In Deutschland wütet eine Hexenjagd gegen Israel-Kritiker. Kulturschaffende haben die Nase voll

von Itay Mashiach

Wissenschaftler werden boykottiert, weil sie eine Petition unterschrieben haben, Künstler werden überprüft und kritische Texte werden zensiert. In einem beispiellosen Schritt haben sich nun führende deutsche Kultureinrichtungen zusammengeschlossen, um zu erklären: Es reicht

 

Nirit Sommerfelds Musical-Show tourt seit Jahren durch Deutschland. Unterstützt von ihrer Klezmer-Band trägt Sommerfeld Texte und Lieder auf Deutsch und Jiddisch vor, die von der Kristallnacht, der Sehnsucht nach Israel und von Chanukka in der Diaspora handeln. Jahrelang war die 59-jährige Sängerin, die in Israel geboren und in Deutschland aufgewachsen ist, der Liebling der jüdischen Gemeinde in München, wo sie lebt.

Doch als Sommerfeld vor zwei Jahren einen Standardantrag auf öffentliche Förderung für ihre Show einreichte, stieß sie bei den freundlichen Sachbearbeitern im Münchner Kulturreferat auf ein Hin und Her und auf Verzögerungen bei der Bearbeitung ihres Antrags. „Am Ende hieß es: ‚Wären Sie vielleicht bereit, dass wir den Text der Arbeit vorher bekommen? Vielleicht ist es möglich, hier und da noch Änderungen vorzunehmen.'“ Sommerfeld war schockiert. „Wie bitte? Wollen Sie mich etwa zensieren?“, schoss sie zurück. Die Finanzierung bekam sie nicht.

Letztes Jahr mietete sie einen Club für eine Veranstaltung anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Band. Der Besitzer des Clubs schickte ihr ein förmliches Schreiben, in dem sie aufgefordert wurde, „schriftlich zu bestätigen, dass im Rahmen der Veranstaltung keine antisemitischen Inhalte zum Ausdruck kommen“ – andernfalls sei der Club gezwungen, die Show abzusagen. Sommerfeld reagierte mit einer scharf formulierten Antwort. „Seit 10 Jahren treten wir mit einem Programm auf, in dessen Mittelpunkt die Geschichte meines Großvaters steht, der in einem Konzentrationslager ermordet wurde“, schrieb sie und fügte in fetter Schrift hinzu: „Darf ich Sie daran erinnern, dass [er] von Antisemiten in Sachsenhausen ermordet wurde?“  Weiterlesen

Der Nahostkonflikt, die Kirchen und das Alte Testament

von Ludwig Watzal

Der israelisch-palästinensische Konflikt, besser bekannt als Nahostkonflikt, gilt gemeinhin als ein Konflikt um Land, i. e. „Palästina“ oder „Eretz Israel“ (das Land Israel), wie es vom israelischen Politestablishment genannt wird. Dieser Terminus impliziert bereits einen religiösen Besitzanspruch, der subkutan immer mitgedacht werden muss, wenn man sich mit den Nahostkonflikt beschäftigt. Dieser religiöse Aspekt des Konflikts ist zentral in Peter Bingels Untersuchung.

Im Zentrum dieses Buches steht das Alte Testament, das ein Teil der „heiligen Schrift“ für die Kirchen darstellt. Für religiöse und nationalistische Juden ist das Alte Testament, besser bekannt als hebräische Bibel, nichts weniger als  „Volksgründungs- und Volksgeschichtsbuch“: Landverheißungen und  Kolonisationsbefehle werden für bare Münze genommen und in die Gegenwart übertragen. Folglich werden alle Gewaltexzesse gegen Palästinenser in den besetzten Gebieten oder gegenüber israelischen Palästinensern im Kernland Israel legitimiert, insbesondere von nationalistisch-religiösen Kreisen.  Weiterlesen

Annette Groth – Krisenmanagement, Antisemitismuskeule und Palästinafrage

Interview mit Annette Groth auf Promosaik.

Wie stark ist die Antisemitismusvorwurfswaffe in Deutschland heute immer noch? 

