von Manfred Jeub
Der Anfang 2020 von US-Präsident Donald Trump großsprecherisch als Jahrhundert-Deal verkündete Friedensplan für Israel/Palästina, bei der nur eine Seite beteiligt war, ist weltweit auf Ablehnung gestoßen – in den Kirchen nicht anders als in der Politik. Die Patriarchen und Kirchenoberhäupter in Jerusalem, der Lutherische Weltbund, die Versammlung der katholischen Bischöfe des Heiligen Landes, der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) und die Konferenz von Jerusalem, die Katholischen Bischöfe von England und Wales sowie der Middle East Council of Churches (MECC) haben den Plan scharf kritisiert. Von der evangelischen Kirche in Deutschland war zu diesem Thema erst einmal nichts zu hören. Stattdessen veröffentlichte der Rat der EKD Ende Februar 2020 eine Stellungnahme „angesichts der Debatte zu BDS“, in der die Boykottbewegung scharf kritisiert, aber kein einziges Wort zu ihrer Veranlassung, zu Israels Besatzungs- und Siedlungspolitik verloren wird.[1] Dabei ist das primäre Interesse der Erklärung gar nicht der BDS, der in Deutschland keine Rolle spielt, sondern der Rechtfertigungsversuch, dass man in den Führungsetagen der deutschen Kirchen die israelkritischen Positionen von Partnerkirchen und der Weltkirche nicht teilen mag. Zur Zeit präparieren sich die israelfreundlichen Kräfte für die Weltversammlung des ÖKR 2021 in Karlsruhe, wo das Thema womöglich auf die Tagesordnung kommt.
Im März führte dann eine Wahl in Israel zur Bildung einer Regierung, in deren Koalitionsvertrag ein Element des Trump-Plans, die Annexion größerer Teile des palästinensischen Westjordanlandes, festgeschrieben ist. An deren Umsetzung sollte es zügig gehen, ab Juli hieß es, ehe die Corona-Pandemie dazwischen kam. Wieder gab es kirchliche Reaktionen: Die Patriarchen in Jerusalem riefen die Weltgemeinschaft um Hilfe an, der Vatikan warnte, der Weltkirchenrat schrieb gemeinsam mit dem MECC am 8. Mai einen Brandbrief an die europäischen Außenminister, in dem die Androhung empfindlicher Sanktionen gefordert wird. Schlusssatz: „Die EU darf sich nicht durch Nichthandeln oder eine inadäquate Reaktion zum Komplizen dieser Pläne machen.“[2] Weiterlesen