Impfung per Charterflug. Juden sollen in Israel geimpft werden.

Auf so eine Idee können nur durchgeknallte jüdische Funktionäre kommen. Juden sollen per Charterflug in Israel geimpft werden. Wenn es bisher noch nicht genug Antisemiten gab, dann wird die Zahl jetzt aber in die Höhe steigen und schuld daran werden einzig und allein diese dummen Juden sein, wie Mosche Cantor. Präsident des Europäischen Jüdischen Kongress und sein Vizepräsident Ariel Muzicant. Doch auch die greise Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde München, Charlotte Knobloch, war sich nicht zu schade, in ihrer Gemeinde in einer Rundmail schon mal anzufragen, ob es in der Gemeinde Interesse an einem solchen „Impfausflug“ gäbe. „Bitte teilen Sie uns telefonisch mit, ob sie zu einer Teilnahme bereit wären“, schreibt sie an ihre Gemeindemitglieder. Für Juden also eine Extrawurst. Wer bis heute noch kein Antisemit war, kann es jetzt mit ruhigem Gewissen werden, denn die Juden führen ja selbst vor, dass sie keine Deutschen sind und deshalb Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen können.

Jeder andere nichtjüdische Bürger kann sich impfen lassen, wenn er dran ist und hat auch keine Wahl, wo er sich impfen lässt. Juden sollen aber nach Israel fliegen können, für einen Preis von 800,–€ für Hin- und Rückflug und sollen am Flughafen geimpft werden.

Wie nationalistisch, rassistisch und blöd muss man sein, um auf eine solche Idee zu kommen? Die eigene Gemeindeverwaltung erfuhr erst per Newsletter von dieser absurden und gefährlichen Initiative, die die Juden von allen anderen Bürgern absondert und den Antisemitismus fördert, wie keine andere Initiative zuvor. Da kann man BDS vergessen und „berüchtigte Antisemiten“ wie mich, so nannte mich Charlotte Knobloch, spielen keine Rolle mehr.  Weiterlesen

Sind die Palästinenser „vogelfrei“, Herr Maas?

Sehr geehrter Herr Maas,

ich hätte nicht gedacht, dass ein deutscher Außenminister es schaffen könnte, dass ich mich wegen Deutschland schäme. Ihre heuchlerische, zynische und beschämende Forderung, dass der Internationale Gerichtshof sich nicht um die menschenrechtsverletzenden Eingriffe der Israelis in der Westbank, Gaza und den Golanhöhen kümmern soll, hat es freilich geschafft mich maßlos zu empören und mich ihretwegen zu schämen. Dies geht so weit, dass ich Probleme damit hatte, „sehr geehrter Herr Maas“ zu schreiben, denn es fällt mir schwer Sie noch zu ehren.

Sie machen aus den Palästinensern ein „vogelfreies“ Volk, dass den israelischen Demütigungen, Verfolgungen und der permanenten Unterdrückung auf ewig schutzlos bleiben soll, weil es angeblich als souveränem Staate nicht von Ihnen und der deutschen Regierung anerkannt wird. Heute erkennen aber 138 Staaten den Staat Palästina an. Das ist die Mehrheit der Mitgliedsstaaten der UNO. Die Bundesrepublik Deutschland erkennt Palästina allerdings nicht als Staat an. Warum? Weil die Palästinenser keine Juden sind? Deshalb meinen Sie, dass „unsere legale Ansicht bezüglich der Jurisdiktion des ICC wegen angeblicher Verbrechen in den palästinensischen Gebieten bleibt unverändert.“  Weiterlesen

