Verbot der Stadt Frankfurt am Main gegen BDS-Aktivistinnen durch Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben

Stadt Frankfurt muss Veranstaltung „Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit der BDS – Die Klage der BT3P“ im Saalbau stattfinden lassen

Die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative BT3P von Amir Ali, Judith Bernstein und Christoph Glanz hat vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof recht bekommen in Frankfurt am Main städtische Räume anzumieten. Mit Hilfe des Berliner Rechtsanwalts Ahmed Abed konnte per Eilantrag die Raumnutzung gegen das proklamierte BDS-Verbot durchgesetzt werden. Wörtlich heißt es im Beschluss des 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 8 B 3012/20) vom 04.12.2020:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig aufgegeben, dem Antragsteller zu 2) zur Durchführung der Veranstaltung „Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit statt Zensur – Die Klage der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS Beschluss des Deutschen Bundestages“ den „Großen Saal“ im Saalbau Südbahnhof am 5. Dezember 2020 zu den üblichen Vertragsbedingungen in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung zu stellen“

Amir Ali: „Drei Jahre nach dem Beschluss der Stadt Frankfurt gegen die BDS-Bewegung ist jetzt vom Gericht geklärt, dass die Stadt uns nicht verbieten kann, zu fordern, dass die israelische Besatzung beendet werden muss und gleiche Rechte für alle Menschen in Israel und Palästina zu fordern. Die Stadt Frankfurt, aber auch der Bundestag dürfen unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit nicht weiter verletzen und ihre Beschlüsse zurücknehmen.“

Judith Bernstein: „Zum zweiten Mal hat der Bürgermeister Uwe Becker versucht die Diskussion über palästinensische Menschenrechte zu verhindern und ist wieder gescheitert. Letztes Jahr hat Becker vergeblich versucht einen Vortrag mit mir als jüdische Sprecherin der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe versucht zu verhindern. Becker hat mich dabei mit dem antisemitischen Mörder von Hanau verglichen, weswegen ich Klage gegen die Stadt Frankfurt eingereicht habe.“

Christoph Glanz: „Die Stadt Frankfurt lässt Demonstrationen von antisemitischen Querdenkern zu, aber möchte immer wieder Diskussionen von palästinensischen und jüdischen Linken zu Palästina und Israel verhindern. Den einzigen denen sie dabei hilft ist der ultrarechten israelischen Regierung und ihrer Besatzungs- und Apartheidspolitik. Die israelische Besatzung und Apartheid machen während der Pandemie keine Pause und deshalb werden wir weiter dagegen arbeiten.“

Ahmed Abed, Rechtsanwalt der BT3P: „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit der Aufhebung des Verbots gegen BDS den Frankfurter Beschluss rechtlich irrelevant erklärt. Das Bayerische Verwaltungsgerichshof, das Verwaltungsgericht Köln und der Niedersächsische Oberverwaltungsgericht konnten in früheren Urteilen keinen Antisemitismus in der BDS-Bewegung feststellen und haben alle Verbote aufgehoben. Der Bundestag sollte nun handeln und den Beschluss gegen BDS zurücknehmen und stattdessen die völkerrechtswidrige Besatzung Israels deutlich verurteilen. Der Europäische Gerichtshof hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert die Kennzeichnungspflicht von israelischen Siedlerwaren durchzusetzen, um die illegale israelische Besatzung zu beenden.“

Gegen den Bundestagsbeschluss zum Verbot der BDS haben die BT3P Klage eingereicht. Mit dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof sind sie zuversichtlich den Prozess gegen den Bundestag zu gewinnen.

Bereits im Oktober 2019 hat der Bürgermeister Frankfurt am Main Uwe Becker versucht, eine Veranstaltung mit dem Titel „Meinungsfreiheit statt Zensur“ in Frankfurt zu verhindern, zu der ich geladen war. Becker drohte dem Club Voltaire alle städtischen Förderungen zu entziehen. Der Raumentzug wurde damals durch eine einstweilige Verfügung vor Gericht rückgängig gemacht.

