Es geht abwärts mit dem Hofjuden. Die Zeitschrift CICERO schrieb: Er war der Liebling des Feuilletons, doch viele Freunde hat er dort nicht mehr. Er hat es übertrieben mit seiner Menschenverachtung, die jetzt wie ein Bumerang auf ihn zurückkommt. Alan Posener und Michael Miersch u. a. haben sich mit offenen Briefen von ihm verabschiedet oder sind einfach gegangen. Dafür hat er einen neuen Freund, Akif Pirincci, hinzugewonnen.
Und schon wieder hat der Hofjude zugeschlagen und die wenigen Freunde, die er noch hat, haben vor Trauer gelacht. Er konnte wieder eine Abmahnung in Auftrag geben und sein Anwalt, der jüdische Hofanwalt, schrieb, was der Hofjude diktierte. Es ging um Werbung für ein Buch, in dem er nicht besonders schmeichelhaft erwähnt wurde, eine sogenannte Mail-Werbung, die nachweislich ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Hofjuden an diesen versendet wurde. Offensichtlich hat ihn diese Werbung für mein neues Buch DIE ANTISEMITENMACHER so sehr erregt, dass er sich rächen musste.
Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, stets eine unzulässige Belästigung dar. Der Hofjude fühlte sich unzulässig belästigt und bedrängt. Er, der publizistische Weltmeister im Bedrängen, Beleidigen, Verhöhnen, Verleumden und Belästigen, fühlt sich plötzlich belästigt und rennt zum Anwalt, um sich zu beklagen. Da kann man fast schon Mitleid haben. Sein Verhalten ähnelt dem eines verzogenen Pennälers oder auf Neudeutsch eines „spoiled brat“. Weiterlesen