„Wer nennt hier wen Antisemit?“

Longread Kulturinstitutionen in Deutschland wehren sich gegen „die missbräuchliche Verwendung des Antisemitismusvorwurfs“ im Kontext der BDS-Bewegung.

von Itay Mashiach

Seit Jahren tourt Nirit Sommerfeld mit ihrem Musikprogramm durch Deutschland. Mit ihrer Klezmer-Band präsentiert sie deutsche und jiddische Lieder. Sie singt über die Reichspogromnacht, die Sehnsucht nach Israel oder Hanukkahfeiern in der Diaspora. Jahrelang war die 59-jährige in Israel geborene und in Deutschland aufgewachsene Sängerin der Liebling der jüdischen Gemeinde ihrer Heimatstadt München. Doch als sie vor zwei Jahren einen Antrag auf öffentliche Förderung ihrer Show stellte, gaben sich die sonst so freundlichen Mitarbeiter*innen der Münchener Kulturverwaltung plötzlich zugeknöpft. Sie ließen sich Zeit mit der Entscheidung. Schließlich meldeten sie sich und fragten an, ob die Künstlerin bereit wäre, ihre Texte vorab einzureichen: „Dann könnte man hier und da noch etwas ändern?“ – Sommerfeld war geschockt. „Wollen Sie mich zensieren?“, entgegnete sie empört. Ihr Finanzierungswunsch wurde abgelehnt.

2019 mietete Sommerfeld einen Club, um den 20. Geburtstag ihrer Band mit einem Konzert zu feiern. Daraufhin schickte der Eigner ein offizielles Schreiben mit der Bitte, „schriftlich zu bestätigen, dass im Rahmen dieser Veranstaltung keine antisemitischen Inhalte geäußert werden“ würden. Ohne eine solche Bestätigung müsse der Club die Show leider absagen. >>> 

Antisemitismus-Experten?

Vom Zentralrat der Juden bis zu den Antideutschen wird behauptet, dass Deutschland ein Land von Antisemiten sei. In Wahrheit ist es aber ein Land vermeintlicher Antisemitismus-Experten. Da schreiben Redakteure und Journalisten über BDS und Antisemitismus, ohne zu wissen was BDS bedeutet und was Antisemitismus ist.

Wie kommt zum Beispiel ein FAZ-Mitarbeiter wie Andreas Kilb, dazu, zu behaupten, dass die BDS-Bewegung Israels Existenzrecht verneint? Offensichtlich hat er sich mit der BDS-Bewegung nicht wirklich beschäftigt. Weiß er überhaupt, was die Ziele der BDS-Bewegung sind? Weiß er, dass diese Ziele u. a. mit der UN-Resolution 194 übereinstimmen, die den palästinensischen Flüchtlingen das Rückkehrrecht in ihre Heimatorte in Israel gewährt? Und warum dürfen Juden, deren Familien seit Generationen, seit Jahrtausenden nicht im Heiligen Land leben, nach Israel „zurückkehren“, während Palästinenser, deren Väter und Großväter dort lebten, es nicht dürfen. Inzwischen sind die Flüchtlinge von 1948 fast alle gestorben, aber auch als sie noch lebten, durften sie nicht in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren, obwohl das Völkerrecht es ihnen erlaubt. Diese Ungleichbehandlung ist im Kern Ausdruck eines Apartheidsystems.

Aber die Lage heute in Deutschland zeichnet sich dadurch aus, dass jeder mittelmäßige Journalist sich als Experte für Judenhass geriert. Kritik an der Politik des Staates Israel ist da per se Antisemitismus, und die Kritiker dieser Kritik halten es nicht einmal für nötig zu erklären, welche Kritik sie für antisemitisch halten und warum. Israel ist zur heiligen Kuh geworden: unberührbar, nicht kritisierbar – tabu.  Weiterlesen

„Die Israelisierung der deutschen Politik“

von Judith Bernstein

Ich bin in Westjerusalem geboren. Meine Eltern mussten 1935 Deutschland verlassen und sind nach Palästina geflohen. Meine Großeltern sind in Auschwitz umgebracht worden. Auschwitz kann niemals ein Freibrief für Menschenrechtsverletzungen sein.

