Hundert Jahre Heimatland?

von Ludwig Watzal

Das Buch erzählt eine Geschichte der Juden vom Ende des 19. Jahrhunderts bis heute. Die Leserschaft erhält eine Lektion in alternativem Geschichtsunterricht. Abseits der Dauerberieselung durch den zionistischen Narrative schreibt hier ein liberal-konservativer jüdischer Deutscher, was das authentische Judentum über Israel und das Verhalten ihrer politischen Führung denkt. Es wird schnell klar, dass Judentum und zionistische Doktrin unvereinbar sind.

Rolf Verleger, Professor Emeritus an der Universität Lübeck, plädiert sowohl für ein anderes Israel als auch für ein anderes Judentum, das den Zionismus abschütteln muss. Den nationalreligiösen Gralshütern der zionistischen Doktrin dürfte dies nicht passen. In weiser Voraussicht antizipiert der Autor, dass diese das Buch „antisemitisch“ nennen werden. „Hoffentlich! Wenn nicht, wird es mir nicht gut gelungen sein.“  Weiterlesen

KoPI – eine antidemokratische Vorverurteilung

Ich war am Samstag, den 24. Februar 2018 Zeuge einer kafkaesken Teufelsaustreibung bei KoPI. Es wurde über mich debattiert und ich wurde verurteilt, ohne, dass ich etwas zu meiner Verteidigung vorbringen konnte und durfte, was jedem Beschuldigten bei deutschen Gerichten (und auch anderswo) nicht nur zusteht, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich wurde in Abwesenheit verurteilt, was in der Regel in autoritären Regimen passiert. Ich durfte dazu nichts sagen und wäre dazu auch gar nicht in der Lage gewesen, da ich ja nicht wusste, weswegen man mich abgelehnt hat. Die lupenreinen Demokraten vom KoPI-Sprecherkreis haben alles getan, um es zu verhindern.

Inzwischen habe ich erfahren, was der Grund war. Eigentlich ein rein formaler, und darüber hätte man mit mir offen sprechen können, so wie im folgenden Brief des Sprecherkreises an mich vorgeschlagen. Ich war vorbereitet, ihnen eine Erklärung abzugeben und war auch bereit, den Namen meines „Vereins“ (SEMIT – die andere jüdische Stimme), den ich ihn schon seit immerhin 30 Jahren führe, zu ändern, damit keine Verwechselungsgefahr besteht. Aber offensichtlich war das nur ein vorgeschobener Grund. In Wirklichkeit ging es um etwas ganz anderes. Da ich aber nicht an den Diskussionen teilnehmen konnte, weiß ich immer noch nicht genau, worum.  Weiterlesen

„Die verfolgte Religion – Antisemitismus in Europa“

von Marlene Stripecke

Meine bisherige Meinung, dass Phoenix qualitätvolle, gut überlegte und mutige Sendungen biete, muss ich revidieren.

Bereits der Titel „die verfolgte Religion – Antisemitismus in Europa“ ist suggestiv.  A priori  schließt er jeglichen Gedanken aus, der die Besatzungspolitik der israelischen Regierung als Ursache für einen wachsenden Unmut, ja Hass im arabischen-muslimischen Bevölkerungsanteil in den europäischen Ländern betrachtet. Ist Ihnen nicht klar, dass diese israelische Politik für Angehörige der muslimischen Gesellschaft in Europa eine Provokation ist? Äußerst bedenklich ist ferner, dass jüdische Gemeinden z.B. in Deutschland  völlig kritiklos diese israelische Besatzungspolitik unterstützen, jede Kritik daran als „Antisemitismus“ bezeichnen und nach Kräften versuchen, öffentliche Einrichtungen zu zwingen, „Palästina-freundlichen“ Veranstaltungen keine Räume zur Verfügung zu stellen.

Bereits der Titel tut so, als hätte die allgemeine Öffentlichkeit irgendeine Ahnung über Inhalte der jüdischen Religion, könnte entsprechend  daran also auch etwas ablehnen. D.h. es werden aus der Vergangenheit religiöse und wirtschaftliche Ressentiments gegen Juden, die weithin vergessen worden sind,  in unsere Gegenwart  gezogen, die eigentlich heutzutage niemand mehr kennt, weil sie glücklicherweise tabuisiert und in der Öffentlichkeit nicht mehr erwähnt worden sind. Soviel zum Titel. 