Erschreckend stark! Schon kleine Kritische Äußerungen mit Bezug auf Menschenrechtsverletzungen oder auch vorsichtiges Hinterfragen der israelischen Positionen wird mit der Antisemitismuskeule bestraft. Aus lauter Angst vor dem Antisemitismusvorwurf schweigt die Mehrheit der Deutschen, einschließlich der meisten „Linken“, zu den gravierenden Menschenrechtsverletzungen durch israelische SiedlerInnen und/oder SoldatInnen. In den letzten Monaten sind so viele palästinensische Häuser und Olivenbäume zerstört worden wie nie zuvor. Auch die Zahl der absichtlich verletzten PalästinenserInnen ist außergewöhnlich hoch! >>>

Zeit der Verleumder: Universelle Werte werden auf den Kopf gestellt und Denkverbote praktiziert

von Arn Strohmeyer

Seitdem Israel und seine Anhänger den israelbezogenen Antisemitismus erfunden haben, gehören in Deutschland Diffamierung und Denunziation zum politischen Alltag. Wenn es um Israels Besatzungspolitik oder BDS geht, haben Differenzierung und eine offene Debatte bei den Wächtern über diesen neuen Antisemitismus keine Chance. An der Einstellung zu Israels umstrittener Politik wird alles gemessen – sachliche Feststellungen und die Aufzählung von Fakten gelten da nicht mehr, alle kritischen Aussagen zum Thema werden von diesen Inquisitoren zum antisemitischen Stereotyp umgedeutet und die Beschuldigten werden mit dem schlimmsten Vorwurf überschwemmt, den man heute machen kann: mit NS-Vergleichen. Es versteht sich von selbst, dass solche Vorwürfe besonders schwer wiegen, denn die Stigmatisierung als „Antisemit“ stellt die Betroffenen unmittelbar in den direkten Zusammenhang mit den monströsen Verbrechen der Nazis, gipfelnd im Holocaust. Das ist gewollt, denn jede Kritik an Israels brutalem Vorgehen gegen die Palästinenser soll erstickt werden.  Weiterlesen

FDP-Fraktion gegen ideologisch-begründete Raumvergabe in Frankfurt/Main

Antrag

der FDP Fraktion

Praxis der Raumvergabe der Stadt Frankfurt bei Veranstaltungen des BDS oder BDS-nahen Organisationen

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen nach der Auffassung des Magistrats das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.11.2020 (Az.: 4 B 19.1358) in Bezug auf die Praxis der Stadt Frankfurt bei der Raumvergabe für Veranstaltungen des BDS oder BDS-nahen Organisationen hat? Die Darstellung soll in Form eines Berichtes erfolgen, der den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt wird.

Begründung:

In der Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.11.2020 heißt es u.a.:

„Mit dem Urteil vom 17.11.2020 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Klage eines Münchener Bürgers stattgegeben, der in einem städtischen Veranstaltungssaal eine Podiumsdiskussion zu der Boykottbewegung BDS („Boycott, Divestment and Sanctions“) durchführen will. Den Antrag auf Überlassung einer geeigneten Räumlichkeit hatte die beklagte Landeshauptstadt unter Bezugnahme auf einen Grundsatzbeschluss ihres Stadtrats vom 13.12.2017 abgelehnt. Darin war festgelegt worden, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden dürfen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, oder diese unterstützen. Der Benutzungsausschluss wurde damit begründet, dass es sich um eine antisemitische Kampagne handele, die gegen die geltende Verfassungsordnung verstoße.

Der für das Kommunalrecht zuständige 4. Senat des BayVGH ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat dem Kläger ein Recht auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung auch für Veranstaltungen dieser Art zugesprochen. Die Stadt als Träger öffentlicher Einrichtungen dürfe zwar deren Zweck festlegen und auch bestimmte Arten von Nutzungen ausschließen. Sie müsse dabei aber das höherrangige Recht und insbesondere die Grundrechte beachten. Einem Bewerber allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu verwehren, verstoße gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Etwaige antisemitische Äußerungen könnten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht bereits aufgrund ihres Inhalts einen Ausschluss rechtfertigen, sondern erst dann, wenn damit die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet werde. Es sei gegenwärtig nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle mit den Boykottaufrufen der Befürworter der BDS-Kampagne erreicht werde. Wenn eine öffentliche Einrichtung für Veranstaltungen zu allgemeinpolitischen Fragen zur Verfügung gestellt werde, dürften nicht nur die von dem Einrichtungsträger gebilligten Themen und Meinungen zugelassen werden.“

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist auch für Frankfurt relevant, da hier ein Magistratsbeschluss vom 25.08.2017 (M 165) vorliegt, der ähnlich dem Münchener Beschluss die Vergabe von städtischen Räumen an BDS oder BDS-nahen Organisationen untersagt. Eine verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung ist somit bei entsprechenden Raumverboten vorprogrammiert. Die rechtliche Relevanz der Entscheidung des BayVGH erstreckt sich auch auf Rechtsstreitigkeiten außerhalb Bayerns.