Ich möchte mit einem Zitat beginnen:

„Als mir vor einigen Jahren in Jerusalem – ich war damals Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft – von einem prominenten Vertreter Ihres Landes der Dank dafür ausgesprochen wurde, dass wir so nachhaltig die Interessen Israels in der Bundesrepublik verteidigten, habe ich mich gegen diese Anerkennung deswegen verwahrt, weil wir nicht die Agenten Israels in Deutschland sind. Wir vertreten, wie dies selbstverständlich ist, die Interessen unseres eigenen Landes, die wir so verstehen, dass der Einsatz für die Existenz und das Lebensrecht Israels zu den essentiellen Bestandteilen deutscher Politik gehört. Würde dies in irgendeiner Weise zweifelhaft werden, würde eine nationale Politik, die Anspruch auf Glaubwürdigkeit erhebt und damit die Chancen auf Erfolg einschließt, unmöglich sein. Diese Haltung der Solidarität schließt das Recht und die Pflicht zur Kritik ein, wenn wir glauben, dass Israel falsch handelt“ Erschienen in den DIG-Informationen Nr. 2/1974.

Das Zitat stammt vom damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda, der genau wie heute Uwe Becker gleichzeitig Präsident der DIG war. Diese Rede hielt er bereits im Februar 1974 in der Universität Tel Aviv.

Heute, 46 Jahre später, gewinnt man mehr denn je den Eindruck, dass deutsche Politiker in Sachen Israel/Palästina nicht deutsche, sondern die Interessen der israelischen Regierung vertreten. Wir erleben die Israelisierung der deutschen Politik: die Gestaltung der deutschen Politik nach israelischen Vorstellungen.  Weiterlesen

Antisemitismus-Hysterie. „Es entsteht ein Klima des Generalsverdachts“, so Hanno Loewy

Führende deutsche Kulturinstitutionen warnen: Durch überzogene Antisemitismus-Vorwürfe sei die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet. Ein Klima breite sich aus, das kritische Positionen ins Abseits stelle, sagte der Direktor des jüdischen Museums Hohenems, Hanno Loewy, im Dlf. Das habe desaströse Wirkungen.

Hanno Loewy im Gespräch mit Christiane Habermalz

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern Europas breite sich ein Klima aus, in dem mit Antisemitismus-Vorwüfen Politik gemacht werde. Damit werde eine „Kultur des Generalverdachts“ etabliert, die sich insbesondere gegen jene richte, die aus antirassistischen oder liberalen Positionen tatsächlich versuchten, „sich in einen Dialog zu begeben mit Menschen, die eine andere Perspektive auf die Geschichte haben als wir“. >>>

In Deutschland wütet eine Hexenjagd gegen Israel-Kritiker. Kulturschaffende haben die Nase voll

von Itay Mashiach

Wissenschaftler werden boykottiert, weil sie eine Petition unterschrieben haben, Künstler werden überprüft und kritische Texte werden zensiert. In einem beispiellosen Schritt haben sich nun führende deutsche Kultureinrichtungen zusammengeschlossen, um zu erklären: Es reicht

 

Nirit Sommerfelds Musical-Show tourt seit Jahren durch Deutschland. Unterstützt von ihrer Klezmer-Band trägt Sommerfeld Texte und Lieder auf Deutsch und Jiddisch vor, die von der Kristallnacht, der Sehnsucht nach Israel und von Chanukka in der Diaspora handeln. Jahrelang war die 59-jährige Sängerin, die in Israel geboren und in Deutschland aufgewachsen ist, der Liebling der jüdischen Gemeinde in München, wo sie lebt.

