von Jamie Stern-Weiner
Vorwort
Was als Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angepriesen wird, ist keine Definition, hat wenig mit Antisemitismus zu tun und wurde von der IHRA weder geschrieben noch gebilligt. Das sind die Ergebnisse dieses akribisch recherchierten und politisch brisanten Berichts.
Wissenschaftler und Rechtsexperten haben überzeugend argumentiert, dass die Definition des IHRA inkohärent, vage, anfällig für politischen Missbrauch und nicht zweckdienlich ist. Sie erfüllt nicht einmal die elementarste Anforderung an eine Definition, nämlich zu definieren. Die entscheidende Rolle von Pro-Israel-Lobbygruppen bei der Ausarbeitung und Förderung der Definition ist ebenfalls erwiesen.
Dieser bemerkenswerte Bericht bekräftigt diese Schlussfolgerungen. Aber er betritt auch wichtiges Neuland. Expertenkritik und politische Kontroversen haben sich auf eine Liste von 11 hochproblematischen Beispielen vermeintlich antisemitischer Aussagen und Verhaltensweisen konzentriert. Sieben dieser 11 Beispiele beziehen sich auf Israel. Alle diese Beispiele, so die Befürworter Israels, bildeten einen integralen Bestandteil der IHRA-Definition.
Der Bericht zeigt, dass das Entscheidungsgremium der IHRA, das Plenum, in der Tat beschlossen hat, alle diese Beispiele aus der Definition auszuschließen. Die IHRA-Definition enthält keine Beispiele. Wenn hierüber weitverbreitete Verwirrung herrscht, dann deshalb, weil die Verfechter der Beispiele innerhalb und außerhalb der IHRA die Entscheidung des Plenums systematisch und methodisch falsch dargestellt haben.
Die Beispiele, die fälschlicherweise als Teil der IHRA-Definition dargestellt werden, wurden benutzt, um legitime Kritik an Israel zu delegitimieren und zu zensieren und, weiter gefasst, um die freie Rede über Israel zu beschneiden. Dies schirmt Israel von der Rechenschaftspflicht für seine schweren Menschenrechtsverletzungen ab, die folglich unkontrolliert weitergehen. Weiterlesen