In Deutschland herrscht eine gewisse Verwirrung in Bezug auf den Paragrafen 5 des Grundgesetzes. Viele Menschen glauben, dass dieser Paragraf uns die Meinungsfreiheit garantiert. Das ist aber falsch. Um eine eigene Meinung zu haben, benötige ich nicht das Grundgesetz und noch viel weniger die Erlaubnis des Bundestages. Da können die Abgeordneten noch so absurd und bescheuert abstimmen, meine Sympathie und Zustimmung zu den Zielen der BDS-Bewegung kann das nicht beeinflussen.
Das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, sagt in Paragraf 5 etwas anderes, nämlich, dass jeder das Recht hat seine Meinung zu äußern, in Wort und Schrift. Das heißt, dass die Väter der Verfassung schon davon ausgehen, dass jeder eine eigene Meinung hat, die er auch öffentlich vortragen oder in Artikel oder Bücher veröffentlichen darf und kann. Dieses von der Verfassung garantierte Recht steht aber im Widerspruch zum Beschluss des Bundestages, öffentliches Debattieren über die BDS-Bewegung zu verbieten und erst recht zum Beschluss von Städten wie München, Frankfurt, Berlin u.a. öffentliche Vorträge von Menschen, die mit BDS sympathisieren oder gar BDS-Aktivisten sind, zu verbieten, ganz gleich worüber sie reden wollen. Weiterlesen