BT3P bittet freundlich um eure Unterstützung! Bitte spendet für unsere Klage (Spendeninfomationen auf bt3p.org).

Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an press@bt3p.org . Gerne stellen wir alle relevanten Dokumente zur Verfügung.

#BT3P sind Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz        //       bt3p.org // twitter.com/BT3Pteam

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Anmerkung der Redaktion: Der Beauftragte für Antisemitismus, sorry Antisemitismusbeauftragter,und Bürgermeister Uwe Becker sowie zionistischer Lobbyist, hat wieder einmal eine Ohrfeige vom  Hessischen Verwaltungsgericht erhalten. Wann trennt sich OB Peter Feldmann endlich von Becker, der permanent das Grundrecht auf Meinungsfreiheit mit Füßen tritt?

FDP-Fraktion gegen ideologisch-begründete Raumvergabe in Frankfurt/Main

Antrag

der FDP Fraktion

Praxis der Raumvergabe der Stadt Frankfurt bei Veranstaltungen des BDS oder BDS-nahen Organisationen

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen nach der Auffassung des Magistrats das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.11.2020 (Az.: 4 B 19.1358) in Bezug auf die Praxis der Stadt Frankfurt bei der Raumvergabe für Veranstaltungen des BDS oder BDS-nahen Organisationen hat? Die Darstellung soll in Form eines Berichtes erfolgen, der den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt wird.

Begründung:

In der Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.11.2020 heißt es u.a.:

„Mit dem Urteil vom 17.11.2020 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Klage eines Münchener Bürgers stattgegeben, der in einem städtischen Veranstaltungssaal eine Podiumsdiskussion zu der Boykottbewegung BDS („Boycott, Divestment and Sanctions“) durchführen will. Den Antrag auf Überlassung einer geeigneten Räumlichkeit hatte die beklagte Landeshauptstadt unter Bezugnahme auf einen Grundsatzbeschluss ihres Stadtrats vom 13.12.2017 abgelehnt. Darin war festgelegt worden, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden dürfen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, oder diese unterstützen. Der Benutzungsausschluss wurde damit begründet, dass es sich um eine antisemitische Kampagne handele, die gegen die geltende Verfassungsordnung verstoße.

Der für das Kommunalrecht zuständige 4. Senat des BayVGH ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat dem Kläger ein Recht auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung auch für Veranstaltungen dieser Art zugesprochen. Die Stadt als Träger öffentlicher Einrichtungen dürfe zwar deren Zweck festlegen und auch bestimmte Arten von Nutzungen ausschließen. Sie müsse dabei aber das höherrangige Recht und insbesondere die Grundrechte beachten. Einem Bewerber allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu verwehren, verstoße gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Etwaige antisemitische Äußerungen könnten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht bereits aufgrund ihres Inhalts einen Ausschluss rechtfertigen, sondern erst dann, wenn damit die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet werde. Es sei gegenwärtig nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle mit den Boykottaufrufen der Befürworter der BDS-Kampagne erreicht werde. Wenn eine öffentliche Einrichtung für Veranstaltungen zu allgemeinpolitischen Fragen zur Verfügung gestellt werde, dürften nicht nur die von dem Einrichtungsträger gebilligten Themen und Meinungen zugelassen werden.“

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist auch für Frankfurt relevant, da hier ein Magistratsbeschluss vom 25.08.2017 (M 165) vorliegt, der ähnlich dem Münchener Beschluss die Vergabe von städtischen Räumen an BDS oder BDS-nahen Organisationen untersagt. Eine verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung ist somit bei entsprechenden Raumverboten vorprogrammiert. Die rechtliche Relevanz der Entscheidung des BayVGH erstreckt sich auch auf Rechtsstreitigkeiten außerhalb Bayerns.

