Kriminalisierung des Opfers

von Amos Gvirtz

Gemäß dem Urteilsspruch des Richters Yoav Atar vom Beer Sheva Bezirksgericht ist Scheich Sayah Abu Medigham Al Touri ein Krimineller, der eine 10-monatige Gefängnisstrafe verdient, weil er auf ein Land eingedrungen ist, das seiner Meinung nach ihm gehört. Dieses Urteil wurde gefällt noch ehe das Gericht zu einer Entscheidung über die Besitzansprüche dieses Landes kam. Der Richter urteilte, das Scheich Sayah für 10 Monate ins Gefängnis gehen und eine Strafe von 36 000 Schekel bezahlen muss, zusätzlich bekommt er eine fünfmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung falls er wieder das Gebiet vonAl Araqib betritt.

Dies ist Land, welches Scheich Sayahs Urgroßvater 1905 von jemandem vom Al Uqbi Stamm um das Gebiet von Al Araqib herum kaufte. Im Jahre 1952 sagte der israelische Militärgoverneur dem damaligen Scheich des Stammes, dass die Armee plane, auf dem Gebiet Manöver abzuhalten und der Stamm das Gebiet für ein halbes Jahr verlassen müsse bis die Manöver vorbei seien. Als sie zu ihrem Land zurückkamen wurde ihnen gesagt, sie müssten Pacht bezahlen. Natürlich lehnten sie es ab, Pacht für ihr eigenes Land zu bezahlen.  Weiterlesen

Israelkritik und Antisemitismusvorwurf. Veranstaltungsverbote als Problem der Meinungsfreiheit

von Johannes Feest

2016 wehrte sich die „Jüdische Stimme“, ein in Berlin ansässiger Verein jüdischer Mitbürger/innen, gegen die Kündigung seines Vereinskontos durch die Bank für Sozialwirtschaft. Die Kündigung ging auf einen Hinweis zurück, dass der Verein die gegen Israel gerichtete BDS-Boykottkampagne unterstütze. Seitdem mehren sich die Fälle, in denen mutmaßlichen BDS-Unterstützer/innen kurzfristig Veranstaltungsräume gekündigt werden.

Andererseits weisen Organisationen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung auf eine Zunahme antisemitischer Ressentiments in der Bevölkerung hin, wobei der Antisemitismus häufig als Kritik an Israel maskiert sei. Zudem steige die Zahl antisemitischer Übergriffe. Dem begegnete die Bundesregierung kürzlich mit einem Kabinettsbeschluss zu einem erweiterten Antisemitismus-Begriff, der demnächst vermutlich bei der Vergabe von Fördermitteln u.ä.m. wirksam wird. Zugleich wurde nach den Protesten gegen die umstrittene Jerusalem-Entscheidung der Vereinigten Staaten hierzulande eine Verschärfung des Strafrechts gegen das Flaggen-Verbrennen gefördert.

Der folgende Beitrag von Johannes Feest greift diese Diskussionen auf: Wie viel Kritik an der israelischen Politik muss und soll erlaubt sein? Welchen Begriff von Antisemitismus sollten staatliche Stellen sinnvoller Weise anwenden? Und was muss der Staat dulden bzw. in welchem Rahmen darf er in die politische Auseinandersetzung eingreifen?

……

Die Meinungsfreiheit gilt in Deutschland als ein für die demokratische Gesellschaft zentrales Grundrecht. Dem entspricht ein normativ besonders starker Schutz in Art. 5 Grundgesetz (GG). Der Nahostkonflikt und die seit 50 Jahren andauernde Okkupation des Westjordanlandes beginnen jedoch diese Meinungsfreiheit ernsthaft zu gefährden. Kritiker der Politik der israelischen Regierung sehen sich mit Veranstaltungsverboten, dem Entzug von Lehraufträgen, Publikationsbehinderungen u.ä. konfrontiert.1 Zur Begründung der Behinderungen wird dabei vielfach ein Antisemitismusbegriff ins Feld geführt, der auch Kritik am Zionismus oder an der Politik der israelischen Regierung als antisemitisch klassifiziert. Als Hauptbeispiel für diesen „neuen Antisemitismus“ gilt die transnationale BDS-Kampagne, welche versucht, Israel durch „Boycott, Divestment and Sanctions“ 2 zur Beendigung der Okkupation palästinensischer Gebiete zu veranlassen.  Weiterlesen

Die Hauptstadt (Jerusalem) und das Völkerrecht

von Gerhard Fulda

Trumps Erklärung zu Jerusalem ist ein gefährlicher Beitrag zur Vermischung von völkerrechtlichen Kriterien und politischen Zielen.

