von Johannes Feest
2016 wehrte sich die „Jüdische Stimme“, ein in Berlin ansässiger Verein jüdischer Mitbürger/innen, gegen die Kündigung seines Vereinskontos durch die Bank für Sozialwirtschaft. Die Kündigung ging auf einen Hinweis zurück, dass der Verein die gegen Israel gerichtete BDS-Boykottkampagne unterstütze. Seitdem mehren sich die Fälle, in denen mutmaßlichen BDS-Unterstützer/innen kurzfristig Veranstaltungsräume gekündigt werden.
Andererseits weisen Organisationen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung auf eine Zunahme antisemitischer Ressentiments in der Bevölkerung hin, wobei der Antisemitismus häufig als Kritik an Israel maskiert sei. Zudem steige die Zahl antisemitischer Übergriffe. Dem begegnete die Bundesregierung kürzlich mit einem Kabinettsbeschluss zu einem erweiterten Antisemitismus-Begriff, der demnächst vermutlich bei der Vergabe von Fördermitteln u.ä.m. wirksam wird. Zugleich wurde nach den Protesten gegen die umstrittene Jerusalem-Entscheidung der Vereinigten Staaten hierzulande eine Verschärfung des Strafrechts gegen das Flaggen-Verbrennen gefördert.
Der folgende Beitrag von Johannes Feest greift diese Diskussionen auf: Wie viel Kritik an der israelischen Politik muss und soll erlaubt sein? Welchen Begriff von Antisemitismus sollten staatliche Stellen sinnvoller Weise anwenden? Und was muss der Staat dulden bzw. in welchem Rahmen darf er in die politische Auseinandersetzung eingreifen?
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Die Meinungsfreiheit gilt in Deutschland als ein für die demokratische Gesellschaft zentrales Grundrecht. Dem entspricht ein normativ besonders starker Schutz in Art. 5 Grundgesetz (GG). Der Nahostkonflikt und die seit 50 Jahren andauernde Okkupation des Westjordanlandes beginnen jedoch diese Meinungsfreiheit ernsthaft zu gefährden. Kritiker der Politik der israelischen Regierung sehen sich mit Veranstaltungsverboten, dem Entzug von Lehraufträgen, Publikationsbehinderungen u.ä. konfrontiert.1 Zur Begründung der Behinderungen wird dabei vielfach ein Antisemitismusbegriff ins Feld geführt, der auch Kritik am Zionismus oder an der Politik der israelischen Regierung als antisemitisch klassifiziert. Als Hauptbeispiel für diesen „neuen Antisemitismus“ gilt die transnationale BDS-Kampagne, welche versucht, Israel durch „Boycott, Divestment and Sanctions“ 2 zur Beendigung der Okkupation palästinensischer Gebiete zu veranlassen. Weiterlesen