Meinungsäußerungsfreiheit oder Persönlichkeitsschutz

In der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz qualifiziert das OLG-Nürnberg die Bezeichnung als „Antisemit“ als rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers im Gegensatz zum Landgericht Frankfurt, wo ein Richter zum Ergebnis kam, dass “nicht er, der Kläger, als Antisemit bezeichnet wird, sondern seine Kommentare als antisemitisch“. Dabei war das Gericht nicht in der Lage diese Kommentare vorzulegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte in einem ähnlichen Fall, dass die mögliche Wirkung der Verunglimpfung als Antisemit ziemlich bedeutend war und „der gute Ruf und die Rechte des Klägers durch diese Veröffentlichung weithin beeinflusst wurden.“ Der Verein wurde verpflichtet den strittigen Artikel von seiner Internetseite herunterzuladen und die Kosten und Auslagen des Verfahrens zu bezahlen. Der GH meinte, dass der Kläger den Angriff auf seine Persönlichkeit nicht tolerieren musste. Darum geht es auch im folgenden Text und im Verfahren Melzer contra Droemer Verlag, vor dem Landgericht Frankfurt, in dem ein einfältiger, vielleicht auch antisemitischer Richter die Meinungsfreiheit höher schätzte als den Schutz der Menschenwürde und deshalb urteilte: „Aus rechtlichen Gründen muss er dies jedoch im Interesse der Meinungsfreiheit hinnehmen.“ Ich kann es mir aber nicht vorstellen, dass das im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes ist.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist für mich die schönste und wichtigste Aussage, die sich im Grundgesetz finden lässt und allein schon deswegen bin ich stolz Deutscher zu sein und fühle mich wohl in diesem Land, obwohl dieses Land meine Familie verfolgt und zum Teil ermordet hat. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklärten grundsätzlich zur Menschenwürde:  Weiterlesen

„Juden lebten in ostjüdischen Städtels freier und sicherer als im Westen Europas“

Zu beziehen hier.„Ich habe die Nazis erlebt, die Kommu­nisten überlebt, die Zionisten erduldet und den Sozialisten geholfen.“ So beschreibt der Verleger Joseph Melzer sein beweg­tes Leben. Aber erst fast vierzig Jahre nach seinem Tod erscheint sein Bericht „Ich habe Neun Leben gelebt“ über ein „Jüdisches Leben im 20. Jahrhundert“. Das war Anlass für unser heutiges Autorengespräch mit seinem Sohn Abraham Melzer:

Abraham, was hat Dich bewogen, gerade jetzt den Lebensbericht Deines Vaters herauszubringen?

Abraham Melzer: Da mein Vater schon vor fast 40 Jahren gestorben ist, mag es so wirken, als hätte ich erst jetzt das Anlegen, von seinem starken Überlebenswillen und von der grenzenlosen Liebe zum Buch und zum Buchhandel zu erzählen. Aber ich muss voller Scham gestehen, dass ich Ich habe Neun Leben gelebt erst jetzt gelesen habe.
Ist das nicht normal? Als wir uns damals als Lehrlinge im Werner Verlag kennen gelernt haben, hat uns da interessiert, was unsere Väter gemacht oder erlebt haben? Heute bin ich manchmal traurig, dass ich zu wenig gefragt habe.
Als mein Vater starb das ja schon lange nach unserer Lehrzeit. Ich war aber voll im Stress, hatte als kleiner engagierter Verleger jede Menge Sorgen und ständig Angst um die Existenz und habe das Manuskript, das mein Vater mir übergeben hat, in die Schublade gesteckt und mir vorgenommen, irgendwann, wenn ich Zeit haben werde, vielleicht im Urlaub, es zu lesen. Meine einzige Ausrede wäre, dass ich es wegen der Korrekturen und Streichungen, Ergänzungen und Schwärzungen nicht einfach mit querlesen veröffentlichen könnte. Erst jetzt, nachdem ich meinen eigenen Verlag endgültig eingestellt habe und mich dem Übersetzen von Büchern widme, habe ich es gelesen und war überwältigt. >>> 

„Plünderungen vor Israels Staatsgründung. Der große Beutezug“

Jüdische Zivilisten und Milizionäre raubten 1948 den Besitz vertriebener Palästinenser. Nun schildert ein israelischer Historiker die lange verdrängten Verbrechen – und greift Staatsgründer Ben-Gurion scharf an.

von Joseph Croitoru

BDS ist nicht „antisemitisch“

Gemäß einer Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ist der Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages völlig unverbindlich, als Gesetz wäre dieser Unfug „verfassungswidrig“. >>>

Antisemitismus-Experten?

