Uwe Becker, der Möchtegern-Jude, hat zu einem Bürgermeister-Treffen eingeladen

von Helmut Suttor

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Becker,

gestatten Sie einige Anmerkungen zu Ihrem Brief an Abraham Melzer (Mein lieber Herr Melzer), weil Sie sich ja auch auf unseren Brief an die Teilnehmer beziehen:

  • Die Veranstaltung wurde von Frankfurt aus mit organisiert. Sie listen Teilnehmer aus aller Herren Länder auf. Aus Deutschland ist niemand dabei, außer Bürgermeister Becker, der im Übrigen an keiner Stelle klar stellt, dass er in seiner Stadt nicht der erste Bürgermeister ist.
  • Ich habe nicht alle Beiträge gesehen. Einige gingen nicht über ritualisierte Pflichtübungen hinaus, was bei Veranstaltungen dieser Art nicht zu vermeiden ist. Dort wo v.a. die Bürgermeister und die Verantwortlichen in jüdischen Gemeinden und Organisationen über die Auseinandersetzung mit Antisemtismus in ihren Kommunen berichteten war es durchaus auch interessant und informativ.
  • Viele Beiträge waren doch erkennbar von einem universellen Ansatz im Hinblick auf die Menschenrechte geprägt. Wenige brachten dies in so expliziter Form zum Ausdruck, wie die Bürgermeisterin Femke Helsema von Amsterdam, die ausführte, der Kampf gegen den Antisemitismus werde entwertet, wenn die Aufnahme von Untersuchungen des Internationalen Gerichtshofs zu möglichen Kriegsverbrechen der Israelischen Regierung im Gaza-Konflikt als antisemitisch denunziert werden, wie dies durch Ministerpräsident Netanyhu geschehen ist. Dieses Argument liegt auf der Linie der Kritik an der politischen Funktionalisierung des Antisemitsmusvorwurfs, wie wir dies in unserem Brief am Beispiel SWC / Initiative GG 5.3. Weltoffenheit angesprochen haben.
  • Im Unterschied zu diesen Stimmen auf der Veranstaltung vertreten Sie doch keinen universellen Ansatz zu Menschen- und Völkerrecht, wie es dem Grundgesetz entspricht. Wenn es um die Palästinenser geht, ignorieren Sie die Menschenrechte bzw. treten offen für den Bruch des Völkerrechts ein, wie in Ihrer Stellungnahme für den Trump-Plan. In Ihrem Statement auf der Konferenz beriefen Sie sich auf die Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland, obwohl für Sie die Grundwerte unserer Verfassung offensichtlich eine Angelegenheit politischer Opportunität sind.
  • Zur „Einschüchterung“ von Bürgermeister Leoluca Orlando, der neben dem Bürgermeister von Bologna seine Teilnahme zurückgezogen hat: Orlando war bisher 24 Jahr Bürgermeister von Palermo. Er ist international bekannt für seinen Kampf gegen die Mafia und lebt unter permanenten Polizeischutz. Der soll sich einschüchtern lassen von ein paar Briefen, die ihm die Nichtteilnahme an Ihrer Veranstaltung nahe legen. Das ist Ihr Ernst, Herr Becker?

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Werder Bremen kämpft jetzt gegen den Abstieg und gegen den Antisemitismus

Anmerkungen der Redaktion: Angeblich übernehmen  jetzt im Namen von Toleranz und Weltoffenheit  die Bundesliga-Verein die fragwürdige IHRA-Definition von Antisemitismus, die von der Israellobby nicht nur Deutschland, sondern der EU abgezwungen worden ist. Ihr einziger Zweck ist die Immunisierung der israelelischen Okkupations- und Expansionspolitik gegen Kritik, indem man jegliche Kritik an dieser Politik als „Antismeitismus“ stigmatisiert. Wäre es nicht ein Segen, wenn Werder Bremen zusammen mit dem Antisemitismus „absteigen“ würde?

