von Helmut Suttor
Staatssekretär Michael Bußer
Pressestelle: Hessische Staatskanzlei
Telefon: +49 611 32 11 39 18
Telefax: +49 611 32 7 11 38 00
E-Mail: presse@stk.hessen.de
Johannes Schellakowsky
Regierungsdirektor
Verbindungsstelle zu den Kirchen- und Religionsgemeinschaften
Abteilung Recht und Verfassung
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 32 3821
Mail: johannes.schellakowsky@stk.hessen.de
Sehr geehrter Herr Bußer,
Sehr geehrter Herr Schellakowski,
ich beziehe mich auf Ihre Internetseite
Hessischer Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker bezieht Stellung zu BDS-Bewegung[1]
Die dort getätigten Aussagen sind mit dem deutschen Recht aus verschiedenen Gründen nicht vereinbar.
Sie stehen u.a. in Widerspruch zum Demokratieprinzip und Sachlichkeitsgebot.
Zum Demokratieprinzip hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil (Rn 28 29) aus dem Jahr 2017 klare Aussagen getroffen.[2]
Staatliche Amtsträger unterstehen jedoch nicht allein dem Rechtsstaatsgebot, sondern auch dem Demokratieprinzip. Die freie Bildung der öffentlichen Meinung ist Ausdruck des demokratischen Staatswesens (Art. 20 Abs. 1 GG), in dem sich die Willensbildung des Volkes frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich „staatsfrei“ vollzieht. Der Willensbildungsprozess im demokratischen Gemeinwesen muss sich vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen. Einem Amtsträger in Wahrnehmung seiner hoheitlichen Funktion ist deshalb eine lenkende oder steuernde Einflussnahme auf den politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung verwehrt. (…) Während sich der Bürger auf die Wahrnehmung seines Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) stützen kann, ist dem Staat die Berufung auf Art. 5 Abs. 1 GG gegenüber seinen Bürgern verwehrt (…) Staatliche Amtsträger dürfen ferner in der öffentlichen Diskussion Vertreter anderer Meinungen weder ausgrenzen noch gezielt diskreditieren, solange deren Positionen die für alle geltenden rechtlichen Grenzen nicht überschreiten, namentlich nicht die allgemeinen Strafgesetze verletzen. Nur so kann die Integrationsfunktion des Staates sichergestellt werden, die ebenfalls im Demokratieprinzip wurzelt.
Die Ausführungen auf Ihrer Internetseite stellen einen massiven Verstoß gegen die Grundsätze des Demokratieprinzips dar. Weiterlesen