von Jürgen Jung
Am 13. Dezember 2017 verabschiedete der Münchner Stadtrat einen Beschluss gegen die angeblich „antisemitische BDS-Kampagne“. Seit dieser Zeit ist es nicht mehr möglich, städtische oder von der Stadt subventionierte Räume für Veranstaltungen zu mieten, die sich kritisch mit der menschen- und völkerrechtswidrigen israelischen Politik auseinandersetzen, denn diese würden – so die Unterstellung – geradezu zwangsläufig auch die BDS-Bewegung thematisieren, und selbst die kritische Erörterung dieses Phänomens und des Stadtratsbeschlusses ist untersagt. Dies gilt sogar für Veranstaltungen mit israelischen oder jüdischen Referenten. Abgesehen von der Peinlichkeit, dass Deutsche hier Juden als Antisemiten verunglimpfen, läuft dies hinaus auf eine massive Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Rede- und Versammlungsfreiheit, was die breite Mehrheit der Stadtratsmitglieder – mit der rühmlichen Ausnahme der Linken – offensichtlich nicht sonderlich gestört hat, genauso wenig wie die ausdrückliche Verurteilung von Antisemitismus durch die BDS-Bewegung selbst, die zudem von vielen Israelis und Juden weltweit unterstützt wird.
Der Stadtratsbeschluss krankt ja im Kern an der Gleichsetzung von Israel und Judentum, wobei genau dies wiederum den Kritikern der israelischen Politik als Ausweis ihres Antisemitismus projektiv vorgeworfen wird. Weiterlesen