Was die Zusammensetzung des Podiums betrifft, so war überdeutlich und journalistisch völlig inakzeptabel, dass bis auf den schweigenden österreichischen Journalisten alle anderen TeilnehmerInnen wohl einen familiär jüdischen  Hintergrund haben und daher Interessen- und Familientrauma- geleitet argumentierten. Unisono. Das Thema hätte einen erfahrenen und im Thema versierten Moderator verdient, keinen erschreckten willfährigen Zuhörer der Mehrheitsmeinung am Tisch, der immer wieder die stimmenstarke Frau Schapira zu Wort kommen ließ. Als Zuhörer spürte man förmlich die Angst des Moderators, durch eine kritische Mini-Frage ins Visier der Antisemitismusjäger zu geraten.   Weiterlesen

Fire and Fury. Klatsch und Tratsch im Weißen Haus

von Ludwig Watzal

Fire_and_Fury

Nach der Lektüre dieses Buches fragt man sich, warum das politische Washington das Buch von Michael Wolff so begeistert aufgenommen hat, obwohl es nichts anderes als Klatsch und Tratsch aus dem Weißen Hause zwischen zwei Buchdeckeln zusammengefasst hat. Dieses Geschwätz wurde bereits weitestgehend in der Regenbogenpresse breitgetreten. Dass man einen unseriösen Schreiberling wie Wolff so im Weißen Haus hofiert hat, spricht nicht gerade für die Professionalität des Personals. Das einzig Substantielle in dem Buch kam von Steve Bannon, Präsident Trumps „Chefstrategen“.

Das Buch war ein Mediencoup, der nur für den Autor lukrativ war. Dass Wolff nicht an Aufklärung interessiert ist, zeigt folgender  Ausspruch: “ Seth Rich ist tot und ich bin reich: Mann, was für eine großartige Welt! Die Leute wollen mein Buch, nicht die Wahrheit über Rich.“ Für die unaufgeklärte deutsche Öffentlichkeit nur so viel zur Hinrichtung von Seth Rich.  Weiterlesen

Kriminalisierung des Opfers

von Amos Gvirtz

Gemäß dem Urteilsspruch des Richters Yoav Atar vom Beer Sheva Bezirksgericht ist Scheich Sayah Abu Medigham Al Touri ein Krimineller, der eine 10-monatige Gefängnisstrafe verdient, weil er auf ein Land eingedrungen ist, das seiner Meinung nach ihm gehört. Dieses Urteil wurde gefällt noch ehe das Gericht zu einer Entscheidung über die Besitzansprüche dieses Landes kam. Der Richter urteilte, das Scheich Sayah für 10 Monate ins Gefängnis gehen und eine Strafe von 36 000 Schekel bezahlen muss, zusätzlich bekommt er eine fünfmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung falls er wieder das Gebiet vonAl Araqib betritt.

Dies ist Land, welches Scheich Sayahs Urgroßvater 1905 von jemandem vom Al Uqbi Stamm um das Gebiet von Al Araqib herum kaufte. Im Jahre 1952 sagte der israelische Militärgoverneur dem damaligen Scheich des Stammes, dass die Armee plane, auf dem Gebiet Manöver abzuhalten und der Stamm das Gebiet für ein halbes Jahr verlassen müsse bis die Manöver vorbei seien. Als sie zu ihrem Land zurückkamen wurde ihnen gesagt, sie müssten Pacht bezahlen. Natürlich lehnten sie es ab, Pacht für ihr eigenes Land zu bezahlen.  Weiterlesen

Israelkritik und Antisemitismusvorwurf. Veranstaltungsverbote als Problem der Meinungsfreiheit

von Johannes Feest

2016 wehrte sich die „Jüdische Stimme“, ein in Berlin ansässiger Verein jüdischer Mitbürger/innen, gegen die Kündigung seines Vereinskontos durch die Bank für Sozialwirtschaft. Die Kündigung ging auf einen Hinweis zurück, dass der Verein die gegen Israel gerichtete BDS-Boykottkampagne unterstütze. Seitdem mehren sich die Fälle, in denen mutmaßlichen BDS-Unterstützer/innen kurzfristig Veranstaltungsräume gekündigt werden.