von Arn Strohmeyer

Der Bundesliga-Fußball- Club Werder Bremen will künftig gegen Antisemitismus vorgehen. Der Präsident des Vereins, Hubertus Hess-Grunewald, erklärte jetzt: „Der SV Werder steht seit Jahren für Vielfalt und Toleranz und zeigt ‚klare Kante‘ gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus. Dieses Bekenntnis untermauern wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern, Fans und Mitarbeitern/innen durch zahlreiche Projekte, Workshops und Aktionsspieltage.“

Der Werder-Präsident fährt fort: „Daher ist es für uns wichtig, dass wir uns der IHRA-Definition anschließen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, diese Einordnung zu verbreiten und für eine offenes und tolerantes Miteinander einzustehen.“ Der Präsident erläutert dann noch das Engagement des Vereins: Ein gemeinsames Verständnis von Antisemitismus sei eine Voraussetzung für dessen Bekämpfung. Immer mehr Profi-Klubs schlössen sich der Definition an, um ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und deutlich zu machen, dass Antisemitismus im Fußball keinen Platz habe. (Zu Einzelheiten der IHRA-Definition siehe Anhang)  Weiterlesen

Zum Ersten Gipfeltreffen der Bürgermeister gegen Antisemitismus organisiert durch Combat Anti-Semitism (CAM):

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel nimmt Anmerkungen und Ergänzungen aus deutscher Sicht mit auf.

von Helmut Suttor

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der digitalen Konferenz zum Thema Antisemitismus am 16. März 2021,  organisiert von der Stadt Frankfurt,

wir möchten den Offenen Brief der 14 jüdischen Organisationen (OB.14) [i] an Sie unterstützen und einige Ergänzungen aus aktuell-deutscher Perspektive anfügen.

Zur IHRA-Definition:

Erstens: Für Deutschland lässt sich die im OB.14 angesprochene politische Instrumentalisierung der IHRA-Definition treffend durch eine Aktion des Simon Wiesenthal Zentrums (SWC) im letzten Jahr illustrieren. Diese Institution ist durch Herrn Marc Weitzmann auf der Konferenz nächste Woche vertreten. Das SWC hat auf seiner Liste der 10 schlimmsten antisemitischen Vorfälle des Jahres 2020 eine Initiative leitender Mitarbeiter deutscher, privater und staatlicher Kulturinstitutionen (darunter z.B. das Goethe-Institut) aufgeführt. Diese „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“[ii] wandte sich gegen den BDS-Beschluss des deutschen Bundestags, u.a. weil dieser durch Einschränkung der Meinungsfreiheit die Debattenkultur in Deutschland beschädige. Die Untergrenze des intellektuell Hinnehmbaren, mag jeder für sich selbst bestimmen. Unter objektiven Gesichtspunkten fragen wir allerdings, ob es mit der Bedrohung durch den Antisemitismus auf unserem Planeten tatsächlich so schlimm bestellt sein kann, wenn eine Initiative zu den schlimmsten antisemitischen Ereignissen des Jahres 2020 gezählt wird, die z.B. durch den Generalsekretär des deutschen Goetheinstituts unterstützt wurde – neben vielen anderen?  Weiterlesen

Die „neun Leben“ des jüdischen Verlegers Joseph Melzer

von Ludwig Watzal

Erinnerungskultur genießt einen hohen Stellwert in Deutschland. Jetzt liegen die Lebenserinnerungen des jüdischen Verlegers Joseph Melzers vor. In ihnen wird ein jüdisches Leben  im 20 Jahrhundert entfaltet, das in jeder Beziehung als außergewöhnlich bezeichnet werden kann. Der Autor  habe „neun Leben  gelebt“. Diese Behauptung macht neugierig.