Über keine andere Stadt der Welt hat es historisch so viel Streit gegeben wie über Jerusalem. Seit 2000 Jahren und wohl auch noch früher. Das jüngste Ausrufungszeichen hat Präsident Trump am 6. Dezember 2017 gesetzt. Kurz vor Weihnachten also, zu einer Zeit, in der die Augen von Millionen aus religiösen Gründen auf das «heilige Land» gerichtet sind. Dem amerikanischen Präsidenten ging es natürlich um Politik, das heisst um Macht. Doch in dieser neuesten Phase des Kampfes um Jerusalem ist nicht nur ein verschärfter Streit über die künftige Ausrichtung des klassischen Nahostkonflikts ausgebrochen, sondern die Erklärung selbst, ihr Inhalt und ihre Form, werden ganz unterschiedlich verstanden, analysiert und interpretiert.

Einigkeit besteht weltweit in der Feststellung, dass die Erklärung eine Zäsur markiert. Aber was er wirklich gesagt und gemeint hat, was neu daran ist, ob es «nur» eine politische Zeitenwende sein will oder als Bruch des Völkerrechts be- und verurteilt werden müsste – darüber streiten Regierungen, Journalisten und Gelehrte. In diesen Streit will sich dieser Artikel mit einer vertieften Analyse der rechtlichen Aspekte einmischen.  Weiterlesen

Bleiben Philosemiten straflos?

Es vergeht zurzeit kein Tag, an dem nicht in irgendeiner Zeitung oder irgendeinem obskuren Schmierblatt zum Thema Antisemitismus geschwafelt wird. Mal ist es ein vollkommen unbekannter Stephan Handel, der als Gerichtsreporter zur Verhandlung über Antisemitismus kommt und als „Fachmann“ die Verhandlung kommentiert und das Urteil schon vorwegnimmt. Mal ist es ein bekannter nicht wieder für den Bundestag nominierter Politiker, Volker Beck, der sich wohl als Judenreferent profilieren will, nachdem er als Bundestagsabgeordneter gescheitert ist. Man staunt freilich, dass er zur Zeit Lehrbeauftragter am Centrum für religionswissenschaftliche Studien der Ruhruniversität Bochum ist. Andererseits kann ein Tiger seine Haut nicht wechseln, das können nur Schlangen, und Schuft bleibt Schuft, wie es in Israel über den kriminellen Minister Arje Derhi hieß.

Am 4. Januar war sich die FAZ nicht zu schade, einen Text von Beck zu veröffentlichen, bei dem er nur nachgewiesen hat, dass er sich nicht zu einem Lehrbeauftragten an einer Universität eignet, dagegen aber sehr wohl zu einem Antisemitismus-Beauftragten. Man staunt, dass es bei der FAZ keine Redakteure gibt, die den Text redigiert oder zumindest korrigiert hätten, und es so zuließen, dass wieder einmal Fake News in die angeblich seriöse Presse eingedrungen sind. Weiterlesen

Deutschland importiert Judenhass!

Was ist aus Deutschland geworden? Deutschland, der Exportweltmeister, muss jetzt Judenhass importieren, da der Judenhass in unserem Land wohl ausgegangen und erloschen ist. Michael Wolffsohn, der Bundeswehr-Jude, hat sich jetzt endgültig in Broders Lager eingereiht und behauptet in einem Video auf dem berüchtigten Blog „Die Achse des Guten“, dass die geflüchteten Moslems, die Merkel 2015 aufgenommen hatte, den Judenhass nach Deutschland importieren. Als ob Deutschland das nötig hätte?