Andererseits weisen Organisationen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung auf eine Zunahme antisemitischer Ressentiments in der Bevölkerung hin, wobei der Antisemitismus häufig als Kritik an Israel maskiert sei. Zudem steige die Zahl antisemitischer Übergriffe. Dem begegnete die Bundesregierung kürzlich mit einem Kabinettsbeschluss zu einem erweiterten Antisemitismus-Begriff, der demnächst vermutlich bei der Vergabe von Fördermitteln u.ä.m. wirksam wird. Zugleich wurde nach den Protesten gegen die umstrittene Jerusalem-Entscheidung der Vereinigten Staaten hierzulande eine Verschärfung des Strafrechts gegen das Flaggen-Verbrennen gefördert.

Der folgende Beitrag von Johannes Feest greift diese Diskussionen auf: Wie viel Kritik an der israelischen Politik muss und soll erlaubt sein? Welchen Begriff von Antisemitismus sollten staatliche Stellen sinnvoller Weise anwenden? Und was muss der Staat dulden bzw. in welchem Rahmen darf er in die politische Auseinandersetzung eingreifen?

……

Die Meinungsfreiheit gilt in Deutschland als ein für die demokratische Gesellschaft zentrales Grundrecht. Dem entspricht ein normativ besonders starker Schutz in Art. 5 Grundgesetz (GG). Der Nahostkonflikt und die seit 50 Jahren andauernde Okkupation des Westjordanlandes beginnen jedoch diese Meinungsfreiheit ernsthaft zu gefährden. Kritiker der Politik der israelischen Regierung sehen sich mit Veranstaltungsverboten, dem Entzug von Lehraufträgen, Publikationsbehinderungen u.ä. konfrontiert.1 Zur Begründung der Behinderungen wird dabei vielfach ein Antisemitismusbegriff ins Feld geführt, der auch Kritik am Zionismus oder an der Politik der israelischen Regierung als antisemitisch klassifiziert. Als Hauptbeispiel für diesen „neuen Antisemitismus“ gilt die transnationale BDS-Kampagne, welche versucht, Israel durch „Boycott, Divestment and Sanctions“ 2 zur Beendigung der Okkupation palästinensischer Gebiete zu veranlassen.  Weiterlesen

Die Hauptstadt (Jerusalem) und das Völkerrecht

von Gerhard Fulda

Trumps Erklärung zu Jerusalem ist ein gefährlicher Beitrag zur Vermischung von völkerrechtlichen Kriterien und politischen Zielen.

Über keine andere Stadt der Welt hat es historisch so viel Streit gegeben wie über Jerusalem. Seit 2000 Jahren und wohl auch noch früher. Das jüngste Ausrufungszeichen hat Präsident Trump am 6. Dezember 2017 gesetzt. Kurz vor Weihnachten also, zu einer Zeit, in der die Augen von Millionen aus religiösen Gründen auf das «heilige Land» gerichtet sind. Dem amerikanischen Präsidenten ging es natürlich um Politik, das heisst um Macht. Doch in dieser neuesten Phase des Kampfes um Jerusalem ist nicht nur ein verschärfter Streit über die künftige Ausrichtung des klassischen Nahostkonflikts ausgebrochen, sondern die Erklärung selbst, ihr Inhalt und ihre Form, werden ganz unterschiedlich verstanden, analysiert und interpretiert.

Einigkeit besteht weltweit in der Feststellung, dass die Erklärung eine Zäsur markiert. Aber was er wirklich gesagt und gemeint hat, was neu daran ist, ob es «nur» eine politische Zeitenwende sein will oder als Bruch des Völkerrechts be- und verurteilt werden müsste – darüber streiten Regierungen, Journalisten und Gelehrte. In diesen Streit will sich dieser Artikel mit einer vertieften Analyse der rechtlichen Aspekte einmischen.  Weiterlesen

Will Heiko Maas antiisraelische Demonstranten gerichtlich verfolgen lassen?

von Wolfgang Behr

Sehr geehrter Herr Justizminister Maas.