Joseph Melzer wurde 1907 in Kuty, einem Städtchen in Galizien, in die K. u. K.-Monarchie (Donaumonarchie) geboren. Am Ende des Ersten Weltkrieges fiel ein Teil Galiziens an Polen und Melzer war fortan Pole. Kaiser Franz Joseph wurde als Vaterfigur verehrt. „Der Kaiser schützte seine Juden, und die Juden liebten ihren Kaiser.“ In dieser „kleinen Welt“ gab es keinen Antisemitismus. Judenhass wurde so wahrgenommen „wie Sommer und Winter“. „Judenhass habe ich erst viel später im Deutschland der zwanziger und frühen dreißiger Jahre kennengelernt.“  Weiterlesen

Jüdische Verbrechen

Anmerkung der Redaktion:  Wäre es nicht an der Zeit, wie es schon oft gefordert wurde, dem Antisemitismusbeauftragten Felix Klein einen Antisemitismusbeauftragten zur Seite zu stellen, der unterscheiden kann zwischen Antisemitismus und  antisemitischen Philosemitismus. Ich schließe mich der Schlagzeile von Amos Gvirtz, zumal „jüdische Verbrechen“ das ist, was der Zionismus eigentlich wollte. Herzl wollte nicht nur „jüdische Polizisten“, sondern auch „jüdische Verbrecher“, damit der Staat der Juden so wird, wie alle anderen Staaten auch. Allerdings hat er nicht geahnt, dass im Staat der Juden, in Israel, die Verbrechen vom Staat begangen werden.

von Amos Gvirtz

Ich nehme an, jeder Jude würde in der obigen Schlagzeile Antisemitismus wittern. Wir Juden haben eine historische Fracht, die ein solches Gefühl rechtfertigt. Und dennoch habe ich diese provokante Überschrift verwendet. In den letzten Tagen sind die hebräischen Medien voll von Berichten über die Kriminalität der Negev-Beduinen, wobei die Verbrechen des Staates gegen die Negev-Beduinen völlig ignoriert werden. Rechtsgerichtete Medien nennen es Beduinenverbrechen. Rechte Politiker versprechen, dass sie, wenn sie die kommenden Wahlen gewinnen, die Strafverfolgung gegen die Beduinenkriminalität im Negev intensivieren werden.

Diesmal werde ich es unterlassen, über die kriminellen Siedler-Kolonisten im Westjordanland und ihre Abgesandten in den illegalen Außenposten zu schreiben, die geschickt werden, um Palästinenser von ihrem eigenen Land zu vertreiben. Ich werde nicht über das andauernde Kriegsverbrechen schreiben, das die israelische Armee in Humsa Al Baqi’a im palästinensischen Jordantal begeht.

Am Montag, den 22. Februar 2021, kamen israelische Regierungsagenten in Begleitung großer Polizeikräfte auf das Land von drei Beduinendörfern im Negev: Sa’wa, Arawis und Al Ghara. Sie begleiteten einen Bauunternehmer mit großen Traktoren und anderen Zerstörungsgeräten, die Getreidekulturen im Wert von 2.800 Dunam zerstörten. Sie verhafteten fünfzehn Beduinen, meist Minderjährige, die es wagten, gegen dieses abscheuliche Verbrechen zu protestieren (vier von ihnen sind immer noch in Haft, während ich schreibe – am 1.3.). Am Donnerstag, den 25. Februar, kamen sie nach Sawawin und zerstörten 400 Dunam Getreide. In Whatsapp sah ich Fotos von israelischen Polizisten, die, anstatt das Verbrechen zu bekämpfen, es unterstützen, wenn es von Agenten des Staates gegen Bürger verübt wird, deren einziges Verbrechen darin besteht, dass sie als Beduinen im Staat der Juden geboren wurden. Am Abend schaute ich die Nachrichten auf Kan 11, Israels öffentlich-rechtlichem Kanal, und sah und hörte nichts über das oben Gesagte. Ich sah einen fotografierten Bericht über Beduinenkriminalität… Am nächsten Tag blätterte ich in Israels „linker Zeitung“ – Haaretz – und sah auch nichts darüber. Unnötig zu sagen, dass Menschenrechtsaktivisten aus dem Negev versucht hatten, diesen Artikel an alle israelischen Medien zu verbreiten. >>>

Impfung per Charterflug. Juden sollen in Israel geimpft werden.