Vom Zentralrat der Juden bis zu den Antideutschen wird behauptet, dass Deutschland ein Land von Antisemiten sei. In Wahrheit ist es aber ein Land vermeintlicher Antisemitismus-Experten. Da schreiben Redakteure und Journalisten über BDS und Antisemitismus, ohne zu wissen was BDS bedeutet und was Antisemitismus ist.

Wie kommt zum Beispiel ein FAZ-Mitarbeiter wie Andreas Kilb, dazu, zu behaupten, dass die BDS-Bewegung Israels Existenzrecht verneint? Offensichtlich hat er sich mit der BDS-Bewegung nicht wirklich beschäftigt. Weiß er überhaupt, was die Ziele der BDS-Bewegung sind? Weiß er, dass diese Ziele u. a. mit der UN-Resolution 194 übereinstimmen, die den palästinensischen Flüchtlingen das Rückkehrrecht in ihre Heimatorte in Israel gewährt? Und warum dürfen Juden, deren Familien seit Generationen, seit Jahrtausenden nicht im Heiligen Land leben, nach Israel „zurückkehren“, während Palästinenser, deren Väter und Großväter dort lebten, es nicht dürfen. Inzwischen sind die Flüchtlinge von 1948 fast alle gestorben, aber auch als sie noch lebten, durften sie nicht in ihre Wohnungen und Häuser zurückkehren, obwohl das Völkerrecht es ihnen erlaubt. Diese Ungleichbehandlung ist im Kern Ausdruck eines Apartheidsystems.

Aber die Lage heute in Deutschland zeichnet sich dadurch aus, dass jeder mittelmäßige Journalist sich als Experte für Judenhass geriert. Kritik an der Politik des Staates Israel ist da per se Antisemitismus, und die Kritiker dieser Kritik halten es nicht einmal für nötig zu erklären, welche Kritik sie für antisemitisch halten und warum. Israel ist zur heiligen Kuh geworden: unberührbar, nicht kritisierbar – tabu.  Weiterlesen

Antisemitismus-Hysterie. „Es entsteht ein Klima des Generalsverdachts“, so Hanno Loewy

Führende deutsche Kulturinstitutionen warnen: Durch überzogene Antisemitismus-Vorwürfe sei die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet. Ein Klima breite sich aus, das kritische Positionen ins Abseits stelle, sagte der Direktor des jüdischen Museums Hohenems, Hanno Loewy, im Dlf. Das habe desaströse Wirkungen.

Hanno Loewy im Gespräch mit Christiane Habermalz

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern Europas breite sich ein Klima aus, in dem mit Antisemitismus-Vorwüfen Politik gemacht werde. Damit werde eine „Kultur des Generalverdachts“ etabliert, die sich insbesondere gegen jene richte, die aus antirassistischen oder liberalen Positionen tatsächlich versuchten, „sich in einen Dialog zu begeben mit Menschen, die eine andere Perspektive auf die Geschichte haben als wir“. >>>

Verbot der Stadt Frankfurt am Main gegen BDS-Aktivistinnen durch Hessischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben

Stadt Frankfurt muss Veranstaltung „Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit der BDS – Die Klage der BT3P“ im Saalbau stattfinden lassen

Die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative BT3P von Amir Ali, Judith Bernstein und Christoph Glanz hat vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof recht bekommen in Frankfurt am Main städtische Räume anzumieten. Mit Hilfe des Berliner Rechtsanwalts Ahmed Abed konnte per Eilantrag die Raumnutzung gegen das proklamierte BDS-Verbot durchgesetzt werden. Wörtlich heißt es im Beschluss des 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 8 B 3012/20) vom 04.12.2020:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig aufgegeben, dem Antragsteller zu 2) zur Durchführung der Veranstaltung „Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit statt Zensur – Die Klage der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS Beschluss des Deutschen Bundestages“ den „Großen Saal“ im Saalbau Südbahnhof am 5. Dezember 2020 zu den üblichen Vertragsbedingungen in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung zu stellen“

