des britischen Holocaust-Leugners David Irving“.

Die jüdische Zentralgesellschaft will also Inquisitoren haben; wissen diese Leute, was sie tun? McCarthy oder Torquemada? Zur Erinnerung ein Zitat aus WIKIPEDIA:

1480 veröffentlichten Königin Isabella und König Ferdinand die Bulle „Exigit sincerae devotionis affectus“ des Papstes Sixtus IV. Durch sie erlaubte der Papst den Monarchen, Inquisitoren  zu ernennen, die sich besonders um die Conversos kümmern sollten, die ihre jüdischen Zeremonien, Riten und Gewohnheiten beibehielten. Das erste Autodafé  fand 1481 statt Die Inquisitoren verurteiltem in Sevilla 298 Personen zum Tod auf dem Scheiterhaufen und 79 Personen zu lebenslanger Haft. Es gab daraufhin eine große Anzahl von Beschwerden bei den reyes catholicos und bei Papst Sixtus IV. Der Papst kritisierte die Vorgehensweise der Inquisitoren zwar, weil sie offenbar nicht mit dem Kanonischen Recht vereinbar vorgegangen seien. Sixtus IV. änderte die Urteile trotzdem nicht ab.

Wer gestern noch glaubte, es ginge bei uns nur gegen Pöbeleien und Brutalitäten von Leuten des völkischen Bodensatzes, dem schwant es nun besser. Es geht darum, auch die subtilste Kritik an der noch bestehenden Nachkriegsordnung zu unterbinden. Diese Ordnung ist brüchig geworden, weil sie seit 30 Jahren nicht mehr von einem Sowjetsystem an ihrer Ostflanke gestützt wird. Sie bröckelt langsam vor sich hin. Die geistigen Kreuzfahrschiffe können sich heute kreuz und quer bewegen, auch auf deutschen Wellen.

Eine Untersuchung, welche die Deutsche Welle (DW) zu Vorwürfen von Antisemitismus bei Mitarbeitern und Partnersender in Auftrag gegeben hat, kommt zum Ergebnis, dass die Anschuldigungen, die in Artikeln der „Süddeutschen Zeitung“ und des Magazins „Vice“ erhoben worden sind, nicht nur bei fünf  Mitarbeitern der Deutschen Welle, sondern sogar bei acht weiteren als antisemitische Äußerungen nachweisbar seien. Die Suspendierung der fünf zunächst belasteten Mitarbeiter sei gerechtfertigt, bei den acht weiteren gelte es, „den Vorwürfen noch nachzugehen“. Im Fall der wegen antisemitischer Darstellungsweisen kritisierten Partnersender der Deutschen Welle lautet die Empfehlung, die Partnerschaft mit  Ma’an News Palestine und der Palestinian Broadcasting Corporation (PBC) sei zu beenden. Im Fall des jordanischen Senders Royal TV rate man, „in den Dialog zu treten und eine Zusammenarbeit nur unter der Bedingung neu einzugehen, wenn die antisemitischen Karikaturen gelöscht werden. Für die Berichterstattung müsse vertraglich versichert werden, dass künftig keine antisemitischen Inhalte mehr vermittelt werden“. Der in der Presse wegen Nähe zur Hisbollah kritisierte libanesische Sender Al Jadeed habe indes „in den letzten Jahren eine deutlich kritischere Haltung zur Hisbollah entwickelt“. Eine weitere Zusammenarbeit könne „in Betracht kommen, wenn für die Berichterstattung vertraglich versichert wird, dass es künftig keine antisemitischen Inhalte mehr geben wird“.

Alles klar. Zwar weiß niemand, was die inkriminierten Personen wirklich gesagt und getan hatten, was in diesem Zusammenhang als „Antisemitismus“ gelten soll, aber die Entlassenen haben offensichtlich politische Positionen vertreten, die der offiziellen Linie nicht entsprachen. Das ist in „freien Medien“ nicht mehr zulässig. „Antisemitisch“ im klassischen Sinn werden sie sich nicht profiliert haben, aber gegen die Apartheid des „jüdischen Staates“ waren sie wahrscheinlich eingestellt. Verbotener Weise, weil Apartheid verboten ist und daher Israel kein Apartheidsstaat sein kann. Alles logisch im Sinne der Inquisition.