Auf so eine Idee können nur durchgeknallte jüdische Funktionäre kommen. Juden sollen per Charterflug in Israel geimpft werden. Wenn es bisher noch nicht genug Antisemiten gab, dann wird die Zahl jetzt aber in die Höhe steigen und schuld daran werden einzig und allein diese dummen Juden sein, wie Mosche Cantor. Präsident des Europäischen Jüdischen Kongress und sein Vizepräsident Ariel Muzicant. Doch auch die greise Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde München, Charlotte Knobloch, war sich nicht zu schade, in ihrer Gemeinde in einer Rundmail schon mal anzufragen, ob es in der Gemeinde Interesse an einem solchen „Impfausflug“ gäbe. „Bitte teilen Sie uns telefonisch mit, ob sie zu einer Teilnahme bereit wären“, schreibt sie an ihre Gemeindemitglieder. Für Juden also eine Extrawurst. Wer bis heute noch kein Antisemit war, kann es jetzt mit ruhigem Gewissen werden, denn die Juden führen ja selbst vor, dass sie keine Deutschen sind und deshalb Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen können.

Jeder andere nichtjüdische Bürger kann sich impfen lassen, wenn er dran ist und hat auch keine Wahl, wo er sich impfen lässt. Juden sollen aber nach Israel fliegen können, für einen Preis von 800,–€ für Hin- und Rückflug und sollen am Flughafen geimpft werden.

Wie nationalistisch, rassistisch und blöd muss man sein, um auf eine solche Idee zu kommen? Die eigene Gemeindeverwaltung erfuhr erst per Newsletter von dieser absurden und gefährlichen Initiative, die die Juden von allen anderen Bürgern absondert und den Antisemitismus fördert, wie keine andere Initiative zuvor. Da kann man BDS vergessen und „berüchtigte Antisemiten“ wie mich, so nannte mich Charlotte Knobloch, spielen keine Rolle mehr.  Weiterlesen

Sind die Palästinenser „vogelfrei“, Herr Maas?

Sehr geehrter Herr Maas,

ich hätte nicht gedacht, dass ein deutscher Außenminister es schaffen könnte, dass ich mich wegen Deutschland schäme. Ihre heuchlerische, zynische und beschämende Forderung, dass der Internationale Gerichtshof sich nicht um die menschenrechtsverletzenden Eingriffe der Israelis in der Westbank, Gaza und den Golanhöhen kümmern soll, hat es freilich geschafft mich maßlos zu empören und mich ihretwegen zu schämen. Dies geht so weit, dass ich Probleme damit hatte, „sehr geehrter Herr Maas“ zu schreiben, denn es fällt mir schwer Sie noch zu ehren.

Sie machen aus den Palästinensern ein „vogelfreies“ Volk, dass den israelischen Demütigungen, Verfolgungen und der permanenten Unterdrückung auf ewig schutzlos bleiben soll, weil es angeblich als souveränem Staate nicht von Ihnen und der deutschen Regierung anerkannt wird. Heute erkennen aber 138 Staaten den Staat Palästina an. Das ist die Mehrheit der Mitgliedsstaaten der UNO. Die Bundesrepublik Deutschland erkennt Palästina allerdings nicht als Staat an. Warum? Weil die Palästinenser keine Juden sind? Deshalb meinen Sie, dass „unsere legale Ansicht bezüglich der Jurisdiktion des ICC wegen angeblicher Verbrechen in den palästinensischen Gebieten bleibt unverändert.“  Weiterlesen

