von Arn Strohmeyer
Die amerikanisch-jüdische Philosophin Judith Butler schreibt in einem ihrer Texte: „Nie war es wichtiger, genau nachzudenken. Wann und wo ist Antisemitismus echt? Wann und wo muss er entschieden und eindeutig verurteilt und abgelehnt werden? Wann und wo funktioniert Antisemitismus als ein Vorwurf, mit dem die legitimen Ansprüche der Palästinenser auf Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und politische Selbstbestimmung untergraben werden sollen?“ Diese Fragen hätten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP vor ihrem Beschluss zu BDS (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen) stellen und realitätsangemessen beantworten müssen. Genau das haben sie aber nicht getan und deshalb ist ihr BDS-Beschluss so falsch und fatal. Und das in mehrfacher Hinsicht. Er ist politisch kurzsichtig, moralisch zweifelhaft, unlogisch und widerspricht sowohl dem Grundgesetz wie auch den Menschenrechten und dem Völkerrecht.
Zunächst: Geht man davon aus, dass Antisemitismus eine Form des Rassismus ist, zu der per definitionem die Benutzung und Verbreitung von antisemitischen Stereotypen, widerlichen Karikaturen, Verschwörungstheorien sowie der Gebrauch von rassischen Vorurteilen gehört – was ist dann an BDS antisemitisch? BDS ist eine gewaltfreie, aus der palästinensischen Zivilgesellschaft hervorgegangene und inzwischen international verbreitete Protestbewegung gegen einen Siedlerkolonialismus, der massive staatliche Gewalt einsetzt, um die politischen Rechte einer großen Minderheit (der Palästinenser) zu untergraben. Weiterlesen