Was uns für die Berichterstattung durch die Medien blüht, kann man von den behördlichen Strukturen her abschätzen. Bundeswehr, Polizei und andere Kommandoinstitutionen kennen „Stabsstellen für Compliance und Werte“, besetzt mit dem Compliance- und Wertebeauftragten. Natürlich haben sie auch Antisemitismusbeauftragte, aber der eine ergänzt den anderen. Dem Beauftragten kann noch eine Referentin als Ansprechstelle für alle Fragen und Hinweise im Zusammenhang mit Compliance assistieren, wie es die Privatwirtschaft bereits unternimmt. Ihre Aufgabe ist es, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens zu den Themen Korruptionsprävention und Compliance-Risiken zu sensibilisieren und regelmäßig zu schulen.  Die Weiterentwicklung des wertebasierten Compliance-Managementsystems sichert die Integration von Compliance im Alltagsgeschäft. Beispiel:

Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOGOWE, die naturgemäß Mieter unterschiedlicher Provenienz betreut, hat sogar einen Ombudsmann. Der Ombudsmann steht allen HOWOGE-Mitarbeitern sowie externen Personen als Ansprechpartner außerhalb der HOWOGE zur Verfügung. Im Fokus seiner Arbeit stehen Zweifels- und Konfliktfälle, Fragen der Compliance des persönlichen Verhaltens und Sachverhaltsaufklärung. Der Ombudsmann behandelt die erhaltenen Hinweise streng vertraulich und bewahrt damit die Anonymität des Gesprächspartners. Ein Lenkungsausschuss Compliance und Werte unterstützt als Hauptgremium die Unternehmensführung bei der Kontrolle und Weiterentwicklung des Compliance-Managementsystems.

Man kann schon den vorauseilenden Gehorsam der sozial orientierten Wirtschaft erkennen. Regelmäßige und verpflichtende Aus- und Fortbildungsseminare und ein Anti-Diskriminierungstrainings für alle Beschäftigten sollen das Wissen und die Fähigkeit, mit Rassismus, Sexismus und Diskriminierung jedweder Art umzugehen, verstärken. Weiterhin muss die Bereitschaft zur Gegenrede bei diskriminierenden und abwertenden Äußerungen bei allen Beschäftigten gestärkt werden, um die Selbstregulierungs- und „Gesundhaltungsprozesse“ der Behörde zu unterstützen.

Wohin das zuletzt führt, bekunden die Werte- und Antisemitismusbeauftragten der Ämter. Das BKA (Bundeskriminalamt)  geht noch einen Schritt weiter: Die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen muss gestärkt werden. Allen Beschäftigten muss klar sein, dass es in ihrer Verantwortung liegt, Fehlverhalten von Kollegen nicht zu tolerieren. Ein weiterer Baustein für die Zukunft der Institution liegt in der Einstellungspraxis. Hier muss kritisch geprüft werden, ob die bisherigen Einstellungstest wirklich gewährleisten, dass Bewerber:innen die notwendigen Wertüberzeugungen und Einstellungen für die Arbeit im BKA mitbringen. Auf gesellschaftspolitisches Wissen, Demokratiebewusstsein und politische Allgemeinbildung muss im Bewerbungsprozess besonderer Wert gelegt und die notwendigen Konsequenzen gezogen werden, wenn diese nicht vorliegen.

Durch die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft „Werte“ und der Position des Wertebeauftragten sind erste Schritte getan worden, die auch zeigen, dass der Behördenleitung die Wichtigkeit der Thematik bewusst ist.

Bravo, Herr Dr. Josef Schuster; schaufeln Sie ruhig weiter am Grab des individuell geprägten Judentums in der Diaspora. Für diese wird ein glaubensstarker deutscher Staat unerträglich, weil er durch und durch moralisch orthodox werden muss.  Vielleicht finden Sie neben den Antisemitismusbeauftragten auch geeignete Judenreferenten, die für mehr Auswanderung von (natürlich halachischen) Juden nach Israel Sorge tragen können. Alles schon mal da gewesen.

Ein Gedanke zu „Ist Dr. Josef Schuster größenwahnsinnig geworden?

  1. Bitte nicht ganz so schwarz sehen. Die Beurteilung unserer aktuellen Politiker teile ich auch. Doch gibt es jetzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Es erklärt faktisch die Bundestagsresolution vom 17. 05. 2019 gegen BDS für verfassungswidrig.
    Fast gleichzeitig bezeichnet A I international Israel als Apartheidsstaat. Schließlich hat schon das europäische Menschenrechtsgericht in Strassburg den Staat Frankreich verurteilt, zu Unrecht bestrafte Aktivisten von BDS zu entschädigen. Ein früherer israelischer Generalstaatsanwalt erklärt den A I Bericht in einer deutschen Zeitung für gerechtfertigt.
    Die Verleumder sollten sich gefälligst im Internet einmal den A I Bericht über Iran für 2020/21 ansehen. Dann wird sich nämlich herausstellen, daß er noch wesentlich härter ist als der Apartheidsvorwurf gegen Israel. An all diesen Entwicklungen haben die Verleumder jetzt zu kauen und werden sich den Tatsachen irgendwann zu stellen haben.

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