 Antragsteller:

StV. Dr. Uwe Schulz

gez.: StV. Annette Rinn, Fraktionsvorsitzende

Sind die „Antisemitsmusbeauftragten“ nur gewöhnliche Antizionismusbeauftragte?

von Eurich Lobenstein

Der Antisemit ist ein Mensch wie Du und ich; abweichendes Kennzeichen soll sein, daß er was gegen Juden habe. Nur: was ist damit gemeint? Es wird kaum einen Juden geben, der  zu 100 Prozent zu allem Ja und Amen sagt, was in Israel oder in der Diaspora geschieht. Manches ist verbesserungsbedürftig, anderes schwer zu kritisieren.  Die nebulöse Definition führt dazu, daß die altehrwürdige Dame Charlotte Knobloch Herrn Abraham Melzer einen „berüchtigten Antisemiten“ nennt, weil er, idealistisch wie manch ein Jude ist, der schleichenden Judaisierung arabischer Gebiete im Westjordanland schriftstellernd opponiert.

Man könnte ganz nach Sigmund Freud analytisch vorgehen; die Persönlichkeit gliedert sich in „Es“ und „Ich“ und in „Über-Ich“. C. G. Jung hat die Persönlichkeit in Intro- und Extrovertierte gegliedert, Meyer und Squibb haben dieses System immer weiter subtilisiert. Bleiben wir beim Alt-Meister Freud. Er selbst spricht von einem instinktiven Antisemitismus (des „Es“) der germanischen und slawischen Völker, denen die christliche Religion zuwider ist; weil aber das ihnen aufoktroyierte Christentum ein jüdisches Derivat ist, sublimierten diese Leute ihren Haß gegen die christlich-moralische Bevormundung auf die Juden.  Weiterlesen

Auf Antisemitismus (oder das, was manche dafür halten) kommt es bei der Meinungsfreiheit nicht an

von Lothar Zechlin

Dürfen Kommunen die Überlassung ihrer Räume für Veranstaltungen verweigern, auf denen die Forderungen der Palästinensischen BDS-Bewegung („Boycott, Divestment and Sanctions“) diskutiert werden sollen, weil sie diese Bewegung für antisemitisch halten? Der Bayerische VGH hat diese seit Jahren umstrittene Frage mit dem Urteil vom 17.11.20201) verneint. Die Stadt München ist dazu verpflichtet, einem Münchner Bürger einen Veranstaltungsraum für eine in diesem Themenkomplex angesiedelte Podiumsdiskussion zu verschaffen. Damit liegt zum ersten Mal ein ausführliches Urteil eines oberen Verwaltungsgericht vor. Ein vergangener Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 20192), mit dem die Stadt Oldenburg zur Raumüberlassung verpflichtet worden ist, hat sich nur kursorisch mit der Angelegenheit befasst. Bei dem Münchner Fall handelt es sich hingegen um eine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren, die sich deshalb wesentlich ausführlicher mit der Materie auseinandersetzt. >>>

 

Nirit Sommerfeld zu School of Unlearning Zionism

Hallel Rabin, Gefangene

von Amira Hass

Mit ihrem privilegierten Hintergrund hätte Hallel Rabin ihren Militärdienst im Geheimdienst leisten können. Oder beim Armeefunk. Oder in einer kampffreien Einheit, die prestigeträchtig genug ist, um ihre zukünftige Karriere zu fördern. Aber Rabin, die knapp über 19 Jahre alt ist, aus der anthroposophischen Gemeinde Harduf stammt und noch nie Fleisch, Huhn oder Fisch gegessen hat, lehnt es ab, eingezogen zu werden, weil sie gegen jede Art von Gewalt ist.

Sie hätte Wege finden können, die Einberufung zu umgehen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Sie hätte vorgeben können, religiös zu sein, oder aus Gründen der psychischen Gesundheit entlassen werden können. Doch stattdessen bemüht sie sich darum, dass die israelische Armee die Legitimität ihrer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkennt. Als ich diese Kolumne am Montag schrieb, meldete sie sich zum dritten Mal seit August bei einem Rekrutierungszentrum der Armee – und soll erneut ihre Weigerung, Soldatin zu werden, und ihren Wunsch, stattdessen freiwilligen Zivildienst zu leisten, erklären.  Weiterlesen