 Antragsteller:

StV. Dr. Uwe Schulz

gez.: StV. Annette Rinn, Fraktionsvorsitzende

Sind die „Antisemitsmusbeauftragten“ nur gewöhnliche Antizionismusbeauftragte?

von Eurich Lobenstein

Der Antisemit ist ein Mensch wie Du und ich; abweichendes Kennzeichen soll sein, daß er was gegen Juden habe. Nur: was ist damit gemeint? Es wird kaum einen Juden geben, der  zu 100 Prozent zu allem Ja und Amen sagt, was in Israel oder in der Diaspora geschieht. Manches ist verbesserungsbedürftig, anderes schwer zu kritisieren.  Die nebulöse Definition führt dazu, daß die altehrwürdige Dame Charlotte Knobloch Herrn Abraham Melzer einen „berüchtigten Antisemiten“ nennt, weil er, idealistisch wie manch ein Jude ist, der schleichenden Judaisierung arabischer Gebiete im Westjordanland schriftstellernd opponiert.

Man könnte ganz nach Sigmund Freud analytisch vorgehen; die Persönlichkeit gliedert sich in „Es“ und „Ich“ und in „Über-Ich“. C. G. Jung hat die Persönlichkeit in Intro- und Extrovertierte gegliedert, Meyer und Squibb haben dieses System immer weiter subtilisiert. Bleiben wir beim Alt-Meister Freud. Er selbst spricht von einem instinktiven Antisemitismus (des „Es“) der germanischen und slawischen Völker, denen die christliche Religion zuwider ist; weil aber das ihnen aufoktroyierte Christentum ein jüdisches Derivat ist, sublimierten diese Leute ihren Haß gegen die christlich-moralische Bevormundung auf die Juden.  Weiterlesen

Auf Antisemitismus (oder das, was manche dafür halten) kommt es bei der Meinungsfreiheit nicht an

von Lothar Zechlin

Dürfen Kommunen die Überlassung ihrer Räume für Veranstaltungen verweigern, auf denen die Forderungen der Palästinensischen BDS-Bewegung („Boycott, Divestment and Sanctions“) diskutiert werden sollen, weil sie diese Bewegung für antisemitisch halten? Der Bayerische VGH hat diese seit Jahren umstrittene Frage mit dem Urteil vom 17.11.20201) verneint. Die Stadt München ist dazu verpflichtet, einem Münchner Bürger einen Veranstaltungsraum für eine in diesem Themenkomplex angesiedelte Podiumsdiskussion zu verschaffen. Damit liegt zum ersten Mal ein ausführliches Urteil eines oberen Verwaltungsgericht vor. Ein vergangener Beschluss des OVG Lüneburg aus dem Jahre 20192), mit dem die Stadt Oldenburg zur Raumüberlassung verpflichtet worden ist, hat sich nur kursorisch mit der Angelegenheit befasst. Bei dem Münchner Fall handelt es sich hingegen um eine Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren, die sich deshalb wesentlich ausführlicher mit der Materie auseinandersetzt. >>>

 

Charlotte Knoblochs Rolle in München und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes

Verehrte Frau Knobloch,

das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat Sie offensichtlich schockiert. Mich nicht. Ich fand es gut, dass es sich für die Meinungsfreiheit ausgesprochen hat und ich habe mich nicht darüber gewundert, dass Sie es „skandalös“ fanden, denn jede Kritik an der Politik des Staates Israel finden sie skandalös, und ein Urteil über Meinungsfreiheit ist für Sie offensichtlich gleichzeitig und Beweis für den Hass auf den Staat Israel. Ein solcher Realitätsverlust ist krankhaft. Da kann man doch an Ihrem Geisteszustand zweifeln. Es wundert mich nicht, wenn nichtjüdische Menschen ihr selbstherrliches Verhalten kritisieren.