Doch als Sommerfeld vor zwei Jahren einen Standardantrag auf öffentliche Förderung für ihre Show einreichte, stieß sie bei den freundlichen Sachbearbeitern im Münchner Kulturreferat auf ein Hin und Her und auf Verzögerungen bei der Bearbeitung ihres Antrags. „Am Ende hieß es: ‚Wären Sie vielleicht bereit, dass wir den Text der Arbeit vorher bekommen? Vielleicht ist es möglich, hier und da noch Änderungen vorzunehmen.'“ Sommerfeld war schockiert. „Wie bitte? Wollen Sie mich etwa zensieren?“, schoss sie zurück. Die Finanzierung bekam sie nicht.

Letztes Jahr mietete sie einen Club für eine Veranstaltung anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Band. Der Besitzer des Clubs schickte ihr ein förmliches Schreiben, in dem sie aufgefordert wurde, „schriftlich zu bestätigen, dass im Rahmen der Veranstaltung keine antisemitischen Inhalte zum Ausdruck kommen“ – andernfalls sei der Club gezwungen, die Show abzusagen. Sommerfeld reagierte mit einer scharf formulierten Antwort. „Seit 10 Jahren treten wir mit einem Programm auf, in dessen Mittelpunkt die Geschichte meines Großvaters steht, der in einem Konzentrationslager ermordet wurde“, schrieb sie und fügte in fetter Schrift hinzu: „Darf ich Sie daran erinnern, dass [er] von Antisemiten in Sachsenhausen ermordet wurde?“  Weiterlesen

Der Nahostkonflikt, die Kirchen und das Alte Testament

von Ludwig Watzal

Der israelisch-palästinensische Konflikt, besser bekannt als Nahostkonflikt, gilt gemeinhin als ein Konflikt um Land, i. e. „Palästina“ oder „Eretz Israel“ (das Land Israel), wie es vom israelischen Politestablishment genannt wird. Dieser Terminus impliziert bereits einen religiösen Besitzanspruch, der subkutan immer mitgedacht werden muss, wenn man sich mit den Nahostkonflikt beschäftigt. Dieser religiöse Aspekt des Konflikts ist zentral in Peter Bingels Untersuchung.

Im Zentrum dieses Buches steht das Alte Testament, das ein Teil der „heiligen Schrift“ für die Kirchen darstellt. Für religiöse und nationalistische Juden ist das Alte Testament, besser bekannt als hebräische Bibel, nichts weniger als  „Volksgründungs- und Volksgeschichtsbuch“: Landverheißungen und  Kolonisationsbefehle werden für bare Münze genommen und in die Gegenwart übertragen. Folglich werden alle Gewaltexzesse gegen Palästinenser in den besetzten Gebieten oder gegenüber israelischen Palästinensern im Kernland Israel legitimiert, insbesondere von nationalistisch-religiösen Kreisen.  Weiterlesen

Annette Groth – Krisenmanagement, Antisemitismuskeule und Palästinafrage

Interview mit Annette Groth auf Promosaik.

Wie stark ist die Antisemitismusvorwurfswaffe in Deutschland heute immer noch? 

Erschreckend stark! Schon kleine Kritische Äußerungen mit Bezug auf Menschenrechtsverletzungen oder auch vorsichtiges Hinterfragen der israelischen Positionen wird mit der Antisemitismuskeule bestraft. Aus lauter Angst vor dem Antisemitismusvorwurf schweigt die Mehrheit der Deutschen, einschließlich der meisten „Linken“, zu den gravierenden Menschenrechtsverletzungen durch israelische SiedlerInnen und/oder SoldatInnen. In den letzten Monaten sind so viele palästinensische Häuser und Olivenbäume zerstört worden wie nie zuvor. Auch die Zahl der absichtlich verletzten PalästinenserInnen ist außergewöhnlich hoch! >>>

