von Arn Strohmeyer
Deutsche Politiker übertreffen sich zur Zeit geradezu in Solidaritätserklärungen für Israel und sein „Recht auf Selbstverteidigung“. Nun gibt es Völkerrechtler, die solche Aussagen durchaus kritisch sehen. So hält der amerikanisch-jüdische Völkerrechtler Richard Falk dieses Argument nicht für stichhaltig, da eine Besatzungsmacht kein Recht auf Selbstverteidigung für sich in Anspruch nehmen kann.
Ähnlich argumentiert Norman Paech: „Wer eine völkerrechtliche Besatzung aufrechterhält und seine Pflichten daraus nicht nur vernachlässigt, sondern grob verletzt, dem steht nicht das Recht auf Selbstverteidigung zu. Er ist der Angreifer, gegen den Widerstand erlaubt ist. Die UNO-Generalversammlung hat bereits 1974 mit den Resolutionen 3236 und 3327 die PLO als legitime Vertreterin des palästinensischen Volkes anerkannt. Das bedeutete die Anerkennung des vollen Selbstbestimmungsrechtes für das palästinensische Volk sowie das Recht, es mit allen Mitteln durchzusetzen. (…) Der Widerstand der Palästinenser ist aber an das humanitäre Völkerrecht gebunden und verbietet den Angriff auf zivile Ziele. Die Raketen aus dem Gazastreifen sind daher ohne Zweifel völkerrechtswidrig.“ Weiterlesen