Seit Jahren finden Sie kein Wort der Selbstkritik, was längst schon angebracht wäre. Sie und die Führung des Zentralrats sind kopflos und treu ergeben der völkerrechtswidrigen israelischen Politik, unter der Führung des nationalistischen Rassisten Benjamin Netanjahu, und Sie befinden sich in einer Sackgasse, aus der Sie keinen Ausweg finden. Sie schreien fortwährend „Haltet den Dieb!“, dabei sind Sie der Dieb. Sie sehen ihre Umwelt, wenn nicht sogar die ganze Welt, durch eine jüdisch-zionistische Brille und glauben Judenfeindschaft dadurch zu bekämpfen, dass Sie gegen die Verfassung, gegen unser Grundgesetz agitieren. Versuchen Sie es doch mal im Einklang mit Recht auf Meinungsfreiheit, die Sie permanent für sich selbst einfordern. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit, auch wenn er eine Meinung vertritt, die Ihnen nicht passt.  Weiterlesen

„Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Meinungsfreiheit den Rücken“

Die Stadt München hatte ihre Räumlichkeiten einer geplanten Podiumsdiskussion verweigert. Es sollte bei der Diskussion um Kritik an einem Stadtratsbeschluss gehen, der der Stadt das Recht einräumt, Veranstaltungen öffentliche Räumlichkeiten zu verweigern, die sich kritisch mit der Politik Israels auseinandersetzen. Diesen Ratsbeschluss hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Verweis auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit kassiert. Der Münchner Journalist Rolf-Henning Hintze berichtet für die NachDenkSeiten über das Urteil. Im Anhang kommentiert Peter Vonnahme, selbst ehemals Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, das Urteil und bezeichnet es als „Meilenstein im Kampf für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung“. >>>

Hallel Rabin, Gefangene

von Amira Hass

Mit ihrem privilegierten Hintergrund hätte Hallel Rabin ihren Militärdienst im Geheimdienst leisten können. Oder beim Armeefunk. Oder in einer kampffreien Einheit, die prestigeträchtig genug ist, um ihre zukünftige Karriere zu fördern. Aber Rabin, die knapp über 19 Jahre alt ist, aus der anthroposophischen Gemeinde Harduf stammt und noch nie Fleisch, Huhn oder Fisch gegessen hat, lehnt es ab, eingezogen zu werden, weil sie gegen jede Art von Gewalt ist.

Sie hätte Wege finden können, die Einberufung zu umgehen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Sie hätte vorgeben können, religiös zu sein, oder aus Gründen der psychischen Gesundheit entlassen werden können. Doch stattdessen bemüht sie sich darum, dass die israelische Armee die Legitimität ihrer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkennt. Als ich diese Kolumne am Montag schrieb, meldete sie sich zum dritten Mal seit August bei einem Rekrutierungszentrum der Armee – und soll erneut ihre Weigerung, Soldatin zu werden, und ihren Wunsch, stattdessen freiwilligen Zivildienst zu leisten, erklären.  Weiterlesen

‘Good’ Arabs Tell the Israeli Story

If an Arab dares to tell the story of his own people, he’s a traitor and enemy of Israel. Actor and filmmaker Mohammed Bakri respond to Attorney General Avichai Mendelblit’s criticism of his 2002 movie, ‘Jenin, Jenin.’

by Mohammed Bakri

Attorney General Avichai Mendelblit submitted a position paper last week stating his belief that the film I directed, “Jenin, Jenin,” damages the good name of Israel’s soldiers. I was in shock. The attorney general is supposed to be the figure who, in a properly run country, stands up for the principles of justice and democracy more than anyone else.

I’ve never claimed to have a monopoly on the truth because I know that no one has such a monopoly. Truth is relative and multifaceted.

I was born in the Galilee village of Bana, to Salah and Saida, my parents. My native language is Arabic, and my religion is Islam. I did not choose to be who I am, where my home will be, or what my identity will be. I was born a Semite, a descendant of Abraham. That does not make me better or worse than others. I never thought that my race was superior to other races. My main interest was and still is the human being as such.

Fortunately, or unfortunately, I was born in a land that devours its inhabitants. A land of two peoples, each laying a claim to it, saying that it belongs to them and to them only – while the truth is that both of them belong to the land because out of it they have come and to it, they shall return.  Weiterlesen