von Johannes Feest
Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) ist in Deutschland normativ gut geschützt. Der Nahostkonflikt und die seit 50 Jahren andauernde Okkupation des Westjordanlandes beginnen jedoch die Meinungsfreiheit ernsthaft zu gefährden. Kritiker der Politik der israelischen Regierung sehen sich mit Veranstaltungsverboten, dem Entzug von Lehraufträgen, Publikationsbehinderungen u.ä. konfrontiert. Eine Liste derartiger Vorfälle umfasst bisher 77 Positionen, davon allein 44 seit 1.1.2016 (erhältlich bei christoph.rinneberg@t-online.de)..
Zur Begründung der Behinderungen wird dabei vielfach ein Antisemitismusbegriff ins Feld geführt, der auch Kritik am Zionismus oder an der Politik der israelischen Regierung als antisemitisch klassifiziert (vgl. KRIMPEDIA http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Antisemitismusbegriff). Als ein Hauptbeispiel für diesen „neuen Antisemitismus“ gilt die transnationale BDS-Kampagne, welche versucht, Israel durch „Boycott, Divestment and Sanctions“ (vgl. Wikipedia) zur Beendigung der Okkupation zu veranlassen. Weiterlesen