Meinungsäußerungsfreiheit oder Persönlichkeitsschutz

In der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz qualifiziert das OLG-Nürnberg die Bezeichnung als „Antisemit“ als rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers im Gegensatz zum Landgericht Frankfurt, wo ein Richter zum Ergebnis kam, dass “nicht er, der Kläger, als Antisemit bezeichnet wird, sondern seine Kommentare als antisemitisch“. Dabei war das Gericht nicht in der Lage diese Kommentare vorzulegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte in einem ähnlichen Fall, dass die mögliche Wirkung der Verunglimpfung als Antisemit ziemlich bedeutend war und „der gute Ruf und die Rechte des Klägers durch diese Veröffentlichung weithin beeinflusst wurden.“ Der Verein wurde verpflichtet den strittigen Artikel von seiner Internetseite herunterzuladen und die Kosten und Auslagen des Verfahrens zu bezahlen. Der GH meinte, dass der Kläger den Angriff auf seine Persönlichkeit nicht tolerieren musste. Darum geht es auch im folgenden Text und im Verfahren Melzer contra Droemer Verlag, vor dem Landgericht Frankfurt, in dem ein einfältiger, vielleicht auch antisemitischer Richter die Meinungsfreiheit höher schätzte als den Schutz der Menschenwürde und deshalb urteilte: „Aus rechtlichen Gründen muss er dies jedoch im Interesse der Meinungsfreiheit hinnehmen.“ Ich kann es mir aber nicht vorstellen, dass das im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes ist.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist für mich die schönste und wichtigste Aussage, die sich im Grundgesetz finden lässt und allein schon deswegen bin ich stolz Deutscher zu sein und fühle mich wohl in diesem Land, obwohl dieses Land meine Familie verfolgt und zum Teil ermordet hat. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklärten grundsätzlich zur Menschenwürde:  Weiterlesen

Macht Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker rechtswidrige Aussagen?

von Helmut Suttor

Staatssekretär Michael Bußer

Pressestelle: Hessische Staatskanzlei
Telefon: +49 611 32 11 39 18
Telefax: +49 611 32 7 11 38 00
E-Mail: presse@stk.hessen.de

Johannes Schellakowsky
Regierungsdirektor
Verbindungsstelle zu den Kirchen- und Religionsgemeinschaften
Abteilung Recht und Verfassung

Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden

Tel.: +49 (611) 32 3821
Mail: johannes.schellakowsky@stk.hessen.de

Sehr geehrter Herr Bußer,

Sehr geehrter Herr Schellakowski,

ich beziehe mich auf Ihre Internetseite

Hessischer Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker bezieht Stellung zu BDS-Bewegung[1]

Die dort getätigten Aussagen sind mit dem deutschen Recht aus verschiedenen Gründen nicht vereinbar.

Sie stehen u.a. in Widerspruch zum Demokratieprinzip und Sachlichkeitsgebot.

Zum Demokratieprinzip hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (Rn 28 29) aus dem Jahr 2017 klare Aussagen getroffen.[2]

Staatliche Amtsträger unterstehen jedoch nicht allein dem Rechtsstaatsgebot, sondern auch dem Demokratieprinzip. Die freie Bildung der öffentlichen Meinung ist Ausdruck des demokratischen Staatswesens (Art. 20 Abs. 1 GG), in dem sich die Willensbildung des Volkes frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich „staatsfrei“ vollzieht. Der Willensbildungsprozess im demokratischen Gemeinwesen muss sich vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen. Einem Amtsträger in Wahrnehmung seiner hoheitlichen Funktion ist deshalb eine lenkende oder steuernde Einflussnahme auf den politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung verwehrt. (…) Während sich der Bürger auf die Wahrnehmung seines Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) stützen kann, ist dem Staat die Berufung auf Art. 5 Abs. 1 GG gegenüber seinen Bürgern verwehrt (…) Staatliche Amtsträger dürfen ferner in der öffentlichen Diskussion Vertreter anderer Meinungen weder ausgrenzen noch gezielt diskreditieren, solange deren Positionen die für alle geltenden rechtlichen Grenzen nicht überschreiten, namentlich nicht die allgemeinen Strafgesetze verletzen. Nur so kann die Integrationsfunktion des Staates sichergestellt werden, die ebenfalls im Demokratieprinzip wurzelt.

Die Ausführungen auf Ihrer Internetseite stellen einen massiven Verstoß gegen die Grundsätze des Demokratieprinzips dar.  Weiterlesen