von Dorotee Keller
Wer die – nach europäischen Standards – rechtswidrige Besatzungspolitik in Israel kritisiert ist ein Antisemit – auch wenn er selbst Jude ist.
Diese absurde Auffassung von Antisemitismus wird derzeit von vielen Kommunen in Deutschland vertreten. Die Konsequenz: Pro – palästinensischen (Hilfs-) Organisationen, Vereinen, Autoren, Referenten und Initiativen, welche sich kritisch zum Umgang Israels mit seiner palästinensischen Minderheit äußern, wird in einigen Städten Deutschlands kein öffentlicher Raum mehr für ihre Veranstaltungen vermietet.
So auch in Frankfurt.
Für den Zeitraum 6. Mai bis 30. Oktober 2018 habe ich namens und im Auftrag meines Mandanten, Herrn Abraham Melzer, mehrfach bei der Saalbau GmbH beantragt, einen Raum für einen Abend in Sachsenhausen, Bornheim oder Gallus zu mieten. Zunächst wurde uns dieser wegen angeblich fehlender Kapazitäten verweigert. Dann erfolgte ein einziges Angebot an einem Samstag um 14:00 Uhr in Nieder-Erlenbach. Schließlich teilte uns die Saalbau GmbH schriftlich mit, dass sie an Herrn Melzer nicht vermieten werde. Eine Begründung hierfür erfolgte nicht.
Die Saalbau GmbH hat nun gegenüber dieser Zeitung behauptet, sie könne nicht dazu gezwungen werden, Mietverträge abzuschließen.
Diese Rechtsauffassung ist falsch. Denn bei der Saalbau GmbH handelt es sich um eine hundertprozentige Tochter der Stadt Frankfurt, also um öffentliche Räume, die von den Steuerzahlern finanziert werden. Nach einhelliger Rechtsprechung darf in Deutschland niemandem der Zugang zu öffentlichen Räumen – und damit das Kundtun seiner grundgesetzlich garantierten Meinung verweigert werden – es sei denn er ist verfassungs-feindlich oder aber es sind Straftaten zu befürchten.
Diese Rechtslage ist besonders aufgrund der diversen erfolgreichen Klagen von NPD und AfD bekannt, die sich regelmäßig gegen den Willen von Bürgermeistern und Stadtparla-menten durch verwaltungsgerichtliche Eilverfahren ihren Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Räumen, meist Stadthallen, erstreiten müssen. Ebenso ergeht es vielen Vereinen, deren Ziel es ist, die Palästinenser in Israel zu unterstützen.
Dabei ist es auch völlig unerheblich, ob es in einer Stadt einen Parlamentsbeschluss gibt, bestimmten Parteien oder Gruppierungen den Zugang zu ihren öffentlichen Räumen zu verweigern. Denn die Feststellung, ob eine Person oder eine Vereinigung verfassungs-feindlich ist, obliegt allein dem Verfassungsgericht. Selbiges hat jedoch weder die Verfassungsfeindlichkeit der BDS-Bewegung, noch die des Herrn Melzer – welcher übrigens schon zwei Mal in den Räumen der Saalbau gelesen hat und in diesem Jahr auch auf der Leipziger Buchmesse – festgestellt. Daher hätte auch Herr Melzer verwaltungsgerichtliche Hilfe in Anspruch genommen, um seine Veranstaltung in den öffentlichen Räumen der Saalbau GmbH abhalten zu können, wenn nicht die „Initiative für Meinungsfreiheit“ die Rolle der Veranstalterin übernommen hätte.
Diese wurde jedoch mehrere Wochen nach Abschluss des Mietvertrages und nur wenige Tage vor der Veranstaltung erpresst, neben der in den Saalbau-AGB geregelten Kaution zusätzlich wegen der gefühlten Sicherheitsbedenken der Saalbau GmbH, auch noch zwei Security – Mitarbeiter i.H.v. insgesamt 307 € zu bezahlen, da ansonsten die Veranstaltung kurzfristig geplatzt wäre.
Weder die Veranstalterin noch Herr Melzer haben in der Vergangenheit bei der Saalbau GmbH für ihre Veranstaltungen Security-Mitarbeiter bezahlen müssen, da es dazu nie eine Veranlassung gab. Daher haben wir nur wegen des unverhältnismäßigen Aufwandes von einem zivilrechtlichen Eilverfahren gegen die plötzliche Security-Auflage abgesehen.
Im Ergebnis ist offensichtlich, dass es der vorgeblich liberalen und multikulturellen Stadt Frankfurt hier weder um Vertragsautonomie noch um Sicherheitsbedenken geht, sondern lediglich um das Mundtotmachen von unbequemen Meinungen. Eine bedenkliche Entwicklung.
Leserbrief zum Artikel von Hannig Voigts zur Veranstaltung über Meinungsfreiheit und Antisemitismushysterie, in: Frankfurter Rundschau vom vom 17.08.2018.
Die Autorin ist Rechtsanwältin.