Wolffsohn, der emeritierte Professor und Fachmann für historische Fake News, versucht, Druck auszuüben und seine Definition des Antisemitismus der Regierung und der Öffentlichkeit aufs Auge zu drücken. Es scheint, als ob bei ihm der alte, traditionelle deutsche und europäische Judenhass vollkommen verschwunden ist und wir es nur noch mit einem importierten Antisemitismus zu tun haben. Dabei haben noch bis vor kurzem der Zentralrat der Juden und nicht zuletzt auch Wolffsohn laut und deutlich gejammert, dass Deutschland voll mit Antisemiten sei, und den neuen deutschen Antisemitismus belegten sie mit dem Etikett: „Israelbezogener Antisemitismus“, der aber ihrer Meinung nach, unterstützt vom Antisemitismus-Guru Henryk M. Broder, der alte Judenhass blieb, allerdings in einem neuen Gewand.  Weiterlesen

Will Heiko Maas antiisraelische Demonstranten gerichtlich verfolgen lassen?

von Wolfgang Behr

Sehr geehrter Herr Justizminister Maas.

Am 5.12. 2015 eröffneten Sie zusammen mit ihrer israelischen Kollegin, der Justizministerin Ayelet Shaked in Berlin eine Konferenz mit dem Titel: „Rechtsstaat und Demokratie“ und beschworen die „gemeinsamen Werte“, die beide Länder freundschaftlich verbinden würden.

Anlässlich der kürzlichen Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels durch den US-Präsidenten gab es antiisraelische Demonstrationen bei denen auch eine selbstgebastelte israelische Fahne verbrannt wurde. Der Ruf aus 1500 Kehlen „Tod den Juden“ stellte sich ja sehr rasch als fake heraus. Trotzdem drohten Sie, Demonstranten gerichtlich verfolgen zu lassen.

Ich habe mich dann gefragt, ob es nicht gerechtfertigter wäre, Sie ins Gefängnis zu schicken? Denn Ihre offensichtliche Komplizenschaft mit der obszönen israelischen Besatzungspolitik, die dem humanitären Völkerrecht Hohn spricht und Ihre darin zu Ausdruck kommende moralische Gefühllosigkeit legen es eigentlich nahe.
Die von Ihnen so hofierte Justizministerin Shaket hat ja gerade erst bekannt, dass der Zionismus, also die israelische Staatsideologie mit Völkerrecht und Menschenrechten nichts zu tun habe, weil er seine eigene Gesetzlichkeit und Moral verfolge. Dazu passt, ihre Forderung, dass man arabische Frauen töten solle, damit sei keine Schlangen gebären können.

Der jetzige israelische Verteidigungsminister Avigdor Lieberman sagte im letzten Wahlkampf, man solle „Arabern, die sich nicht loyal verhielten, die Köpfe abhacken“. Beide Aussagen wären in Deutschland mit Sicherheit straffällig.
Jedes Jahr laufen mehrere tausend jüdische Israelis am sogen. Jerusalem Day durch die palästinensische Altstadt von Jerusalem mit der Parole „Death to the Arabs!“ Der pensionierte israelische General Levin vertritt die Auffassung, dass „die Palästinenser die Besatzung verdienten“.

Wenn man dann noch im Betracht zieht, dass Israel seit Jahrzehnten Dutzende von UN-Resolutionen missachtet, dann ist es doch nachvollziehbar, dass Muslime weltweit Wut auf Juden in Israel und in der Diaspora haben. Zumal sich auch noch viele jüdische Gemeinden ausserhalb Israels mit seiner Politik solidarisieren.

Sehr geehrter Herr Justizminister. Es wäre doch viel realitätsnäher, sich für die Anerkennung des Staates Palästina einzusetzen anstatt Israelkritikern mit Strafen zu drohen.

Grußformel

Die Gilad Atzmon-Affäre – oder eine Affäre Ken Jebsen?

von Ludwig Watzal

Es hätte alles so harmonisch im Berliner Filmpalast „Babylon“ sein können, wäre da nicht der britisch-israelische Saxophonist Gilad Atzmon gewesen. Er dürfte auch der wirkliche Grund für Ken Jebsens kurzfristige Absage gewesen sein. Die „Neue Rheinische Zeitung“ (NRhZ) verkündete es zwar, aber Jebsen schweigt. Seine beiden Erklärungen sind dagegen völlig unglaubwürdig. Jebsen war der alleinige Preisträger für den „Kölner Karlspreis“ und nicht das KenFM-Team oder sogar die KenFM-Community, wie jetzt rechtfertigend nachgeschoben wird. Diese Tatsachenverdrehung hatte Jebsen bereits in seinen Erklärungen genannt.