Am 5.12. 2015 eröffneten Sie zusammen mit ihrer israelischen Kollegin, der Justizministerin Ayelet Shaked in Berlin eine Konferenz mit dem Titel: „Rechtsstaat und Demokratie“ und beschworen die „gemeinsamen Werte“, die beide Länder freundschaftlich verbinden würden.

Anlässlich der kürzlichen Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels durch den US-Präsidenten gab es antiisraelische Demonstrationen bei denen auch eine selbstgebastelte israelische Fahne verbrannt wurde. Der Ruf aus 1500 Kehlen „Tod den Juden“ stellte sich ja sehr rasch als fake heraus. Trotzdem drohten Sie, Demonstranten gerichtlich verfolgen zu lassen.

Ich habe mich dann gefragt, ob es nicht gerechtfertigter wäre, Sie ins Gefängnis zu schicken? Denn Ihre offensichtliche Komplizenschaft mit der obszönen israelischen Besatzungspolitik, die dem humanitären Völkerrecht Hohn spricht und Ihre darin zu Ausdruck kommende moralische Gefühllosigkeit legen es eigentlich nahe.
Die von Ihnen so hofierte Justizministerin Shaket hat ja gerade erst bekannt, dass der Zionismus, also die israelische Staatsideologie mit Völkerrecht und Menschenrechten nichts zu tun habe, weil er seine eigene Gesetzlichkeit und Moral verfolge. Dazu passt, ihre Forderung, dass man arabische Frauen töten solle, damit sei keine Schlangen gebären können.

Der jetzige israelische Verteidigungsminister Avigdor Lieberman sagte im letzten Wahlkampf, man solle „Arabern, die sich nicht loyal verhielten, die Köpfe abhacken“. Beide Aussagen wären in Deutschland mit Sicherheit straffällig.
Jedes Jahr laufen mehrere tausend jüdische Israelis am sogen. Jerusalem Day durch die palästinensische Altstadt von Jerusalem mit der Parole „Death to the Arabs!“ Der pensionierte israelische General Levin vertritt die Auffassung, dass „die Palästinenser die Besatzung verdienten“.

Wenn man dann noch im Betracht zieht, dass Israel seit Jahrzehnten Dutzende von UN-Resolutionen missachtet, dann ist es doch nachvollziehbar, dass Muslime weltweit Wut auf Juden in Israel und in der Diaspora haben. Zumal sich auch noch viele jüdische Gemeinden ausserhalb Israels mit seiner Politik solidarisieren.

Sehr geehrter Herr Justizminister. Es wäre doch viel realitätsnäher, sich für die Anerkennung des Staates Palästina einzusetzen anstatt Israelkritikern mit Strafen zu drohen.

Grußformel

Gilad Atzmon: „Hitler-Apologet“, Verschwörungstheoretiker und Holocaust-Revisionist?

von Ludwig Watzal

Die Online-Zeitung „Neue Rheinische Zeitung“ (NRhZ) vergibt alle zwei Jahre den Kölner Karlspreis für engagierte Literatur und Publizistik. In diesem Jahr fiel die Wahl auf den Journalist Ken Jebsen. Die Veranstaltung fand im Berliner Filmpalast „Babylon“ statt. Das Ganze hatte nur einen Schönheitsfehler: Der Preisträger sagte kurz vorher ab, ebenso sein Laudator Mathias Bröckers.

Kurz vor Toresschluss zog Jebsen scheinbar die Reißleine. Auch seine wortreiche, nachgeschobene Erklärung vernebelt mehr als sie aufklärt. Dabei sind die Dinge doch viel einfacher. Auf Neudeutsch sagt man, he avoided the elephant in the room, sprich er leugnete das Offensichtliche. Wie es scheint, wollte er nicht auf einer Veranstaltung zusammen mit Gilad Atzmon gesehen werden, die auch noch zu seinen Ehren gerichtlich durchgesetzt worden ist.

Da ich die wortreichen, aber nicht eindeutigen Erklärungen Jebsens für vorgeschoben halte, habe ich ihm am 19. Dezember 2017 um 13.08 Uhr folgende Fragen per Mail zukommen lassen:  Weiterlesen