Zeit der Verleumder: Universelle Werte werden auf den Kopf gestellt und Denkverbote praktiziert

von Arn Strohmeyer

Seitdem Israel und seine Anhänger den israelbezogenen Antisemitismus erfunden haben, gehören in Deutschland Diffamierung und Denunziation zum politischen Alltag. Wenn es um Israels Besatzungspolitik oder BDS geht, haben Differenzierung und eine offene Debatte bei den Wächtern über diesen neuen Antisemitismus keine Chance. An der Einstellung zu Israels umstrittener Politik wird alles gemessen – sachliche Feststellungen und die Aufzählung von Fakten gelten da nicht mehr, alle kritischen Aussagen zum Thema werden von diesen Inquisitoren zum antisemitischen Stereotyp umgedeutet und die Beschuldigten werden mit dem schlimmsten Vorwurf überschwemmt, den man heute machen kann: mit NS-Vergleichen. Es versteht sich von selbst, dass solche Vorwürfe besonders schwer wiegen, denn die Stigmatisierung als „Antisemit“ stellt die Betroffenen unmittelbar in den direkten Zusammenhang mit den monströsen Verbrechen der Nazis, gipfelnd im Holocaust. Das ist gewollt, denn jede Kritik an Israels brutalem Vorgehen gegen die Palästinenser soll erstickt werden.  Weiterlesen

FDP-Fraktion gegen ideologisch-begründete Raumvergabe in Frankfurt/Main

Antrag

der FDP Fraktion

Praxis der Raumvergabe der Stadt Frankfurt bei Veranstaltungen des BDS oder BDS-nahen Organisationen

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen nach der Auffassung des Magistrats das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.11.2020 (Az.: 4 B 19.1358) in Bezug auf die Praxis der Stadt Frankfurt bei der Raumvergabe für Veranstaltungen des BDS oder BDS-nahen Organisationen hat? Die Darstellung soll in Form eines Berichtes erfolgen, der den Stadtverordneten zur Verfügung gestellt wird.

Begründung:

In der Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.11.2020 heißt es u.a.:

„Mit dem Urteil vom 17.11.2020 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Klage eines Münchener Bürgers stattgegeben, der in einem städtischen Veranstaltungssaal eine Podiumsdiskussion zu der Boykottbewegung BDS („Boycott, Divestment and Sanctions“) durchführen will. Den Antrag auf Überlassung einer geeigneten Räumlichkeit hatte die beklagte Landeshauptstadt unter Bezugnahme auf einen Grundsatzbeschluss ihres Stadtrats vom 13.12.2017 abgelehnt. Darin war festgelegt worden, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden dürfen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, oder diese unterstützen. Der Benutzungsausschluss wurde damit begründet, dass es sich um eine antisemitische Kampagne handele, die gegen die geltende Verfassungsordnung verstoße.

Der für das Kommunalrecht zuständige 4. Senat des BayVGH ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat dem Kläger ein Recht auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung auch für Veranstaltungen dieser Art zugesprochen. Die Stadt als Träger öffentlicher Einrichtungen dürfe zwar deren Zweck festlegen und auch bestimmte Arten von Nutzungen ausschließen. Sie müsse dabei aber das höherrangige Recht und insbesondere die Grundrechte beachten. Einem Bewerber allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu verwehren, verstoße gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Etwaige antisemitische Äußerungen könnten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht bereits aufgrund ihres Inhalts einen Ausschluss rechtfertigen, sondern erst dann, wenn damit die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet werde. Es sei gegenwärtig nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle mit den Boykottaufrufen der Befürworter der BDS-Kampagne erreicht werde. Wenn eine öffentliche Einrichtung für Veranstaltungen zu allgemeinpolitischen Fragen zur Verfügung gestellt werde, dürften nicht nur die von dem Einrichtungsträger gebilligten Themen und Meinungen zugelassen werden.“

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist auch für Frankfurt relevant, da hier ein Magistratsbeschluss vom 25.08.2017 (M 165) vorliegt, der ähnlich dem Münchener Beschluss die Vergabe von städtischen Räumen an BDS oder BDS-nahen Organisationen untersagt. Eine verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung ist somit bei entsprechenden Raumverboten vorprogrammiert. Die rechtliche Relevanz der Entscheidung des BayVGH erstreckt sich auch auf Rechtsstreitigkeiten außerhalb Bayerns.

 Antragsteller:

StV. Dr. Uwe Schulz

gez.: StV. Annette Rinn, Fraktionsvorsitzende