Wenn dies tatsächlich so gewesen wäre, warum hat dann kein Vertreter von KenFM oder der so genannten KenFM-Community die Auszeichnung stellvertretend für Jebsen in Empfang genommen, da diesen angeblich die Umstände um die Auszeichnung so belastet haben? Evelyn Hecht-Galinski von der KenFM-Community war doch anwesend. Auch Jebsens Laudator, Mathias Bröckers, sagte kurzfristig ab, und auch Daniele Ganser kaschierte sein Nicht-Erscheinen-Wollen durch eine Videobotschaft. Haben sie sich für Ken Jebsen, KenFM oder die virtuelle KenFM-Community geschämt oder war ihnen einfach nur der Auftritt Atzmons peinlich? Dieser schreibt in der Zwischenzeit Artikel, die viel über seine konspirative Wahnwelt aussagen, in der er zu leben scheint. So rückte er Elias Davidsson und mich tatsächlich in die Nähe von „israelischen Agenten“! Ob ihm diesen verschwörungstheoretischen Nonsens auch seine Bewunderin aus dem Schwarzwald glaubt?  Weiterlesen

Süddeutsche Zeitung als Fake News- und Desinformationsorgan – das Beispiel Stephan Handel

von Ludwig Watzal

Wer wissen möchte, wie Desinformation und die Verbreitung von Fake News funktioniert, sollte den Beitrag von Stephan Handel über den Prozess zwischen Abraham Melzer und Charlotte Knobloch im Münchner Justizpalast lesen. Dieser Beitrag ist eine journalistische Zumutung, verleumderisch und ehrabschneidend. Bei diesem Machwerk handelt es sich nicht, wie man es von einem seriösen Journalisten erwartet, um einen neutralen Bericht über eine Gerichtsverhandlung, sondern über einen Beitrag gegen eine Partei, und zwar die von Abraham Melzer.

Handels Beitrag beginnt schon mit einem schlechten Witz. Melzer, der sich seit über 40 Jahren mit dem Thema Antisemitismus auseinandersetzt, wird unterstellt, er könne nicht bestimmen, was Antisemitismus sei. Als „Kronzeugen“ führt Handel den Internet-Freak Sascha Lobo von Spiegel-Online an, der dies angeblich geleistet habe. Nun muss man wissen, Lobo übernimmt sich zur Zeit gewaltig, er ist einer derer geworden, die über vieles schreiben, ohne ein fundiertes Wissen zu  besitzen (das teilt er wohl mit Handel). Wer den Propaganda-Charakter von Spiegel-Online kennt, sollte sich nicht auf diese Quellen berufen, abgesehen davon, man hat selbst schlechte Absichten. Sascha Lobos Kriterien für „Antisemitismus“ sind genauso lächerlich wie die „3-D-Formel“ von Natan Sharansky, nach der angeblich Antisemitismus festgestellt werden kann.  Weiterlesen

Süddeutsche Zeitung und Fake News

von Jürgen Jung

Der Artikel von Stephan Handel krankt daran, dass dem Leser wesentliche, zum Verständnis unerlässliche Informationen vorenthalten werden, v. a. die Tatsache, dass der Verleger Abraham Melzer selbst ein Jude ist, der immer noch einen israelischen Pass hat und sogar den Wehrdienst in Israel absolviert hat. Er weiß also sehr genau, wovon er spricht, wenn er die israelische Politik kritisiert, ganz im Gegensatz zu Frau Knobloch, die sich nicht geniert, einen Mann, in dessen Verlag auch eine Vielzahl von Judaika erschienen ist, einen Antisemiten zu nennen.

Und da sind wir beim Kern des Problems, dass jeder, der es sich – gerade aufgrund unserer grauenhaften deutschen Vergangenheit – erlaubt, entschiedene Kritik an Israels Menschen- und völkerrechtswidriger Politik zu äußern, sofort als Antisemit diffamiert wird. Wobei die Verleumder in projektiver Weise genau das tun, was sie den Kritikern unterstellen, nämlich Israel mit dem Judentum gleichzusetzen. Dass Antizionisten, die sich gegen eine nationalistische, im Falle Israels klar chauvinistische Ideologie und Politik wenden, mitnichten anfällig sind für antisemitische, sprich rassistische Anwandlungen, ist auch das Ergebnis der bislang gründlichsten empirischen Studie zum Thema, die von Prof. Wilhelm Kempf an der Universität Konstanz geleitet wurde („Israelkritik zwischen Antisemitismus und Menschenrechtsidee. Eine Spurensuche“, 2015).  Weiterlesen