Amir Ali: „Drei Jahre nach dem Beschluss der Stadt Frankfurt gegen die BDS-Bewegung ist jetzt vom Gericht geklärt, dass die Stadt uns nicht verbieten kann, zu fordern, dass die israelische Besatzung beendet werden muss und gleiche Rechte für alle Menschen in Israel und Palästina zu fordern. Die Stadt Frankfurt, aber auch der Bundestag dürfen unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit nicht weiter verletzen und ihre Beschlüsse zurücknehmen.“

Judith Bernstein: „Zum zweiten Mal hat der Bürgermeister Uwe Becker versucht die Diskussion über palästinensische Menschenrechte zu verhindern und ist wieder gescheitert. Letztes Jahr hat Becker vergeblich versucht einen Vortrag mit mir als jüdische Sprecherin der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe versucht zu verhindern. Becker hat mich dabei mit dem antisemitischen Mörder von Hanau verglichen, weswegen ich Klage gegen die Stadt Frankfurt eingereicht habe.“

Christoph Glanz: „Die Stadt Frankfurt lässt Demonstrationen von antisemitischen Querdenkern zu, aber möchte immer wieder Diskussionen von palästinensischen und jüdischen Linken zu Palästina und Israel verhindern. Den einzigen denen sie dabei hilft ist der ultrarechten israelischen Regierung und ihrer Besatzungs- und Apartheidspolitik. Die israelische Besatzung und Apartheid machen während der Pandemie keine Pause und deshalb werden wir weiter dagegen arbeiten.“

Ahmed Abed, Rechtsanwalt der BT3P: „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit der Aufhebung des Verbots gegen BDS den Frankfurter Beschluss rechtlich irrelevant erklärt. Das Bayerische Verwaltungsgerichshof, das Verwaltungsgericht Köln und der Niedersächsische Oberverwaltungsgericht konnten in früheren Urteilen keinen Antisemitismus in der BDS-Bewegung feststellen und haben alle Verbote aufgehoben. Der Bundestag sollte nun handeln und den Beschluss gegen BDS zurücknehmen und stattdessen die völkerrechtswidrige Besatzung Israels deutlich verurteilen. Der Europäische Gerichtshof hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert die Kennzeichnungspflicht von israelischen Siedlerwaren durchzusetzen, um die illegale israelische Besatzung zu beenden.“

Gegen den Bundestagsbeschluss zum Verbot der BDS haben die BT3P Klage eingereicht. Mit dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof sind sie zuversichtlich den Prozess gegen den Bundestag zu gewinnen.

Bereits im Oktober 2019 hat der Bürgermeister Frankfurt am Main Uwe Becker versucht, eine Veranstaltung mit dem Titel „Meinungsfreiheit statt Zensur“ in Frankfurt zu verhindern, zu der ich geladen war. Becker drohte dem Club Voltaire alle städtischen Förderungen zu entziehen. Der Raumentzug wurde damals durch eine einstweilige Verfügung vor Gericht rückgängig gemacht.

BT3P bittet freundlich um eure Unterstützung! Bitte spendet für unsere Klage (Spendeninfomationen auf bt3p.org).

Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an press@bt3p.org . Gerne stellen wir alle relevanten Dokumente zur Verfügung.

#BT3P sind Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz        //       bt3p.org // twitter.com/BT3Pteam

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Anmerkung der Redaktion: Der Beauftragte für Antisemitismus, sorry Antisemitismusbeauftragter,und Bürgermeister Uwe Becker sowie zionistischer Lobbyist, hat wieder einmal eine Ohrfeige vom  Hessischen Verwaltungsgericht erhalten. Wann trennt sich OB Peter Feldmann endlich von Becker, der permanent das Grundrecht auf Meinungsfreiheit mit Füßen tritt?